Protocol of the Session on October 16, 2008

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 120. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

Zunächst darf ich ganz herzlich Herrn Volker Schimpff zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren und ihm alles Gute wünschen.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der NPD, der FDP und den GRÜNEN)

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Altmann, Frau Nicolaus, Herr Dr. Friedrich, Herr Prof. Schneider, Frau Mattern, Herr Gebhardt, Herr Hamburger und Frau Strempel.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2 bis 8 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 122 Minuten, Linksfraktion 94 Minuten, SPD 59 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE je 45 Minuten, fraktionslose MdL je 7 Minuten und die Staatsregierung 94 Minuten.

Meine Damen und Herren! Mir liegen folgende Änderungsanträge zu der heutigen Tagesordnung vor: Wie bereits gestern angekündigt, behandeln wir heute als Tagesordnungspunkt 1 die Fachregierungserklärung des Staatsministers der Finanzen zu den Beratungen mit dem Bund und den Ländern zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Dann bitte ich, den Tagesordnungspunkt 4 – „Sachsen im internationalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig halten“ – zu streichen. Er wurde von den Fraktionen CDU und SPD abgesetzt. Zu streichen ist ebenfalls der Tagesordnungspunkt 12, Kleine Anfragen.

Ich frage, ob es zu der heutigen Sitzung weitere Anträge oder Änderungen gibt? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung mit den von mir vorgetragenen Erweiterungen für die heutige Beratung als verbindlich. Wir kommen deshalb zur Tagesordnung selbst.

Aufgerufen ist

Tagesordnungspunkt 1

Fachregierungserklärung des Staatsministers der Finanzen zu den Beratungen mit dem Bund und den Ländern zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Ich übergebe das Wort an den Staatsminister der Finanzen, Herrn Prof. Dr. Unland; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Bürger in diesem Land spüren und wissen inzwischen, dass die Lage sehr ernst ist. Die weltweite Finanzkrise hat inzwischen das gesamte Finanzsystem erfasst, beginnend in den USA auf dem Teilsegment der USamerikanischen Hypotheken. Durch die Vernetzung der Finanzmärkte sind inzwischen so gut wie alle internationalen Geld- und Kapitalmärkte involviert, auch – ich betone das – Deutschland und Sachsen. Die Ursachen sind klar. Die Menschen wissen nicht mehr, wie hoch der tatsächliche Wert der Papiere ist. Das Ganze ist mit einer unzureichenden Transparenz verbunden. Das ist der Boden, wo sich das Misstrauen der Marktteilnehmer untereinander ausgebreitet hat. Das hat zu schweren Störungen im Geldmarktverkehr der Banken untereinander geführt.

Ich glaube, alle Menschen haben gespürt und die, die bei diesen Ereignissen direkt beteiligt sind, wissen, dass sich die Lage in den letzten Wochen erheblich zugespitzt hat. Die Finanzmarktteilnehmer sind nicht mehr bereit, sich gegenseitig zu vertrauen und untereinander einen geregelten Interbankenverkehr aufrechtzuerhalten. Die Bankenkrise hat sich ausgeweitet zu einer Krise des gesamten

Finanzsystems. Die üblichen Maßnahmen, beispielsweise die zins- und geldpolitischen Maßnahmen der Notenbanken, schlagen nicht mehr wie gewünscht an. Alle haben inzwischen den Eindruck, dass die Marktkräfte allein nicht mehr ausreichend sind, um die Lage zu stabilisieren.

In solch einer Krisensituation ist es die fundamentale Aufgabe des Staates, das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherzustellen. Dabei darf man das deutsche Finanzsystem nicht isoliert betrachten, sondern es ist eingebunden in die Lage in Europa, in der Welt, deshalb auch die Abstimmung auf europäischer Ebene bzw. unter den wichtigsten Industrienationen dieser Welt. Und – das möchte ich auch betonen – das deutsche Finanzsystem ist nur eine Teilmenge der gesamten deutschen Volkswirtschaft. Ein florierendes Finanzsystem ist unabdingbar für die Gesamtwirtschaft unseres Landes.

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag Anfang der Woche ein Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpaketes auf den Weg gebracht. Dieses Paket heißt Finanzmarktstabilisierungsgesetz und muss – das möchte ich eindeutig betonen – schnell greifen. Aus diesem Grunde muss das Gesetzgebungsverfahren auch schnellstmöglich umgesetzt und abgeschlossen werden. Deshalb sind für morgen, Freitag, den 17. Oktober, Sondersitzungen für den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat angesetzt. Das Maßnahmenpaket soll und muss die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte

wiederherstellen, und das nicht isoliert, sondern im Kontext der europaweiten und der internationalen Maßnahmen.

Dieses Gesetz beinhaltet, dass ein Finanzmarktstabilisierungsfonds errichtet wird, der auf den 31. Dezember 2009 befristet ist. Der Fonds hat zwei Stoßrichtungen. Auf der einen Seite soll er die Liquiditätsengpässe auf dem Interbankenmarkt überwinden, auf der anderen Seite die Eigenkapitalbasis von Finanzmarktteilnehmern stärken. Dafür wird ein Sondervermögen errichtet und der Fonds wird vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet. Das Bundesministerium der Finanzen entscheidet auf Antrag über diese Mittel. Um es deutlich auszudrücken: Es wird kein Selbstbedienungsladen sein, sondern Anträge werden kritisch geprüft und nur im berechtigten Fall wird unterstützt. Nach dem Willen des Bundesgesetzgebers kann der Fonds Garantien bis zu 400 Milliarden Euro aussprechen.

Hier geht es um Garantien für Kredite, die die Banken untereinander geben. Ich möchte noch einmal deutlich machen, um wie viel Geld es hier geht. 400 Milliarden Euro ist fast eine nicht vorstellbare Größe. Wenn Sie das einmal auf Sachsen herunterbrechen, dann ist das mehr als die Summe aller Haushalte hier in Sachsen seit der Wende.

Um nun aus diesem Fonds Garantien zu erhalten, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich die Verbindlichkeiten, die die Banken eingegangen sind oder eingehen werden, müssen zwischen der Inkraftsetzung des Gesetzes, vielleicht am Samstag oder Anfang der nächsten Woche, und dem 31.12.2009 begründet sein und dürfen nur eine maximale Laufzeit von 36 Monaten haben. Das heißt, es geht hier um die kurzfristige Anschiebung des gesamten Bankenmarktes.

Die zweite Stoßrichtung hatte ich vorhin schon angedeutet. Es ist die Rekapitalisierung des Finanzmarktes. Hier wird Liquidität zur Verfügung gestellt und auf der anderen Seite werden im Gegenzug Risikopositionen übernommen, aber auch Anteile an den entsprechenden Marktteilnehmern, sofern der Wunsch besteht. Dieses Paket wird mit einem Finanzvolumen in der ersten Tranche von 70 Milliarden Euro – mit der Option, 10 Milliarden Euro draufzulegen – ausgestattet, also in Summe maximal 80 Milliarden Euro. Wenn man das zusammenfasst, dann umfasst dieser Fonds ein Finanzvolumen von 480 Milliarden Euro. Im Falle, dass eine Garantie in Anspruch genommen werden soll, wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Kredite in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro aufzunehmen.

Die gegenwärtige Diskussion rankt sich dabei um die Beteiligung der Länder. Das ist der berühmte § 13, der zurzeit öffentlich diskutiert wird. Ich möchte diesen § 13 und die Diskussion darum ein klein wenig erläutern, weil hier der zentrale Paragraf vorliegt, um die Risiken für unser Land, für Sachsen einzuschätzen.

Gestatten Sie mir, dass ich als Erstes versuche, die Finanzinstitute in vier große Gruppen einzuordnen, damit Sie verstehen, wie die Position der einzelnen Partner ist.

Die erste Gruppe umfasst die öffentlich-rechtlichen Finanzinstitute, die im Besitz des Bundes sind. Dann gibt es öffentlich-rechtliche Finanzinstitute, die sich entweder in der Trägerschaft des Landes oder der Kommunen befinden, also Landesbanken, Sparkassen und dergleichen mehr.

Dann gibt es zwei weitere große Gruppen. Das sind privatrechtliche Institute, das sind unsere Privatbanken und noch eine vierte Gruppe, das sind die genossenschaftlich organisierten Finanzinstitute.

Der jetzt vorgesehene § 13 sieht folgende Regelung vor: Für alle Institute, die in Landesbesitz oder in kommunaler Trägerschaft sind, werden die Finanzrisiken ausschließlich von den Ländern getragen, und zwar von den Ländern, die die Gesetze für ihre jeweiligen Institute beschlossen haben. Das heißt – deutlich ausgedrückt –: Jedes Land ist für seine eigenen Institute zuständig. Für die anderen Institute, das heißt die privatwirtschaftlichen, die genossenschaftlichen und die im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befindlichen, gilt eine ÜberkreuzVerantwortlichkeit, nämlich zu 65 % liegt sie beim Bund und zu 35 % bei den Ländern. Der Landesanteil wiederum errechnet sich hälftig nach den Einwohnern bzw. die andere Hälfte nach dem Bruttoinlandsprodukt. Das ist die Position der Bundesregierung und stellt einen Punkt im Dreieck des Diskussionsfeldes dar.

Sie haben schon gemerkt, ich möchte versuchen, das Diskussionsfeld und auch das Entscheidungsfeld durch ein Dreieck zu charakterisieren. Den ersten Punkt habe ich diesbezüglich erläutert.

Der andere Punkt des Dreiecks wird wie folgt charakterisiert: Alle Finanzinstitute, egal, wem sie gehören, werden einer Regelung unterzogen, die besagt, dass 65 % Verantwortung beim Bund liegen und 35 % bei den Ländern, also alle Finanzinstitute werden – bildlich gesprochen – in einen Topf eingegeben, sprich: in diesen Fonds, und wenn dieser Fonds aufgelöst wird und die Defizite zu verteilen sind, dann geht es nach diesem Schlüssel 65 zu 35. Diese Position wird von einigen Bundesländern verfolgt.

Der dritte Punkt des Dreiecks sieht eine andere Lösung vor, nämlich in der Art einer ganz sauberen Trennung der Verantwortlichkeiten, und zwar entsprechend den Besitzverhältnissen. Das heißt, für alle Institute, die privatwirtschaftlich, genossenschaftlich oder aber vom Bund gehalten werden, trägt ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland die Defizite der Fonds zu 100 %, und alle Defizite der Institute, die im kommunalen Besitz und im Landesbesitz sind, werden ausschließlich vom jeweiligen Land getragen.

In diesem Dreieck werden nun die unterschiedlichsten Lösungen diskutiert und ausgehandelt. Ich möchte deutlich machen, wo die sächsische Position liegt. Die sächsische Position liegt beim letztgenannten Punkt des Drei

ecks. Das heißt, der Bund ist für die privat, für die genossenschaftlich orientierten Banken bzw. auch für die in Bundesbesitz befindlichen Banken verantwortlich und das Land – sprich: auch das Land Sachsen – ist dann verantwortlich für seine Banken. Das würde die Möglichkeit eröffnen, die gewaltigen finanziellen Investitionen, die für die Sächsische Landesbank zurückgelegt wurden, dort zu berücksichtigen. Wie dieser Diskussionsprozess ablaufen und wie die Lösung sein wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Deutlich wurde allerdings bei der Konferenz der Finanzminister, dass zumindest jetzt 17 unterschiedliche Meinungen so weit komprimiert wurden, dass es Dreieckpunkte gibt, und in diesem Lösungsfeld wird man sich verständigen müssen. Wie die Lösung aussieht, vermag ich, wie gesagt, nicht abzusehen. Heute und morgen laufen die Verhandlungen weiter.

Ich möchte allerdings ganz deutlich sagen, wie es weitergehen muss:

Wir werden eine Lösung haben, und zwar noch in dieser Woche; denn es geht nicht nur um das Finanzsystem, sondern um das gesamte Wirtschaftssystem, und damit ist jeder Bürger dieses Landes involviert. Ich sage sehr deutlich: Hiervon hängt die Beschäftigung unserer Mitarbeiter, unserer Bürger ab, aber auch das Funktionieren unseres Staates. Sachsen wird sich dabei aus gesamtstaatlicher Verantwortung hier nicht entziehen können. Um es deutlich auszudrücken: Der Föderalismus wird nicht im Wege stehen. Sachsen wird an diesem nationalen Pakt zur Stabilisierung der Finanzmärkte und damit des gesamten Wirtschaftssystems aktiv teilnehmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir kommen nun zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Die Redezeiten sind wie folgt festgelegt: CDU 50 Minuten, Linksfraktion 35 Minuten, SPD 15 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE 13 Minuten.

Die Aussprache ist eröffnet. Ich bitte die Linksfraktion, das Wort zu nehmen; Herr Dr. Hahn, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ganze Welt spricht über die Krise an den internationalen Finanzmärkten. Auf Bundesebene wird über ein Rettungspaket in dreistelliger Milliardenhöhe diskutiert, und auch die Länder sollen womöglich einen Teil der Ausfälle tragen, was natürlich auch auf Sachsen erhebliche Auswirkungen hätte.

Aus diesem Grund hatte ich für die Linksfraktion bereits am 6. Oktober gefordert, dass der Ministerpräsident gegenüber dem Landtag eine Regierungserklärung abgeben solle. Die Staatsregierung hielt es jedoch bis zur gestrigen Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht für nötig, das Parlament über den aktuellen Sachstand zu unterrichten, und auch die fragliche Sondersitzung ist bekanntlich erst durch einen entsprechenden Antrag meiner Fraktion erzwungen worden. Dort aller

dings – das will ich gern einräumen – hat der Finanzminister in wohltuender Sachlichkeit den geforderten Bericht erstattet.

Anders als im Deutschen Bundestag hielt es der sächsische Regierungschef nicht für nötig, die Fraktionsvorsitzenden in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess einzubinden. Ich bleibe dabei: Das, Herr Tillich, ist kein Umgang mit dem Parlament!

(Beifall bei der Linksfraktion)

Dennoch erwartet die Regierung jetzt offenbar von uns, dass wir im übergeordneten Interesse des allgemeinen Großen und Ganzen alles mittragen, was sie in den letzten Tagen an uns vorbei ausgehandelt hat und noch aushandeln wird. Dazu sage ich in aller Deutlichkeit und auch in aller Verantwortung: Einen Blankoscheck für mögliche Milliardenzahlungen aus Steuergeldern werden wir Ihnen nicht ausstellen.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)

Natürlich, meine Damen und Herren, ist angesichts der eingetretenen Situation unbestritten, dass jetzt auch staatliches Handeln geboten ist und dass alles getan werden muss, den Schaden zumindest zu begrenzen und dafür zu sorgen, dass die Finanzmärkte schnellstmöglich wieder in Gang kommen und die Banken wieder das tun können, wofür sie eigentlich einmal gegründet wurden, nämlich Kredite für die Wirtschaft und für Privatpersonen bereitzustellen.

Das Letzte, was wir gebrauchen können, ist eine nachhaltige Rezession mit dem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze, wenngleich bei realistischer Betrachtung wohl davon auszugehen ist, dass ein spürbarer Abschwung in der Wirtschaft kaum noch zu vermeiden sein wird. Auch hier wird die Politik, werden wir alle in den kommenden Jahren noch mehr als bisher gefordert sein.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was sich in den letzten Tagen und Wochen zugetragen hat, ist keine Naturkatastrophe. Es ist die Folge von unverantwortlichem Handeln skrupelloser Bankmanager und die Folge des Versagens sämtlicher politischer Kontrollinstanzen in diesem Land.

(Beifall bei der Linksfraktion, der NPD und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als ich im August letzten Jahres in die Staatskanzlei gerufen wurde und der damalige Ministerpräsident Georg Milbradt uns über die Lage der Landesbank unterrichtete. Wenige Tage zuvor hatte der Finanzminister noch erklärt, durch die Bereitstellung einer Kreditlinie von bis zu 17 Milliarden Euro seien alle Probleme gelöst und die Bank sei gerettet. Dann traten plötzlich neue Löcher zutage, und man sah in einem Notverkauf der Sachsen LB an die LBBW den letzten Ausweg, um den Schaden für den Freistaat Sachsen noch einigermaßen in Grenzen zu halten.

Wie sich doch die Bilder gleichen! Es ist noch gar nicht so lange her, da hat der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück all jene, die von einer drohenden Krise an den Finanzmärkten sprachen, der Panikmache bezichtigt und den Menschen im Land suggeriert, dass die Bundesregierung alles im Griff habe. Inzwischen jedoch ist die Lage ganz offenkundig aus dem Ruder geraten.

Dass das so ist, hat ganz wesentlich auch politische Ursachen, in Sachsen wie auf der Bundesebene. Auch wenn der Landesbank-Untersuchungsausschuss noch arbeitet, besteht heute wohl kaum mehr ein Zweifel daran, dass es der frühere Finanzminister und spätere Ministerpräsident Georg Milbradt höchstpersönlich war, der die völlig unverantwortlichen Spekulationen der Sachsen LB in Dublin überhaupt erst möglich gemacht hat.