Nachdem im Plenarsaal schon herzliche Umarmungen stattgefunden haben, darf ich nachholen, dass es sich um ein Geburtstagskind handelt, dem wir ganz herzlich gratulieren. Herr Scheel, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, alles Gute und Gesundheit!
Meine Damen und Herren! Gemäß § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung werden neu in den Landtag eintretende Abgeordnete von mir in der ihrer Berufung folgenden Sitzung des Landtages durch Handschlag verpflichtet. Das ist heute der Fall.
Ich begrüße sehr herzlich Frau Gesine Matthes als Nachrückerin für Herrn Lämmel und Herrn Prof. Dr. Karl Mannsfeld als Nachrücker für Herrn Dr. de Maizière.
(Die Anwesenden erheben sich. – Gesine Matthes, CDU, und Prof. Dr. Karl Mannsfeld, CDU, werden vom Präsidenten durch Handschlag verpflichtet. – Beifall)
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Frau Nicolaus und Herr Kosel.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 69 Minuten, Linksfraktion.PDS 63 Minuten, SPD-Fraktion 33 Minuten, desgleichen NPD-Fraktion, FDP-Fraktion 25 Minuten, desgleichen GRÜNE-Fraktion; Staatsregierung 53 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer entsprechend dem Redebedarf auf die Tagesordnungspunkte aufgeteilt werden.
Ich darf fragen, ob es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung Ergänzungswünsche gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung für unsere heutige Sitzung als verbindlich und beschlossen.
Vereidigung des Staatsministers des Innern (gemäß Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen)
Nach Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen haben die Mitglieder der Staatsregierung bei Amtsantritt vor dem Landtag den Amtseid zu leisten.
Herr Dr. Buttolo, ich bitte Sie, dass Sie den Amtseid, nachdem ich ihn vorgelesen habe, nachsprechen.
Der Amtseid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“ Sie können den Eid mit „So wahr mir Gott helfe“ beteuern.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Der Untersuchungsausschuss hat den Titel: „Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Staatsregierung und ihrer Mitglieder bei der Aufgabenwahrnehmung in und der
Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen gegenüber der Landesbank Sachsen Girozentrale (Sachsen LB), deren direkten und indirekten Beteiligung an Tochterunterneh
men, verbundenen, assoziierten und sonstigen Unternehmen seit dem 1. Januar 1992 sowie direkte und indirekte Einflussnahme der Staatsregierung, ihrer Mitglieder und der Bediensteten der Staatsministerien auf diese und die Auswirkungen für die unmittelbaren und mittelbaren Anteilseigner der Sachsen LB“.
In der 17. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages wurde entsprechend Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses durchgeführt.
Die Verteilung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder auf die Fraktionen erfolgte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 9 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt.
Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 4/3544 vor.
Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob ein Abgeordneter widerspricht. – Das ist leider der Fall.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu einer geheimen Wahl. Ich berufe aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: Frau Roth von der Linksfraktion.PDS, Herrn Colditz von der CDU-Fraktion, Frau Dr. Raatz von der SPD-Fraktion, Herrn Schmidt von der NPD-Fraktion, Herrn Dr. Martens von der FDP-Fraktion und Herrn Weichert von der Fraktion GRÜNE.
Damit es nach der Wahlhandlung zu keiner längeren Pause kommt, schlage ich Ihnen vor, dass wir das Ergebnis der Wahl nicht abwarten, sondern in der Tagesordnung fortfahren. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Wahl. Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten als stellvertretende Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses aufgeführt sind. Sie können sich zu den jeweiligen Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden.
Meine Damen und Herren! Befindet sich jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Wahl abgeschlossen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir setzen, wie abgestimmt, in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf den
2. Aktuelle Debatte: Position der Staatsregierung zur Hochschulreform und zur Einführung von Studiengebühren