Protocol of the Session on March 11, 2009

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 131. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

Ich habe heute zu Beginn eine sehr angenehme Aufgabe. Wir haben wieder ein Geburtstagskind unter uns. Herr Heidan hat Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute und Gottes Segen!

(Beifall)

Meine Damen und Herren! Folgender Abgeordneter hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Schön.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 3 und 5 bis 11 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 96 Minuten, Linksfraktion 72 Minuten, SPD 42 Minuten, NPD 30 Minuten, FDP 30 Minuten, GRÜNE 30 Minuten, fraktionslose MdL je 5 Minuten, Staatsregierung 72 Minuten.

Meine Damen und Herren, gibt es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung Ihrerseits Änderungswünsche? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung für die heutige Beratung als verbindlich.

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit gleich zu

Tagesordnungspunkt 1

Wahl der Sächsischen Mitglieder der 13. Bundesversammlung gemäß Artikel 54 Abs. 3 Grundgesetz

Drucksache 4/14860, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 4/14861, Wahlvorschlag der Linksfraktion

Drucksache 4/14862, Wahlvorschlag der Fraktion der SPD

Drucksache 4/14768, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Drucksache 4/14863, Wahlvorschlag der Fraktion der FDP

Drucksache 4/14864, Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nach § 2 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Dies ist durch die Bekanntmachung vom 27. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt erfolgt. Danach hat der Sächsische Landtag 33 Mitglieder der 13. Bundesversammlung zu wählen.

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den auf sie zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Präsidenten des Landtages zu ziehende Los (§ 4 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversamm- lung).

Meine Damen und Herren! Jeder Abgeordnete hat bei der Wahl eine Stimme.

Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl.

Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Die Möglichkeit einer offenen Abstimmung über die sechs Listen ist bei dieser Wahl nicht gegeben.

Zur Durchführung der geheimen Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: von der Linksfraktion Frau Roth als Leiterin, von der CDU Herrn Colditz, von der SPD Frau Dr. Raatz, von der NPD Frau Schüßler, von der FDP Herrn Dr. Martens und von den GRÜNEN Herrn Weichert.

Damit es nach der Wahlhandlung zu keiner längeren Pause kommt, schlage ich Ihnen vor, in der Tagesordnung fortzufahren und das Ergebnis später bekannt zu geben.

Ich bitte jetzt, dass die Wahlkommission ihre Arbeit aufnimmt.

Meine Damen und Herren! Wir wählen jetzt die sächsischen Mitglieder der 13. Bundesversammlung.

Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem die entsprechenden Wahlvorschläge der Fraktionen aufgeführt sind.

Sie haben eine Stimme und können sich durch Ankreuzen für einen Wahlvorschlag entscheiden.

Nach erfolgter Auszählung der Stimmscheine werden die Sitze der Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt.

Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Präsidenten des Landtages zu ziehende Los.

Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Fachregierungserklärung zum Thema „Umsetzung des kommunalen Zukunftsinvestitionsprogramms – Starke Kommunen in Sachsen“

Ich übergebe das Wort an den Staatsminister des Innern, Herrn Dr. Buttolo.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich, bevor ich zu meiner eigentlichen Fachregierungserklärung komme, kurz auf einen aktuellen Anlass Bezug nehme, nämlich den Fahndungserfolg im Fall Michelle.

Dieser Montag war für Sachsen ein sehr guter Tag: Der mutmaßliche Täter des abscheulichen Verbrechens konnte gefasst werden. Die Leipziger Bevölkerung – aber nicht nur die Leipziger, sondern insgesamt Sachsen – hat das mit Beruhigung und Erleichterung zur Kenntnis genommen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Ich weiß, dass nicht nur in Sachsen dieser abscheuliche Mord die Menschen lange Zeit in Atem gehalten hat. Ich war unmittelbar nach meiner Pressekonferenz in Leipzig bei der Sonderkommission „Michelle“. Mir war es wichtig, den Polizistinnen und Polizisten meinen persönlichen Dank auszusprechen. Es war für mich beeindruckend, in Gesichter blicken zu können, die zwar von den Tätigkeiten der letzten Wochen sehr gezeichnet waren, die aber trotzdem ihre Erleichterung mit ihrer Mimik zum Ausdruck brachten.

Mein Dank gilt nicht nur den sächsischen Polizisten, sondern den vielen Unterstützern von der Bundespolizei bis zum BKA und auch den anderen Landespolizeien.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei der Linksfraktion)

Wir werden in den nächsten Tagen den Fortgang der Ermittlungen durch die Sonderkommission weiterhin mit 75 Beamtinnen und Beamten vornehmen. Die zum Teil in der Vergangenheit kritischen Stimmen – wie, es habe zu lange gedauert – möchte ich noch einmal kurz relativieren. Die Polizistinnen und Polizisten hatten immerhin über 20 000 Hinweise zu bearbeiten und diesen nachzugehen, sie führten über 10 000 Gespräche. Das Aktenvolumen ist auf über 50 Meter angewachsen. Ich glaube, dieses Ermittlungsergebnis ist ein Beweis dafür, dass wir im Freistaat Sachsen eine hoch motivierte Polizei haben.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Aber nun zur eigentlichen Fachregierungserklärung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie uns allen hinlänglich bekannt ist, wurden in den letzten Monaten weltweit Maßnahmen diskutiert und ergriffen, um eine als Folge der bestehenden Krise der Finanzmärkte drohende weltweite Wirtschaftskrise einzudämmen. Niemand kann heute seriös voraussagen, wie diese Entwicklung weiter verlaufen und wie Deutschland bzw. Sachsen betroffen sein wird. Inzwischen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung zumindest in den nächsten Monaten erhebliche Herausforderungen mit sich bringt.

Die Politik ist in dieser Situation gefordert. Sie ist gefordert, ruhig und besonnen zu handeln. Auf bundespolitischer Ebene wurde einmal das Wort von der „Politik der ruhigen Hand“ geprägt. Es steht fest, dass es gerade in schwierigen Zeiten wichtig ist, dass Wirtschaftspolitik Kurs hält, dass sie mit ihren Zielen und Absichten klar erkennbar ist und dass sie keine Ziele setzt, die unerreichbar sind. Auf die Probleme, mit denen wir konfrontiert und die in unserer Wirtschaftsgeschichte ohne Vorbilder sind, kann es aber auch keine Routineantworten geben.

Der Staat ist nicht allmächtig und die Politik nicht allwissend, aber der Staat muss seine Verantwortung wahrnehmen und die Politik muss den Mut zu Entscheidungen aufbringen. Das Problem jeder Konjunkturpolitik besteht darin, dass Maßnahmen gegen konjunkturelle Krisen umso wirksamer sind, je früher sie ergriffen werden, dass aber frühzeitige, zuverlässige Prognosen zu Ablauf und Umfang einer Krise praktisch unmöglich sind. Risikolose Patentlösungen kann es daher nicht geben.

Die Bundesregierung hat sich vor diesem Hintergrund im letzten Jahr entschieden, dem bereits beschlossenen Konjunkturpaket des Bundes sehr schnell ein zweites, größeres Konjunkturprogramm folgen zu lassen, das vor allem darauf ausgerichtet ist, die Binnennachfrage zu stärken. Der entsprechende Gesetzentwurf ist von Bundesrat und Bundestag beschlossen und liegt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor. Neben Steuersenkungen und auf die unmittelbare Stimulierung der privaten Nachfrage sowie eine Stabilisierung des Arbeitsmark

tes gerichteten Elementen umfasst das Programm auch einen Teil „Förderung öffentlicher Investitionen“.

Angesichts der engen Vernetzung der europäischen Volkswirtschaften und angesichts der Tatsache, dass die Politik der staatlichen Konjunkturmaßnahmen innerhalb der EU abgestimmt ist, ist das Konjunkturpaket II alternativlos. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es wirksam sein wird. Das Schlagwort „Exportabhängigkeit“ kann angesichts der weltweiten wirtschaftlichen Verflechtungen und insbesondere der Abhängigkeiten innerhalb der Europäischen Union nicht entgegengehalten werden. Es gibt längst eine europäische Binnennachfrage, die zu stützen die europäischen Regierungen und Parlamente gemeinsam in der Pflicht stehen. Da sich die Binnennachfrage in Deutschland im Vergleich zu anderen Industrienationen über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittlich entwickelt hatte, sind in Deutschland auch Maßnahmen sinnvoll, die die private Nachfrage im Blick haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier keine wirtschaftspolitische Rede halten, das wäre die Aufgabe meines Kollegen Jurk. Ich beschränke mich daher – so wie es eigentlich auch meine Regierungserklärung vom Thema her sagt – auf den die Kommunen betreffenden Teil.