Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Schöne-Firmenich, Frau Schmidt, Frau Dr. Runge, Herr Dr. Müller und Herr Dr. Metz.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 und 15 bis 19 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 133 Minuten, Linksfraktion 101 Minuten, SPD 61 Minuten, NPD 45 Minuten, FDP 45 Minuten, GRÜNE 45 Minuten, fraktionslose MdL je 7 Minuten und Staatsregierung 101 Minuten. Die Redezeiten können wie immer von den Fraktionen und der Staatsregierung entsprechend dem Redebedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Mir liegt in der Drucksache 4/11886 ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Der Titel lautet: „Unverzügliche Zusammenstellung und Übersendung der bereits für den 31. März 2008 erbetenen Materialsammlung zur Prüfung eines Verbotsantrages gegen die NPD an das Bundesinnenministerium“.
Meine Damen und Herren! Der Landtag kann die Dringlichkeit feststellen. Vorher bitte ich aber, dass die einbringende Fraktion die Dringlichkeit begründet. Herr Bartl, bitte.
Danke, Herr Präsident! Unabhängig davon, wie man zu der Problematik eines Verbotsverfahrens oder Ähnlichem mehr steht, gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenminister und den Innenministern der Länder, wonach die entsprechenden Einschätzungen vorgelegt werden sollen. Ursprünglich war die Übersendung bis 31. März 2008 vorgesehen. Die unionsgeführten bzw. mehrheitlich unionsregierten Länder – darunter fällt Sachsen – sind wohl übereingekommen, nicht zuzuarbeiten. Erst nach dem Einreichungstermin für die normalen Anträge ist bekannt geworden, dass der Bundesinnenminister unbeschadet dessen daran festhalten will, das Prozedere durchzuführen, das heißt, die Unterlagen dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages vorzulegen und ähnliche Dinge mehr. Das hieße aber, dass zum Beispiel die Erkenntnisse des Freistaates Sachsen in die dem Gremium vorzulegenden Erkenntnisse nicht einfließen würden. Unter diesem Aspekt sehen wir die Dringlichkeit – mehr als die Dringlichkeit habe ich jetzt nicht zu begründen – als gegeben an. Ich bitte darum, dass exakt dieser Punkt der Dringlichkeit in der Debatte zu dieser Frage aufgenommen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Käme ein Wanderer des Wegs, würde er sagen: Wenn sich die links außen und die rechts außen über das Verbot extremistischer Parteien streiten, ändert sich das Wetter.
Man könnte auch meinen, die Linksfraktion habe Interesse am erneuten Scheitern eines Verbotsantrages gegen die NPD. Deswegen ihr übertriebener Drang zur Eile.
Die Linksfraktion hat einen als dringlich bezeichneten Antrag – das ist ja klar – eingebracht, in dem die Regierung aufgefordert wird, unverzüglich das durch den Verfassungsschutz gesammelte Material zur NPD dem Bundesinnenminister vorzulegen. Dem liegt die Unterstellung Ihrerseits zugrunde, dass die Staatsregierung das nicht tun wolle. Sie stützen sich auf einen Artikel von „Focus-online“ vom 7. April dieses Jahres. Annahmeschluss für Dringliche Anträge – es geht jetzt um die Dringlichkeit – war exakt der 7. April, 12:00 Uhr. Vor dem Hintergrund dieses Zeitablaufs könnte es sich in der Tat um einen Grenzfall handeln. Das Präsidium hat sich aber auf seiner letzten Sitzung mit der Dringlichkeit des Antrags befasst und ist nach eingehender Beratung im Lichte von § 54 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem Gutachten des Juristischen Dienstes zu der Überzeugung gelangt, dass der Antrag nicht dringlich ist. Die ARD hatte nämlich bereits in einer Sendung am 30. März dieses Jahres auf die entsprechenden Pläne des Bundesinnenministers hingewiesen. Sie hätten also genug Zeit gehabt – acht Tage im Zweifelsfall –, einen Antrag zu präparieren und ihn zur Beratung für den heutigen Tag einzureichen. Sie haben das nicht getan – warum, bleibt Ihr Geheimnis.
An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Deswegen wird die Koalition Ihren Antrag, über dieses Thema heute im Plenum zu diskutieren, ablehnen.
Auch wir vermögen keine Dringlichkeit zu erkennen, da die Frist zur Lieferung angeblich parteiverbotsrelevanter Daten zum 31. März bekanntlich abgelaufen ist.
Herr Bartl, ein Antrag wird auch nicht dadurch dringlich, dass das Anliegen gleichzeitig von der Vorsitzenden des Zentralrates der Juden unterstützt wird. Das wird in Ihrem Antrag als Argument für die Dringlichkeit genannt. Das ist mitnichten ein Argument für die Dringlichkeit.
Ein letztes Wort zum Generellen! Eine Partei, die nichts Verbotenes tut, kann dann, wenn es rechtsstaatlich zugeht, auch nicht verboten werden! Überdies ist die PDS eine denkbar unglaubwürdige Vertreterin der Demokratie, wenn man bedenkt, dass die PDS erst gestern im Landtag Vertreter der Kommunistischen Partei Österreichs begrüßt hat. – Danke.
Danke, Herr Präsident! Ich erspare es mir jetzt, mich mit den Vorrednern auseinanderzusetzen, ob Wanderer oder Nichtwanderer. Ich rede ganz stringent zur Dringlichkeit. Dazu habe ich, wie ich glaube, etwas Eindeutiges gesagt.
Punkt eins. Herr Lehmann, wie Sie – wenn am 30. März eine Sendung läuft – erkennen wollen, ob am 31. März geliefert wird, ist mir ein Rätsel. Wir reden davon, dass der 31. März der Stichtag für die Berichte der Länder war. Der 31. März ist verstrichen, und Sachsen hat nicht geliefert.
Punkt zwei. Danach musste der Bundesinnenminister entscheiden, wie er damit umgeht. Eine Variante wäre für ihn gewesen, nicht weiterzumachen, wenn kein Konsens mehr besteht – Ende. Er hat das nicht getan, sondern gesagt, dass er die gelieferten Berichte dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorlegen wird.
Nun zum 7. April. Sie müssen uns schon überlassen, ob wir früh um 6 Uhr anfangen, fernzusehen. Als wir Kenntnis erlangt hatten, war der Zeitpunkt 12 Uhr definitiv vorbei und damit die Zeit für die Einreichung eines Antrags verstrichen. Ich kann nirgendwo etwas anderes erkennen. Nebenbei bemerkt: Das Präsidium hat nicht einstimmig, sondern mit den gewohnten Stimmen der Mehrheit beschlossen, also mit Ihren Stimmen. Demzufolge sind wir der Auffassung, dass das Parlament, wenn es sachgerecht entscheidet, die Dringlichkeit hier sehr wohl bejahen muss.
Herr Bartl, ich kann Ihnen leider nicht folgen. Unsere Fraktion wird die Dringlichkeit ablehnen, aber aus rein sachlichen Gründen. Ich danke Ihnen sehr, dass auch Sie in Ihrer Begründung der Dringlichkeit diese Sachlichkeit gewahrt haben.
Wir sehen es als seit Langem bekannt an, dass die CDUgeführten Länder diesem Verfahren des Bundesinnenministers nicht folgen wollen. Jetzt den 7. April zu einem Stichtag zu machen ist ganz offensichtlich eine Konstruktion. Dafür haben wir als Oppositionsfraktion viel Verständnis, aber sachlich ist die Dringlichkeit nicht gegeben.
Ich möchte mich allerdings ausdrücklich von der Begründung von Herrn Lehmann distanzieren. Ich halte es für völlig unangemessen, in einer Diskussion über die Dringlichkeit hier im Plenarsaal wieder von „linken und rechten Extremisten“ zu sprechen.
Das ist sowohl sachlich falsch als auch – und insbesondere – der ernsten Situation in Sachsen völlig unangemessen.
Wer der Dringlichkeit des Antrages in der Drucksache 4/11886 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dafür ist die Dringlichkeit mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung oder Änderungswünsche? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Es gibt eine Information an den Präsidenten, dass eine Fraktion eine Erklärung für die Fraktion abgeben möchte. Das ist laut Geschäftsordnung möglich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ministerpräsident Georg Milbradt hat am Montag auf einer Pressekonferenz seinen Rücktritt zum 28. Mai 2008 bekannt gegeben. Wir haben diesen Schritt mit Respekt zur Kenntnis genommen.
Herr Milbradt hat zugleich selbst einen Nachfolger vorgeschlagen. Fragen der anwesenden Journalisten waren nicht zugelassen.
Wenig später stellte sich Finanzminister Tillich vor das Mikrofon, erklärte seine Bereitschaft zur Kandidatur und ließ danach ebenfalls keinerlei Nachfragen zu.
Heute kommt der Sächsische Landtag zum ersten Mal nach der Ankündigung des Rücktritts durch den Ministerpräsidenten zu einer Beratung zusammen. Angesichts der Dramatik und der Folgewirkungen der jüngsten Ereignisse hielten und halten wir es schlichtweg für undenkbar, dass man einfach zur ursprünglich festgelegten Tagesordnung übergeht und nachfolgend über Umwelt- und Landwirtschaftsfragen debattiert.
Ich habe daher gestern einen Brief an Georg Milbradt geschrieben und ihn gebeten, heute zu Beginn unserer Plenarsitzung eine offizielle Regierungserklärung abzugeben, weil es aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion geboten ist, die Gründe und Umstände seines
Rücktritts nicht nur gegenüber den Medien, sondern auch gegenüber den gewählten Volksvertretern darzustellen. Eine Reaktion auf diese Bitte ist nicht eingegangen, und da offenbar seitens der Staatsregierung nicht beabsichtigt ist, heute zu diesem Thema von sich aus etwas zu sagen, haben wir uns für eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung entschieden, um diesen Fakt wenigstens ansprechen zu können.
Es ist nicht nur eine Stilfrage, sondern hat grundsätzlich etwas mit dem Respekt gegenüber dem Parlament zu tun, dass die Abgeordneten über eine derart gravierende Entscheidung durch den Ministerpräsidenten persönlich unterrichtet werden und die Fraktionen dann auch in einer Aussprache dazu Stellung nehmen können.
Dass sich der Ministerpräsident aber selbst in dieser Situation einer Debatte hier im Hause verweigert, ist eine neuerliche grobe Missachtung des Parlaments und muss daher deutlich kritisiert werden.
Herr Milbradt, Sie hätten die Chance gehabt, heute einiges klarzustellen und auch tatsächlich die politische Verantwortung für das Landesbankdesaster zu übernehmen. Ich bedaure, dass Sie diese Chance nicht genutzt haben.