Entsprechend § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung werden neu in den Landtag eintretende Abgeordnete von mir in der ihrer Berufung folgenden Sitzung des Landtages durch Handschlag verpflichtet. Das ist heute der Fall. Ich begrüße sehr herzlich Herrn Christian Piwarz, CDUFraktion, der für Herrn Albrecht nachgerückt ist.
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Winkler, Herr Gerlach, Frau Simon, Herr Weichert, Herr Hamburger, Herr Dr. Metz und Frau Pfeiffer.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 3 und 5 bis 10 folgende Redezeitfestlegungen getroffen: CDU-Fraktion 117 Minuten, Linksfraktion.PDS 89 Minuten, SPD-Fraktion 54 Minuten, NPD-Fraktion, FDP-Fraktion und GRÜNE-Fraktion je 40 Minuten, fraktionslose MdL je 7 Minuten, Staatsregierung 89 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer entsprechend dem Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Mir liegen zwei als dringlich bezeichnete Anträge der Fraktionen vor. Ich rufe zuerst den Antrag in der Drucksache 4/6640, Fraktion der NPD, auf. Es wird begehrt, dass der Dringliche Antrag „Handeln statt Warten – Dynamo braucht einen StadionNeubau jetzt!“ auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fußballmannschaft Dynamo Dresden ist weit über Dresden hinaus, nämlich in ganz Sachsen, ein Integrationsfaktor und braucht einen Stadionneubau, um die Lizenzbedingungen des Deutschen Fußballbundes für die Spielzeit 2007/2008 einhalten zu können. Mit Presseerklärung vom 04.10.2006 hat das Regierungspräsidium erklärt, dass es einem Baubeginn aufgrund des Finanzierungskonzeptes zwischen Stadt und Betreibergesellschaft nicht zustimmen könne. – Ich möchte daran erinnern, dass der 03.10. als Tag der Deutschen Einheit Feiertag war. Am Brückentag 02.10. wäre nach Geschäftsordnung Einreichungsschluss gewesen. Wir hatten uns schon vorher verständigt, dass Einreichungsschluss schon der 29.09.2006 sein sollte, sodass eine fristgerechte Einreichung und Behandlung auf der derzeitigen Tagesordnung nicht möglich gewesen wäre.
Wie ich bereits eingangs sagte: Der Baubeginn ist umgehend notwendig, da das Ziel der Inbetriebnahme des Stadions mit der Spielzeit 2007/2008 gefährdet wäre. Dynamo hat eine Identifikationskraft weit über die Landeshauptstadt hinaus. Ich würde sagen, Dynamo ist einer der wichtigsten Jugend- und Sozialarbeiter in der Region. Wir, der Landtag, können jetzt zeigen, dass wir weltoffener und toleranter sind als das engstirnig-provinzielle Regierungspräsidium mit seiner Entscheidung. Die Unterstützung des gesamten Vereins Dynamo mit seiner vielfältigen breitensportlichen Arbeit und Jugendbetreuung ist für die Glaubwürdigkeit der etablierten Parteien nutzbringender als die Unterstützung diverser, meist linkslastiger Selbstverwirklichungsvereine.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte denken, dass seit dem Woba-Verkauf in Dresden eine neue Ära angebrochen sei, nämlich die Ära der Luxusprobleme. Ich will aber nicht dazu, sondern zur Geschäftsordnung Stellung nehmen. Es ist so, dass gewisse Schwierigkeiten beim Bau des Rudolf-Harbig-Stadions bereits vor dem Einreichungstermin für reguläre Anträge bekannt waren. Im Übrigen war am 2. Oktober förmlicher Annahmetermin für fristgerecht eingereichte Anträge, sodass die NPD-Fraktion durchaus die Chance hätte ergreifen können. Sie hat es nicht getan. Deswegen ist nach dem Gutachten des Juristischen Dienstes der Antrag nicht als dringlich zu betrachten. Darüber hinaus drückt auch „hinten“ kein Problem; denn der DFB hat nicht, wie Sie unterstellen, Fristen gesetzt, sondern die Stadt Dresden hat die Chance, das Neubauvorhaben im geordneten Verfahren weiter voranzutreiben. Deswegen ist auch dort § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung nicht einschlägig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich eine Rückfrage an Herrn Lehmann stellen.
Dann sage ich es so: Nach Adam Ries liegt im Kalender der 04.10. nach dem 02.10. Die Presseerklärung des
Regierungspräsidiums ist vom 04.10. Somit konnten wir unseren Antrag nicht fristgerecht einreichen. Des Weiteren ist die Dringlichkeit dadurch gegeben, dass zumindest im Aufstiegsfall die Lizenz für Dynamo mit diesem Stadion gefährdet wäre. Diesen Schuh sollten wir uns als Landtag nicht anziehen.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion der NPD „Handeln statt Warten – Dynamo braucht einen StadionNeubau jetzt!“ zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist die Dringlichkeit des Antrages mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Mir liegt weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/6674 vor. Darin wird der Ministerpräsident zur Abgabe einer öffentlichen Erklärung zu den tatsächlichen Umständen der Abberufung der Vorstände der Sachsen LB im Februar 2005 aufgefordert. Der Antrag ist am 10. Oktober 2006 eingereicht worden. Um von der gemäß § 54 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung notwendigen Einreichungsfrist von drei Arbeitstagen vor der Plenarsitzung abzuweichen, beantragt die Linksfraktion.PDS mit der Drucksache 4/6673 gemäß § 111 der Geschäftsordnung eine Fristverkürzung für den Dringlichen Antrag der Linksfraktion.PDS „Aufforderung an den Ministerpräsidenten zur Abgabe einer öffentlichen Erklärung zu den tatsächlichen Umständen der Abberufung der Vorstände der Sachsen LB im Februar 2005“.
Ich bitte um die Begründung des Antrages bezüglich der Abweichung von der Geschäftsordnung. Herr Dr. Hahn, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Ministerpräsident Georg Milbradt noch heute eine Stellungnahme gegenüber dem Landtag abgibt. Ich möchte die Dringlichkeit und den Antrag auf Verkürzung der Einreichungsfrist wie folgt begründen:
Nach der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Landesbank und insbesondere den Zeugenaussagen des ehemaligen Vorstandsmitgliedes der Sachsen LB Herrn Rainer Fuchs besteht der dringende Verdacht, dass der Ministerpräsident dieses Landes das Parlament belogen hat.
In einer förmlichen Erklärung außerhalb der regulären Tagesordnung hatte Georg Milbradt in der Landtagssitzung am 25. Februar 2005 mitgeteilt, dass die beiden Vorstände der Sachsen LB, Herr Weiss und Herr Fuchs, die politische Verantwortung für die skandalösen Vorgänge bei der Landesbank übernommen und von sich aus um ihre Abberufung gebeten hätten.
Demgegenüber erklärte Herr Rainer Fuchs am Montag im Rahmen seiner öffentlichen Vernehmung im Wissen um die Strafbarkeit einer Falschaussage im parlamentarischen Untersuchungssausschuss, dass die Darstellung des Ministerpräsidenten nicht den Tatsachen entspreche. Er, Fuchs, habe zu keiner Zeit um seine Abberufung gebeten. Vielmehr habe Finanzminister Horst Metz noch am 1. März, sechs Tage nach der fraglichen Erklärung des Ministerpräsidenten, die beiden Vorstände in einem Sechsaugengespräch gebeten, doch von sich aus zu gehen, was diese jedoch abgelehnt hätten. Diese Aussage steht im diametralen Widerspruch zu den Behauptungen des Ministerpräsidenten gegenüber dem Landtag.
In Anbetracht dieser Vorwürfe und der damit im Raum stehenden Zweifel an der Richtigkeit der seinerzeitigen Aussagen des Ministerpräsidenten gegenüber dem Parlament erachtet es die Linksfraktion für dringend erforderlich, dass der Ministerpräsident persönlich und noch heute eine Erklärung abgibt.
Die Dringlichkeit unseres Antrages und die Notwendigkeit der Verkürzung der Einreichungsfrist ergibt sich für uns nicht zuletzt aus Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Der Ministerpräsident hat einen Amtseid geleistet, seine Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm abzuwenden und die ihm obliegenden Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Jetzt besteht der Verdacht, dass er diesen Amtseid gebrochen hat, und dieser Umstand belastet das Vertrauensverhältnis zwischen dem Landtag und dem von ihm gewählten Regierungschef in erheblichem Maße.
Solange der Vorwurf einer bewussten Täuschung des Parlamentes im Raum steht, kann der Landtag aus unserer Sicht nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Der Ministerpräsident muss sich unverzüglich gegenüber dem Parlament erklären. Deshalb unser Antrag.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht ist es mir möglich, unabhängig von Fragen der Geschäftsordnung, ein wenig zur Versachlichung der Debatte beizutragen.
Der Ministerpräsident ist heute Morgen verhindert. Sie wissen, dass der russische Präsident Dresden besucht, und als guter sächsischer Gastgeber muss ihn der Ministerpräsident begleiten. Prof. Milbradt hat mich gebeten, zu dem als dringlich bezeichneten Antrag der Linksfraktion Stellung zu nehmen.
Die Erklärung des Ministerpräsidenten vom 25. Februar 2005 entsprach seinem Kenntnisstand und der Absicht, angesichts der massiven, nach seiner Meinung aber zumindest teilweise ungerechtfertigten und zum Teil
wohl auch ehrabschneidenden Vorwürfe den damaligen Vorstandsmitgliedern der Sachsen LB, Herrn Dr. Weiss und Herrn Fuchs, wegen ihrer Verdienste beim Aufbau und der Führung der Bank eine Trennung in Ehren zu ermöglichen und Schaden vom Freistaat und der Bank abzuwenden.
Der Ministerpräsident bedauert, dass eine einvernehmliche, in solchen Fällen übliche vorzeitige Auflösung der Dienstverträge nicht erreicht werden konnte. Bekanntlich hat Herr Fuchs dann später in mehreren Prozessen unter anderem die Bank trotz der zugesagten Erfüllung des Vertrages auf Schadenersatz und den Ministerpräsidenten auf Widerruf verklagt. Herr Fuchs hat dann im Untersuchungsausschuss am 9. Oktober 2006 seine zum Teil abweichende Sicht und Bewertung der Vorgänge bei seiner Abberufung geschildert, die er zuvor bereits in seine Klageschriften eingeführt hatte.
Aufgabe der von Herrn Fuchs angerufenen Gerichte bei ihren Entscheidungen über die Klagen ist es, den Sachverhalt mit den dafür vorgesehenen prozessualen Mitteln aufzuklären und zu bewerten.
Der Ministerpräsident wird nicht der Versuchung erliegen, den Landtag als Bühne für eine Prozessführung in schwebenden Gerichtsverfahren zu missbrauchen, sondern er wird den Rechtsstreit mit den dafür vorgesehenen Mitteln führen. Der Ministerpräsident hat seine Sachverhaltsdarstellung und seine Bewertung dem erkennenden Gericht bereits im August 2006 mitgeteilt. Den Vorwurf der Lüge oder der bewussten Täuschung des Landtages weist der Ministerpräsident entschieden zurück.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf den Umstand hinweisen, dass der Ministerpräsident damals die Landtagssitzung unterbrochen hat, um dem Parlament eine wichtige Mitteilung zu machen, die er selbstverständlich vorher genau geprüft haben muss, denn sonst lässt er nicht die Plenarsitzung unterbrechen.
Die Erklärung, die der Justizminister hier abgegeben hat, ist ein erster Schritt; sie kann aber die Vorwürfe nicht aus der Welt räumen und insbesondere eben eine persönliche Erklärung des Ministerpräsidenten gegenüber dem Parlament nicht ersetzen.
Wir können jetzt nicht nachprüfen, ob Herr Milbradt mit dem russischen Präsidenten unterwegs ist. Es gab auch Pressemeldungen, er sei in München. Aber das ist eine andere Frage. Wir werden das in Ruhe prüfen. Das ist für uns nicht entscheidend. Für uns ist der entscheidende Punkt, dass der Ministerpräsident sich persönlich gegenüber dem Parlament erklärt.
Aus diesem Grunde werden wir den Antrag auf Verkürzung der Einreichungsfrist heute zurückziehen. Damit bleibt der Antrag ein Dringlicher Antrag, der am Freitag regulär auf die Tagesordnung kommt. Am Freitag hat der Ministerpräsident dann keine Ausrede mehr und muss sich erklären. Wir werden ihm die Gelegenheit dazu geben.