Protocol of the Session on May 9, 2007

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 76. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Prof. Dr. Milbradt, Herr Winkler, Herr Clemen, Herr Fröhlich, Frau Weihnert, Herr Dr. Friedrich, Herr Patt, Herr Teubner, Herr Prof. Dr. Wöller, Frau Schütz und Frau Windisch.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat für die Tagungsordnungspunkte 1 bis 4 sowie 11 bis 16 folgende

Redezeiten festgelegt: CDU 149 Minuten, Linksfraktion.PDS 113 Minuten, SPD 68 Minuten, NPD 50 Minuten, FDP 50 Minuten, GRÜNE 50 Minuten, fraktionslose MdL je 8 Minuten, Staatsregierung 113 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer entsprechend dem Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.

Meine Damen und Herren! Änderungen zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich frage dennoch, ob es seitens der Fraktionen Änderungswünsche zur vorliegenden Tageordnung gibt. – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die vorliegende Tagesordnung als von Ihnen bestätigt.

Wir kommen damit zur Tagesordnung selbst. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag)

Drucksache 4/7619, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/8517, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Wünscht die Berichterstatterin des Ausschusses das Wort?

(Andrea Roth, Linksfraktion.PDS: Nein!)

Das ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 4/8517.

Wer Artikel 1 dieses Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Artikel mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir stimmen über Artikel 2 des Gesetzes ab. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist Artikel 2 zugestimmt worden.

Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch nach einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle deshalb den Entwurf „Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern MecklenburgVorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost“ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Entwurf zugestimmt worden. Er ist damit als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen. Tagesordnungspunkt 1 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist

Tagungsordnungspunkt 2

2. und 3. Lesung des Entwurfs Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Zuwanderungsgesetzes

Drucksache 4/6896, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/8615, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die Fraktion der CDU. Danach folgen Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der CDU das Wort nimmt. Herr Bandmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Ausführung des Zuwanderungsgesetzes für den Freistaat Sachsen. Es werden die Zuständigkeiten für den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und vor allem auch der wichtige Punkt der Integration von Ausländern geregelt. Dieser letzte Punkt ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil wir in Sachsen wie in Deutschland insgesamt keine Parallelgesellschaften wollen.

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS: Sie schaffen Parallelgesellschaften!)

Wir wissen um die Probleme, die sich daraus ergeben. Die Beispiele aus Paris und Berlin führen uns dies immer wieder auf erschreckende Weise vor Augen. Menschen, welche auf Dauer bei uns leben wollen, müssen sich integrieren.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt, sie müssen zunächst die deutsche Sprache beherrschen. Sie und vor allem ihre Kinder müssen mit den Lebensgewohnheiten bei uns vertraut gemacht, ihnen muss das Rechts- und Verwaltungssystem nahegebracht werden. Je eher dies erfolgreich praktiziert wird, desto eher sind die Menschen, die bei uns eine neue Heimat suchen, wirklich angekommen. Es soll eine normale Integration in die Gesellschaft erfolgen. Deutschland ist Integrationsland. Das heißt: die deutsche Sprache zu beherrschen, achtungsvoll dem Mitbürger zu begegnen sowie zu Leistung und Verantwortung bereit zu sein. Unsere gemeinsame Sprache sowie Leben und Handeln in einem gemeinsamen Nationalstaat begründen ein patriotisches Zusammengehörigkeitsgefühl.

(Lachen der Abg. Dr. Cornelia Ernst und Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Erst dann profitieren beide Seiten davon: die Zugewanderten und wir Deutschen. Dies hat übrigens über Jahrhunderte immer wieder mit Erfolg stattgefunden. Gerade deshalb ist eine Ghettobildung unter allen Umständen zu vermeiden. Sie ist eben das Gegenteil von Integration. Die grundsätzliche Unterbringung von Asylbewerbern bzw.

Ausländern in dezentralen Unterkünften lehnen wir jedoch ab.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Was machen Sie mit Touristen im Hotel?)

Das ist kein Widerspruch zu dem vorher Gesagten.

Den Landkreisen und kreisfreien Städten kommt bei der Ausführung der Zuwanderung große Verantwortung zu. Sie nehmen diese Verantwortung mit Augenmaß und Sensibilität wahr. Bei dieser Verantwortung sollten wir es belassen. Schon heute gibt es gesetzlich die Möglichkeit zur dezentralen Unterbringung. Dieses Angebot wird von den Kommunen genutzt. Die Anhörung hat das deutlich unterstrichen. Schauen Sie sich doch die positiven Erfahrungen vor Ort an, zum Beispiel in Dresden-Johannstadt.

Zudem würde eine grundsätzliche Unterbringung in Wohnungen etc. dem Regel-Ausnahme-Verhältnis im bundesrechtlichen Asylverfahrensgesetz widersprechen. Dort wird von einer grundsätzlichen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften gesprochen und ausgegangen.

Im Übrigen belegen die positiven Beispiele in Sachsen – Herr Groneberg vom Landkreistag hat es in der Anhörung auf Anfrage ausgeführt –, dass zum Beispiel Aussiedlerfamilien durchaus kostengünstig in Privatunterkünften untergebracht werden und dort Integration stattfindet.

Die Diskussion um die Ausreisezentren halte ich für nicht sachgerecht. Die Staatsregierung möchte ausschließlich von der in § 61 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes des Bundes geregelten Möglichkeit der Einrichtung von Ausreiseeinrichtungen durch Rechtsverordnung Gebrauch machen. Das ist aufgrund der Rechtslage in der Tat ihr gutes Recht. Wie wir auch gehört haben, ist derzeit eben nicht beabsichtigt, eine solche Einrichtung zu schaffen. Die Regelung zur Neuregelung von Aufnahme und Unterbringung für Ausländer mit einem humanitären Aufenthaltstitel betrifft keinesfalls den Mehrbelastungsausgleich nach der Sächsischen Verfassung.

Der Kreis der Ausländer, die einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, also eine Aufenthaltserlaubnis nach 18 Monaten – so die Sollvorschrift – erhalten, wurde durch den Bund in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen, statt bisher nach Sozialhilfe.

Die Regelung im Gesetzentwurf behält die bisherige Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen bei. Wir nehmen die Ausführungen des Landkreistages ernst. Die kommunale Familie hat betont, dass die Kommunen

grundsätzlich mit den pauschal erstatteten Kosten für Krankheiten auskommen müssen und sie nicht von vornherein draufzahlen wollen. Es ist wichtig; allerdings konnte im Vorfeld des Gesetzes eben kein belastbares Datenmaterial erstellt werden, das die genaue Belastung der Kommunen mit den Krankheitskosten bildet. Genau deswegen hat die Anhörung nach Auswertung ergeben, dass wir diese Frage zunächst offenlassen. Wir benötigen insbesondere Klarheit im Ergebnis des Zahlenmaterials, das Aufschluss über den konkreten Anpassungsbedarf gibt. Wenn sich dieser belegbar herausstellt, dann werden wir handeln und die Pauschale anpassen. Genau das unterstützen die Koalitionsfraktionen mit einem entsprechenden Willen bei der Überprüfung der Krankheitskosten nämlich für die Jahre 2006 und 2007.

Wir werden noch einen Schritt weiter gehen und parallel die Erstattung der Unterbringungspauschale für Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz überprüfen. Dazu wird von den Koalitionsfraktionen ein eigener entsprechender Antrag vorbereitet. Wir erwarten, dass zeitnah begonnen wird, die Datengrundlagen bis zu den Haushaltsberatungen 2008 auszuwerten und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Darüber hinaus wurde einvernehmlich mit dem Koalitionspartner ein Änderungsantrag mit redaktionellen Änderungen und einer Korrektur aus datenschutzrechtlicher Sicht hinsichtlich der Datenverarbeitung Artikel 2 § 11 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschlossen.

Nach der Anhörung vom 1. März 2007 und der ausgiebigen Beratung liegt Ihnen ein ausgewogenes Ergebnis als Beschlussempfehlung vor. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile der Linksfraktion.PDS das Wort. Frau Dr. Ernst, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich rede ich am frühen Morgen nicht besonders gern. Aber wenn ich Herrn Bandmann höre, steigt mein Adrenalinspiegel. Insofern wird es wahrscheinlich doch gehen.