Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Prof. Dr. Milbradt, Herr Jurk, Frau Weihnert, Herr Dr. Metz, Herr Gerlach, Herr Schön, Herr Wehner und Herr Hilker.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 80 Minuten, Linksfraktion.PDS 60 Minuten, SPD-Fraktion 35 Minuten, NPD-Fraktion, FDP-Fraktion und GRÜNE-Fraktion jeweils 25 Minuten, fraktionslose MdL je 4 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer entsprechend dem Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Wie mir von der NPD-Fraktion mitgeteilt wurde, wird um Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 1 der 61. Sitzung, Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des 1. Untersuchungsausschusses, in der heutigen Sitzung gebeten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem ist so. Wir haben uns in der Fraktion noch einmal beraten. Wir werden den Abg. Jürgen Gansel erneut zur Wahl stellen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Wahlvorschlag.
Ich möchte Sie an das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 26.01.1996 – ich sage jetzt: „Bartl-Urteil“ – erinnern. Wir haben Ihnen ein Drittel der Fraktion zur Abstimmung gestellt. Sie haben ohne Begründung ein Drittel der Mitglieder der Fraktion abgelehnt. Es heißt in dem Urteil wörtlich: „Von Fraktionen zum Mitglied parlamentarischer Gremien vorgeschlagene Abgeordnete dürfen daher vom Landtag nur aus denjenigen Gründen abgelehnt werden, die maßgeblich für die Einräumung des Wahlrechts sind.“
Solche Gründe sind bei allen dreien nicht gegeben. Wir werden also Herrn Gansel erneut zur Abstimmung stellen und erwarten, dass Sie unserem Wahlvorschlag folgen. Es
ist ein Skandal, dass uns durch andere Fraktionen Personalentscheidungen oktroyiert werden sollen. Das werden wir nicht hinnehmen, notfalls auch mit einem erneuten Gang vor das Verfassungsgericht.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, die Wahl als Tagesordnungspunkt 1 durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! In der gestrigen, 62. Sitzung wurde Tagesordnungspunkt 9, Schaffung einer humanitären Bleiberechtsregelung für langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Flüchtlinge, Drucksache 4/6595, Antrag der Linksfraktion.PDS und der Fraktion GRÜNE, auf den heutigen Tag verlegt. Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag als Punkt 4 der heutigen Tagesordnung zu behandeln. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir das so tun.
Herr Präsident, eigentlich hätte der Dringliche Antrag der Linksfraktion noch einmal aufgerufen werden müssen, bei dem gestern im Haus die Fristverkürzung abgelehnt worden ist. Der Verdacht, dass der Ministerpräsident das Parlament belogen hat, steht weiter im Raum. Durch sein Schweigen wird die Angelegenheit nicht besser. Wir haben aber jetzt einen anderen Weg gewählt. Am Mittwoch wird es eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses geben. Aus diesem Grund ist der Dringliche Antrag für heute entbehrlich. Er geht in den normalen Geschäftsgang und kann dann jederzeit wieder aufgerufen werden. Ich wollte das der Vollständigkeit halber sagen, weil der Antrag noch in dieser Plenarwoche im Raum stand.
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die vorliegende Tagesordnung mit den Änderungen als von Ihnen für unsere heutige Beratung bestätigt.
In der 61. Sitzung des Sächsischen Landtages führten wir in Tagesordnungspunkt 1 die Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des 1. Untersuchungsausschusses durch. Da die Kandidaten der NPD-Fraktion die erforderlichen Mehrheiten im ersten, zweiten und dritten Wahlgang zur Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes nicht erreichen konnten, kommen wir erneut zu einer Wahl. Ihnen liegt der vierte Wahlvorschlag der Fraktion der NPD in der Drucksache 4/6696 vor.
Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das ist der Fall.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zu der Wahl selbst. Ich berufe aus den Reihen der Schriftführer wieder eine Wahlkommission ein. Ich bitte, dass die Abgeordneten Frau Roth, Linksfraktion.PDS, Herr Colditz, CDU, Frau Dr. Raatz, SPD, Frau Schüßler, NPD, Herr Dr. Martens, FDP, und Herr Weichert, GRÜNE, die Wahlkommission bilden. Frau Roth ist wie immer die Leiterin.
Damit es zu keiner längeren Pause kommt, schlage ich Ihnen vor, während der Auszählung mit der Tagesordnung fortzufahren und das Ergebnis dann bekannt zu geben, wenn es vorliegt.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als stellvertretendes Mitglied für den 1. Untersuchungsausschuss aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält.
1. Aktuelle Debatte: Der neue Streit um das „Deutschlandlied“ in Sachsen – Was bedeuten uns nationale Symbole?
2. Aktuelle Debatte: Schätze ans Licht – Die sächsischen Museen als bedeutender Standortfaktor. Anspruch und Wirklichkeit
Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 36 Minuten, Linksfraktion.PDS 26 Minuten, SPD 12 Minuten, NPD
Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion der NPD das Wort. Danach CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung.
Meine Damen und Herren! Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der NPD, das Wort zu nehmen. Herr Apfel, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bitte ängstigen Sie sich nicht. Durch das, was jetzt folgt, sollten Sie sich nicht bedroht fühlen: „Zittert Tyrannen und Niederträchtigen, Schande aller Parteien. Zittert, Eure verruchten Pläne werden Euch endlich heimgezahlt. Jeder ist Soldat, um Euch zu bekämpfen. Wenn sie fallen, unsere jungen Helden, zeugt die Erde neue, die bereit sind, gegen Euch zu kämpfen.“
Wie gesagt, keine Drohung Ihnen gegenüber, sondern nur ein Zitat aus dem Text der französischen Nationalhymne.
Aber eventuell gefällt Ihnen ja eine andere Kostprobe besser. Wie wäre es mit einem Leckerbissen aus der Nationalhymne der von Ihnen allen verehrten USBefreier: „Wo ist die Bande, die sich rühmend geschworen, dass die Verwüstung des Kriegs und die Wirren der Schlacht ein Heim und Land uns nimmermehr lassen soll. Ihr Blut hat schon ausgewaschen die Verunreinigung ihrer stinkenden Fußstapfen.“
Natürlich, meine Damen und Herren, protestiert in Frankreich und in den USA keiner gegen diese militanten Aussagen oder fordert gar die Umdichtung der Hymnen, ganz einfach deshalb, weil man in diesen Ländern kein neurotisiertes Verhältnis zur eigenen Identität hat. Dort betrachtet man unverkrampft die Nationalhymne vor dem Zeithintergrund ihrer Entstehung. Beim Deutschlandlied hingegen finden Sie nicht einmal den Hauch von Blutrünstigkeit, keine chauvinistischen Anwandlungen, keine imperialistischen Gelüste. Ganz im Gegenteil!
Der Historiker Golo Mann sprach noch am 16. Juli 1986 in der „Frankfurter Allgemeinen“ davon, dass es sich beim Deutschlandlied um zarteste Lyrik handle, die freudiger, freundlicher und unkriegerischer als die französische, englische oder amerikanische Hymne sei. Umso unverständlicher ist es, dass dem Leitantrag des letztjährigen CDU-Landesparteitages zur Verankerung der Nationalhymne im Lehrplan an Grundschulen bis heute keine Taten gefolgt sind.