Entsprechend § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung werden neu in den Landtag eintretende Abgeordnete von mir in der ihrer Berufung folgenden Sitzung des Landtages durch Handschlag verpflichtet. Das ist heute der Fall. Ich begrüße ganz herzlich Herrn Heiner Sandig, CDUFraktion, der für Herrn Thomas Pietzsch nachgerückt ist.
(Verpflichtung des Abg. Heiner Sandig, CDU, durch den Präsidenten. – Die Abgeordneten aller Fraktionen und die Mitglieder der Staatsregierung erheben sich von den Plätzen. – Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Orosz, Herr Eggert, Frau Schöne-Firmenich, Frau Dr. Deicke – nein, sie ist anwesend –, Herr Baier, Frau de Haas, Frau Henke, Herr Schön, Herr Mirko Schmidt und Herr Dulig.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 bis 9 und 15 bis 20 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 202 Minuten, Linksfraktion 154 Minuten, SPD 94 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 70 Minuten, fraktionslose MdL je 12 Minuten, Staatsregierung 154 Minuten. Die Redezeiten können entsprechend dem Bedarf der Fraktionen auf die einzelnen Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/11416 vor. Er hat die Überschrift: „Illegales Untertauchen abgelehnter Asylbewerber im Freistaat Sachsen“.
Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen. Dann wird dieser Antrag noch auf der heutigen Sitzung behandelt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir liegt eine Presseerklärung des Regierungspräsidiums Chemnitz mit Datum vom 27.02.2008 vor. Darin heißt es, dass von den 27 314 ausreisepflichtigen Asylbewerbern in Sachsen 23 236 abgetaucht, also mit unbekanntem Aufenthalt seien. Ich denke, das ist eine Sache, die den Landtag auch aus finanziellen Gründen bewegen sollte. Wir haben in
unserem Antrag Informations- und Maßnahmenbegehren gestellt. Der 27. Februar liegt unstrittig nach dem 25. Februar, 12 Uhr, als Einreichungsschluss für Anträge im normalen Geschäftsgang. Die Presseerklärung des Regierungspräsidiums datiert vom 27. Februar; am gleichen Tage gab es von ddp eine entsprechende Agenturmeldung. Es war uns also nicht möglich, den Antrag im regulären Geschäftsgang zu stellen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die NPD versucht mit ihrem als dringlich bezeichneten Antrag den Eindruck zu erwecken, dass 23 200 abgelehnte Asylbewerber in Sachsen untergetaucht seien und nun wieder eingefangen werden müssten. Dem ist nicht so. Die Zahl ist das Ergebnis einer Fortschreibungsstatistik von 1990 bis 2007.
In dieser Zeit – das sind inzwischen 18 Jahre – wurden in Sachsen insgesamt 110 400 Asylbewerber aufgenommen im Sinne von registriert. Der Verbleib von knapp vier Fünfteln, also über 87 000 Personen, ist der Statistik bekannt. Die Differenz ergibt sich aus der Abschiebeprozedur. Die zur Rückkehr in ihre Heimatländer verpflichteten abgelehnten Asylbewerber erhalten eine Grenzübertrittsbescheinigung, die sie bei ihrer Ausreise den deutschen Grenzbehörden bzw. den deutschen Vertretungen in ihren Heimatländern aushändigen müssen. Tun sie das nicht, bleiben sie als Personen mit unbekanntem Aufenthalt in der Statistik. Gleiches trifft für die Personen zu, die unabgemeldet in ein Drittland weitergereist sind.
Zum anderen ist durchaus davon auszugehen, dass sich eine Zahl der in Sachsen abgelehnten Asylbewerber illegal im Bundesgebiet aufhält und dazu möglicherweise sogar ihre Identität geändert hat. Es handelt sich also um kein typisch sächsisches Problem. Kein Grund also zu blindem Aktionismus!
Das fachlich zuständige Regierungspräsidium Chemnitz gibt zu Beginn eines jeden Jahres eine Statistik über die nachvollziehbar ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber mit unbekanntem Aufenthalt heraus. Die nächste Statistik wird im Januar 2009 erscheinen. Bis dahin hat der zuständige Fachausschuss die Möglichkeit, sich auf der Basis eines fristgerecht eingereichten Antrags mit dem Thema zu befassen. Eine Dringlichkeit nach § 54 Abs. 3
der Geschäftsordnung liegt damit nicht vor. Wir werden Ihren diesbezüglichen Antrag deswegen ablehnen.
Der vorliegende Antrag der NPD-Fraktion ist für DIE LINKE ein weiterer Beleg dafür, dass die NPD lediglich versucht, mit rassistischen Vorurteilen populistische Stimmung zu machen. Deswegen wird die Linksfraktion den Inhalt und die Dringlichkeit dieses Antrages ablehnen.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrags der Fraktion der NPD, Drucksache 4/11416, Illegales Untertauchen abgelehnter Asylbewerber im Freistaat Sachsen, zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist die Dringlichkeit mit großer Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung als verbindlich.
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des 1. Untersuchungsausschusses (gemäß § 4 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz)
In der 17. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages wurde entsprechend Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses durchgeführt. Die Verteilung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 9 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt.
Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 4/11376 vor.
Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage, ob der offenen Wahl widersprochen wird. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu einer geheimen Wahl. Ich berufe aus den Reihen der Schriftfüh
rer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: Linksfraktion Frau Roth als Leiterin, CDU Herr Colditz, SPD Frau Dr. Raatz, NPD Frau Schüßler, FDP Herr Dr. Martens und GRÜNE Herr Weichert. Ich bitte, dass Frau Roth die weiteren Wahlhandlungen übernimmt.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten als Mitglied bzw. als stellvertretendes Mitglied für den 1. Untersuchungsausschuss aufgeführt sind. Sie können sich zu dem jeweiligen Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Die Kandidaten sind gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhalten. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist aufgefallen, dass bei der Wahl Namen vertauscht worden sind. Wir unterbrechen jetzt den Wahlvorgang und kommen zu Tagesordnungspunkt 2. Das ist ebenfalls eine Wahl.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des 2. Untersuchungsausschusses (gemäß § 4 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz)