Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 12. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages. Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Frau Kagelmann, Frau Mattern, Frau Roth und Herr Heidan. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung zu unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 sowie 6 bis 9 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 133 Minuten, PDS-Fraktion 101 Minuten, SPD-Fraktion 61 Minuten, NPD-Fraktion 61 Minuten, FDP-Fraktion 45 Minuten, GRÜNEN-Fraktion 45 Minuten, Staatsregierung 101 Minuten. Die Redezeiten können wie immer von den Fraktionen und der Staatsregierung auf die Tagesordnungspunkte entsprechend dem Redebedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein von der Fraktion der PDS eingereichter und als dringlich bezeichneter Antrag in der Drucksache 4/0940 vor. Er trägt den Titel: „Erhalt des freien Zugangs zu Umweltinformationen in Sachsen“. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen. Dann müsste der Antrag noch in der heutigen Sitzung beraten werden. Voraussetzung für die Dringlichkeit ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte um Einbringung und Begründung der Dringlichkeit. Herr Dr. Hahn, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag liegt Ihnen gemeinsam mit der Begründung seiner Dringlichkeit vor. Für uns ist entscheidend, dass das neue Umweltinformationsgesetz des Bundes am 14. Februar 2005 in Kraft getreten ist. Seitdem ist im Freistaat Sachsen aufgrund der geltenden Bestimmungen der freie Zugang zu Umweltinformationen nicht mehr gewährleistet. Wir haben die Pflicht, einen solchen Zugang unverzüglich wieder zu gewähren. Es darf keine Übergangsphase geben, bis irgendwann eine Regelung in Sachsen getroffen worden ist. Wir sind der Auffassung, dass der Landtag dies klarstellen muss, damit der Zugang ab sofort wieder gegeben ist. Aus diesem Grunde haben wir den Dringlichen Antrag gestellt. Wir bitten ganz herzlich um Aufnahme in die Tagesordnung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antragsteller, die PDSFraktion, begehrt, seinen Antrag zum Bundesumweltinformationsgesetz für dringlich zu erklären. Dieses Vorgehen ist hinsichtlich der Form wie auch des Inhalts unserer Meinung nach fragwürdig.
Zunächst zur Form. Das Umweltinformationsgesetz ist seit dem 16. Februar 2005 in Kraft. Die PDS hätte viel Zeit gehabt, bis zum 28. Februar, 12 Uhr, einen Antrag auf dem normalen Weg zur Behandlung anzumelden. Sie hat das nicht getan und damit aus unserer Sicht den Tatbestand einer konstruierten Dringlichkeit erfüllt. Eine konstruierte Dringlichkeit ist in unserer Geschäftsordnung aber nicht vorgesehen.
Zum Inhalt. Das neue Bundesumweltinformationsgesetz gilt, anders als bisher, nur für die informationspflichtigen Stellen des Bundes. Es schränkt – anders als von der PDS behauptet – die Informationspflicht der Landesbehörden und der Kommunen überhaupt nicht ein. Die Bürger haben auch ohne den Dringlichen Antrag der PDS-Fraktion Zugang zu den Quellen, weil die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union unmittelbar gilt.
Darüber hinaus ist die Staatsregierung bereits eifrig dabei, die rechtlichen Vorgaben aus Berlin und aus Brüssel in sächsisches Recht umzusetzen. Der Antrag ist für uns daher in doppelter Hinsicht nicht dringlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu der angeblich konstruierten Dringlichkeit sagen. Die Frage lautet nicht, wann die PDS-Fraktion etwas hätte einreichen können; die Frage lautet, warum die Sächsische Staatsregierung, die seit Monaten wusste, dass dieses Bundesgesetz in Kraft treten würde und bis dahin eine sächsische Landesregelung getroffen werden müsste, dies bis zum heutigen Tag nicht getan hat. Jetzt reagiert die Opposition und ersucht die Staatsregierung, über den Landtag klarzustellen, dass dieser Zugang zu Informationen weiterhin vollständig gewährt wird. Wir haben mit dem vorliegenden Antrag das getan, was eigentlich die Staatsregierung hätte schon lange auf den Weg bringen müssen. Deshalb ist der Antrag aus unserer Sicht dringlich. Es kommt hinzu: Sie wissen, dass die Fraktionen zu dem von Ihnen genannten Termin jeweils drei Anträge auf die Tagesordnung setzen konnten. Außerdem gibt es in der Geschäftsordnung das Institut des Dringlichen Antrags. Davon haben wir Gebrauch gemacht. Das ist ein völlig legitimes Begehr. Deshalb beantragen wir, dass der Antrag auf die heutige Tagesordnung kommt.
Wird dazu weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrages – – Entschuldigung! Bitte, Herr Leichsenring.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem, was Herr Dr. Hahn gerade gesagt hat, kann ich so nicht zustimmen. Es gibt zwar in der Tat eine Bringschuld der Staatsregierung; aber das Gesetz, das im Februar in Kraft getreten ist, ist nicht vom Himmel gefallen. Die PDS ist im Bundestag
genauso vertreten. Insofern hat Herr Lehmann von der CDU-Fraktion Recht, wenn er sagt, dass bis 28.02., 12 Uhr, weiß Gott genug Zeit gewesen wäre. – Danke schön.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion der PDS, Erhalt des freien Zugangs zu Umweltinformationen in Sachsen, Drucksache 4/0940, zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Stimmen dafür ist die Dringlichkeit des Antrages mehrheitlich abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Wenn das nicht der Fall ist, dann gilt die vorliegende Tagesordnung als beschlossen. Wir werden die Tagesordnung jetzt in der Reihenfolge abarbeiten. Es ist aufgerufen der
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Drucksache 4/0893, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die Fraktion der CDU. Herr Dr. Wöller, bitte.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Demokratie und Kommunikation gehören zusammen. Ohne eine funktionierende politische Öffentlichkeit, die den Einzelnen in die Lage versetzt, autonom zu entscheiden und zu handeln, ist Demokratie nicht denkbar. Fragen der Medienpolitik, insbesondere die Regelung des öffentlichrechtlichen Rundfunks, haben daher im Sächsischen Landtag immer eine besondere Rolle gespielt.
Mit dem vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gehen wir weitere Schritte in Richtung auf einen leistungsstarken, qualitätsorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung waren Motor dieser Entwicklung. Unsere Politik ist von festen Ordnungsgrundsätzen geprägt und folgt klaren Zielen. Von Sachsen gingen vor vier Jahren wirksame Reformimpulse aus. Dem Zustimmungsgesetz zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir eine klare und eindeutige Präambel vorangestellt. Darin haben wir gefordert:
1. mehr Transparenz des Finanzgebarens der Rundfunkanstalten durch schriftliche Berichte der Anstalten an die Landtage;
2. mehr Transparenz beim Mitteldeutschen Rundfunk durch jährliche Berichte des Senders über die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage an den Sächsischen Landtag;
3. die Rechnungshöfe sollten in die Lage versetzt werden, auch die MDR-Tochterunternehmen prüfen zu dürfen;
4. eine eindeutige gesetzliche Definition des Grundversorgungsauftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten;
5. Stopp der Programmvermehrung beim öffentlichrechtlichen Radio und Fernsehen und Festlegung einer Austauschentwicklung, bei der neue Programme nur im Austausch gegen bestehende Programme ohne Mehrkosten für den Gebührenzahler veranstaltet werden können;
6. mittelfristige Werbe- und Sponsoringfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammangebote;
9. Darüber hinaus hat der Sächsische Landtag bekräftigt, dass das derzeitige Regelwerk der Gebührenermittlung in Zukunft ungeeignet ist und daher auf eine neue Ordnungsgrundlage gestellt werden soll.
Diese Präambel, meine Damen und Herren, war Richtschnur für die Staatsregierung bei den Verhandlungen zum Sechsten, Siebten und jetzt vorliegenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die Ergebnisse dieses Staatsvertrages können sich sehen lassen. Dieser Erfolg beruht auf klaren medienpolitischen Vorstellungen der Koalition und dem Verhandlungsgeschick der Staatsregierung. Dieser Erfolg wiegt umso schwerer, als Sachsen lange Zeit eine Vorreiterrolle einnahm, der andere erst zögerlich gefolgt sind. Dazu beigetragen hat das SMS-Papier der Ministerpräsidenten Stoiber, Milbradt und Steinbrück, das Reformimpulse gesetzt und die Verhandlungen zu diesem Staatsvertrag in die gewünschte Richtung befördert hat. Ich möchte hier noch einmal namens des Hohen Hauses unserem Ministerpräsidenten für diese Initiative herzlich danken.
Was haben wir bisher erreicht? Die Transparenzberichte der Rundfunkanstalten über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage sind Pflicht der Anstalten geworden und werden vorgelegt. Der MDR erstattet darüber hinaus einen jährlichen Bericht und erörtert diesen umfassend im zuständigen Medienausschuss des Landtages. Die Rechnungshöfe prüfen, wie gefordert, die Tochterunternehmen des MDR.
Bereits mit dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten staatsvertraglich fixiert worden. Dabei gilt: mehr Kultur und weniger Online.
Mit dem vorliegenden Staatsvertrag gehen wir nun entscheidende Schritte weiter. Die Programmvermehrung wird gestoppt. Erstmals wird eine Obergrenze für Hörfunk- und Fernsehprogramme auf den Stand 1. April 2004 festgeschrieben. Damit wird einer alten sächsischen Forderung entsprochen. Das Austauschgebot ist nunmehr festgeschrieben. Neue Programme dürfen nur veranstaltet werden, wenn sie an die Stelle bisheriger treten, ohne dabei Mehrkosten für den Gebührenzahler zu verursachen. Die Landesrundfunkanstalten sind gehalten, bei derzeit bundesweit 64 Hörfunkprogrammen die Angebote im Hörfunkbereich stärker zusammenzuführen.
Wenn auch in dieser Runde noch keine Hörfunkprogrammreduzierung durchzusetzen war, so ist doch der Weg von Kooperation und Konzentration auf bestimmte Angebote oder die Reduzierung von Programmen vorgezeichnet. Das Deutschlandradio mit seinen beiden bundesweit werbefreien Programmen Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur auf hohem Niveau könnte hier eine sinnvolle Bündelungsfunktion übernehmen.
Die digitalen Spartenfernsehprogramme werden inhaltlich auf die Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information festgelegt. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist es künftig untersagt, Einnahmen aus Telefonmehrwertdiensten zu erzielen. Internetfähige PCs und neuartige Rundfunkempfangsgeräte, wie UMTSHandys, werden nur dann gebührenpflichtig, wenn außer ihnen kein Rundfunkgerät bereitgehalten wird. Die Empfänger des Arbeitslosengeldes II werden gebührenbefreit und das Hotelprivileg bleibt bestehen.
Entscheidend, meine Damen und Herren, ist die Neufestsetzung der Höhe der Rundfunkgebühren. Die Anstalten hatten 2,01 Euro angemeldet. Die KEF hat einen Vorschlag von 1,09 Euro unterbreitet. Erstmals sind die Länder vom Gebührenvorschlag der KEF abgewichen und im Interesse des Gebührenzahlers steigt die Gebühr nur um 88 Eurocent.
Die KEF wird mit erweiterten Befugnissen ausgestattet und ist nun keine „zahnlose Oma“ mehr. Die KEF wird bei dem Gebührenvorschlag die Lage der öffentlichen Haushalte und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung heranziehen. Dem Gebührenzahler kann so angesichts einer deutlich angespannten wirtschaftlichen Lage, die ihm durch zusätzliche Belastungen finanzielle Einschränkung auferlegt, besser entsprochen werden.
Meine Damen und Herren! Diese Punkte sind keine kosmetischen Korrekturen an der genannten öffentlichen Säule unserer dualen Rundfunkordnung. Mit dem Erreichten erhält diese Rundfunkordnung klare Konturen und wird auf einer soliden Grundlage weiterentwickelt.
Daher stimmen wir dem vorliegenden Staatsvertrag zu. Wer dies nicht tun will, sollte dies klar sagen. Wer seine Zustimmung verweigert, muss dies vor dem Rundfunkteilnehmer verantworten. Die Konsequenzen einer Ablehnung sind klar. Die Risiken einer Klage sind hoch. Im Ergebnis würde die Gebühr nicht um 88 Eurocent steigen, sondern mindestens um 1,09 Euro. Für die Gebührenzahler hieße das 400 Millionen Euro Mehrbelastung für die Gebührenperiode. Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind nicht automatisch von der Gebühr befreit und internetfähige PCs und neuartige Empfangsgeräte sind mit Ablauf des Gebührenmoratoriums am 01.01.2007 dann gebührenpflichtig. Wir als Koalitionsfraktionen werden unserer Verantwortung gerecht. Wir stimmen für diesen Staatsvertrag, weil er deutliche Schritte in Richtung eines leistungsstarken und qualitätsorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht, den wir uns auch in Zukunft noch leisten können. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rundfunk in Deutschland, so schrieb das Bundesverfassungsgericht mehrmals fest, hat eine dienende Freiheit, und zwar hat er der Demokratie zu dienen, und dies insbesondere dadurch, dass er der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung dient. Wir haben in der Sächsischen Verfassung im Artikel 20 den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben. Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen im Zeitalter der sich neu entwickelnden Medienlandschaft unter den Schlagworten Globalisierung, Digitalisierung und Individualisierung neu bestimmt werden. Was meine ich damit?
Wer die Tätigkeit der Medienkonzerne verfolgt, wird feststellen, dass sie versuchen, in alle möglichen Märkte einzudringen. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile international agierende Medienkonzerne, die versuchen, hier die Inhalte mitzubestimmen. Ich möchte hier nur an Pro 7 und SAT 1 mit Herrn Seban erinnern oder auch an Kabel Deutschland, das man mittlerweile auch Kabel Texas nennen könnte, das auch entsprechende Programmangebote macht.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mit diesen international agierenden Konzernen konkurrenzfähig sein. Die Digitalisierung führt dazu – so wird immer wieder dargestellt –, dass die Produktionskosten sinken können. Allerdings haben sie hohe technische Neuerungsraten. Jeder, der einen neuen PC kauft und ein neues Programm benötigt, weiß, welche Kosten dafür entstehen. Demzufolge führt es dazu, dass die Kosten für die technischen Neuerungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wesentlich stärker steigen als in den letzten Jahrzehnten. Hinzu kommt, dass die Zahl der Kanäle zunimmt, weil in einem analogen Fernsehkanal zehn digitale Fernsehkanäle verbreitet werden können. Die
Folge ist, die Kanäle müssen programmgefüllt werden, die Rechte-Kosten steigen und die Öffentlich-Rechtlichen befinden sich in einem Wettbewerb, womit sie zusätzliche Kosten haben.
Jeder kann sehen: Wenn man Online-Angebote nutzt, hat man den Vorteil, bestimmte Programmangebote asynchron, eben zeitlich unabhängig, zu nutzen.
Natürlich kann man sagen, Herr Wöller, weniger Online, dafür mehr Kultur. Doch Online und Kultur sind kein Widerspruch. Online ist eine Verbreitungsmöglichkeit, Kultur ist ein Programmangebot. Deswegen sage ich: Kultur und mehr Online, dann haben die ÖffentlichRechtlichen eine Zukunft.
Wenn wir uns ansehen, wie die Nutzung des öffentlichrechtlichen Rundfunks verläuft, vor allen Dingen wie Jugendliche heutzutage Medien nutzen, müssen wir feststellen, dass auch die Jugendprogramme der öffentlichrechtlichen Sender, von ARD und ZDF, es nicht schaffen, die entsprechenden Jugendlichen auch zu erreichen. Die Einschaltquoten der Jugendradios gehen zurück. Das hat im Wesentlichen damit zu tun, dass es wesentlich mehr Special-Info-Angebote gibt und die Jugendlichen versuchen, ihre Bedürfnisse anders zu befriedigen.