Ich habe zunächst eine angenehme Aufgabe. Wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns. Herr Winfried Petzold hat heute Geburtstag. Ich gratuliere ihm ganz herzlich, wünsche ihm alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.
(Beifall bei der NPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Glückwünsche durch Abgeordnete der NPD-Fraktion)
Meine Damen und Herren! Wir haben heute den seltenen Fall – es ist der erste überhaupt –, dass ein Mitglied unseres Landtags zum zweiten Mal innerhalb einer Legislaturperiode vereidigt wird. Ich freue mich, dass Herr Rolf Seidel wieder unter uns ist, und darf ihn bitten, zu mir nach vorn zu kommen, damit ich ihn per Handschlag begrüßen und damit vereidigen kann.
(Die Abgeordneten erheben sich. – Präsident Erich Iltgen vereidigt Abg. Rolf Seidel, CDU, per Handschlag. – Beifall)
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Frau Klinger, Herr Neubert, Herr Baier, Herr Hamburger, Frau Clauß und Herr Nolle.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 und 11 bis 16 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 138 Minuten, Linksfraktion.PDS 106 Minuten, SPD-Fraktion 66 Minuten, NPD-Fraktion 50 Minuten, FDP-Fraktion 50 Minuten, GRÜNE-Fraktion 50 Minuten, fraktionslose MdL je 8 Minuten, Staatsregierung 106 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen, der fraktionslosen Abgeordneten und der Staatsregierung können wie immer je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung als bestätigt. Wir werden danach verfahren.
Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtags in den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung)
Das Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt schreibt in § 8 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt vor, dass durch den Sächsischen Landtag zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter für den Stiftungsrat der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt gewählt werden. Da Frau Uta Windisch von der CDU-Fraktion ihr Amt zum 1. März 2006 niedergelegt hat, kommen wir heute zur Neuwahl.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung ist für Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugrunde zu legen. Der Wahlvorschlag der CDUFraktion liegt Ihnen in Drucksache 4/4555 vor.
Meine Damen und Herren! Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht. – Das ist „in zweifacher Ausführung“ der Fall.
Meine Damen und Herren! Da es Widerspruch gegeben hat, kommen wir zu einer geheimen Wahl. Dazu berufe ich aus den Reihen der Abgeordneten folgende Wahlkommission: Frau Roth, die gleichzeitig als Leiterin fungiert, für die Linksfraktion.PDS, Herrn Colditz für die CDUFraktion, Frau Dr. Raatz für die SPD-Fraktion, Frau Schüßler für die NPD-Fraktion, Herrn Dr. Martens für die FDP-Fraktion und Herrn Weichert für die Fraktion GRÜNE. – Ich übergebe das Wort an die Wahlleiterin.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als Mitglied des Stiftungsrates der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Bei mehr Ja- als Neinstimmen ist der Kandidat gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Wenn das nicht der Fall ist, dann ist der Wahlaufruf beendet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen folgenden Vorschlag unterbreiten: Wir haben in den Tagesordnungspunkten 2 und 3 noch jeweils eine Wahl. Ich würde jetzt den Tagesordnungspunkt 2 aufrufen, in dem es um die Wahl einer Schriftführerin geht. Wenn es dort wieder überraschenderweise Widerspruch geben sollte, eine offene Abstimmung durchzuführen, dann würde ich auch gleich den
Tagesordnungspunkt 3 aufrufen, so dass wir dann einen gemeinsamen Wahlgang mit natürlich getrennten Stimmzetteln haben. Wenn Sie damit einverstanden sind, verfahren wir so. Hinterher wird dann ausgewertet, weil wir sonst einfach zu viel Zeit verlieren.
Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen die Schriftführer. Für den verstorbenen Abg. Herrn Dietmar Jung ist eine Nachwahl erforderlich. Hierzu liegt ein Wahlvorschlag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/4299 vor.
Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir zur Wahl. Gemäß § 3 Abs. 9 Satz 3 der Geschäftsordnung kann über den Wahlvorschlag durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtages widerspricht. Ich frage daher, ob ein Mitglied des Landtages widerspricht, offen abzustimmen? – Es liegen zwei Einsprüche vor.
Wahl eines beratenden Mitglieds des Wahlprüfungsausschusses (gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlprüfungsgesetz)
Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche Mitglieder, sieben Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ein ordentliches Mitglied vertreten sind.
Der Wahlprüfungsausschuss wurde vom Landtag am 19. Oktober 2004 für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Da Herr Baier nicht mehr der NPD-Fraktion angehört und am 9. März 2006 die Mitgliedschaft in diesem Ausschuss niedergelegt hat, kommen wir nun zur Nachwahl. Hierzu liegt ein entsprechender Wahlvorschlag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/4575 vor. Eine Debatte ist nicht vorgesehen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, dass die Wahlkommission wieder unter Leitung von Frau Roth den Namensaufruf vornimmt und die Wahlhandlung kontrolliert. Bitte schön.
Meine Damen und Herren! Zuerst erhalten die Abgeordneten, die in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen werden, einen Stimmschein zur Wahl eines Schriftführers mit dem Vorschlag der Linksfraktion.PDS.
Sie können sich zu der Kandidatin durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Die Kandidatin ist gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhält.
Für die Wahl eines beratenden Mitglieds des Wahlprüfungsausschusses können Sie bei dem Wahlvorschlag Ja, Nein oder Stimmenthaltung ankreuzen. Bei mehr Ja- als Neinstimmen ist dem Wahlvorschlag zugestimmt.
Meine Damen und Herren rechts von mir, darf ich bitten, dass die sehr wichtigen individuellen Gespräche beendet werden, damit wir mit voller Aufmerksamkeit weitermachen können.
Meine Damen und Herren, ich hatte zuletzt gesagt, dass wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 4/4447, abstimmen. Den Fraktionen wird zur allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Es beginnt die Fraktion der FDP, danach folgen CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, GRÜNE und Herr Schmidt sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht.