Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordneten haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Prof. Dr. Milbradt, Herr Schön, Herr Tillich, Herr Schimpff, Herr Petzold, Herr Hamburger, Frau Nicolaus, Frau Pfeiffer und Herr Nolle.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 und 6 bis 10 festgelegt: CDU 148 Minuten, Linksfraktion 116 Minuten, SPD 76 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE je 60 Minuten, fraktionslose MdL je 10 Minuten und die Staatsregierung 116 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer von den Fraktionen und der Staatsregierung entsprechend dem Bedarf auf die einzelnen Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der FDP „Bewerber für die Wahl der Ortschaftsräte zulassen – Kommunalwahlgesetz verfassungskonform anwenden“ in der Drucksache 4/15499 vor. Ich bitte um Einbringung. Herr Dr. Martens, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor wir zur inhaltlichen Beratung kommen, gilt es die Dringlichkeit des Antrages zu begründen. Wie Sie wissen, stehen die Kommunalwahlen bevor. Entgegen einer langjährigen Verwaltungspraxis hat das Staatsministerium des Innern unter dem 16.04., uns am 20.04. zugegangen, Hinweise zur eigenen Rechtsauffassung des Kommunalwahlgesetzes erteilt, die dazu führen, dass Listenaufstellungen für Ortschaftsratskandidaten, die von Kreisverbänden von Parteien vorgenommen werden, nicht zugelassen werden.
Es geht uns darum, diese Rechtsauffassung zu korrigieren, die von manchen Gemeindewahlleitern zum Anlass genommen wird, Ortschaftsratskandidaten nicht zuzulassen. Hieraus ergibt sich auch die Dringlichkeit des Antrages, die hier auf der Hand liegt, da eine Befassung zu einem späteren Zeitpunkt erst nach der Kommunalwahl stattfinden würde.
Danke, Herr Präsident. – Die Fraktion DIE LINKE unterstützt diesen Antrag ausdrücklich. Auch wir sind der Auffassung, dass es zu dieser Anwendung der entsprechenden Vorschrift in den verschiedenen Kreisen Sachsens erhebliche Meinungsverschiedenheiten gibt, die sich daraus ergeben, dass erstens der Gesetzestext nicht eindeutig ist, zweitens über Jahre eine andere Praxis Anwendung gefunden hat, auf die alle bei der Nominierung vertraut haben, und drittens tatsächlich ganz klare Wertungswidersprüche bestehen. Ich will das nicht im Einzelnen ausführen.
Wir würden letzten Endes der Justiz viele Rechtsstreitigkeiten ersparen können, wenn wir hier zu einer vernünftigen Auslegung und im Ergebnis zu einer sachgerechten Anwendung kommen könnten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Dringlichkeit dieses Antrages ausdrücklich. Es war nicht damit zu rechnen, dass das Innenministerium seine Rechtsauffassung zu diesen Kommunalwahlen ändert, wie jetzt bekannt geworden ist. Der Termin der Kommunalwahlen ist uns allen bekannt.
Ich bin überzeugt, dass wir ein gemeinsames Interesse daran haben müssen, dass Bürgerinnen und Bürger, die zu Ortschaftsräten kandidieren wollen, nicht davon zurückgehalten werden, sondern dass auch Kandidatinnen und Kandidaten kleinerer Parteien, die auf unterer Ebene nicht genügend Mitglieder haben, dort auf eine Liste kommen können, und dass wir deshalb diesen Antrag aufgrund seiner Dringlichkeit heute beraten sollten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Fraktion der NPD unterstützt diesen Antrag ausdrücklich. Ich möchte darauf hinweisen, dass durch diese kurz vor Einreichungsfrist vom SMI mitgeteilte Rechtsauffassung Parteien, deren wesentliche Aufgabe es ist, Bewerber für Wahlen aufzustellen, schlechter gestellt werden als Einzelbewerber. Dies ist aus unserer Sicht nicht verfassungskonform und deshalb zu debattieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen diese Dringlichkeit im Lichte der Geschäftsordnung beurteilen. Nach § 54 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem uns allen gut bekannten Gutachten des Juristischen Dienstes ist ein Antrag immer dann als dringlich zu behandeln, wenn zum Zeitpunkt des Fristablaufes nach § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gegenstand des Antrages nicht bekannt war und damit nicht im normalen Wege nach § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung aufgegriffen werden konnte. Dieser Termin war am 4. Mai, 12:00 Uhr.
Die FDP-Fraktion sagt nun – und begründet damit ihre Beantragung –, dass sie erst am 7. Mai die abschließende Rechtsauffassung des Innenministeriums zur Kenntnis bekommen hat. Tatsache ist aber, dass das SMI bereits in seinen Wahlhinweisen für die Kommunalwahlen am 19. Februar 2009 und noch einmal im Amtsblatt 10/2009 am 5. März seine Sicht der Dinge öffentlich gemacht hat. Spätestens aber nach Ablauf der Frist nach § 7 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für die Zulassung der Wahlvorschläge durch die Gemeindewahlausschüsse am 29. April 2009 war den Antragstellern bekannt, wie die Wahlen ablaufen werden.
Deswegen ist das, was heute hier vorgetragen wird, nicht zielführend. Wir werden die Dringlichkeit ablehnen müssen.
Darüber hinaus gibt es seit gestern ein Urteil des Verwaltungsgerichtes in Chemnitz, das die Rechtsauffassung des SMI ganz deutlich stützt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir in der Sache die Kritik der Antragsteller teilen; wir sind aber leider an die Geschäftsordnung gebunden. Das ist so.
Nach § 54 Geschäftsordnung geht es um Folgendes: „Voraussetzung für die Dringlichkeit eines Antrages ist, dass im üblichen Verfahren die Entscheidung des Landtages über einen solchen Antrag nicht erreichbar war.“ Am 16. April ist das Schreiben an die Landkreise gegangen. Insofern hätten wir die Möglichkeit gehabt, auch über ein normales Verfahren diese Debatte zu führen. Deshalb ist es aus unserer Sicht noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir die inhaltliche Kritik teilen, aber der Antrag nicht das geeignete Mittel ist, die Auseinandersetzung in der Sache zu führen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich nehme Bezug auf das, was eben gesagt worden ist. Herr Lehmann, die Staatsregierung hat weder in ihren Hinweisen im Februar noch im Amtsblatt die jetzt streitige Rechtsauffassung dargestellt. Das ist unzutreffend. Das ist dort nicht veröffentlicht worden.
Zur Dringlichkeit. Es liegt auf der Hand, dass wir nicht darauf reagieren können, was Regierungspräsidien oder Landesdirektionen vom SMI zugeschickt bekommen, sondern nur darauf, was wir wissen.
Spätestens das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom gestrigen Tag und die Pressemitteilung vom 14.05. würden eine Dringlichkeit begründen, denn offensichtlich wird hier auf der Basis der nach unserer Auffassung unzutreffenden Rechtsauffassung des SMI geurteilt. Das allein würde die Dringlichkeit begründen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Dringlichkeit auf der Hand liegt und die Koalition mit fadenscheinigen Gründen versucht, eine Befassung in diesem Haus zu verhindern.
Ich kenne definitiv keinerlei amtlich veröffentlichte Standpunkte zu dieser Frage, die dem Parlament, den Abgeordneten dieses Hauses zugänglich gewesen wären. Was innerhalb der Staatsregierung zum Arbeitskreis der CDU-Fraktion oder zum Arbeitskreis der SPD-Fraktion läuft, dürfte ja wohl für die Entscheidung der nach Geschäftsordnung nicht relevant sein.
Erstens. Dass wir diese unsäglichen Informationslinien haben und alles dort abgestimmt wird, mag sein, aber das kann doch die Opposition nicht entmündigen und ihr die Möglichkeit nehmen, über verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch hoch brisante Fragen in diesem Haus zu reden.
Zweitens. Wenn gestern ein Gericht in diesem Land auf der momentanen Gesetzesgrundlage entschieden hat, ist gerade deshalb eine Situation eingetreten, aus der heraus sich das Parlament damit befassen muss, ob es hier Auslegungsbedarf gibt.
Deshalb ist die Dringlichkeit gerade erklärt. Sie machen es sich aus Angst vor der inhaltlichen Debatte zu einfach und wollen mit einem Geschäftsordnungstrick diese
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich den zwei Vorrednern nur anschließen. Ich weise darauf hin, dass eigentlich die Mehrheit dieses Thema besprechen möchte. Das geht bis in die SPD. Man sollte anstelle der Koalition überlegen, ob es sinnvoll ist, eine Sondersitzung zu provozieren, um diese wichtigen Fragen hier zu erörtern. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich bringe die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion der FDP, Drucksache 4/15499, zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung mit der vorgenommenen Änderung für die heutige Beratung von Ihnen als bestätigt.