Johannes Lichdi
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, welches Thema die NPD gewählt hat, um wieder einmal das Instrument der Aktuellen Debatte zu missbrauchen. Die NPD versucht noch einmal kurz vor
den Wahlen für ihre Anhängerschaft das Feindbild Amerika zu klären und aufzupolieren, nachdem es offenbar Irritationen in der Nazi-Szene gegeben hat.
Herr Apfel und seine Kollegen wurden im zurückliegenden internen NPD-Machtkampf abgemeiert und haben beschlossen, sich statt der „nationalen Revolution“ erst einmal auf die Verteidigung ihrer Abgeordnetenmandate zu konzentrieren. Die NPD will sich von „ziellosem Verbalradikalismus und pubertärem Provokationsgehabe“ abgrenzen. Herr Apfel, davon haben wir bisher nicht viel merken können.
Sie verlieren Mitglieder. Militante Neonazis, insbesondere freie Kräfte, wenden sich von Ihnen ab. Damit ist Ihr Wiedereinzug in den Landtag gefährdet.
Es besteht absolut kein Anlass, das Problem des Rechtsextremismus kleinzureden. Man muss aber klar sagen: Die Ergebnisse der NPD bei den Gemeinderatswahlen sind weit unter ihren Erwartungen geblieben.
Es gibt auch erfreuliche Entwicklungen. Ich bin sehr stolz und froh: Die Nazis haben ihren Fraktionsstatus im Dresdner Stadtrat verloren. Das ist ein gutes Zeichen.
Am letzten Plenartag muss noch einmal eine Debatte vom Zaun gebrochen werden, in der man richtig provozieren und seiner Klientel zeigen kann, dass man immer noch für das Überleben der angeblich bedrohten weißen Rasse kämpft. Das Vorgehen ist typisch. Chefrassist Gansel schreibt einen antisemitischen Text für die Szene und das Ganze kommt dann weichgespült, vorgetragen von Herrn Apfel, in den Landtag. Dort ergeht man sich in Anspielungen. Aber die Naziszene weiß, was damit gemeint ist.
Unter der Überschrift „Afrika erobert das Weiße Haus“ bezeichnete Gansel die Wahl Barack Obamas als „Kriegserklärung“, und das Ergebnis als eine – so wörtlich nach Herrn Gansel – „Allianz von Juden und Negern“. Hier zeigt sich wieder das infantile kollektivistische und ahistorische Weltmodell der Rassisten: die angeblich „organisch gewachsene Gemeinschaftsordnung“, wie Herr Gansel schwadroniert, die als „Essenz des Menschlichen“ verstanden wird. Gemeinschaft kann im Wahn der Nazis nur durch solche gebildet werden, die in ihrem Wahn der gleichen Rasse angehören. Das ist ein Begriff, den es eigentlich gar nicht gibt, jedenfalls nicht in der Wirklichkeit.
Meine Damen und Herren! Dies ist die denkbar fundamentalste Absage an die Individualität und Eigengesetzlichkeit jedes Menschen, den Anspruch eines Ausgangs
aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit und die Vision eines friedlichen Zusammenlebens. Wir Demokraten bekennen uns zu den Werten der Aufklärung sowie der Freiheit und Gleichheit aller Menschen in einem friedlichen Zusammenleben.
Die NPD will das nicht. Sie wollen das nicht, und Sie stellen sich außerhalb der zivilisierten Gesellschaft.
Obamas Dresden-Besuch tut der NPD weh,
weil der Präsident mit der Frauenkirche einen Ort aufgesucht hat, der für die Versöhnung der ehemaligen Kriegsgegner steht. Die NPD aber unterliegt der Wahnvorstellung, dass sich Deutschland in dauerndem Kriegszustand mit aller Welt befinden müsse, um daraus irgendwann einmal siegreich hervorzugehen.
Das eigentliche Ärgernis des Obama-Besuches für die NPD ist aber der Besuch des amerikanischen Präsidenten im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald, einem Lager, das für die deutsche Schuld an Diktatur und Völkermord steht.
Mit zwei Dingen können die Nazis hier in diesem Haus eben überhaupt nicht leben: mit der Wahrheit und mit dem Willen der Deutschen zum Frieden. Buchenwald steht auch für den Widerstand gegen die Tyrannei, für den Sieg der Demokratie und über das Naziregime sowie für die Befreiung unseres Landes von den Verbrechern, in deren geistiger Nachfolge die NPD heute steht.
Der amerikanische Präsident, über dessen Besuch wir uns herzlich gefreut haben, hat damit gezeigt, dass sich die Werte der Menschenwürde, der Demokratie und der Freiheit letztlich gegen die menschenverachtende Ideologie Ihres Rassismus durchsetzen.
Am 30. August bei den Landtagswahlen werden Ihnen das die Sächsinnen und Sachsen auch wieder zeigen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Keine Pfütze“ titelte die „Sächsische Zeitung“ am 23. Juni 2009 zu den bisherigen Ergebnissen des 2. Untersuchungsausschusses. Die „Sächsische Zeitung“ schließt sich damit – ich meine, das ist durchaus ungewöhnlich für eine Presse, die sich als Wachhund verstehen sollte – der Interpretation der Koalitionsfraktionen an. Die Koalitionsfraktionen, also CDU und SPD – trotz der Rede des Kollegen Nolle –, halten eine Haltlosigkeit der Gerüchte über korruptive Netzwerke bereits durch die Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen im April 2008 für erwiesen. An dieser Stelle möchte ich betonen: Ein Parlament, das seine Kontrollaufgabe ernst nimmt, darf sich nicht auf Ermittlungen der Staatsregierung oder der Staatsanwaltschaft verlassen, sondern muss sich ein eigenes Bild machen.
Dies würde selbst dann gelten, wenn wir die Ergebnisse der Staatsregierung und der Staatsanwaltschaft für richtig halten würden. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen ist damit alles zu Ende. Aber was bleibt? 72 Ermittlungsverfahren gegen Beamte, Journalisten und Zeugen. Es ist aus unserer Sicht kein Zufall, dass die Staatsregierung mit den Disziplinarverfahren dem Untersuchungsausschuss wichtige Zeugen entzog.
Ich habe insbesondere bei den Abteilungsleitern, die im Innenministerium zuständig waren, den Eindruck, dass es sich hierbei um so etwas wie einvernehmliche Disziplinarverfahren handeln könnte.
Das Amtsgericht Dresden wird in Kürze gegen zwei Opfer schwerster sexueller Gewalt verhandeln, die Anfang der Neunzigerjahre als 16-jährige Mädchen im sogenannten Kinderbordell „Jasmin“ festgehalten und vergewaltigt wurden. Angeklagt wurden sie von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verleumdung. Das ist die Behauptung unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen. Sie wurden im Ermittlungsverfahren gegen die Justizangehörigen im Jahr 2008 als Opferzeugen vorgeladen und haben dort eine Aussage gemacht, die der Staatsanwaltschaft nicht in den Kram passte. Ich halte es schon für mehr als ungewöhnlich und für erklärungsbedürftig, dass die Staatsanwaltschaft nicht etwa, wie sonst üblich, von Erinnerungslücken, von Verwechslungen oder Sonstigem ausgeht, sondern eine willentliche Falschaussage annimmt. Woran liegt das?
Der damalige Oberstaatsanwalt Drecoll hatte bereits im September 2007 erklärt, dass an der ganzen Affäre nichts dran sei. „Nichts als heiße Luft“ konnten wir in den „DNN“ lesen. Hätte Drecoll damals einen Tag vor dem entscheidenden CDU-Parteitag, als es um den Kopf von
Georg Milbradt ging, geschwiegen, dann hätte er den Eindruck vermieden, der jetzt besteht, nämlich dass die Staatsanwaltschaft voreingenommen gewesen sein könnte und jetzt missliebige Zeugen verfolgt.
Herr Kollege Martens, es war nicht nur so, dass die betreffende Person beim Landgericht angeklagt wurde, sondern das Landgericht hat es an das Amtsgericht zurückgeschickt mit einer gepfefferten Begründung. Aber die Staatsanwaltschaft Dresden hat es sich nicht nehmen lassen, in Beschwerde zu gehen und sich an das OLG zu wenden. Auch das OLG hat es zurückgepfeffert. Das sind alles äußerst merkwürdige Vorgänge.
Ich gebe zu, meine Damen und Herren, das alles macht mich mehr als misstrauisch. Ich frage Sie: Was soll hier vertuscht werden? Wer spielt bei diesem üblen Spiel alles mit?
Meine Damen und Herren! In meiner Rede vor zwei Jahren, als der Sachsensumpf hochgekommen ist, hatte ich beklagt, dass wir im Parlament zu Sachverhalten Stellung nehmen sollen, die uns nur gerüchteweise über die Presse kredenzt wurden. Mein Fazit damals war, dass wir zwar nichts Genaues wissen, aber geneigt sind, die Vorwürfe für wahr zu halten und das genau das Problem ist. Gerade deshalb war und ist es unsere Pflicht, mit diesem Untersuchungsausschuss aufzuklären.
Herr Kollege Piwarz, ich sage es Ihnen noch einmal: Ich bin es langsam leid, wenn ich von Ihnen die ganze Zeit in einen Topf mit Äußerungen des Kollegen Bartl geworfen werde,
die ich zu keinem Zeitpunkt so geteilt habe. Ich habe darauf in der Öffentlichkeit und im Untersuchungsausschuss mehrfach hingewiesen. Ich erwarte auch von Ihnen dieses Mindestmaß an Fairness.
Wie ist unser Erkenntnisstand heute? Ich sage ganz bewusst und sehr deutlich: Nach den bisherigen Untersuchungen können kriminelle und korruptive Netzwerke im Bereich der Justiz, Polizei und Verwaltung nicht bewiesen werden. Es haben sich allerdings einige Anhaltspunkte für zahlreiche Ungereimtheiten ergeben, die erklärungsbedürftig sind und die sehr wohl durch die Existenz korruptiver Netzwerke erklärt werden könnten. Sie könnten aber auch durch Schlendrian, Unfähigkeit, Faulheit oder manch anderes erklärt werden. Genau an dieser Stelle stehen wir heute.
Es geht aber nicht, meine Damen und Herren von der Koalition, mit der Haltlosigkeit der Verfassungsschutzakten die Haltlosigkeit der Vorwürfe schlechthin begründen zu wollen. Ich halte es schon für eine Ironie der politischen Geschichte Sachsens, dass Sie in den Jahren 2002/2003 ganz dringend die OK-Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz brauchten und wenige Jahre später, wenn es Ihnen nicht mehr in den
Kram passt, schreien: Ja, die haben alle nur Mist gemacht! So leicht geht es auch wieder nicht.
Daher halten wir es für verantwortungslos, wenn die CDU- und die SPD-Fraktion in ihrem Abschlussbericht die Weißwäscherei der Staatsregierung einfach übernehmen. Eines ist klar – Herr Kollege Dr. Martens hat darauf hingewiesen –: Die Fach- und Dienstaufsicht im SMI hat schlicht und ergreifend nicht stattgefunden. Herr Buttolo, ich nehme es Ihnen persönlich übel, dass Sie nach mehr als zwei Jahren Debatte über diesen Gegenstand so wenig Problembewusstsein zu diesem Sachverhalt entwickeln konnten.
Das entspricht nicht den Aufgaben, die Sie als sächsischer Innenminister haben. Ich schweige davon, dass es mitnichten der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entspricht, der die besondere Kontrollbedürftigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz schon im Jahre 1996 dargelegt hat. Vielleicht lesen Sie zur Abwechslung mal ein paar Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes.
Kommen wir zu den Details. Die Zeugin „Sarah“ hat im Ermittlungsverfahren Anhaltspunkte für den Besuch von Justizangehörigen im Kinderbordell „Jasmin“ in den Jahren 1992/1993 bestätigt. Ihre Aussage ist weder durch die Aktenlage noch durch andere Zeugen widerlegt. An dieser Stelle möchte ich der Zeugin meine ausdrückliche Hochachtung und den Respekt meiner Fraktion aussprechen, dass sie sich dem Ausschuss zur Verfügung gestellt hat. Ihre Aussagen waren ersichtlich nicht von Belastungseifer, sondern von dem Willen geprägt, endlich vor der Öffentlichkeit ihre Geschichte, wie sie diese im „Jasmin“ erlebt hat, darstellen zu können. Eine Gelegenheit, die sie in den letzten 16 Jahren von den sächsischen Behörden nie erhalten hatte.
Die Zeugin muss sich für ihre Aussagebereitschaft nicht nur eine Strafverfolgung, sondern auch unerträgliche Diffamierungen gefallen lassen. Daher möchte ich die Zeugin selbst zu Wort kommen lassen. Zitat: „Zum Schluss möchte ich noch ganz deutlich sagen: Die Staatsanwaltschaft Dresden bezeichnet mich öffentlich als ExProstituierte. Die Presse hat das zum Teil aufgenommen. Ich fühle mich als Opfer schwerster sexueller Gewalt und Ausbeutung. Ich wurde gegen meinen Willen mit Gewalt zu sexuellen Handlungen an Männern gezwungen. Mit der Bezeichnung Ex-Prostituierte wird mir mehr oder weniger unverhohlen unterstellt, alles freiwillig getan zu haben. Damit verhöhnt man mich und andere Opfer, würdigt uns auf das Unerträglichste herab, verletzt unsere Menschenwürde. Mit solchen Demütigungen setzt man das Werk der Täter auf andere Weise fort.“
Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass die Koalitionsfraktionen in ihrem Bericht, im Gegensatz zu
manchen Nebenerzeugnissen, von dieser diffamierenden Bezeichnung Abstand genommen haben.
Klärungsbedürftig ist aus unserer Sicht weiterhin:
Erstens. Weshalb haben die Ermittler 1993 die Täter schwerster sexueller Gewalt, verharmlosend auch Freier genannt, nicht ermittelt? Dieses Versäumnis bestätigen sowohl die im Jahr 2000 ermittelnden Polizeibeamten als auch die Staatsanwaltschaft Dresden entsprechend der Einstellungsverfügung des Prozesses gegen den Zuhälter dem Vorsitz führenden Richter.
Zweitens. Warum haben die Ermittler die Vergewaltigung der Opfer durch den Zuhälter nicht weiter aufgeklärt und verfolgt, obwohl übereinstimmende Aussagen der Opfer und sogar eine ausdrückliche Strafanzeige vorlagen? Insoweit ist die Aussage im Mehrheitsbericht schlicht widerlegt, dass 1994 beim Prozess gegen den Zuhälter entsprechende Aussagen nicht vorgelegen hätten. Ein etwas sorgfältigeres Aktenstudium hätte Sie eines Besseren belehren können.
Drittens. Warum hat der Zuhälter 1994 ein solch mildes Urteil erhalten? Stimmt seine Aussage, es habe einen Deal mit dem Gericht gegeben, dass er die sogenannten Freier nicht nennen sollte?
Viertens. Wie kam das im Übrigen nicht von der Zeugin unterschriebene Protokoll zustande, das die Staatsanwaltschaft heute als Beweis für die Unglaubwürdigkeit der Zeugin anführt, nämlich das polizeiliche Protokoll aus dem Jahr 2000?
Das haben die Akten und bisherigen Vernehmungen ergeben. Es bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der Zeugin weitere Fotografien vorgelegt wurden und die Protokolle die Aussagen der Zeugin nicht vollständig und wahrheitsgemäß wiedergeben.
Meine Damen und Herren! Aufgrund der von den Koalitionsfraktionen assistierten Blockadehaltung der Staatsregierung konnte der Untersuchungsausschuss seine Aufgabe bisher nicht erfüllen. Was wir bisher zutage fördern konnten – ich muss sagen: mussten –, reicht allerdings dicke aus, um dieses Thema nicht wegzusperren und tief im Keller zu vergraben, wie es die Koalition so gern möchte. Wir Bündnisgrünen werden in der 5. Legislaturperiode die Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses mit einem überarbeiteten Auftrag mittragen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da mich Herr Prof. Schneider persönlich angesprochen hat, muss ich noch einmal hier vortreten.
Herr Prof. Schneider, ich habe von Ihnen wirklich keine Belehrung über rechtsstaatliche demokratische Grundsätze nötig. Das sage ich Ihnen jetzt einmal in aller Klarheit.
Zum Zweiten. Ich habe meine Formulierung, die Sie zu Recht zitiert haben, sehr sorgfältig gewählt, und ich stehe auch heute noch dazu. Mir wäre es wohler und mir wäre es wirklich lieber, wenn ich diese Aussagen nicht hätte treffen müssen. Das sage ich Ihnen auch.
Ich sage Ihnen auch noch mal eines: Wenn Sie als CDUFraktion überhaupt nicht darauf reagieren, wenn Ihr Kollege Bandmann mich beispielsweise im letzten Plenum in eine Reihe mit linksextremistischen Gewalttätern im Zusammenhang mit dem 13. Februar stellt, und Sie sitzen da und schlafen weiter und applaudieren, dann spreche ich Ihnen das Recht ab, mir irgendetwas über rechtsstaatliche demokratische Grundsätze zu erzählen.
Herr Prof. Schneider und liebe, hochverehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, ich habe mich schon sehr gewundert, dass Sie in Ihrem Bericht die Klarnamen der Beschuldigten aus der Justiz hineinschreiben. Das finden Sie in unserem Bericht nicht.
Deswegen kann ich Ihre Krokodilstränen über die angeblich verleumdeten Justizangehörigen nicht verstehen – wie gesagt, ob sie zu Recht beschuldigt werden oder nicht, ist nicht festgestellt, und so lange gilt die Unschuldsvermutung. Aber dann bitte ich, dass Sie darauf auch Rücksicht nehmen und hier nicht die Namen in der Debatte nennen und in den Bericht hineinschreiben. Wir haben das nicht getan. Fassen Sie sich einmal an die eigene Nase. Ihre Selbstgefälligkeit ist unerträglich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schlussapplaus hat jetzt doch bestätigt, was ich eigentlich bezweifelt hatte, nämlich dass Herr Schimpff für die CDU-Fraktion spricht. Vielleicht ist das auch schon ein kleines interessantes Teilergebnis dieser Debatte.
Meine Damen und Herren! Wir legen Ihnen als Fraktion DIE LINKE und als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag zu diesem Themenbereich vor, der eigentlich unstrittig sein sollte. Die Feststellung Nr. I ist schlicht und ergreifend die Feststellung dessen, was der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden hat. Das sollte eigentlich über jede Debatte erhaben sein. Den Punkt II, dass nämlich der Bericht nicht abschließend ist, haben auch die Redner der Koalition betont. Von daher sollte es auch keine Schwierigkeit sein, dem zuzustimmen. Der Punkt III wird natürlich umstritten sein. Wir gehen tatsächlich davon aus, dass zwar die Netzwerke nicht bewiesen sind, dass aber Anhaltspunkte vorliegen, die es uns aufgeben, weiterzuforschen.
Wir haben uns auch Gedanken gemacht, welche verfahrensmäßigen Vorkehrungen dafür zu treffen sind, falls der 5. Sächsische Landtag wieder einen Untersuchungsausschuss in dieser Sache einsetzen wird. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die beim Landtag befindlichen Akten, die mit dem Ablauf der Legislaturperiode an die Staatsregierung zurückzugeben sind, dort so verwahrt werden, dass sie ohne weiteren Zeitverzug einem eventuellen 5. Sächsischen Landtag übersandt werden können. Um der Kritik gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, stelle ich fest, dass es uns natürlich völlig klar ist, dass der 4. Sächsische Landtag dem 5. Sächsischen Landtag aber auch gar nichts aufgeben und ihn zu nichts auffordern oder um etwas bitten kann. Das liegt in der souveränen Entscheidung des 5. Sächsischen Landtages.
Von daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Elektronikmüllexporte aus Sachsen nach Indien, Malaysia und Polen (Frage Nr. 21)
Die Firma Agro Drisa GmbH in Elstra (Kreis Bautzen) beschäftigt sich mit der Entsorgung von Elektronikschrott. Nach mir vorliegenden Informationen wollte die Firma Anfang 2008 mehrere Tausend Tonnen kontaminierte Glasabfälle nach Indien, Malaysia und Polen exportieren. Jedoch versagten die deutschen Behörden eine notwendige Notifizierung, weil die Empfänger im Ausland keine Betriebserlaubnis und keine Bestätigung der zuständigen Behörden am Bestimmungsort vorweisen konnten.
Im Laufe des vergangenen Jahres soll die sächsische Notifizierungsbehörde in der Landesdirektion Dresden jedoch entschieden haben, dass für den Export oben genannter Abfälle durch die zuständigen Behörden am Bestimmungsort kein Nachweis der Betriebsgenehmigung und Verwertungssicherheit der lokalen Entsorger mehr notwendig sind.
Fragen an die Staatsregierung:
2. Wie will der Freistaat Sachsen bei den in Frage 1 genannten exportierten Abfällen sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet wurden?
Kontrolle des Waffenbesitzes im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 25)
Fragen an die Staatsregierung:
2. Inwiefern sind nach den Ereignissen an der Schule in Winnenden und dem zufälligen Waffen- und Munitionsfund bei dem Ex-Landesbanker Süß die Kontrollen verstärkt worden, ob Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt worden sind (Bitte Auflistung der Anzahl der Kontrollen seit Anfang des Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeit- raum)?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in der Tat schon vertretbar, dass man dieses Thema am Ende der kulturpolitischen Debatte noch einmal aufruft, wie es die Linksfraktion tut, denn tatsächlich handelt es sich um das im Augenblick drängendste kulturpolitische Problem Sachsens,
und es handelt sich auch um die größte drohende Schande, die demnächst wahrscheinlich über uns herniedergehen wird.
Herr Prof. Mannsfeld, ich kann es nur noch als kleinlich bezeichnen, wenn Sie in dieser Stunde, in der wir wahrscheinlich in Sevilla bald den Titel aberkannt bekommen, wieder diese Debatte führen, wer jetzt tatsächlich einen Fehler gemacht hat oder nicht.
Ich meine, es sollte eigentlich das Anliegen des gesamten Hauses sein, zu schauen, wie wir mit der Weltgemeinschaft wieder zu einem Konsens kommen können, anstatt diese alten, furchtbaren und abgelutschten Debatten zu führen, ob die Brücke 5 Kilometer oder 2 Kilometer ist, ob das Englisch richtig war oder nicht. Ich finde das kleinlich.
Unsere GRÜNE-Fraktion kann die Punkte, die die Linksfraktion aufgeschrieben hat, voll und ganz teilen und unterstützen, zumal sie den Inhalt unseres Gesetzentwurfes, den wir vor zwei Jahren in diesem Hause zur Abstimmung gestellt haben, genau beschreiben – im Übrigen, wie auch schon angemerkt wurde, nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt und mittlerweile auch anderer Bundesländer. Selbst der Kulturausschuss des Bundestages hat sich bekanntlich mittlerweile dafür ausgesprochen, dass man entsprechende Regelungen in das deutsche Recht einfügen möge.
Ich kann es der CDU nicht ersparen: Die Waldschlößchenbrücke ist für Sie schon lange nicht mehr ein Verkehrsbauwerk, sie ist für Sie das Symbol Ihrer unbeschränkten Machtausübung, und genau darum geht es.
Deswegen haben Sie es wider allen Verstand, wider alle Vernunft durchgeprügelt. Es ist eben dieser aggressive Provinzialismus,
der von den CDU-Vertretern aus Stadt und Land vorgetragen wurde, der diese Verhärtung in den Positionen herbeigeführt hat.
Wenn dann Herr Vaatz oder auch Herr Mackenroth diese Frage zu einer Grundsatzdemokratiefrage hochstilisierten, dann frage ich mich schon, was sie, die sich immer darauf berufen, aus der friedlichen Revolution und ihrem Geist gelernt haben wollen. Ich kann es nicht so recht erkennen.
Wenn Herr Tillich, der ja angesprochen wurde, nachdem er sein hohes Amt angetreten hat, sich bis heute dazu überhaupt nicht geäußert hat, als ob es ihn als Ministerpräsidenten nichts anginge, dann zeigt das auch auf diesem Gebiet sein Versagen. Aber, Herr Tillich, es wird Ihnen nichts nützen, wenn Sie sich hier weiter wegducken als „Teflon-Tillich“. Das reicht einfach nicht und das hat auch Ihre gestrige Regierungserklärung gezeigt.
Das Gleiche gilt für Frau Merkel,
die sich als Bundeskanzlerin diesbezüglich wegduckt. Ich schlage einfach mal das Grundgesetz auf, dort steht: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik.
Wenn die Bundeskanzlerin tut, als ob es sich hierbei um eine provinzielle, um eine Provinzangelegenheit, um eine regionale Angelegenheit handelt, dann versagt sie eben auch in ihrem hohen Amt.
Meine Damen und Herren! Es ist und bleibt die Wahrheit: Dresden ist die einzige Stadt in Deutschland, in Europa und in der Welt, die es nicht geschafft hat, mit der
UNESCO, mit der Weltgemeinschaft, in einen Dialog darüber einzutreten, wie man einen Kompromiss finden kann. Die Stadt Dresden, repräsentiert von der CDU, der Staatsregierung, der Bundesregierung, hat sich auf den Standpunkt gestellt: Wir haben recht und ihr habt unrecht. – Sie haben sich auf den Standpunkt gestellt: Friss oder stirb! – So kann man mit der Weltgemeinschaft nicht umgehen. Sie haben die UNESCO in eine Rolle gedrängt,
in der ihr, um ihre eigene Glaubwürdigkeit zu bewahren, nichts anderes übrig bleibt als den Welterbetitel wahrscheinlich abzuerkennen. Sie tragen dafür die Verantwortung und ich bin davon überzeugt, dass leider dieser Fakt, der wahrscheinlich heute Nachmittag eintreten wird, das Bild Sachsens und Dresdens in der Welt für Jahrzehnte stärker bestimmen wird, als Sie es sich jemals zu träumen wagen und wie Sie es jetzt wegzulachen versuchen.
Wir werden diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns in der Fraktion schon gefragt, wozu diese Debatte eigentlich gedacht ist; und nachdem ich die ersten Redner gehört habe, habe ich den Eindruck, die Debatte ist dazu da, um Bekenntnisse abzulegen.
Nun gut, ich lege hier ausdrücklich im Namen meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Bekenntnis ab, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass wir funktionierende Feuerwehren haben, dass sie flächendeckend agieren, dass sie einsatzfähig sind, dass sie modern ausgerüstet sind; und auch die Nachwuchsgewinnung ist dringend nötig – meine Vorredner haben die entsprechenden Zahlen dazu schon genannt; ich kann sie mir ersparen.
Ich weise einfach noch einmal darauf hin: Wir haben im Oktober 2008 im Rahmen der Großen Anfrage der FDP ausführlich dazu gesprochen und ich möchte mich eigentlich an diesem durchsichtigen Wahlkampfmanöver seitens der CDU, die jetzt eine teure Imagekampagne gestartet hat, nicht beteiligen. Allein der Start einer Imagekampagne – Herr Dr. Martens hat darauf hingewiesen; wir wollen gern mal wissen, wie teuer diese ist – ist kein aktueller Anlass, um hier im Sächsischen Landtag darüber zu debattieren.
Ich halte mich jetzt mal an das, was von Politikern oft gefordert wird: dass nicht von allen noch einmal alles gesagt werden muss. Deswegen danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Dr. Stange, was mich schon immer interessiert: Ist dieses 2020-Papier, dieser Wegweiser, ein Papier der Staatskanzlei oder ist es ein Papier der Staatsregierung/CDU-/SPDKoalition?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meiner Rede komme: Sie haben sicher davon gehört, die UNESCO hat Dresden den Welterbetitel aberkannt.
Dies ist ein schwarzer Tag für Sachsen. Diejenigen, die diese Schande verschuldet haben, die sollten sich schämen.
Ich spreche gleich zum Antrag.
Ich finde es bezeichnend, dass hier die Zwischenrufe von der rechten Seite kommen, die darüber Freude ausdrücken. Ich glaube, das richtet sich selbst.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stellen Ihnen heute unser Konzept SachsenTakt 21 vor, mit dem wir eine Renaissance des Schienenverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs einleiten wollen.
Wir müssen leider feststellen, dass bisher in Sachsen der Straßenverkehr gegenüber dem ÖPNV eindeutig bevorzugt wird. Der SPNV/ÖPNV wird in diesem Land immer noch als Lückenbüßer für diejenigen vorgehalten, die
noch nicht oder nicht mehr Auto fahren können. Als Hauptverkehrsmittel gelten Autos und dafür möglichst breite Straßen. Ein völliges Fehlverständnis, das der Gesellschaft schon seit Langem teuer zu stehen kommt.
Erstens müssen wir uns über die Grundsatzeinstellung einig werden. Es ist nach unserer Überzeugung Aufgabe des Staates, allen Bürgerinnen und Bürgern individuelle Mobilität zu ermöglichen. Der Autoverkehr kann aber eben dies nicht leisten, da er Kinder, Alte oder Ehepartner von Pendlern ausschließt. Mobilität für alle kann eben nur der ÖPNV leisten.
Zweitens. Mobilität für alle zu gewährleisten gilt auch und gerade für den ländlichen Raum. Der Landesentwicklungsplan und die Politik dieser Koalition lassen den ländlichen Raum aber allein. Ihre Politik ist allein darauf gerichtet, breite Straßen in die Ballungsräume zu bauen; so nachzulesen in Ihrer Koalitionsvereinbarung. Damit glauben Sie allen Ernstes, die Mobilitätsfragen des ländlichen Raumes gelöst zu haben.
Drittens. Entgegen allen gegenteiligen Behauptungen wird der Autoverkehr in Europa weitaus stärker subventioniert als der ÖPNV. Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur wurde der Straßenverkehr 2007 in Europa mit 125 Milliarden Euro, der Schienenverkehr aber nur mit 73 Milliarden Euro subventioniert. In Sachsen wiederum ist die Schere noch größer.
Prof. Becker von der TU Dresden hat bereits 2001 die externen Kosten des Verkehrs berechnet, die die Nutzer eben nicht bezahlen. Sie können sich merken: nicht internalisierte Kosten insgesamt 6,5 Milliarden Euro im Jahr, davon allein 6,2 Milliarden Euro verursacht durch den Straßenverkehr.
Im Übrigen ist bekanntlich die CO2-Bilanz des SPNV/ÖPNV um zwei Drittel günstiger als die des Straßenverkehrs.
Diese drei Gründe – Mobilitätsgewährleistung für alle, größere volkswirtschaftliche Effizienz und bessere Klima- und Umweltbilanz – sprechen für einen massiven Ausbau des SPNV/ÖPNV.
Meine Damen und Herren! Wir Bündnisgrüne wollen ernst machen mit der Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr zum Schienenverkehr und zu einem besseren ÖPNV. Wir wollen den SPNV/ÖPNV zum Hauptverkehrsmittel in Sachsen machen.
Trotz durchaus vorhandener Verbesserungen ist der Schienenverkehr in Sachsen mangelhaft. Es fehlt insbesondere an einem sächsischen Gesamtkonzept für einen besseren SPNV. Im Fernverkehr sind die Mängel altbekannt und auch in diesem Hause viel beklagt: indiskutable, nur zweistündige Verbindungen von Dresden nach Berlin und überlange Fahrzeiten auf dieser Strecke. Der gesamte südwestliche und ostsächsische Raum ist vom Fernverkehr abgehängt. Die Deutsche Bahn lässt Sachsen in ihren Planungen beim Ausbau links liegen. Leipzig ist eigentlich auch nur noch als Wegestation von Berlin nach München im Netz vorhanden.
Wie wacklig der Zweig nach Dresden ist, zeigt die Misere über die ICE-Fahrzeuge, die natürlich auf der Strecke Dresden–Leipzig ausgetragen wurde. Die Fehlentscheidung für den Ausbau der Thüringer-Wald-Strecke droht bald sogar den ICE-Anschluss von Leipzig infrage zu stellen. Das ist ein Sachverhalt, der, wie mir scheint, noch nicht richtig bemerkt worden ist.
Mir ist natürlich bekannt, dass der Fernverkehr eigenwirtschaftlich von der Deutschen Bahn betrieben wird, wie mir jetzt gleich Frau Stange in Vertretung von Herrn Jurk sagen wird. Aber es waren eben in den letzten Jahren immer sozialdemokratische Verkehrsminister auf Bundesebene, die den verhängnisvollen Kurs eines Herrn Mehdorn politisch stets abgedeckt haben. Es ist doch Herr Tiefensee aus Sachsen, der eine Privatisierung der Bahn ohne ausreichende Leistungsvereinbarung betrieben hat.
Wir freuen uns darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Bundestagswahl auch über die verfehlte Form der Bahnprivatisierung werden abstimmen können.
Vielen Dank, Frau Dr. Runge.
Aber auch in Sachsen fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Landesentwicklungsplan und ÖPNV-Gesetz. Zwar sieht das Gesetz in Ballungsräumen sogar einen Vorrang des ÖPNV vor – wer weiß das eigentlich? –, dort soll sogar ein nachfrageorientierter Bedienungstakt eingeführt werden; dies gilt aber ausdrücklich nicht für den ländlichen Raum.
Hauptfehler der sächsischen ÖPNV-Politik ist jedoch, dass es eine solche erklärtermaßen gar nicht geben soll.
Nahverkehr soll die Aufgabe der fünf Zweckverbände sein. Das Land hält sich aus einer landesweiten Planung heraus. Ich halte trotzdem wenig von einer vordergründigen Debatte: Landesverkehrsgesellschaft oder Zweckverbände. Schädlich ist auf jeden Fall, dass sich der Freistaat der Aufgabe überhaupt entzieht, eine einheitliche SPNV- und ÖPNV-Politik für Sachsen zu planen und durchzusetzen. Dabei zeigt auch das Land Rheinland-Pfalz, wie in einem ÖPNV-Gesetz Einflussmöglichkeiten des Landes mit dezentraler Verantwortung für zwei Zweckverbände miteinander verbunden werden können.
Meine Damen und Herren! Alle Erfahrungen zeigen, dass ein Integraler Taktfahrplan mit mindestens einem Stundentakt für ganz Sachsen Voraussetzung für einen attraktiven Bahnverkehr ist, um in der Lage zu sein, mehr Fahrgäste als bisher zu gewinnen.
Unsere GRÜNE Fraktion hat die Studie SachsenTakt 21 beim Planungsbüro StadtLabor Leipzig in Auftrag gegeben, um einen solchen Integralen Taktfahrplan für Sachsen endlich einmal vorzudenken. Wir haben untersucht, wie ein Integraler Taktfahrplan in Sachsen aussehen könnte. Ein solcher ITF ermöglicht für jede Stunde die Fahrt in alle Richtungen und schafft so für die Kunden verlässliche Anschlüsse. Dieser ITF soll über alle Stufen der Leistungserbringung gelten: vom Fernverkehr über den Regionalexpressverkehr, den Regional- und S-BahnVerkehr bis hin zu einem neuen Takt-Bus-System, das wir konzipiert haben. Wir wollen den regionalen Busverkehr örtlich und zeitlich auf den Schienenverkehr abstimmen, damit wir Schiene und Straße wechselseitig Kunden zuführen können. Schließlich brauchen wir mehr alternative Bedienformen, die Mobilität tatsächlich und wirklich bis ins letzte Dorf auch an Tagesrandzeiten und am Wochenende ermöglichen.
Meine Damen und Herren! Wir sind uns bewusst, dass dies ein ehrgeiziges Konzept ist. Aber wir wollen uns mit dem langsamen Dahinsiechen des SPNV/ÖPNV nicht länger abfinden. In unserer Studie haben wir zahlreiche konkrete Vorschläge auch für die einzelnen Regionen unterbreitet und diese Vorschläge im letzten halben Jahr bei zahlreichen Tagungen und Konferenzen diskutiert. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit spare ich mir die Darlegungen im Einzelnen. Sie mögen diese nachlesen.
Natürlich braucht ein Integraler Taktfahrplan für die Fahrgäste auch eine einheitliche Benutzeroberfläche bei den Fahrscheinen. Es kann nicht sein, dass der Fahrgast von Verkehrsverbund zu Verkehrsverbund einen extra Fahrschein benötigt; von der Fahrradmitnahme, die dann nicht möglich ist, rede ich schon gar nicht mehr.
Wir benötigen auch ein Mobilitätsticket für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger, welches landesweit gilt und nicht nur in Leipzig, wie es zum 01.08.2009 dort eingeführt wird. Wir beobachten mit großem Interesse die
Erfahrungen, die Brandenburg seit September 2008 mit einem landesweiten Ticket macht.
Wir haben ein Mobilitätsticket bereits bei der Haushaltsberatung im Dezember 2008 in dieses Haus eingebracht und finanziell untersetzt, aber leider ohne jede Resonanz bei den Koalitionsfraktionen. Ich freue mich jedoch, dass jetzt wohl ein überparteiliches Bündnis zur Einführung eines landesweiten Mobilitätstickets zustande kommt. Meine Damen und Herren! Sie können sich sicher sein, dass wir dies auch zu einem Thema des Landtagswahlkampfes machen werden.
Seit einiger Zeit gibt es die Initiative Deutschland-Takt, die einen Integralen Taktfahrplan für den Fernverkehr in Deutschland fordert. Unsere Initiative bettet sich in diese Bemühungen ein und untersetzt sie für den Freistaat Sachsen. Wir sollten sie auch vom Sächsischen Landtag aus unterstützen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie: Befassen Sie sich ernstlich mit unserem Konzept. Ich halte es für das beste, das derzeit auf dem Markt ist. Lassen Sie uns gemeinsam für einen besseren Schienenverkehr und öffentlichen Personennahverkehr sorgen.
Vielen Dank bei denen, die mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte im Rahmen der Redezeit auf die Einwände eingehen, und ich möchte mich zuerst bei Frau Dr. Runge bedanken; denn ihrem Redebeitrag habe ich entnommen, dass sie die Studie tatsächlich gelesen hat.
Frau Dr. Raatz, ich kann Sie, da Sie das Thema Demografie ansprachen, auf die Seiten 10 ff. hinweisen; dort sind wir ausdrücklich darauf eingegangen. Vielleicht bei dieser Gelegenheit: Die DAVUS-Studie ist mir bekannt. Sie war auch Anlass dafür, dass wir uns dazu vertieft Gedanken gemacht haben, und ich bedaure – bei der Gelegenheit kann ich es ja sagen –, dass diese Studie schon einige Jahre zurückliegt und nach meiner Kenntnis vom LfUG oder ULG, wie es jetzt heißt, also, vom Umweltministerium, nicht weiter erneuert, neu aufgelegt bzw. aktualisiert worden ist.
Ich bin aber auch deswegen noch einmal nach vorn gegangen, weil offensichtlich bei allen Rednerinnen und Rednern ein Missverständnis vorliegt. Dieser Antrag und unsere Position als GRÜNE-Fraktion ist es nicht, eine Landesverkehrsgesellschaft wieder einzuführen, sondern unser Grundansatz ist es, einen Integralen Taktfahrplan mit mindestens einem Stundentakt, in den Ballungsräumen natürlich wesentlich dichter, einzuführen. Das ist der Kern der Debatte, und ich bedaure es, dass die meisten Vorredner auf diesen Kernpunkt, obwohl er in der Überschrift des Antrages nachzulesen ist und später noch
ausgeführt wird, gar nicht eingegangen sind, und diejenigen, die sich mit Bahnpolitik beschäftigen, wissen, dass der integrale Taktfahrplan unbestritten – egal, welcher Couleur, ob es ein „schwarzes“ oder ein „rotes“ Land ist – als das Erfolgsmodell gilt.
Wenn wir den Bahnverkehr wirklich attraktiver gestalten wollen, dann müssen wir uns die Frage vorlegen: Wie können wir in Sachsen landesweit einen integralen Taktfahrplan umsetzen? Ich sage auch dazu: Ob das Land Sachsen allein reicht, daran habe ich gewisse Zweifel. Wahrscheinlich müsste es mindestens über den MDRBereich gehen, mit Anschlüssen nach Brandenburg, Richtung Berlin; und Berlin und MecklenburgVorpommern haben genau das geschafft. Sie haben nämlich zusammen gedacht und diesen großen Raum, denke ich, besser erschlossen, als wir es tun.
Schauen wir doch einmal auf die Bundesländer, die es gemacht haben. Der Freistaat Bayern ist ja hier immer das große Vorbild. Dort gibt es die Bayerische Eisenbahngesellschaft. Das ist eine Landesverkehrsgesellschaft, die seit gut zehn Jahren, fast 15 Jahren versucht, dieses Modell durch- und umzusetzen, und in Bayern ist der Bahnverkehr sehr gut ausgebaut, auch in den Regionen. Das würden wir uns hier in Sachsen ebenfalls wünschen. Von Bayern lernen – hier kann man es mal tun!
Oder schauen wir nach Rheinland-Pfalz. Dort haben wir eine differenzierte Lösung. Wir haben in Rheinland-Pfalz keine Landesverkehrsgesellschaft. Wir haben zwei Zweckverbände. Aber was wir haben, ist ein ÖPNVGesetz, das sagt: Ja, wir wollen in Rheinland-Pfalz einen integralen Fahrplan, und ja, das Land hat sich dort die Instrumente selbst in die Hand gegeben – durch Genehmigungsvorbehalte, Finanzierungsvorbehalte, dadurch, dass es in den Zweckverbandsversammlungen sitzt, um diesen integralen Taktfahrplan auch durch- bzw. umzusetzen.
Genau das ist meine Grundkritik: Es gibt in Sachsen keinen solchen strategischen Ansatz, und den brauchen wir. Ob dann die Zweckverbände erhalten bleiben, ob wir das mit Beiräten oder einer Arbeitsgemeinschaft machen oder ob wir für manche Teile dieser Angebotsstufungen, beispielsweise für den schnellen Regionalexpress- oder Regionalbahnverkehr, wieder eine landesweite Lösung brauchen, das weiß ich bis heute nicht. Aber wir brauchen doch die Diskussion, und, Herr Heidan, Sie machen doch die Diskussion von vornherein tot. Sie öffnen sich ja noch nicht einmal für diese Diskussion, wenn Sie sagen: Wir haben die Landesverkehrsgesellschaft abgeschafft, wir sind froh, dass wir es kommunalisiert haben; ansonsten sind wir auch immer für Kommunalisierung, und damit ist die Debatte erledigt. Ich glaube, damit machen wir es uns zu einfach und damit verspielen wir leichtfertig die Chancen, die im Integralen Taktfahrplan liegen.
Ich wünsche uns, dass wir gemeinsam schauen: Wie machen es andere Länder besser? Ich denke, es ist keine Frage von Schwarzen, Roten, Grünen oder Gelben, sondern es ist schlicht eine Frage von erfolgreicher oder weniger erfolgreicher Bahnpolitik, und ich muss schon sagen: Da ist Sachsen eher weniger erfolgreich; und wir sollten uns die Länder zum Vorbild nehmen, die dort erfolgreicher sind. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein alltäglicher Vorgang, wenn der Sächsische Landtag die Immunität einer Abgeordneten aufhebt. Von daher sollte das Verfahren über alle Zweifel erhaben sein. Wir haben jetzt hier diesen Sachverhalt gehört. Wenn eine Fraktion – hier die FDP-Fraktion, und wir können uns anschließen – sagt, sie braucht noch etwas Zeit, um das zu verifizieren, dann würde es dem Stil und einem guten Verfahren entsprechen, wenn diesem Begehren stattgegeben werden könnte.
Ich bitte auch die CDU-Fraktion, ihre Position in dieser Frage noch einmal zu überdenken, um dann gemeinsam zu vertagen und morgen zu einer Entscheidung zu kommen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Linken erhebt den Anspruch, das Sozialstaatsprinzip näher auszuformen und damit in der Gesellschaft mehr Prägekraft zu verleihen. Dies ist sicher ein legitimes politisches Ziel. Wir glauben aber nicht, dass dieses Ziel
durch die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen erreicht werden könnte.
Es ist schon bemerkenswert, dass ausgewiesene Sozialstaaten wie Norwegen, die Schweiz oder Österreich überhaupt keine Sozialstaatsklausel in ihrer Verfassung haben. Das Ausmaß des Ausbaus des Sozialstaates hängt offenbar nicht von seiner verfassungsmäßigen Verrechtlichung ab.
Natürlich ist es verlockend, alles Wünschenswerte in die Verfassung zu schreiben und zu hoffen, damit sei das Problem gelöst. Dem ist natürlich nicht so. Das Sozialstaatsprinzip ist – wie die Juristen sagen – ein verfassungsrechtliches Optimierungsgebot mit dem Ziel, die Freiheitsgrundrechte des Grundgesetzes im Sinne realer Freiheit zu gewährleisten; so viel allerdings schon.
Dies verkennt aber der Gesetzentwurf. Das Sozialstaatsprinzip beschreibt eben keine fest umrissenen Zielzustände. Vielmehr enthält das Sozialstaatsprinzip den Auftrag an den Gesetzgeber, für sozialen Ausgleich in einer Weise zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger effektiv und tatsächlich ihre Freiheitsrechte ausüben können.
Es ist ein staatliches Ziel, Freiheitsgrundrechte wie Leben, Bildung und Ausbildung, Beruf, Wohnung oder effektiven individuellen Rechtsschutz tatsächlich zu gewährleisten. Der Gesetzgeber hat aber bei der Ausfüllung des Sozialstaatsprinzips einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum. Was sozial gerecht ist, ist eben nicht allgemein festlegbar, sondern unterliegt dem politischen Streit und letztendlich der Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Eine verfassungsrechtliche Festlegung von Leistungsansprüchen bedeutet daher nichts weniger als eine Einschränkung der Freiheit der Wählerinnen und Wähler und des von ihnen gewählten Parlaments.
DIE LINKE versucht mit ihrem Gesetzentwurf den Gesetzgeber in stärkerer Weise auf eine Politik festzulegen, die sie für sozial hält.
Sie spricht von einer Bindung des Staates hinsichtlich seiner Aufgaben und Ziele. DIE LINKE behauptet, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. Tatsächlich geht sie aber in wesentlichen Punkten darüber hinaus, Herr Kollege Bartl. Das haben Sie vorhin nicht ausgeführt.
Nach einem neuen Artikel 1 Abs. 2 soll der Gesetzgeber auf die Herstellung – Zitat – „einer gerechten Sozialordnung, insbesondere zum Ausgleich der sozialen Gegensätze und zur Gewährleistung sozialer Sicherheit“ verpflichtet werden.
In der Tat enthält die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes diese Zielverpflichtung. DIE LINKE möchte aber ausweislich ihrer Begründung ausdrücklich mehr als bloße „Notvermeidung“, wie sie schreibt.
Dann kommt ein Satz, der einen wirklich schwer im Magen liegt und der doch hier, bitte, in dem Hohen Hause erklärt werden soll. Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzentwurfes: „Der Sozialstaat kann nicht auf einem Status quo verharren. Er muss sich – seiner inneren Logik folgend – sowohl quantitativ als auch qualitativ ausdehnen, um den Entwicklungsstand der Gesellschaft entsprechende Entfaltungsmöglichkeiten und ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.“
Meine Damen und Herren! Ich kann es Ihnen nicht ersparen. Ich werde schon sehr misstrauisch, wenn die Nachfolgepartei der SED von einer „inneren Logik“ und einem „Entwicklungsstand der Gesellschaft“ spricht. Will die Fraktion DIE LINKE uns sagen, dass die Entwicklung von Gesellschaften objektiv durch den Weltgeist oder etwa nach der materialistischen Weltanschauung vorherbestimmt und vorhersehbar ist?
Dann könnte die Aufgabe des Gesetzgebers nur darin bestehen, diese Gesetzmäßigkeiten zu erkennen und ihnen entgegenzuarbeiten. Meine Damen und Herren, Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen, sondern möchten vielleicht einmal zuhören. Wenn aber der Lauf der Geschichte feststeht – und ich frage Sie, ob Sie das meinen –, dann sind die Entscheidungsbedürftigkeit und die Entscheidungsfreiheit der Menschen als Kern demokratischen Selbstverständnisses infrage gestellt; und ich meine schon, dass ein solches ideologisches und, wie ich denke, im Kern undemokratisches Verständnis bei Ihnen offenbar immer noch virulent ist.
Sie möchten zwar keine neuen Leistungsansprüche festlegen, wie Sie sagen, aber Sie möchten wohl das Sozialstaatsprinzip in dem Sinne uminterpretieren, dass der Staat die Aufgabe habe, eine materielle Einkommens- und Vermögensgleichheit anzustreben, und, meine Damen und Herren, dies überdehnt das Sozialstaatsprinzip ganz wesentlich. Nach Ihrem neuen Artikel 7 Abs. 2 möchten Sie den Staat verpflichten – Zitat –, „... die tatsächliche Durchsetzung sozialer Chancengleichheit und sozialer Gleichberechtigung zu fördern“. – So weit, so gut.
Dies sind zwar Handlungsaufträge aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, ich habe aber den Verdacht, dass DIE LINKE mehr will;
denn in der Begründung lesen wir – Zitat –: „Das Sozialstaatsprinzip legt – –“
Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen? – Dann tun Sie das bitte.
Herr Kollege Bartl, es besteht überhaupt keine Veranlassung, dass Sie sich aufregen.
Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie vernommen, dass ich zu Beginn meiner Rede genau davon gesprochen habe, dass es ein politisch legitimes Ziel sein mag, und ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn Sie dieses Ziel hier verfolgen. Nur wende ich mich dagegen, dass Sie dem Hohen Hause weiszumachen versuchen, dass Ihr Gesetzentwurf nichts anderes bedeuten würde als die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Sozialstaatsprinzips. Das ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit, und darauf möchte ich hinweisen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass zwar nicht der Gesetzgebungstext – dazu komme ich gleich noch –, aber insbesondere die Begründung in meinen Augen Zungenschläge enthalten, die hier wirklich nicht am Platze sind und über die ich um Aufklärung bitte; und diese will ich hier darlegen.
Ich mache es mir nämlich nicht so einfach wie die Frau Kollegin Weihnert, die sich hier hinstellt und sagt, sie hatte keine Zeit, sich damit zu befassen, sondern ich möchte Ihnen auch eine inhaltliche Antwort geben, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Also, ich war dabei, aus der Begründung des Entwurfes der Linksfraktion zu zitieren. Darin ist zu lesen: „Das Sozialstaatsprinzip erlegt dem Staat die Verantwortung auf, sein Handeln auf eine“ – jetzt kommt es! – „materielle Gleichheit der Menschen anstelle einer nur formalen Gleichbehandlung auszurichten.“ In der Begründung schreiben Sie, dass das nicht Ihre politische Meinung ist, sondern dass das Sozialstaatsprinzip dies erfordern würde, und damit treffen Sie nun mal auf meinen Widerspruch als Jurist. Offenbar versteht die PDS die Ziele sozialer Chancengleichheit und sozialer Gleichberechtigung als materielle Einkommens- und Vermögensgleichheit der Bürgerinnen und Bürger; und das entspricht eben nicht der Rechtsprechung – auch, Herr Kollege Bartl und Frau
Kollegin Lay, wenn es sich um ein legitimes politisches Ziel handeln mag.
Was aber gar nicht geht, ist Ihr Vorschlag eines Diskriminierungsverbotes wegen der „sozialen Stellung“ in Ihrem Artikel 18 Abs. 3. Der Begriff der sozialen Stellung ist derart unbestimmt, dass er nicht als Anknüpfung für ein Diskriminierungsverbot taugt. Ich weiß, ehrlich gesagt, auch gar nicht, was damit gemeint sein soll. Geht es um die Zugangsgerechtigkeit unabhängig vom Geldbeutel? Aber dann stellt sich die Frage, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß es diese Zugangsgerechtigkeit geben soll. Es kann im Sinne der Freiheitsgewährleistung nur um die Gewährleistung eines Grundstandards gehen; und wo dieser Grundstandard liegen soll, ist eine Frage des politischen Streites und der einfachen gesetzgeberischen Entscheidung – und eben nicht der verfassungsmäßigen Entscheidung.
Auch sonst weist Ihr Gesetzentwurf wenig Durchdachtes auf. Sie wollen Veräußerungen von staatlichem oder kommunalem Eigentum nur durch Beschluss des Landtages, des Kreistages oder des Gemeinderates zulassen. Diese Privatisierungsbremse soll insbesondere Einrichtungen der Daseinsvorsorge schützen. Sie haben aber gar nicht bemerkt, dass Sie jegliche Eigentumsveräußerungen dieser einfach unterwerfen wollen, also etwa auch, wenn der Freistaat nicht mehr benötigte Möbel oder andere sächliche Verwaltungsmittel verkaufen will. Eine Zustimmung des Landtages bei der Veräußerung eines Bleistiftes kann aber doch nicht wirklich Ihr Ernst sein!
Meine Damen und Herren! Die Vorschrift ist total ungeeignet und würde die Tätigkeit des Landtages lahmlegen.
Herr Kollege Bartl, Sie sind weiterhin befugt, Zwischenfragen zu stellen. – Nicht? – Gut.
Ihre Tatbestandsvoraussetzung – ich zitiere –: „wenn das Wohl der Allgemeinheit dem Einzelfall nicht entgegensteht“, ist total inhaltsleer. Prof. Denninger würde von einer „jämmerlichen Scheintatbestandlichkeit“ sprechen. Diese pseudorechtsstaatliche Gummiformel ohne erkennbaren Gehalt könnte stets angenommen werden und so eine Veräußerung der Entscheidung des Landtages entzogen werden.
Nein, meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist untauglich. Er leistet nicht das, was er zu leisten vorgibt. Es handelt sich im besten Fall um einen Akt symbolischer Verfassungsgebung, und symbolische Verfassungs- und Gesetzgebung ist eigentlich schädlich, wenn ich Ihnen auch konzedieren mag, dass er in dem einen oder anderen Fall vielleicht in Erwägung gezogen werden könnte und, ich gebe zu – als versöhnlicher Schluss –, dass ich für die Regelung des Artikels 38 Abs. 2, den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durch Prozesskosten- und Beratungshilfe, durchaus Sympathien habe. Aber Sie können nicht allen Ernstes erwarten, dass wir innerhalb von vier Wochen eine dermaßen umfangreiche und – ich kann es Ihnen nicht ersparen – auch schlecht gemachte Verfas
sungsänderung einfach durchnicken. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bartl. – Ich meine, wir behandeln ja gerade einen Gesetzentwurf und eine juristische Fachmaterie. Vielleicht können wir einmal die Diskussion darauf hinlenken. Herr Kollege Bartl, würden Sie mir nicht zustimmen, dass das Sozialstaatsprinzip in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eben ein Staatsziel und ein Optimierungsgebot ist und dass Sie die ganze Zeit durch Ihre Redebeiträge suggerieren, als ob, wenn Sie die Verfassung im entsprechenden Sinne ändern würden, die Menschen tatsächlich einen solchen Schutzschirm erhalten würden? Das ist doch schlicht und ergreifend nicht wahr.
Herr Kollege Bartl, ich will mir jetzt wirklich nicht Ihre sozialstaatlichen Bekenntnisse, die ich teile, anhören, sondern ich möchte mit Ihnen eine juristische Debatte führen. Deshalb frage ich Sie noch einmal: Beabsichtigt das Ihr Gesetzentwurf oder nehmen Sie das nur zum Anlass? Ich dachte, wir führen hier eine Gesetzgebungsdebatte. Oder anders: Sind Ihre Änderungen staatliche Optimierungsgebote oder wollen Sie unmittelbare Leistungsansprüche begründen? Antworten Sie darauf mit Ja oder mit Nein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wollen Sie eigentlich Bürgern das Privileg von Parteien erklären, Landeslisten zur Landtagswahl einzureichen? Warum ist es notwendig, Bürgern und Bürgerinnen von Gesetzes wegen zu versagen, eine Wählervereinigung in den Sächsischen Landtag zu wählen? Diese Fragen sind in der heutigen Debatte zu beantworten.
Herr Gerber, Landesvorsitzender der Freien Wähler Sachsen, hat nochmals eindringlich in einem Rundbrief an alle Abgeordneten um ein klares Signal aus dem Landtag gebeten. Wir als Bündnisgrüne geben dieses Signal mit unserem Gesetzentwurf, und Sie können dieses Signal ebenfalls geben, wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Meine Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Wählervereinigungen den Wahlantritt zu Landtagswahlen ermöglicht. Der Regelungsgehalt ist äußerst schlicht,
nämlich die Streichung der Formulierung, dass nur Parteien Listen für die Landtagswahlen aufstellen können.
Zunächst zu der Frage, warum wir dieses Gesetz für notwendig halten. Unsere Gesetzesinitiative steht in einer Reihe mit anderen Gesetzentwürfen meiner Fraktion, mit denen wir die Demokratie in Sachsen stärken wollen. Sinkende Wahlbeteiligung, fehlende Parteienbindung und Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem Funktionieren der Demokratie – nicht mit der Demokratie überhaupt – sind Tendenzen, denen wir nicht achselzuckend gegenüberstehen wollen. Wir haben Vorschläge gemacht, um eine breitere Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Ich erinnere an unsere Gesetzentwürfe zur Bürgerbeteiligung/Information, zur Stärkung der Ortschaftsverfassung und zur Stärkung der Rechte der Gemeinde- und Kreisräte. Ein weiterer Baustein ist die Öffnung des politischen Wettbewerbs auf Landesebene für Wählervereinigungen, die bereits auf kommunaler Ebene eine feste politische Größe sind und die auch für viele Bürgerinnen und Bürger bereits die beste Wahlalternative sind. Dies beweisen die jüngsten Wahlerfolge.
Es ist nach fester Überzeugung meiner Fraktion notwendig, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und auch das Wahlrecht so weiterzuentwickeln, dass es sich neuen Entwicklungen öffnet. An dieser Stelle möchte ich Herrn Prof. Patzelt, Politikwissenschaftler an der TU Dresden, zitieren. In der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf am 5. Mai dieses Jahres führte er aus – Zitat –: „Es wird ratsam sein, auch in Sachsen unmissverständlich ins Wahlgesetz zu schreiben, dass nicht nur bereits bestehende Parteien, sondern auch neu sich sammelnde Vereinigungen von Bürgern mit Landeslisten an Landtagswahlen teilnehmen können. Insoweit sollte man den Formulierungsvorschlägen des Gesetzentwurfes folgen.“
Wir halten die Zulassung von Wählervereinigungen verfassungsrechtlich für geboten. Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Staatsbürgern zu. Das ist der Wahlgrundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Wenn aber Wählervereinigungen keine Liste aufstellen können, werden ihre Kandidatinnen und Kandidaten gegenüber Parteibewerbern benachteiligt. Eine Wahlwerbung für die entscheidende Zweitstimme ist ihnen nämlich dann verwehrt. Trotz ihrer mitgliedschaftlichen Sonderstellung in einer Vereinigung sind sie an die Voraussetzungen für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern gebunden. – So weit die aktuelle Rechtslage in Sachsen.
Aber es gibt keine Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung, denn politischen Parteien wird nach Artikel 21 Abs. 1 des Grundgesetzes ein Mitwirkungsrecht an der politischen Willensbildung eingeräumt. Parteien haben damit eben gerade kein Politikmonopol. Es entspricht eben nicht der Verfassungsrechtslage, den Bürgerinnen und Bürgern zuzumuten, ihre demokratische Willensbildung nur mithilfe von Parteien zu betreiben. Parteien dürfen eben nicht zum Maß aller Dinge erhoben werden. Dies zeigt auch eine weitere Verfassungsnorm, nämlich Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes: „Der Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen“ – und eben auch an Weisungen seiner eigenen Partei – „nicht gebunden“.
Es wird eingewendet, bei Wählervereinigungen sei unklar, von welchen Interessen sie geleitet seien. Sie würden nicht derselben „Kontrolle“, wie man sagt, wie Parteien unterliegen. Diese schräge Argumentation müsste konsequenterweise dazu führen, dass Einzelbewerber vom Wahlvorschlagsrecht ausgeschlossen werden. Wir wollen die Entscheidung über die Glaubwürdigkeit einer Bewerbung den Wählerinnen und Wählern überlassen und, meine Damen und Herren, es kann doch in der Demokratie nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Wählerinnen und Wähler vor bestimmten Kandidaten bewahren zu wollen!
Wir sehen daher keinen hinreichenden Differenzierungsgrund zwischen Wählervereinigungen und Parteien und befinden uns dabei in durchaus guter Gesellschaft mit anderen Bundesländern, die ein solches Wahlvorschlagsrecht für Wählervereinigungen schon lange haben.
Ich erwähne Rheinland-Pfalz, Bayern oder BadenWürttemberg.
Nun noch ein paar Worte zum Ergebnis der Anhörung, die es nicht rechtfertigen, den Gesetzentwurf zu beerdigen, wie uns zuletzt der Obmann der Fraktion der CDU, Herr Bandmann, im Innenausschuss ans Herz gelegt hat. Die meisten Sachverständigen hielten die Zulassung von Wählervereinigungen zu Landtagswahlen für begrüßenswert. Frau Prof. Dr. Schneider-Böttger, die Landeswahlleiterin, bestätigte, dass es trotz notwendiger Anstrengungen seitens der Verwaltung hätte geleistet werden können, auf die von uns hingearbeitete Gesetzesänderung zu reagieren, um den Wahlantritt von Wählervereinigungen bei der Landtagswahl 2009 zu erreichen.
Wesentliches Ergebnis der Anhörung war, dass Wählervereinigungen bereits jetzt eine Landesliste einreichen können, weil allein die Teilnahme an Landtagswahlen die Parteieigenschaft im Sinne des Wahlgesetzes begründet.
Ich nehme an, das hat selbst die CDU überrascht. Herr Prof. Patzelt stellte in der Anhörung fest – Zitat –, „dass die systematische Interpretation der gesetzlichen Regelung eigentlich nur besagen könne: Wer immer gemäß den Vorschriften des Sächsischen Wahlgesetzes mängelfrei eine Landesliste einreicht, der erlangt eben dadurch den Status einer Partei.“
Da die Lebenswirklichkeit und auch die allgemeine Auffassung in Sachsen bisher diese Interpretation nicht widerspiegeln, ist es erforderlich, das im Gesetz klarzustellen, Herr Kollege Dr. Martens. Dies zeigen etwa die aktuelle Unsicherheit der Freien Wähler und die offensichtlich von einem Teil als notwendig erachtete Parteigründung als Partei Freie Sachsen.
In einem, aber wichtigen Grunde möchten wir doch Herrn Prof. Patzelt ausdrücklich widersprechen. Dass Wählervereinigungen nicht als Partei antreten wollen, akzeptieren wir ausdrücklich. Der Vorwurf, wir wollten mit diesem Gesetzentwurf ein Zweiklassenparlament, in dem zum einen die „guten“ Wählervereinigungen und zum anderen die „verdorbenen“ Parteien sitzen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Wir als Parteimitglieder möchten natürlich Bürgerinnen und Bürger für die Parteien gewinnen. Fakt ist aber, dass – dazu verweise ich insbesondere auf die Ausführungen von Herrn Gerber und von Herrn Dr. Hermann in der Anhörung – viele Menschen zwar politisch aktiv sein wollen, aber eben nicht in Parteien eintreten wollen.
Sie können die Menschen belehren, dass Parteien wichtig sind. Wenn Sie damit aber nicht erfolgreich sind, stellt sich die Frage: Blocken wir ab mit der Folge, dass bürgerschaftliches Engagement frustriert wird, oder öffnet man sich und passt die Instrumente an diese Entwicklung an, um den Zuspruch und den Rückhalt der parlamentari
schen Demokratie in der Bevölkerung nicht weiter zu verspielen? Meine Damen und Herren, wir Bündnisgrünen wollen diese Öffnung, und dafür treten wir auch ein.
Nun noch ein paar Worte zu Detailfragen, die angeblich gegen die Entscheidungsreife des Gesetzentwurfes angeführt worden sind und, so nehme ich an, auch gleich wieder angeführt werden.
Mit unserem Änderungsantrag, den wir bereits in den Ausschussberatungen vorgelegt haben, haben wir einige Anregungen aus der Anhörung aufgenommen, um doch noch einen Konsens zu erreichen. Wir haben klargestellt, dass der sächsische Innenminister eine Wählervereinigung nach Vereinsgesetz nicht verbieten kann, die im Sächsischen Landtag vertreten ist. Richtigerweise ist hierfür das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 des Grundgesetzes zuständig, da eine in einem Parlament vertretene Vereinigung eben Partei im Sinne des Grundgesetzes ist.
Schließlich haben wir die besondere Finanzierungsregelung für Wählervereinigungen gestrichen. Wir halten weiterhin die Lösung, die von uns ursprünglich vorgeschlagen wurde, für gangbar. Die Regelung war angelehnt an die Regelung in Rheinland-Pfalz, und, meine Damen und Herren, ich habe noch nicht vernommen, dass diese verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt gewesen wäre. Um Ihnen aber die Zustimmung zu erleichtern, haben wir diese Sonderlösung gestrichen.
Noch ein Punkt, der von der eigentlich zu treffenden Entscheidung zugunsten von Wählervereinigungen ablenkt. Herr Dr. Friedrich wird es sich sicher nicht nehmen lassen, dies hier noch einmal zu thematisieren, nämlich: Was passiert eigentlich, wenn Wählervereinigungen kommunal konkurrieren und dann eine gemeinsame Landesliste aufstellen wollen? Ich sage Ihnen, Herr Dr. Friedrich, noch einmal: Diesen Fall muss der Gesetzgeber nicht regeln. Ich halte ihn auch praktisch für wenig relevant. Wovor wollen Sie denn die Bürgerinnen und Bürger schützen?
Wir haben einen völlig anderen Ansatz: Öffnung statt Reglementierung und Zwingen in bestehende Strukturen.
Vordergründig diskutiert wurde auch, dass unsere Formulierung „mitgliedschaftlich organisiert“ keine hinreichende Abgrenzungsfunktion aufweise, welche Wählervereinigungen zugelassen werden können und welche nicht. Aber, meine Damen und Herren, das wollen und das müssen wir überhaupt nicht regeln.
Erstens geht es nur um die Abgrenzung zu Einzelbewerbern, die eben gerade nicht als Mitglied in einer politisch aktionsfähigen Gruppe zusammengeschlossen sind.
Zweitens geht es bei dieser Formulierung nur darum, ein Mindestmaß an Demokratie innerhalb der Vereinigung sicherzustellen. Die Kandidatenaufstellung auf einer Mitgliederversammlung macht nur dann Sinn, wenn diese mitgliedschaftlich organisiert ist.
Meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Es ist allein eine Frage Ihres politischen Willens: Wollen Sie dieses Signal an die Wählervereinigungen senden, dass sie zukünftig an Landtagswahlen teilnehmen können, oder wollen Sie das nicht?
Sie haben jetzt Gelegenheit, dies vor der sächsischen Öffentlichkeit zu zeigen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Friedrich. – Ich bin Ihnen jetzt wirklich böse, muss ich sagen.
Sie waren die ganze Zeit im Innenausschuss anwesend und haben mitbekommen, mit welchen – ich muss es sagen – Tricks –
– die Koalition die Behandlung dieses Gesetzentwurfes und die Anhörung immer weiter hinausgezögert hat.
Haben Sie vergessen, dass es mehr als zehn Tage gebraucht hat, bis unser Antrag auf Sondersitzung überhaupt von der Vorsitzenden auf die Tagesordnung gesetzt und zur Behandlung gebracht wurde? Haben Sie das alles nicht mitbekommen?
Frau Präsidentin! In meiner Frage geht es um notwendige Straßenreinigungen bedingt durch Schadstoffe aus dem Produktionsprozess der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH Pohritzsch (Kreis Nordsachsen).
In der Kleinen Anfrage Drucksache 4/15241 „Umweltbelastungen durch die Abfallbehandlungsanlage in Pohritzsch V“ vom 5. Mai 2009 informierte die Staatsregierung, dass das Landratsamt Nordsachsen die Gemeinde Neukyhna aufgefordert hat, die Straßen vom und zum Gelände der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH mindestens zwei Mal pro Woche zu reinigen.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Warum wird die Gemeinde Neukyhna und nicht der Verursacher der Staubbelastungen, die Firma S.D.R. Biotec, zur Straßenreinigung verpflichtet?