Neben vielen anderen natürlich. Das ist aber eine besonders angenehme Aufgabe. – Wir haben wieder ein Geburtstagskind unter uns: Frau Herrmann von der Fraktion GRÜNE. Herzlichen Glückwunsch und Gottes Segen!
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Altmann, Frau Clauß, Herr Grapatin, Frau Pfeiffer, Herr Nolle, Frau Henke, Herr Baier und Herr Neubert.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2 bis 8 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 117 Minuten, Linksfraktion 89 Minuten, SPD 54 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 40 Minuten, fraktionslose MdL je 7 Minuten und die Staatsregierung 89 Minuten.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, folgende Änderungen der Tagesordnung vorzunehmen: Tagesordnungspunkt 1, Aktuelle Stunde, und Tagesordnungspunkt 11, Kleine Anfragen, sind zu streichen. Die Aktuelle Stunde haben wir bereits gestern durchgeführt, Kleine Anfragen sind nicht vorhanden.
Herr Präsident, namens der Koalition bitte ich um die Erweiterung der heutigen Tagesordnung um die 2. Lesungen der Entwürfe „Sächsisches Hochschulgesetz“, Drucksache 4/8057, und „Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen“, Drucksache 4/12712. Das sind genau die Punkte, die gestern wegen Fristproblemen von der Tagesordnung genommen wurden.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag der Koalition auf Aufnahme eines zusätzlichen Punktes – Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen – abstimmen. Wer dem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig so beschlossen und wird als Tagesordnungspunkt 1 aufgerufen.
Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung mit der soeben beschlossenen Ergänzung für unsere heutige Beratung als verbindlich.
Bevor wir zur Tagesordnung selbst kommen, möchte ich Ihnen noch die aufgrund der Aufnahme der 2. Lesung des Hochschulgesetzes veränderten Redezeiten bekannt geben: CDU 138 Minuten, Linksfraktion 106 Minuten, SPD 66 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 50 Minuten, Staatsregierung 106 Minuten und fraktionslose MdL je 8 Minuten.
Drucksache 4/13733, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Drucksache 4/13734, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Den Fraktionen wird zur allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: GRÜNE, CDU, Linksfraktion, SPD, NPD und FDP.
Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass Herr Dr. Gerstenberg für die Fraktion GRÜNE das Wort nimmt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor genau elf Monaten erlebte das Dauerdrama „Hochschulreform“ mit einer Demonstration von vielen tausend Studierenden hier vor diesem Landtag seinen vorläufigen Höhepunkt. Damals stand nicht fest, so bemerkte ich in meiner Rede, ob dieses Drama als klassische Tragödie mit einem katastrophalen Ausgang endet oder ob es nicht vielmehr zu einem Lehrstück über eine doch noch erfolgreiche Hochschulreform wird.
Nach einem weiteren Jahr Hochschulreform, das mittlerweile ins Land ging, zeichnet sich nun eine Farce ab, eine Farce, die Grund für die größte Massenpetition der letzten Jahre war und gegen die gestern abermals 8 000 Studierende, Beschäftigte sowie Lehrerinnen und Lehrer vor dem Landtag protestiert haben.
Dieser Landtag will mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz auf Abruf beschließen, ein Gesetz, das auf doppelte Weise zur Makulatur werden könnte.
Wie die Figuren einer Farce gaben sich die Koalitionäre in den vergangenen Monaten keine Zeit, über die Geschehnisse nachzudenken und ihre nächsten Schritte zu planen. So kamen sie – unter dem Druck eines endlich umzusetzenden Gesetzes – an einen Punkt ohne Umkehr, in der fälschlichen Annahme, dass irgendein Handeln besser sei als enttarnt zu werden oder die Wahrheit zuzugeben. Dadurch verwickelten sie sich immer stärker in Schwierigkeiten – so die Theorie der Farce wie auch die Praxis der sächsischen Hochschulgesetzgebung.
An diesem Punkt enden freilich die Parallelen. Denn das heute zu beschließende Gesetz ist keine Komödie, sondern bittere Realität. Es dient nicht der Unterhaltung, sondern ist die Rechtsgrundlage für das tägliche Handeln in den Hochschulen. Die Schwierigkeiten, in die sich die Koalitionäre verwickelt haben, sind ab 1. Januar des kommenden Jahres die Schwierigkeiten der sächsischen Hochschulen. Sie werden sich mit einem Hochschulgesetz auseinandersetzen müssen, das in fataler Weise die Nachteile anderer Hochschulgesetze in sich vereint: zu wenig Freiheit für die Hochschulen, dafür aber zu viel bürokratische Gängelung und eklatanter Abbau der Mitbestimmungsrechte.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist mit seltener Klarheit in der Anhörung durch den Experten-TÜV gefallen. Da helfen auch die jetzt erfolgten Nachbesserungen der Koalition nichts mehr. In dieser Form ist das Gesetz eine allgemeine Gefahr für die sächsischen Hochschulen.
Ich will jetzt nicht darüber spekulieren, welche Halbwertszeit dieses Gesetz angesichts der kommenden Landtagswahl und möglicher Regierungskoalitionen
haben wird. Wesentlich klarer sind aber jetzt schon die Probleme zu sehen, die auf die Hochschulen zukommen werden und die mit vielen Einzelregelungen unseres GRÜNEN-Gesetzentwurfes vermieden werden könnten.
Für unsere Fraktion war das leitende Motto: Mehr Autonomie wagen! – Damit verbunden ist der Gedanke, dass eine größere Eigenverantwortung der Hochschulen nur Hand in Hand mit der Stärkung ihrer Mitbestimmungsstrukturen zu haben ist. Demgegenüber verfuhr die Staatsregierung nach dem berühmten Motto des Senders Eriwan. Anfrage: Stimmt es, dass die Staatsregierung mehr Autonomie wagen will? – Antwort: Im Prinzip ja, aber …
Um zu zeigen, dass diese Beschreibung weniger Witz als Realität ist, will ich die vorliegenden Entwürfe unserer Fraktion und der Staatsregierung in drei Schwerpunkten vergleichen.
Erstens. Zentrales Anliegen des neuen Hochschulgesetzes war die Ausweitung der hochschulischen Handlungsspielräume, insbesondere bei Finanzen und Personal. Unser Entwurf folgt diesem Anliegen, indem er den Hochschulen – wie im erprobten niedersächsischen Modell – eine Wirtschaftsführung nach dem Beispiel von Staatsbetrieben ermöglicht. Die Kontrolle der verwendeten Mittel wird, abgestimmt auf die jeweilige Hochschule, in den Zielvereinbarungen geregelt. Dieses Prinzip gilt auch für das Personal. Statt 10 oder 20 % brauchen wir endlich eine Kombination aus 100 % Flexibilität beim Personaleinsatz und berechenbarer Tarifbindung.
Anstatt landesweit zu regeln, wie viel jeder Professor lehren darf, müssen künftig die Hochschulen, wie im GRÜNEN-Gesetzentwurf vorgesehen, eigenständig darüber entscheiden können.
Was macht die Staatsregierung? Sie will alle Details des Personals und der Wirtschaftsführung auf altbekanntem Wege per Rechtsverordnung regeln. Sie will ein umfangreiches Kontrollregime installieren, für das, je nach Hochschule, bis zu vier zusätzliche Stellen gebraucht werden. So drohen nun, so ein bitteres Wort des Prorektors der Universität Leipzig, zweitklassige Hochschulen erstklassig kontrolliert zu werden.
Daran ändert auch die von der Koalition jetzt eingeführte Anzeigepflicht für Rechtsverordnungen nichts. Es geht doch nicht darum, von Gängelungen möglichst frühzeitig zu erfahren, sondern es geht darum, sie möglichst wirksam zu verhindern. Bei Finanzen und Personal gilt: Mehr Autonomie wagen – im Prinzip ja, aber nur, wenn die Rechtsverordnungen des Finanzministers es wollen.
Zweiter Punkt, Gremien und Binnenorganisation: Kaum ein Punkt war so umstritten wie die Machtverteilung zwischen Senat, Rektorat und Hochschulrat und nirgendwo hat sich die CDU so klar durchgesetzt.
Bis heute kann ich nicht verstehen, dass sich eine sozialdemokratische Fraktion einem solchen Abbau demokratischer Mitwirkungsrechte unterworfen hat.
Unser Gesetzentwurf sieht die Beibehaltung und Neuregelung der Mitbestimmungsrechte vor. So behalten wir im Gegensatz zu den Planungen der Koalition das Konzil in verkleinerter Form als Wahlgremium der Hochschule bei. Darüber hinaus gilt in unserem Entwurf die Professorenmehrheit in den Gremien lediglich für die verfassungsmäßig notwendigen akademischen Angelegenheiten.
In Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten sollen jedoch anders als bisher Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Hochschullehrer viertelparitätisch entscheiden.
Das zentrale Gremium ist der Senat. Das Rektorat ist für Geschäftsführung und der Hochschulrat für strategische Beratung zuständig.
Die Anhörung hat diesen Weg unseres Hochschulgesetzes bestätigt. Ein Großteil der Experten forderte die Beibehaltung eines reformierten Konzils oder einer Hochschulversammlung. Selbst die von der Koalition benannten Sachverständigen haben die von der Staatsregierung vorgesehene Entmachtung der akademischen Selbstverwaltungsgremien überwiegend abgelehnt. Der Senat ist zu klein und zu schwach, der Hochschulrat und das Rektorat sind zu mächtig. Zudem sind auch Entscheidungsblockaden zwischen Hochschulrat und Rektorat vorprogrammiert. Daran ändert auch die in letzter Minute erfolgte Installation eines erweiterten Senats wenig. Anstatt die Mitbestimmung effektiver als bisher zu gestalten, bleibt sie künftig auf der Strecke.
Unser Gesetzentwurf überlässt, ausgehend von schmalen Grundfestlegungen, den Hochschulen die Ausgestaltung ihrer Organisation, was Kompetenzen, Gremiengrößen und Amtszeiten angeht.