Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es dem einen oder anderen schwerfällt, beginnen wir mit der 75. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.
Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Nolle, Frau Weihnert, Frau Schmidt, Herr Pietzsch und Frau Schütz.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 3 bis 16 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 101 Minuten, Linksfraktion.PDS 77 Minuten, SPD 47 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 35 Minuten, fraktionslose MdL je 6 Minuten, Staatsregierung 77 Minuten. Wie immer können die Fraktionen und die Staatsregierung die Redezeiten auf die Tagesordnungspunkte entsprechend ihrem Bedarf verteilen.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnungspunkte 7 bis 10, 3. Lesungen, sind zu streichen, da wir diese bereits am Mittwoch behandelt haben.
Meine Damen und Herren! In der Drucksache 4/8243 liegt mir ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion GRÜNE unter dem Titel „UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal erhalten“ vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen. Dann wird dieser Antrag noch in der heutigen Sitzung abschließend behandelt. Voraussetzung für eine Dringlichkeit ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist.
Ich bitte um Einbringung des Antrags und um Begründung der Dringlichkeit. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen einen Beschluss gefasst, nach dem der Bürgerentscheid zugunsten des Baus der Dresdner Waldschlösschenbrücke unverzüglich umzusetzen ist.
Wohl selten hat eine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts bundesweit solche Aufmerksamkeit erregt; mit Sicherheit hat sie noch nie weltweit eine solche Wirkung entfaltet.
Das ist zu Recht der Fall. Mit Baubeginn der Brücke würde nach Beschlusslage des Welterbekomitees dem Dresdner Elbtal mit höchster Sicherheit der Titel aberkannt werden. Das Dresdner Elbtal wäre weltweit die erste Welterbestätte, der dieses Schicksal widerfahren würde. Damit würde auch dokumentiert, dass die Bundes
republik Deutschland der erste Staat ist, der seiner Verpflichtung zum Schutz des Welterbes nicht nachkommt.
In dieser Situation ist die Befassung des Sächsischen Landtages mit dieser Frage für unsere Fraktion ohne jeden Zweifel geboten, zumal ein Beschluss der Staatsregierung die Grundlage für die Antragstellung auf Zuerkennung des Titels „Welterbe Dresdner Elbtal“ gebildet hat.
Die Entscheidung des Welterbekomitees wird auf der nächsten Sitzung im Juni in Neuseeland getroffen werden. Die Befassung dieses Landtages in seiner Mai-Sitzung käme trotzdem zu spät. So, wie der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts lautet, ist mit der Vergabe der Bauleistungen vorher zu rechnen. Wenn die Staatsregierung also im Interesse des Welterbes Dresdner Elbtal aktiv werden und Rettungsmaßnahmen ergreifen will – auch im Interesse künftiger deutscher und speziell sächsischer Welterbestätten –, dann muss das noch vor Baubeginn geschehen, das heißt, die Behandlung des Antrags muss in der heutigen Plenarsitzung geschehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat bestätigt, was die erfahrenen Demokraten in diesem Hohen Hause bereits ahnen konnten.
Mit Verlaub, Herr Dr. Gerstenberg: Es zeugt von einem zweifelhaften Demokratieverständnis, wenn die GRÜNEN von der Staatsregierung verlangen, das Ergebnis des Bürgerentscheides ins Leere laufen zu lassen.
Ein Antrag ist nach § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung genau dann als dringlich zu behandeln, wenn im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags nicht herbeigeführt werden kann. Die Geschäftsordnung nennt insoweit zwei Kriterien: Erstens muss zum Zeitpunkt des Antragsschlusses die Sachlage nicht bekannt gewesen sein. Das trifft auf Ihren Antrag zu; denn der
13. März liegt deutlich nach dem 5. März. Es handelt sich also nicht um einen Fall von hausgemachter Dringlichkeit.
Es ist aber – zweitens – zu prüfen, ob man sich nicht im normalen Geschäftsgang vor dem von Ihnen genannten Juni-Termin regulär mit dem Thema befassen kann. Wir stellen fest, dass durch eine normale Antragstellung das Thema im Mai zu behandeln wäre.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich schon ein wenig, wenn Herr Lehmann in diesem Zusammenhang für die Volksgesetzgebung spricht. Ich erinnere mich nur an den Umgang der Staatsregierung mit dem Volksentscheid zu den Sparkassen, den man in der Endkonsequenz vollständig ignoriert hat.
Aber jetzt geht es um einen konkreten Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir sehen – im Gegensatz zur CDU –, dass der Antrag dringlich ist. Wenn die Staatsregierung nicht unverzüglich handelt und noch einmal das Ruder umlegt, dann wird auf der UNESCOTagung im Juni das eintreten, was eigentlich niemand in diesem Land wollen sollte.
Auch wenn ich als – im Sinne von Herrn Lehmann – „unerfahrener Demokrat“ spreche und eine gewisse Sympathie für den Ansatz des Antrags empfinde, möchte ich mich als Parlamentarischer Geschäftsführer trotzdem an die Geschäftsordnung halten. Ich kann nicht den Inhalt eines Antrages interpretieren, sondern muss mich daran halten, was in dem Antrag steht. Dort wird lediglich auf die Aberkennung des UNESCOTitels Bezug genommen, nicht aber auf einen eventuellen vorzeitigen Baustart. Das ist das Problem Ihres Antrags, aber nicht eines der Geschäftsordnung.
Ich muss als Parlamentarischer Geschäftsführer dem Kollegen Dulig erwidern. Dieser Landtag ist völlig frei in seiner Entscheidung, was er auf die Tagesordnung setzt. Wenn ein Antrag vorliegt und der Landtag sich dafür entscheidet, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, dann können wir über ihn beraten. Von daher fehlt es nicht an Regelungen der Geschäftsordnung, Kollege Dulig; es fehlt Ihnen am Willen. Das ist die Wahrheit.
Danke, Herr Präsident! – Ich bitte ausdrücklich darum, zusätzlich zur schriftlichen Begründung der Dringlichkeit das zur Kenntnis zu nehmen, was ich vorhin gesagt habe; die schriftliche Begründung ist damit ergänzt worden.
Herr Kollege Lehmann, ich sage es Ihnen noch einmal: „Unverzüglicher Baubeginn“ heißt Auftrag an die Stadt Dresden zum schnellstmöglichen Baubeginn. Unverzüglicher Baubeginn steht im Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen. Das heißt also schnellstmögliche Vergabe der Bauleistungen. Nach der bisherigen Planung der Stadt Dresden ist damit zu rechnen, – –
Ich begründe gerade die Dringlichkeit mündlich und ich bitte dieses Hohe Haus, Worte eines Abgeordneten zur Kenntnis zu nehmen und in Ihre Entscheidung einzubeziehen; das ist wohl das Mindeste, was man an ein Parlament an Anforderungen stellen kann.
, dass dies in Kürze geschieht, weil der nächste Sitzungstermin des Dresdner Stadtrates der 19. April ist. Dieser Termin liegt deutlich vor dem nächsten Sitzungstermin des Sächsischen Landtages am 9. Mai.