Zunächst habe ich wieder eine sehr angenehme Aufgabe. Wir haben heute gleich zwei Geburtstagskinder unter uns.
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Tillich, Herr Baier, Frau de Haas und Herr Dr. Metz.
Herr Tillich, es ist wunderbar, dass Sie da sind. Mir wurde etwas anderes signalisiert. Aber Sie setzen Prioritäten.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 bis 9 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 106 Minuten, Linksfraktion 82 Minuten, SPD 52 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE je 40 Minuten, Fraktionslose je 7 Minuten und die Staatsregierung 82 Minuten.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, aus der Ihnen vorliegenden Tagesordnung unter Punkt 6 die Drucksache 4/5417 zu streichen. Die Redezeiten werden entsprechend angepasst.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 von der heutigen Tagesordnung. Es geht um den Antrag des Ministerpräsidenten auf Zustimmung des Sächsischen Landtages zur Ernennung des Vizepräsidenten des Sächsischen Rechnungshofes. Es ist guter parlamentarischer Brauch, dass solche wichtigen Personalentscheidungen im Einvernehmen bzw. im Konsensverfahren mit den Fraktionen, insbesondere nach einem Dialog mit der Opposition, erfolgen. Ich denke, das wäre auch in Sachsen das bessere Verfahren gewesen, nicht zuletzt für den Kandidaten. Wir bitten darum, dass wir in dieser wichtigen Frage zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, und beantragen deswegen die Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Ansonsten sähe sich die Linksfraktion leider gezwungen, den Antrag des Ministerpräsidenten abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es passt ein bisschen in das destruktive Erscheinungsbild der Linksfraktion,
dass sie uns heute mit diesem Antrag kommt. Sie wissen genau, dass im Fachausschuss für Haushalt und Finanzen die Personalie besprochen wurde.
Der Kandidat hat sich bei allen Fraktionen bekannt machen können. Zudem hat er in der gestrigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eine Zweidrittelmehrheit bekommen. Es handelt sich bei Herrn Dr. Binus um einen integren Fachmann. Wir sehen überhaupt keinen Grund, warum wir heute dem Vorschlag des Ministerpräsidenten nicht entsprechen sollten, und bitten darum, dem Antrag der Linksfraktion nicht zu folgen.
Meine Damen und Herren! Herr Lehmann, Sie wissen – das hat die Linksfraktion immer klargestellt –, dass es hier nicht um die konkret vorgeschlagene Person und auch nicht um die Frage der Geschäftsordnung geht. Was wir hier diskutieren, betrifft die politische Kultur.
Diese ist in anderen Landtagen gegenüber den Oppositionsfraktionen deutlich freundlicher, als es hier in Sachsen von der CDU praktiziert wird. Deswegen bleiben wir bei unserem Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag der Linksfraktion abstimmen, die begehrt, dass der Tagesordnungspunkt „Wahl des Herrn Binus zum Vizepräsidenten des Rechnungshofes“ abgesetzt wird. Wer dem Antrag auf Absetzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden soll, hat sich die Mehrheit aber für den Verbleib auf der heutigen Tages
Ich frage, ob es weitere Anträge zur Tagesordnung gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung als von Ihnen bestätigt. Wir werden entsprechend
der veränderten Tagesordnung – Absetzung einer Drucksache, Streichung des Punktes Kleine Anfragen – heute beraten.
Wahl zweier stellvertretender Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses (gemäß § 4 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz)
Der Untersuchungsausschuss trägt den Titel: „Verantwortung der Staatsregierung für schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden sowie für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen in Sachsen“.
Meine Damen und Herren! In der 86. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages wurde entsprechend Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter des 2. Untersuchungsausschusses durchgeführt. Da ein Kandidat der Linksfraktion und ein Kandidat der NPD-Fraktion bei der Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht die erforderliche Mehrheit erhielten, kommen wir jetzt zu weiteren Wahlen.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegen der Wahlvorschlag der Linksfraktion in der Drucksache 4/9871 zu Drucksache 4/9266 und der Wahlvorschlag der NPDFraktion in der Drucksache 4/9450 mit Austauschblatt zu Drucksache 4/9266 vor.
Noch eine Bemerkung: Da die beiden vorschlagsberechtigten Fraktionen – Linksfraktion und NPD-Fraktion – an ihren Vorschlägen für den ersten Wahlgang festhalten, gilt für die weiteren Wahlgänge gemäß § 101 Abs. 4 der Geschäftsordnung Folgendes: Findet ein Wahlvorschlag im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit und hat ein Kandidat auch bei der ersten Wiederholung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, ist eine zweite Wiederholung, also ein dritter Wahlgang, nur zulässig, wenn vor dem zweiten Wahlgang kein hinreichendes Verständigungsverfahren stattgefunden hat. Ein vierter Wahlgang ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Wahl selbst. Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob ein Abgeordneter widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird.
Es wird widersprochen. Meine Damen und Herren! Da es einen Widerspruch gegeben hat, kommen wir dann auch zu einer geheimen Wahl.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur daran erinnern, dass wir das Verständigungsverfahren in der letzten Sitzung schon gesucht hatten, womit das, was Sie vorgelesen haben, bereits erfüllt ist. Der Verständigungswille bei den anderen Fraktionen war nicht vorhanden. Ich wollte das nur zu Protokoll geben, damit für weitere Wahlgänge keine Probleme auftauchen.
Ich möchte auch kurz ergänzen, dass es im Präsidium zur Frage Verständigungsverfahren lediglich eine Wortmeldung der CDU-Fraktion gegeben hat. Wir halten an unserem Wahlvorschlag für den zweiten Wahlgang fest.
Dann kommen wir zu der Wahl. Es ist richtig, wir hatten uns im Präsidium verständigt. Es gab die Stellungnahme durch die CDU-Fraktion, die Gründe vorgebracht hat, den Abg. Külow nicht wählen zu können. Mir ist aber nicht bekannt geworden, dass es ein hinreichendes Verständigungsverfahren der Fraktionen gegeben hat. Aus dem Grunde schlage ich Ihnen einen weiteren Wahlgang vor.
Meine Damen und Herren! Da es Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben hat, kommen wir nun zur Durchführung der geheimen Wahl. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer folgende Mitglieder des Landtages: für die Linksfraktion Frau Roth als Leiterin, für die CDU Herrn Colditz, für die SPD Frau Dr. Raatz, für die NPD Frau Schüßler, für die FDP Herrn Dr. Martens und für die GRÜNEN Herrn Weichert.
Ich möchte Ihnen vorschlagen, damit es nach der Wahlhandlung zu keiner längeren Pause kommt, in der Tagesordnung fortzufahren und das Ergebnis später bekannt zu geben.