Zunächst darf ich zwei Geburtstagskinder ganz herzlich zu ihrem Ehrentag beglückwünschen. Herr Dr. Metz und Herr Gansel haben Geburtstag. Alles Gute!
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Winkler, Herr Zastrow, Frau Schütz, Frau Klinger und Herr Dr. Friedrich.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten für die Tagesordnungspunkte 2 bis 11 festgelegt: CDU 106 Minuten, Linksfraktion 82 Minuten, SPD 52 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE je 40 Minuten, fraktionslose MdL je 7 Minuten und die Staatsregierung 82 Minuten. Die Redezeiten werden eventuell noch kurz überarbeitet, wenn wir die Tagesordnung festgestellt haben. Meine Damen und Herren, die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer auf die Tagesordnungspunkte entsprechend dem Redebedarf verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Tagesordnungspunkte 1 bis 5, 3. Lesungen, aus der vorliegenden Tagesordnung zu streichen sind, da wir sie bereits behandelt haben.
Es ist mir angekündigt worden, dass die Fraktionen CDU, SPD, FDP und GRÜNE beabsichtigen, gemäß § 81 Abs. 4 der GO die Tagesordnung um einen Punkt, Antrag auf Erhebung der Abgeordnetenanklage, Drucksache 4/9336, erweitern zu lassen. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, können gemäß § 81 Abs. 4 der GO Anträge auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt werden. Es ist ein Antrag von Abgeordneten. Ich bitte jetzt einen Vertreter dieser Abgeordneten, den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zu begründen. Ich darf darum bitten, dass sich die Begründung im Rahmen von 3 Minuten bewegt. Bitte schön.
Ich bitte im Namen der Abg. Dr. Fritz Hähle, Holger Zastrow, Antje Hermenau, Johannes Gerlach und anderer um die Aufnahme der Drucksache 4/9336 in die heutige Tagesordnung. Der Antrag von mehr als einem Drittel der Abgeordneten des Hohen Hauses begehrt die Erhebung der Abgeordnetenanklage gegen Herrn Dr. Külow. Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch in nicht öffentlicher Sitzung mehrheitlich der Empfehlung des Bewertungsausschusses zugestimmt. Mit dem heute zu behandelnden Antrag soll nun der Ausschuss für Geschäftsordnung und
Immunitätsangelegenheiten beauftragt werden, innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen die notwendigen Schritte zu tun, um gemäß Artikel 118 der Sächsischen Verfassung vor dem Verfassungsgerichtshof Anklage mit dem Ziel der Aberkennung des Mandats zu erheben.
Wir bitten um Einordnung dieses Antrages nach § 54 der GO als Tagesordnungspunkt 1 und um die Veränderung der entsprechenden Redezeiten.
Wird zu dem Antrag das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung in der Drucksache 4/9336 zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungs- und Beratungsgegenstand zugestimmt. Damit wird er Tagesordnungspunkt 1. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Mir liegt weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/9292, Missbilligung der Ernennung von Herrn Bernd Merbitz zum kommissarischen Landespolizeipräsidenten, vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, nach § 54 Abs. 3 der GO die Dringlichkeit festzustellen. Dann wird dieser Antrag noch auf der heutigen Sitzung abschließend behandelt. Ich bitte um Begründung der Dringlichkeit. Bitte, Herr Dr. Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Dringliche Antrag meiner Fraktion beruht auf einem Gegenstand, der am 25.06., 16:41 Uhr, durch die dpa als Pressemitteilung des Innenministeriums bekannt gegeben wurde. Am 25.06., 12:00 Uhr, war regulärer Einreichungsschluss für die Anträge der jetzigen Plenarsitzungswoche. Somit war eine fristgemäße Einreichung nicht möglich. Der Sachverhalt ist aus unserer Sicht dringend.
Gerade im Hinblick darauf, dass der Sächsische Landtag jetzt mit Mehrheit beschlossen hat, Abgeordnetenanklage gegen den Kollegen Dr. Külow zu erheben, sehen wir es als geboten, dass man eine gewisse Gleichbehandlung macht. Herr Bernd Merbitz war Volkspolizeimajor und SED-Mitglied, ist jetzt – gewendet – in der CDU gelandet, aber immerhin war die SED Auftraggeber zum Beispiel für das Organ, zu dem Herr Dr. Külow gehörte. Das war nur Schild und Schwert der Partei, die Auftraggeber war.
Ja, das ergibt sich daraus. Ich denke, die Missbilligung der Ernennung ist dringlich, wenn man 17 Jahre nach der Wende noch gleiches Maß anwenden will. Eine Einreichung zum fristgemäßen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich schon gelegentlich vorgetragen habe, ist nach § 54 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem Gutachten des Juristischen Dienstes ein Antrag genau dann als dringlich zu behandeln, wenn im üblichen Antragsverfahren nach § 53 dem Kernanliegen insbesondere wegen Fristabläufen nicht entsprochen werden kann. Der Dringliche Antrag der NPD-Fraktion begehrt die Missbilligung der Ernennung des Landespolizeipräsidenten, nennt selbst aber keine Gründe, warum das Anliegen im normalen Antragsverfahren bis zum September-Plenum nicht erreichbar sei. Es sind überhaupt keine Fristabläufe im Antrag im Ansatz erkennbar, die eine Missbilligung zu einem späteren Zeitpunkt infrage stellen würden.
Deshalb liegen die formalen Voraussetzungen für die Feststellung der Dringlichkeit nicht vor. Wir werden daher die Dringlichkeit aus den Gründen der Geschäftsordnung ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man wollte, könnte man auch den Punkt 2 lesen. Wir möchten nicht, dass ein SEDbelasteter Funktionär über die Sommerpause weiter Polizeipräsident bleibt. Der Punkt 2 beinhaltet, dass wir die Staatsregierung, vertreten durch den Innenminister, auffordern wollen, diese Ernennung rückgängig zu machen. Ich denke, es würde dem Demokratieverständnis dieses Hauses gut zu Gesicht stehen, wenn Altkader nicht in solche Funktionen kommen.
Ich muss den Kollegen Lehmann ausdrücklich unterstützen. Es ist in keiner Weise eine Dringlichkeit gegeben. Wir erkennen allerdings, dass es Sie persönlich ziemlich drängt. Ich gehe davon aus, dass einige Abgeordnete Ihrer Fraktion persönlich die Gelegenheit hatten, Herrn Merbitz bei der Ausweiskontrolle kennenzulernen, als er noch der Soko Rex vorgesessen hat.
Aber es liegt auf der Hand, dass Ihr persönliches Bedrängtsein nichts damit zu tun hat, dass wir hier einen Dringlichen Antrag verhandeln sollen. Das ist ganz klar. Der Antrag ist nicht dringlich und wird von unserer Fraktion zurückgewiesen.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Dringlichkeit des Antrages der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/9292 abstimmen. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist bei einigen Stimmen dafür die Dringlichkeit dieses Antrages mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob es weitere Anträge zur Tagesordnung gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir die vorliegende Tagesordnung mit den jetzt beschlossenen Änderungen heute als verbindlich abarbeiten.
Drucksache 4/9336, Antrag der Abgeordneten Dr. Fritz Hähle MdL, Holger Zastrow MdL, Antje Hermenau MdL, Johannes Gerlach MdL, Uta Windisch MdL, Dr. Gisela Schwarz MdL, Christian Steinbach MdL, Tino Günther MdL, Dr. Jürgen Martens MdL, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg MdL u. a.
Gemäß § 73 der GO ist der Antrag von Abgeordneten in zwei Beratungen zu behandeln. Der Antrag ist am Schluss der ersten Beratung an den Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten zu überweisen.
Meine Damen und Herren! Da es für Anträge von Abgeordneten in der Geschäftsordnung kein Redezeitmodell gibt, möchte ich Ihnen vorschlagen, dass der Einreicher jetzt 10 Minuten redet und dass die Abgeordneten in der Aussprache jeweils die gleiche Zeit zur Stellungnahme
Herr Präsident! Wir hatten bisher immer die Regelung, dass der von diesem Antrag Betroffene keine Redezeitbegrenzung hat. Ich möchte ausdrücklich darum bitten, dass dies auch für die heutige Diskussion gilt.
Dem können wir so zustimmen. Damit wäre jetzt der Vorschlag, dass der Einreicher spricht und alle anderen dann 10 Minuten darauf antworten können, wer möchte, und dass dann der Betroffene seine Gedanken und seine eigenen Vorstellungen hier zeitlich vortragen kann, angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich lasse deshalb über die von mir vorgeschlagenen Redezeiten abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zur Aussprache selbst, und ich erteile dem Vertreter der Antragsteller das Wort. Herr Gerlach, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für die Antragsteller diesen Antrag begründen. Natürlich muss ich heute zur öffentlichen Sitzung auf alle Zitate und Hinweise, Herrn Dr. Külow betreffend, verzichten, die sich entweder auf die Aktenlage oder auf interne Protokolle beziehen.
Auch wenn die Linksfraktion der Meinung ist, die gesamte Arbeit des Bewertungsausschusses des Sächsischen Landtages sei nicht rechtens, hat der Bewertungsausschuss die ihm zugesandten Unterlagen entsprechend der Drucksache 4/0469 abgearbeitet. Der Bewertungsausschuss hat seit seiner Einsetzung insgesamt 26 Sitzungen durchgeführt, die in ihrer Schlussphase oft die Grenzen des menschlich Erträglichen überschritten. Ab der 17. Sitzung am 24.01.2007 hat sich der Bewertungsausschuss nahezu ausschließlich mit der Bewertung der Tätigkeit von Herrn Dr. Volker Külow für das MfS beschäftigt. Dabei mussten etliche der notwendigen Sondersitzungen mit Mehrheit erzwungen werden.
Zur Chronologie. Herr Dr. Külow betonte mehrfach, dass er bereits ab 1990 in der sächsischen PDS den Fakt seiner Zusammenarbeit mit dem MfS offengelegt habe. Im Sommer 2004 vermerkte Herr Dr. Külow auf seinem Wahlkampfflyer: „… ab 1988 Kontakte zur Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS“. Auf seiner Homepage erwähnte er in dieser Zeit, dass er 1988 „von der HVA des MfS zur Gewinnung von Auslandskontakten angesprochen“ worden sei. Details fehlten allerdings auch hier.
Der „Focus“ berichtete am 13.09.2004, also kurz vor der Landtagswahl, ausführlich über Deckname, finanzielle Zuwendungen und Zeitdauer der Zusammenarbeit mit dem MfS. Im Interview mit dem „Focus“ berichtete Dr. Külow über seine Arbeit für das MfS, die darin bestanden habe, „bei meinen Reisen auszuloten, was für die HVA interessant sein könnte“. Man erfährt noch von zwei Studenten, die Dr. Külow angesprochen habe, und damit enden die Details über seine Tätigkeit. Einige andere Zeitungen berichten analog, ohne Neues beizutragen.
schusses erstmalig ein Vermerk der Bundesbeauftragten für die MfS-Unterlagen Herrn Dr. Külow betreffend zur Kenntnis. Da der Bewertungsausschuss intensiv mit den Vorgängen Herrn Prof. Porsch betreffend beschäftigt ist und die Unterlagen noch von den Mitgliedern des Bewertungsausschusses gelesen werden müssen, wird beschlossen, die Bewertung dieser Unterlagen auf der 12. Sitzung am 07.11.2005 zu behandeln. Da die Unterlagen nicht mehr als bereits über die eben zitierten Presseinfos bekannt enthalten, beschließt der Bewertungsausschuss, mit Herrn Dr. Külow zur 13. Bewertungsausschusssitzung ein informelles Gespräch zu führen, das am 05.12.2005 stattfand.
Da der Bewertungsausschuss weiterhin davon ausgehen musste, dass die HVA-Unterlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit vernichtet sind, war nach dieser langen Zeit nicht damit zu rechnen, dass noch weitere Unterlagen auftauchen würden. Deshalb wurde auf einen Erörterungstermin gemäß Drucksache 4/0469, Punkt 1e ausdrücklich verzichtet.
Bei dem informellen Gespräch bestätigt Herr Dr. Külow sehr freimütig und offen alle dem Bewertungsausschuss vorliegenden Hinweise auf seine Arbeit mit dem MfS. Er erläutert, wie es zu dieser Mitarbeit kam und wie und weshalb er diese Mitarbeit freiwillig und überzeugt angenommen habe. Er berichtet von Details seiner Auslandsarbeit für die HVA. Die Berichte und Sachverhalte, die sich nach innen richteten und die dem Bewertungsausschuss ab 2007 bekannt wurden, wurden an keiner einzigen Stelle erwähnt.