Protocol of the Session on January 22, 2009

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 129. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. Es ist eine relativ lange Liste, der Norovirus grassiert auch unter den Abgeordneten. Entschuldigt sind: Herr Wehner, Herr Grapatin, Herr Heidan, Herr Hilker, Herr Schimpff, Herr Dr. Metz, Herr Eggert, Frau de Haas, Herr Schön, Herr Thomas Schmidt, Herr Nolle, Frau Kagelmann und Herr Prof Milbradt.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten für die Tagesordnungspunkte 3 bis 9

festgelegt: CDU 122 Minuten, Linksfraktion 94 Minuten, SPD 59 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE je 45 Minuten, fraktionslose MdL je 7 Minuten und die Staatsregierung 94 Minuten. Die Redezeiten können wie immer auf die Tagesordnungspunkte entsprechend dem Bedarf der Fraktionen verteilt werden.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 15, Kleine Anfragen, ist zu streichen.

Ich frage, ob es zu der vorliegenden Tagesordnung Ihrerseits weitere Anträge gibt? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung wie vorliegend vom Plenum als beschlossen.

Wir kommen damit gleich zum

Tagesordnungspunkt 1

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des 2. Untersuchungsausschusses (gemäß § 4 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz)

Drucksache 4/14364 – zu Drucksache 4/9266 –, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

In der 86. Sitzung des 4. Sächsischen Landtags wurde entsprechend Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter des 2. Untersuchungsausschusses durchgeführt.

(Unruhe im Saal)

Darf ich um Aufmerksamkeit bitten!

Meine Damen und Herren! Da Herr Dr. Müller von der NPD-Fraktion als stellvertretendes Mitglied zurückgetreten ist, kommen wir zur Nachwahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob mit Handzeichen abgestimmt werden kann.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Nein!)

Nicht. Dann kommen wir zu einer geheimen Wahl. Ich berufe eine Wahlkommission aus den Reihen der Schriftführer mit folgenden Mitgliedern des Landtags: Linksfraktion Frau Roth als Leiterin, CDU Herr Colditz, SPD Frau Dr. Raatz, NPD Frau Schüßler, FDP Herr Dr. Martens und GRÜNE Herr Weichert. Ich schlage Ihnen vor, dass nach der Wahl nicht das Auszählergebnis

abgewartet wird, sondern dass wir in der Tagesordnung fortfahren. Ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung. – Es gibt keinen Widerspruch. Damit verfahren wir so. Also, Frau Roth, walten Sie Ihres Amtes.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als stellvertretendes Mitglied für den 2. Untersuchungsausschuss aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Raum, den ich nicht aufgerufen habe? – Nein.

Meine Damen und Herren! Nachdem die Wahl abgeschlossen ist und das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt, wie vereinbart, bekannt gegeben wird, kommen wir jetzt zum

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Transparenz und Qualitätssicherung in der sächsischen Pflege

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

2. Aktuelle Debatte: Der Fall Hauser und die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt in Sachsen

Antrag der Linksfraktion

Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 39 Minuten, Linksfraktion 31 Minuten, SPD 14 Minuten, NPD, FDP,

GRÜNE je 12 Minuten und die Staatsregierung 20 Minuten.

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu

1. Aktuelle Debatte

Transparenz und Qualitätssicherung in der sächsischen Pflege

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Zunächst haben als Antragsteller die Fraktionen der CDU und der SPD das Wort. Danach folgen Linksfraktion, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung.

Meine Damen und Herren! Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Fraktion der CDU das Wort nimmt. Herr Krauß, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU und der SPD haben das Thema „Pflege“ auf die Tagesordnung gesetzt. Wir wollen, dass die älteren Menschen, die pflegebedürftig sind, heute einmal im Mittelpunkt dieser Aktuellen Debatte stehen.

Von den Senioren in unserem Land sind mehr als 120 000 pflegebedürftig. Die Tendenz ist steigend. Wir werden 2020 bei über 190 000 Menschen in Sachsen sein, die auf Pflegeleistungen angewiesen sind.

Seit Januar dieses Jahres hat es deutliche Verbesserungen für diese Menschen gegeben. Auf diese möchte ich heute gern eingehen. Es sind vor allem zwei Themen, die wir in den Mittelpunkt stellen wollen. Das ist erstens die Transparenz, die Benotung von Pflegeheimen und zweitens die Verbesserung der Pflegeberatung, auf die ich in der nächsten Runde eingehen werde.

Kommen wir zum ersten Punkt. Seit Januar ist es möglich, dass Pflegeheime in Deutschland und damit auch bei uns im Freistaat Sachsen benotet werden. Sie bekommen eine Schulnote, die von sehr gut bis mangelhaft reicht, von der Note 1 bis zur Note 5. Das ist ein sehr verständliches Instrument. Es macht die Pflegeheime bei uns im Freistaat Sachsen vergleichbar.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft die Häuser. Er hat 82 Kriterien, nach denen er prüft. Die

Benotung, die dabei entsteht, muss gut sichtbar im Altenheim ausgehängt werden. Man findet diese Benotungen auch im Internet, sodass man auch dort nachschauen kann. Ich bin fest davon überzeugt, damit wird der Qualitätswettbewerb erhöht, denn es ist ja klar: Wenn man im Eingangsbereich eines Altenpflegeheimes eine Tafel findet, auf der steht: „Die Arbeit in diesem Altenpflegeheim ist mangelhaft“, dann werden sich der Betroffene oder seine Angehörigen sehr wohl überlegen, ob er in dieses Heim einzieht. Damit werden schwarze Schafe unter den Altenheimen viel schneller erkannt.

Wir wissen, dass die übergroße Mehrheit der Altenheime bei uns im Freistaat Sachsen sehr gute Arbeit leistet. Aber wir wissen auch anhand von einigen wenigen Einzelfällen, dass es Ausnahmen gibt. Wir möchten gern, dass diese Einzelfälle viel schneller ausgesiebt werden, als das bislang möglich war.

Neben dieser allgemeinen Information können sich die Bewohner und die Angehörigen dann gezielt noch zu anderen Themen informieren. Es gibt da nicht nur die Gesamtnote, sondern wie auf einem Schulzeugnis für die verschiedenen Bereiche Noten, zum Beispiel zu den fünf Hauptthemen, die dort eine Rolle spielen, wird gefragt: Wie erfolgen die Pflege und die medizinische Versorgung? Ich kann also nachlesen, welche Benotung die Pflege bekommt.

Eine weitere Frage: Wie wird mit den demenzkranken Bewohnern umgegangen, eine Gruppe, deren Zahl immer mehr in den Altenheimen steigt? Schon über 50 % der Heimbewohner sind altersverwirrt.

Es wird gefragt: Wie erfolgen die soziale Betreuung und die Alltagsgestaltung? Was wird also neben der Pflege im

Heim noch gemacht? Wie ist das Essen? Wie ist die Hauswirtschaft? Auch dafür gibt es jeweils eine Note.

Wir haben gestern ja sehr viel über das Essen diskutiert. Eine Schulnote für das Essen finde ich auch einen ganz interessanten Punkt.

Der letzte Punkt: Was sind die Ergebnisse der Bewohnerbefragungen, also das, was man von den Bewohnern erfahren hat? Auch das wird mit einer Schulnote versehen.

Wenn man diese fünf Themenkomplexe hat, gibt es noch eine darunter liegende Ebene, auf der Detailfragen beantwortet und benotet werden, zum Beispiel: Sind gesicherte Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien vorhanden, also kann der Betroffene auch nach außen gehen und ist sichergestellt, wenn er umfällt oder stolpert, dass ihm dann geholfen wird?

Wir haben gestern, meine sehr verehrten Damen und Herren, von der Ministerin das neue Gesetz vorgestellt bekommen, das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz. Auch dort spielen die Transparenz und die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung eine große Rolle. Ab 2011 werden die Prüfberichte der Heimaufsicht veröffentlicht. Die Bewohner und die Angehörigen erhalten damit auch Klarheit, was die Heimaufsicht bei ihren im Regelfall unangemeldeten Prüfungen festgestellt hat. Auch das ist natürlich ein Anhaltspunkt für die Angehörigen oder für den Betroffenen, ob er sich für so ein Heim entscheidet. Denn es ist dann ganz interessant nachzulesen: Was hat die Heimaufsicht bei ihrer Prüfung festgestellt?

In der Vergangenheit hatten wir bei der Heimaufsicht zu wenig Personal. Darüber haben wir hier schon diskutiert. Die Problemlösung hat schon Helma Orosz angegangen, wofür wir ihr dankbar sind. Christine Clauß hat diesen Weg fortgesetzt. Wir wollen an dem Punkt natürlich arbeiten. Deswegen finden Sie auch in dem Gesetzentwurf eine leichte Stellenaufstockung, die notwendig ist, damit die Heimaufsicht ordentlich funktioniert.