Protocol of the Session on September 10, 2008

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 116. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

(Stefan Brangs, SPD, sucht nach einem Anschluss für sein Notebook.)

Herr Brangs, haben Sie noch längere Zeit zu tun? Dann fange ich ein bisschen später an.

Entsprechend § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung werden neu in den Landtag eintretende Abgeordnete von mir in der ihrer Berufung folgenden Sitzung des Landtages durch Handschlag verpflichtet. Das ist heute der Fall. Ich begrüße sehr herzlich Herrn Volker Schimpff, der für Frau Helma Orosz nachgerückt ist. Ich bitte Herrn Schimpff, zu mir nach vorn zu kommen, damit ich per Handschlag die Verpflichtung vornehmen kann.

(Die Abgeordneten erheben sich. – Präsident Erich Iltgen verpflichtet Abg. Volker Schimpff, CDU, per Handschlag. – Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dr. Metz, Herr Schön und Herr Baier.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 sowie 14 bis 18 folgende Redezeiten festgelegt:

CDU 146 Minuten, Linksfraktion 107 Minuten, SPD 62 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 45 Minuten, fraktionslose MdL je 7 Minuten, Staatsregierung 137 Minuten. Die Redezeiten können wie immer entsprechend dem Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.

Meine Damen und Herren, ich frage, ob es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung Ihrerseits noch Änderungs- oder Ergänzungswünsche gibt. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung als von Ihnen bestätigt.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass wir die Tagesordnungspunkte 2 und 3 – das sind jeweils Wahlen – einzeln stattfinden lassen, wie es auch in der Tagesordnung vorgesehen ist. Die unter den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 vorgesehenen Wahlen sollten wir jedoch so durchführen, dass die Wahlzettel auf einmal ausgegeben werden und Sie hier vorn in einem Wahlgang Ihr Votum abgeben, damit wir anschließend mit der Einbringung des Staatshaushalts und der folgenden Aussprache beginnen können. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann bedanke ich mich bei Ihnen.

Außerdem möchte ich noch einmal darüber informieren, dass während der Mittagspause eine Präsidiumssitzung stattfindet, zu der ich gestern eingeladen habe. Das Thema ist allgemein bekannt.

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 1

Vereidigung eines Mitglieds der Staatsregierung

Nach Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen haben die Mitglieder der Staatsregierung bei Amtsantritt den Amtseid zu leisten.

Ich darf Frau Christine Clauß in das Rund des Plenarsaals bitten.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Frau Clauß, ich bitte Sie, folgenden Amtseid nachzusprechen. Sie können ihn mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ noch bekräftigen. Der Amtseid lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes

widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Ich gratuliere Ihnen recht herzlich, auch im Namen der Abgeordneten des Landtages, und wünsche Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Arbeit Gottes Segen.

(Beifall des ganzen Hauses – Ministerpräsident Stanislaw Tillich gratuliert Staatsministerin Christine Clauß – Steffen Flath, CDU, überreicht Blumen.)

Meine Damen und Herren! Tagesordnungspunkt 1 ist damit beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission (gemäß § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen)

Drucksache 4/13110, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen werden die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Landtag aus seiner Mitte einzeln und mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 16 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes legt darüber hinaus fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen.

In der 113. Sitzung fand ein entsprechender Wahlvorschlag nicht die erforderliche Mehrheit. Wir kommen deshalb heute zur Neuwahl. Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 4/13110 vor. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl.

Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission durch Handzeichen abgestimmt wird.

(Heinz Eggert, CDU, erhebt Widerspruch.)

Es ist widersprochen worden. Damit kommen wir zu einer geheimen Wahl.

Meine Damen und Herren! Ich berufe dazu aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages ein: von der Linksfraktion Frau Roth als Leiterin – wie immer in den letzten Jahren –, von der CDU Herrn Colditz, von der SPD Frau Dr. Raatz, von der NPD Frau Schüßler, von der FDP Herrn Dr. Martens und von den GRÜNEN Herrn Weichert.

Ich übergebe das Wort an die Leiterin der Wahlkommission.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wie immer in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimm

schein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat für das genannte Gremium aufgeführt ist. Sie können sich hinsichtlich des Kandidaten in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden.

Bei der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist gewählt, wer 63 oder mehr Jastimmen erhält.

Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

(Kurze Unterbrechung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geben.

Es wurden 116 Stimmscheine abgegeben. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Christian Piwarz hat 57 Ja- und 52-Neinstimmen bei 7 Enthaltungen erhalten. Damit ist Herr Christian Piwarz durch den Landtag nicht gewählt.

Ich frage die vorschlagsberechtigte Fraktion, ob ein weiterer Wahlgang für den nicht besetzten Sitz im Gremium gewünscht wird. Allerdings kann der Kandidat nicht mehr vorgeschlagen werden.

Herr Präsident, wir werden zu gegebener Zeit einen neuen Wahlvorschlag einreichen.

Danke schön.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Wahl eines Mitglieds des 2. Untersuchungsausschusses (gemäß § 4 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz)

Drucksache 4/13111 – zu Drucksache 4/9266 –, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU