Offensichtlich haben die Herrschaften große Schwierigkeiten pünktlich zu sein – wie viele andere auch in dieser Runde.
Zunächst darf ich einem Geburtstagskind ganz herzlich gratulieren. Herr Dr. Gerstenberg, Sie haben heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute und was Sie sich sonst wünschen! Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt – –
Ich darf um Disziplin bitten; ich habe gerade versucht zu eröffnen. Der heutige Beginn ist kein Aushängeschild für unser Parlament. Gestatten Sie mir diese Kritik nach 15 Jahren.
Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Frau Nicolaus, Herr Hilker, Herr Dr. Jähnichen, Herr Schön, Frau Strempel, Herr Prof. Dr. Porsch, Herr Prof. Dr. Weiss.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 sowie 5 bis 7 folgende Redezeiten festgelegt: CDUFraktion 80 Minuten, Linksfraktion.PDS 60 Minuten, SPD-Fraktion 35 Minuten, NPD-Fraktion 35 Minuten, FDP-Fraktion 25 Minuten, GRÜNE-Fraktion 25 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie üblich entsprechend dem jeweiligen Bedarf auf die Tagesordnungspunkte gesplittet werden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, aus der Ihnen vorliegenden Tagesordnung den Punkt 1, 3. Lesung, zu streichen.
Außerdem liegt mir der als dringlich bezeichnete Antrag der Linksfraktion.PDS, Beibehaltung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern, in der Drucksache 4/3079 vor. Der Antrag ist am 6. Oktober 2005 eingereicht worden. Um von der gemäß
§ 54 Abs. 3 Satz 1 der GO vorgegebenen Einreichungsfrist von drei Arbeitstagen vor der Plenarsitzung abzuweichen, beantragt die Linksfraktion.PDS mit der Drucksache 4/3078 gemäß § 111 der Geschäftsordnung eine Fristverkürzung für den Dringlichen Antrag der Linksfraktion.PDS.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung des Antrags auf Fristverkürzung ist aus unserer Sicht völlig klar dadurch gegeben, dass das Bundeskabinett erst am 5. Oktober, also vorgestern, den entsprechenden Beschluss gefasst hat. Von daher war es nicht möglich, drei Tage vor Beginn der heutigen Plenarsitzung den entsprechenden Dringlichen Antrag einzureichen.
Aus unserer Sicht ist der Antrag auch dadurch dringlich, dass am 14. Oktober der Bundesrat tagt und diese Frage dort thematisiert werden muss. Die Dringlichkeit der Angelegenheit ist auch dadurch erkennbar, dass am gestrigen Tage sowohl Herr Kollege Bandmann von der CDU-Fraktion als auch Frau Kollegin Weihnert von der SPD-Fraktion dringenden, unverzüglichen Handlungsbedarf erkannt und gefordert haben, die Entscheidung sofort rückgängig zu machen.
Demzufolge ist für uns völlig klar, dass CDU und SPD die Dringlichkeit genauso sehen wie wir. Wir haben nur früher einen entsprechenden Antrag gestellt. Das ist aber nicht unser Problem, sondern das der Koalition. Aber da alle Fraktionen offenbar meinen, dass den Kommunen hier erhebliche Gefahr droht, sehen wir die Notwendigkeit, den Antrag noch auf die heutige Tagesordnung zu setzen.
Wir bitten daher darum, dass der Antrag auf Fristverkürzung bestätigt wird und darüber hinaus natürlich der Dringliche Antrag auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gelangt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem geltenden SGB II beteiligt sich der Bund zu 29,1 % an den Kosten für Heizung und Wohnung. Will die Bundesregierung davon abweichen, muss sie ein Änderungsgesetz zum SGB II einbringen. Ein solches liegt, trotz aller Beteuerungen von Herrn Kollegen Hahn, bisher nicht vor.
Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht vielmehr die Angleichung der Bezüge von Arbeitslosengeld II in Ost und West.
Die Bundesregierung könnte diesen Gesetzentwurf frühestens am 14. Oktober in den Bundesrat einbringen. Daran können wir sie, gleich was wir heute tun, nicht hindern. Wird der Gesetzentwurf nach der 1. Lesung im Bundesrat in die Ausschüsse überwiesen, sind die Länderregierungen und damit wir automatisch beteiligt; denn es wird dort mindestens zwei Durchgänge geben.
Findet der Antrag auf Überweisung in die Ausschüsse im Bundesrat keine Mehrheit, ist das Thema für die aktuelle Bundesregierung ohnehin erledigt. Für die betroffenen Landkreise und Kreisfreien Städte bliebe bis auf weiteres alles beim Alten.
In keinem Fall ist der Antrag, insbesondere der Teil unter Anstrich 1, so dringend, dass wir § 111 – Abweichung von der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages – anwenden müssten.
Im Übrigen hat die Koalition – wir sind immer auf Draht – einen normalen Antrag in den Geschäftsgang eingebracht,
der sich mit dem gleichen Thema befasst und den wir getrost auf unserer nächsten Plenarsitzung im November behandeln können. Ich plädiere also für die Ablehnung der Dringlichkeit. § 111 der Geschäftsordnung sollte nicht angewendet werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hält nicht nur den Antrag für dringlich, sondern auch die Lage für sehr brisant. Wir stimmen der Anwendung von § 111 zu. Da unser Glaube, dass die Koalition dem zustimmen wird, nicht sehr stark ausgeprägt ist, haben wir gleichwohl gestern – noch vor der Linksfraktion.PDS – einen normalen Antrag zu demselben Thema in den Geschäftsgang eingebracht. Wir stimmen aber jetzt erst einmal der Dringlichkeit zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Lehmann, die Dringlichkeit und die von uns beantragte Fristverkürzung ergeben sich auch daraus,
dass unser Vertrauen in die amtierende Bundesregierung nicht so toll ausgeprägt ist, wie es bei Ihnen möglicherweise der Fall sein könnte.
Diese Entscheidung der Bundesregierung, von der wir am 5. Oktober hören und lesen mussten, bedeutet Folgendes: Es ist nicht gesichert, dass die noch ausstehenden 800 Millionen Euro in diesem Jahr von der Bundesregierung gezahlt werden. Das würde die Kommunen in erhebliche finanzielle Nöte stürzen.
Darüber hinaus will ich Ihnen Folgendes sagen: Bleiben Sie bitte bei dem, was Sie selbst in diesem Hause gesetzlich beschlossen haben!
Herr Dr. Pellmann, darf ich Sie unterbrechen: Es geht jetzt nicht um eine inhaltliche Debatte, sondern um die Begründung des Antrags, eine Ausnahme von der Geschäftsordnung zuzulassen.
Genau, Herr Präsident! Darum geht es auch in meinem zweiten Punkt, den ich nennen will. Wenn wir heute nicht über die Dinge reden, stürzen Sie die Kommunen in eine komplizierte Situation. Auf der einen Seite fordern Sie, dass noch in diesem Jahr die kommunalen Haushalte beschlossen werden; auf der anderen Seite haben die Kommunen aufgrund der entstandenen Situation überhaupt keine Datenbasis, auf der sie einen Haushalt beschließen und sich damit gesetzlich verhalten könnten.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Drucksache 4/3078, also die Fristverkürzung gemäß § 111 der Geschäftsordnung, zur Abstimmung. Wer der Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt worden. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über die Dringlichkeit.