Ich habe zunächst eine sehr angenehme Aufgabe zu erfüllen. Wir haben ein Geburtstagskind unter uns. Herr Pocher hat Geburtstag. Dazu unseren herzlichen Glückwunsch. Alles Gute!
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Heidan, Frau Dr. Schwarz, Herr Nolle, Herr Mirko Schmidt, Frau Nicolaus, Herr Dr. Friedrich, Herr Baier.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 1 bis 9 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 122 Minuten, PDS-Fraktion 94 Minuten, SPD-Fraktion 59 Minuten, NPD-Fraktion 59 Minuten, FDP-Fraktion 45 Minuten, GRÜNE-Fraktion 45 Minuten, Staatsregierung 94 Minuten. Die Redezeiten können von den Fraktionen und der Staatsregierung entsprechend dem jeweiligen Redebedarf aufgeteilt werden.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 4/2555 mit dem Titel „Zugangsbeschränkungen für Hauptschulabgänger aufheben!“ vor. Ich bitte um Begründung der Dringlichkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Freitag sind an diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Schule in diesem Jahr verlassen sollen, Abschlusszeugnisse ausgegeben worden. Es sind nun Fälle von Schülerinnen und Schülern bekannt geworden, die die Hauptschule in diesem Jahr abschließen, ihre Schullaufbahn aber fortsetzen, das heißt in der 10. Klasse die Realschule besuchen wollen, die aber den von der Mittelschulverordnung vorgegebenen Notendurchschnitt nicht erreichen.
Solche Fälle sind mehrfach an uns herangetragen worden. Die Mittelschulverordnung in geänderter Fassung schreibt vor, dass ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 erreicht sein muss, um in den Realschulbildungsgang
zu wechseln. Die Staatsregierung verhindert auf diese Art und Weise einen breiten Zugang aller jungen Menschen zu Bildung. Das darf für uns nicht sein.
Die bestmögliche Förderung für jeden Einzelnen muss das Ziel von Schulpolitik sein. Sie brauchen da gar nicht so zu reagieren; denn de facto ist es so, dass jeder, der den Notendurchschnitt von 2,4 nicht erreicht, nicht auf die Realschule gehen kann. Wir halten es aber für unbedingt notwendig und eigentlich für selbstverständlich. Wenn Sie das auch so unmöglich finden, dann können Sie das ja direkt ändern und dafür sorgen, dass jungen Menschen, wenn sie lernen wollen, der Zugang zu Bildung nicht versperrt wird.
Deshalb beantragen wir hier, diese Zugangskriterien für die Realschule abzuschaffen und jedem jungen Menschen, der die 9. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat – das ist ein bisschen mehr als 2,4 –, Zugang zur Realschule zu gewähren.
Das möchte ich gern tun. – Die Zeugnisse sind seit letzter Woche raus. Die Entscheidungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen jetzt getroffen werden. Wir haben das vorliegende Problem in der vergangenen Woche über den Ausschuss thematisiert, die Antwort aber erst am Freitag erhalten. Die Sitzung des Präsidiums war vorbei und die Frist abgelaufen, sodass wir den Antrag nur als Dringlichen Antrag einbringen können. Da außerdem vor dem neuen Schuljahr keine weitere reguläre Sitzung des Landtages mehr stattfindet, müssen wir heute darüber diskutieren und entscheiden. Wir bitten deswegen darum, den Antrag für dringlich zu erklären.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Konditionen, zu denen in Sachsen Hauptschüler zur Realschule wechseln können, sind seit Jahren bekannt und unverändert. Sie sind in § 4 Abs. 2 der Schulordnung für Mittelschulen festgelegt. Das ist auch der PDS, insbesondere Frau Kollegin Bonk, bekannt. Die PDS hätte alle Möglichkeiten gehabt, dieses Thema in Form eines normalen, fristgerecht eingereichten Antrags in die heutige Beratung einzubringen.
Sie hat es nicht getan. Es handelt sich aus unserer Sicht um eine so genannte selbst konstruierte Dringlichkeit. Darum können wir diesem Ansinnen auch nicht zustimmen.
Ich verweise auf das noch ganz junge Rechtsgutachten Nr. 6 des Juristischen Dienstes vom 8. Juni dieses Jahres, in dem die Voraussetzungen für die Dringlichkeit nach § 54 Abs. 3 noch einmal ganz klar herausgearbeitet werden. Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lehmann, ich hätte mir gewünscht, Sie hätten sich den Antrag und die Begründung der Dringlichkeit wenigstens durchgelesen. Wir haben schon erlebt, dass Sie als Atomkraftwerksbauer gescheitert sind; von Bildungspolitik verstehen Sie offenkundig auch nichts.
Ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt. – Die Dringlichkeit – darum geht es jetzt hier – ist nicht selbst konstruiert. Sie ergibt sich aus dem Umstand, dass die PDS-Fraktion eine Anfrage an das Kultusministerium gestellt hatte und in der Schulausschusssitzung am vergangenen Freitag vom Minister darauf eine Antwort bekommen hat. Der Freitag lag nach der Präsidiumssitzung und nach der Frist zur Einreichung der Anträge. Nachdem wir hier die Auskunft bekommen hatten, dass die Regelung in dieser Form erstmalig greift und dass davon konkrete Kinder betroffen sind, haben wir den Dringlichen Antrag gestellt. Wir konnten ihn gar nicht vorher stellen. Letzte Bemerkung! Dass Sie keine Ahnung haben, Herr Kollege Lehmann, zeigt sich an Folgendem: Die Verordnung gibt es in der Tat seit Jahren; die Regelung, von der Sie sprechen, ist erst in diesem Schuljahr in Kraft getreten und greift zum Ende dieses Schuljahres zum ersten Mal. Die Verordnung ist nämlich geändert worden. Es wäre gut, wenn Sie sich vorher kundig machen würden. Die Betroffenen haben das Recht, dass das Parlament einschreitet, wenn Lebenschancen junger Menschen blockiert werden sollen.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion der PDS, Drucksache 4/2555, „Zugangsbeschränkungen für Hauptschulabgänger aufheben!“, zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür ist die Dringlichkeit mehrheitlich abgelehnt worden.
Mir liegt weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/2550 mit dem Titel „Neue Haushaltskriterien durch die Zeugen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, ich korrigiere Sie nur ungern, aber im Antragstitel heißt es: „Neue Haushaltsrisiken …“. Er liegt aber allen vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wäre heute gern an das Pult getreten und hätte gesagt: Der Antrag hat sich erledigt. Wir haben ja eine Erklärung vom Finanzminister gehört. – Leider hat Finanzminister Dr. Metz in der gestrigen Sitzung nicht allzu viel erklären können. Deswegen ist es notwendig, dass wir diesen Antrag aufrechterhalten. Ich möchte die Dringlichkeit begründen. Durch die Erklärung des Finanzministers sind mittlerweile auch die letzten Klarheiten beseitigt worden. Wir haben mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass da doch Zahlen im Spiel waren – also keine Erfindung vom „habgierigen“ Herrn Hausbacher. Seit dem Auftritt des Finanzministers hier in diesem Hause stellt sich mir die Frage: Welchen Wert hat eine eidesstattliche Versicherung gegenüber der Privatperson – von mir aus auch gegenüber dem Finanzminister – Metz, der ja keine beurkundende Instanz ist? Diese Erklärung können wir getrost in die Ablage „P“ legen und entsorgen.
Der Informationsbedarf ist also seit gestern noch gestiegen. Herr Teubner als Ausschussvorsitzender wird mir bestätigen: Am 11.07. tagte der Untersuchungsausschuss bis in die Abendstunden hinein. Die Antragsfrist endete 12:00 Uhr. Die Entwicklungen waren bis 12:00 Uhr so überhaupt noch nicht absehbar. Daraus resultiert die Dringlichkeit des Antrages. Alles, was geschehen ist, geschah nach 12:00 Uhr. Die entscheidenden Teile der Aussage von Herrn Hausbacher und die eidesstattliche Versicherung, die in meinen Augen keine ist, erfolgten alle nach dem 11.07., 12:00 Uhr, also nach dem Ende der Frist für die Einreichung eines ordnungsgemäßen Antrages. Die ganze Entwicklung in dieser Woche hat gezeigt, dass es keine reine Luftnummer ist und kein leicht durchschaubarer Versuch, die Öffentlichkeit zu manipulieren, wie es in der Pressemitteilung der SLB noch im Februar dieses Jahres hieß.
Da die Frist abgelaufen war, einen ordnungsgemäßen Antrag einzureichen, und von Herrn Metz mehr Unklarheiten als Klarheiten kamen, ist in unseren Augen der Antrag dringlich und wir bitten um Zustimmung zur Dringlichkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist in der Tat dringlich. Deshalb hat die PDS-Fraktion gestern zwei Sondersitzungen des Untersuchungsausschusses durchgesetzt. Es wird heute um 10:30 Uhr eine weitere Sitzung des Untersuchungsausschusses geben. Der Antrag der NPD, wenn er behandelt werden würde, würde am Ende der Tagesordnung stehen. Bis dahin hat der Untersuchungsausschuss schon längst reagiert. Das heißt, auf Initiative der PDS ist das Thema schon lange in den Gremien des Landtags. Von daher gibt es keine Notwendigkeit für diesen Antrag und die Dringlichkeit kann abgelehnt werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Sachsen seit einigen Monaten einen Staatshaushalt, der mit aller Umsicht beraten und schließlich durch das Haus beschlossen wurde. Trotzdem können Haushaltsrisiken niemals absolut ausgeschlossen werden. Die Sächsische Haushaltsordnung sieht für diesen Fall eine Reihe von Werkzeugen vor, die dann zur Anwendung kommen. Dringliche Anträge, meine Herren von der NPD, gehören dazu nicht. Die hanebüchenen Forderungen von Herrn Hausbacher, die er in einem Zivilprozess benutzen will, sind uns seit mehreren Monaten bekannt. Dass die Einreicher erst am 11.07. davon Kenntnis bekommen haben, ist bedauerlich, begründet aber in keiner Weise die Dringlichkeit nach § 54 Abs. 3 Geschäftsordnung. Im Übrigen sind wir im Untersuchungsausschuss, Herr Dr. Hahn sprach davon, wie auch im Unterausschuss dabei, uns mit den Dingen zu beschäftigen. Deswegen lehnen wir heute den Antrag formal nach Geschäftsordnung ab.