Folgende Abgeordnete haben sich für die heute Sitzung entschuldigt: Herr Flath steht auf meiner Liste – ich habe ihn aber heute schon gesehen; dann haben sich Herr Dr. Gillo, Herr Baier und Frau Dr. Deicke entschuldigt.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung zu unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 2 bis 11 festgelegt: CDU 160 Minuten, Linksfraktion 120 Minuten, SPD 70 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE je 50 Minuten, fraktionslose MdL 8 Minuten, Staatsregierung 120 Minuten.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag der Staatsregierung auf Erweiterung der Tagesordnung um eine Regierungserklärung vor.
Herr Präsident! Ich bitte namens der Koalition um die Erweiterung der Tagesordnung. Es geht um die 1. Lesung Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 4/10674. Damit das möglich wird, bitte ich darüber hinaus um die Verkürzung der Einreichungsfrist für Gesetzentwürfe von fünf auf einen Tag unter Benutzung des § 111 der Geschäftsordnung. Ich bitte um Einordnung als Punkt drei nach der 2. und 3. Lesung zum Staatsvertrag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich würde interessieren, aus welchem Grund es sich erforderlich macht, dieser Verkürzung zuzustimmen. Das wäre interessant zu wissen, damit wir es einordnen können.
Die Begründung steht im Gesetz, aber vielleicht kann sie für Herrn Morlok noch einmal vorgetragen werden. Oder auch nicht.
Herr Präsident! Wir arbeiten im Sächsischen Landtag nach der Geschäftsordnung. Die Begründung, warum der Gesetzentwurf heute im dringlichen Verfahren behandelt werden soll, wird bei der Einbringung stattfinden. Ich habe beantragt, dass der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung kommt, damit er inhaltlich beraten werden kann, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt.
Meine Damen und Herren! Die Abweichung von der Geschäftsordnung hat folgende Formulierung: „Einzelne Abweichungen von der Geschäftsordnung kann der Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder beschließen. Auf Verlangen von zehn vom Hundert der Mitglieder des Landtages geht der Beschlussfassung eine Prüfung durch den für die Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss voraus.“ Es liegt also ein Antrag auf Verkürzung vor. Wir können über die Verkürzung reden, wenn das gewollt ist. – Herr Herbst, wollten Sie sprechen?
Meine Damen und Herren! Ich stelle deshalb den Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung hier zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass nach § 111 unserer Geschäftsordnung eine Abweichung erfolgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – 4 Stimmenthaltungen. Damit ist das so beschlossen.
Das würde bedeuten, dass der Punkt offiziell noch einmal eingebracht werden müsste. Ich gehe davon aus, dass er mit der Abweichung offiziell eingebracht ist, sodass Tagesordnungspunkt 1. Lesung als neuer Tagesordnungspunkt 3 in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Reihenfolge würde jetzt wie folgt aussehen: Tagesordnungspunkt 1 Regierungserklärung, Tagesordnungspunkt 2 ist der alte Tagesordnungspunkt 1, Antrag auf Erhebung der Abgeordnetenanklage, und dann käme die 1. Lesung.
Ich frage, ob es weitere Änderungen zur Tagesordnung gibt. – Wenn das nicht der Fall ist, gilt die Tagesordnung für die heutige Beratung mit den beschlossenen Neuaufnahmen als von Ihnen bestätigt.
Herr Präsident! Namens der Koalition bitte ich Sie um die Gewährung einer Auszeit nach § 105 der Geschäftsordnung von 30 Minuten.
Gut. – Gibt es weitere Anträge? – Wenn nicht, dann gebe ich diesem Antrag statt und unterbreche die Beratung.
Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Tagesordnung kommen, möchte ich Sie noch über zwei Dinge informieren.
Bitte streichen Sie aus der alten Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 11, Drucksache 4/10133, Klimaschutz bei
Dienstreisen. Dieser Punkt ist von der Fraktion GRÜNE für die heutige Beratung zurückgezogen worden.
Dann bitte ich noch um folgende Kenntnisnahme: Die Präsidiumsmitglieder werden gebeten, sich in der Mit
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme gerade von den Verhandlungen in Frankfurt mit der Sachsen LB, der Landesbank Baden-Württemberg und deren Gewährträgern sowie dem Deutschen Sparkassenverband, der Bundesbank und der BaFin. Alle waren auf höchster Ebene vertreten. Die Verhandlungen haben bis heute Morgen 03:30 Uhr gedauert und dienten dazu, endgültig die Probleme um die Bank und vor allen Dingen um die Übernahme zu klären.
Ich will über das Verhandlungsergebnis berichten. Da ich mich in der kurzen Zeit kaum habe vorbereiten können, ist es ein mündlicher Bericht mit handschriftlichen Notizen. Sie nehmen mir das bitte nicht übel. Ich wollte Ihnen so viel wie möglich über das berichten, was vereinbart worden ist.
Die Verhandlungen sind abgeschlossen und jetzt kann auch offener informiert werden, als dies der Finanzminister gestern konnte, um nicht unsere Verhandlungsposition zu unterminieren.
Der Finanzminister lässt sich entschuldigen. Er ist in Frankfurt, weil er mit dem Flugzeug zurückfliegen wollte. Weil Nebel herrscht, kann er nicht zu uns kommen.
Alle noch ausstehenden Fragen und Probleme, insbesondere die, die durch die Marktentwicklung entstanden sind, sind abschließend geregelt. Von den Kapitalmarktstrukturen in Höhe von 43 Milliarden Euro bleiben bei der Sächsischen Landesbank und damit bei der neuen gemeinsamen Bank LBBW circa 26 Milliarden Euro. Das restliche Volumen von circa 17 Milliarden Euro, insbesondere der bekannte Ormond Quay, werden in eine Zweckgesellschaft überführt, die von der LBBW und der Sicherungsreserve der Landesbanken je zur Hälfte finanziert wird, wobei die LBBW den risikobehafteten Teil übernimmt. Zur Absicherung übernimmt der Freistaat hier eine Garantie von 2,7 Milliarden Euro in zwei Teiltranchen, die der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses bedürfen und die die tatsächlichen Ausfälle, nicht die Marktausfälle, decken sollen. Damit ist die
Zweckgesellschaft finanziert und soll bis zur Endfälligkeit gehalten werden – so, dass die Entwicklung weitgehend von der Marktentwicklung abgekoppelt ist.
Die übrige Gewährträgerhaftung entfällt wirtschaftlich durch die Fusion, die unverzüglich nach der Erfüllung oder Voraussetzungen durchgeführt werden soll.
Die sächsischen Sparkassen sind von der Landesbank wirtschaftlich und rechtlich getrennt und daher nicht betroffen. Die Geschäfte, insbesondere das Spar- und Kreditgeschäft, werden nicht beeinträchtigt. Trotz der erheblichen Risikoübernahme der LBBW ist der Kaufpreis positiv und beträgt 328 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine erste wirtschaftliche Bewertung vornehmen. Die Alternative, wie sie sich bis gestern stellte, war, dass die LBBW mit aller Macht versuchte, aus dem Grundlagenvertrag auszusteigen, was die Schließung der Bank bedeutet hätte. Die Konsequenz wären die Abwicklung und Verluste an Vermögen und anschließend die Gewährträgerhaftung des Freistaates Sachsen und der kommunalen Seite. Die Gewährträgerhaftung beläuft sich auf circa 35 bis 40 Milliarden Euro. Da man davon ausgehen kann, dass auch Vermögenswerte vorhanden sind, schätzten wir für diesen Fall den Schaden für den Freistaat und die Kommunen auf 6 bis 10 Milliarden Euro. Man hätte natürlich dann anschließend einen juristischen Streit führen können, ob es von der LBBW gerechtfertigt war, aus dem Grundlagenvertrag auszusteigen. Aber das hätte uns, glaube ich, auch nicht sehr viel geholfen. Deswegen war von vornherein klar, dass eine Lösung mit den Baden-Württembergern die angestrebte Variante war.
Es hatte dann noch eine zweite, mehr theoretische Möglichkeit gegeben, nämlich die sogenannte Berlin-Lösung. Hier hätte eine unbegrenzte Bürgschaft vom Freistaat gegeben werden müssen. Ich glaube, dass kurzfristig eine solche Lösung nicht so möglich gewesen wäre, dass unter den gegebenen Umständen das Verhandlungsergebnis respektabel ist.
Ich sage deutlich, dass die Ergebnisse bitter sind. Aber die Frage der Bewertung dieses Ergebnisses und der Verhand
lungen – nur darum geht es heute – hat zu berücksichtigen, aus welcher Position man verhandelt hat. Die Tatsache, dass wir im August eine vertragliche Lösung mit den Baden-Württembergern bekommen hatten, war die einzige Chance, in diesem Poker überhaupt etwas für den Freistaat Sachsen herauszuholen.