Protocol of the Session on January 24, 2006

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 39. Sitzung des 4. Sächsischen Landtags.

Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit großer Betroffenheit haben die Abgeordneten des Sächsischen Landtages die Nachricht vom plötzlichen Tod unseres Mitglieds Herrn Dietmar Jung erhalten. Der Abgeordnete der Linksfraktion verstarb am 27. Dezember 2005 im Alter von 48 Jahren.

Herr Jung wurde mit Beginn der 4. Legislatur im Oktober 2004 Mitglied des Sächsischen Landtags. Wir alle haben Herrn Jung als engagierten Politiker und Kollegen kennen und schätzen gelernt, der sich für die Sorgen, Nöte und Probleme der Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises und des Freistaates Sachsen, insbesondere auf dem Gebiet der Bau- und Wohnungspolitik, einsetzte.

Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seinen Kindern sowie seinen Verwandten und Freunden, die durch seinen Tod einen großen Verlust erlitten haben.

Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich zu einer Schweigeminute von den Plätzen.)

Ich danke Ihnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung werden neu in den Landtag eintretende Abgeordnete von mir in der ihrer Berufung folgenden Sitzung des Landtags durch Handschlag verpflichtet. Das ist heute der Fall.

Ich begrüße sehr herzlich Herrn René Fröhlich, Linksfraktion.PDS, als Nachrücker für Frau Dr. Höll.

Ebenso herzlich begrüße ich Frau Kerstin Lauterbach, Linksfraktion.PDS, die für Herrn Jung nachrückt.

Ich bitte Herrn Fröhlich und Frau Lauterbach zu mir nach vorn zu kommen, damit ihre Verpflichtung durch Handschlag erfolgen kann.

(Die Abgeordneten erheben sich. – Präsident Erich Iltgen verpflichtet René Fröhlich, Linksfraktion.PDS, und Kerstin Lauterbach, Linksfraktion.PDS, durch Handschlag. – Beifall)

Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Frau de Haas, Herr Albrecht, Frau Klinger und Herr Dr. Pellmann.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2 bis 8 und 13 bis 16 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 128 Minuten, Linksfraktion.PDS 96 Minuten, SPD-Fraktion 56 Minuten, NPD-Fraktion 48 Minuten, FDP-Fraktion 40 Minuten, GRÜNE-Fraktion 40 Minuten, Staatsregierung 96 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.

Meine Damen und Herren! Gibt es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung Ihrerseits Anträge, Ergänzungen oder sonstige Änderungswünsche? – Wenn das nicht der Fall ist, dann gilt die Ihnen vorliegende Tagesordnung für unsere heutige Beratung als verbindlich.

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist

Tagesordnungspunkt 1

Wahl von drei Mitgliedern des Sächsischen Landtags für den Landesnaturschutzbeirat (gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege [Sächsisches Naturschutzgesetz])

Drucksache 4/4049, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Linksfraktion.PDS

Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtags für das Kuratorium der Sächsischen Kulturstiftung (gemäß § 5 Nr. 7 des Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen)

Drucksache 4/4050, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Ich schlage Ihnen folgende Verfahrensweise zu den zwei rechtlich getrennten Wahlen vor: Als Erstes werde ich die Wahl von drei Mitgliedern des Sächsischen Landtages für den Landesnaturschutzbeirat aufrufen. Als Zweites wird die Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtags für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

durchgeführt. Gibt es gegen diesen Vorschlag Ihrerseits Einwände? – Das ist nicht der Fall. Das freut mich.

Meine Damen und Herren! Zu erstens: Wahl von drei Mitgliedern des Sächsischen Landtages für den Landesnaturschutzbeirat. Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege schreibt in § 45 Abs. 1 die Bildung eines

Beirates vor. Entsprechend § 45 Abs. 3 dieses Gesetzes wird die Zusammensetzung des Naturschutzbeirates durch Rechtsverordnung geregelt. Aufgrund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft vom 2. November 2005 sind durch den Sächsischen Landtag drei Mitglieder in den Landesnaturschutzbeirat zu wählen.

Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ist für Wahlen, die durch den Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugrunde zu legen. Das Vorschlagsrecht hat somit für zwei Mitglieder die Fraktion der CDU, die davon einen Sitz an die Fraktion der SPD abgegeben hat, und die Linksfraktion.PDS für ein Mitglied. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 4/4049 vor.

Zu zweitens: Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtages für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen schreibt in § 5 Nr. 7 vor, dass zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtages als Mitglieder für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gewählt werden. Da das bisherige Mitglied des Kuratoriums Herr Lämmel in den Deutschen Bundestag gewählt worden ist, kommen wir damit heute zur Nachwahl. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ist für Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugrunde zu legen. Der entsprechende Wahlvorschlag der CDU-Fraktion liegt Ihnen in der Drucksache 4/4050 vor.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl von drei Mitgliedern des Sächsischen Landtages für den Landesnaturschutzbeirat durch Handzeichen abgestimmt wird. –

(Uwe Leichsenring, NPD, widerspricht durch Handaufheben.)

Das ist der Fall. Damit kommen wir zu einer geheimen Abstimmung.

Zu zweitens. Ich frage, ob jemand widerspricht, die Wahl eines Mitglieds für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen offen vorzunehmen. Widerspricht jemand? –

(Uwe Leichsenring, NPD, widerspricht durch Handaufheben.)

Das ist ebenfalls der Fall. Damit kommen wir zur geheimen Wahl.

Ich berufe daher aus den Reihen der Abgeordneten folgende Wahlkommission: von der Linksfraktion.PDS Frau Roth als Leiterin, von der CDU-Fraktion Herrn Colditz, von der SPD-Fraktion Frau Dr. Raatz, von der NPDFraktion Frau Schüßler, von der FDP-Fraktion Herrn Dr. Martens und von der GRÜNE-Fraktion Herrn Weichert.

Frau Roth, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Wahl. Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten zwei Stimmscheine, auf denen entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidaten für das jeweilige Gremium aufgeführt sind.

Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir mit der Tagesordnung fortfahren und das Ergebnis der Wahl während eines anderen Tagesordnungspunktes bekannt geben. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung

Drucksache 4/2509, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/3965, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die Fraktion der CDU, danach die Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE

und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der CDU das Wort nimmt. Herr Bandmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sächsischen Meldedaten sind der Kern hoheitlicher Verwaltung im Freistaat Sachsen. Mit diesem Gesetzentwurf wird das sächsische Meldewesen völlig neu aufgestellt. Die neuen modernen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten kommen in vollem Umfang im sächsischen Meldewesen zur Anwendung. Vor allem werden die Änderungen, die uns das Bundesrechtsrahmengesetz vorgibt, hier normiert.

Mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen wir die Nutzung dieser modernen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten im sächsischen Meldewesen. Mit dem Kommunalen Kernmelderegister – kurz KKM – wird die flächendeckende automatisierte Verarbeitung der Meldedaten ermöglicht. Das heißt, alle Kommunen im Freistaat Sachsen können sich an dieses KKM anbinden. Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes auf einen Schlag in das sächsische Landesrecht übernommen.

Das sächsische Meldewesen wird so im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und des Freistaates den Herausforderungen der modernen Zeit angepasst. Das Meldewesen ist ein zentraler Kernbereich öffentlicher Aufgabenerfüllung. Ohne ein funktionierendes Meldewesen kann weder die soziale noch die innere Sicherheit gewährleistet werden. Sozialleistungen können nur gewährt, Missbrauch kann nur verhindert werden, wenn die Leistungserbringer eine zuverlässige Datengrundlage haben und diese schnell erreichbar ist. Fast alle öffentlichen Leistungen beruhen auf einem leistungsfähigen Melderegister. Aber auch die öffentlichen Pflichten, die jeder Einwohner unseres Landes zu erfüllen hat, sind ohne ein zutreffendes, möglichst tagaktuelles Melderegister nicht zu erfüllen.

Dies betrifft in gleicher Weise die Durchsetzung privater Rechte. Ich denke hier zum Beispiel an die Forderungen von Handwerkern und Selbstständigen genauso wie an die staatliche Strafverfolgung. Große Bereiche der repressiven staatlichen Verwaltung, etwa der Vollzug gerichtlicher Entscheidungen, die Fahndung nach Beschuldigten, vor allem auch die Steuerverwaltung oder die Ordnungsverwaltung, wären ohne ein funktionierendes Meldewesen nicht vorstellbar. Deshalb liegt ein modernes und effizientes Meldewesen in unser aller Interesse.

Wer Katastrophen und Unfälle im Tagesgeschehen verfolgt und weiß, wie schnell man Angehörige erreichen muss, der bekommt ungefähr ein Gefühl, was bei solch einem Meldewesen an Leistungen dahinter steht, nämlich die Betroffenheit jedes einzelnen Bürgers unmittelbar.