Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Frau Nicolaus, Herr Prof. Dr. Milbradt, Herr Kosel, Frau Henke, Frau Mattern.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 und 7 bis 12 folgende Redezeiten festgelegt: CDUFraktion 96 Minuten, Linksfraktion.PDS 72 Minuten, SPD-Fraktion und NPD-Fraktion jeweils 42 Minuten, FDP-Fraktion und GRÜNE-Fraktion jeweils 30 Minuten, Staatsregierung 72 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, in der Ihnen vorliegenden Tagesordnung die Punkte 1 bis 4, 3. Lesungen, zu streichen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der Linksfraktion.PDS mit dem Titel „Sofortige Verlängerung der Antragsfrist für die Einrichtung von Ganztagsangeboten an sächsischen Schulen“ in der Drucksache 4/3647 vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt ist, sind in diesem Jahr das erste Mal Landesmittel zur Finanzierung von Ganztagsangeboten in den Haushalt eingestellt worden – ein Schritt, den wir sehr begrüßt haben, da auch wir die Ganztagsschule als Einstieg in eine neue Lehr- und Lernkultur betrachten.
Mit Berichterstattung vom 28.11. ist aber bekannt geworden, dass von den in diesem Jahr bereitgestellten 15 Millionen Euro erst 90 000 Euro abgeflossen sind. Das hängt natürlich mit der späten Einstellung der Mittel in den Landeshaushalt und der Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinie erst im August zusammen. Laut Förderrichtlinie war der 15. September Ende der Antragsfrist.
Wir wollen, dass die in diesem Jahr eingestellten Mittel den Schulen tatsächlich zur Einrichtung von Ganztagsangeboten zur Verfügung stehen und in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Da wir in diesem Monat Haushaltsschluss haben, betrachten wir den Antrag als dringlich und bringen ihn als Dringlichen Antrag ein. Wir bitten um Ihre Zustimmung zur Dringlichkeit, weil wir es für notwendig halten, dass diese Mittel übertragen werden. Mit dem Thema „Ganztagsschule“ sollten wir uns hier im Plenum auseinander setzen. Deshalb bitten
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion.PDS hält sehr viel von juristischen Gutachten, insbesondere dann, wenn sie ihr in den Kram passen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Herr Lehmann, das ist eine Rechtsverdrehung, die Sie hier begehen!)
In einem Rechtsgutachten vom 8. Juni dieses Jahres heißt es unter Punkt 6 – ich zitiere –: „Anträge zu Sachverhalten, die bereits vor dem Ablauf der Frist nach § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung bekannt waren, können nicht für dringlich erklärt werden. Anderenfalls würde diese ‚selbst geschaffene’ Dringlichkeit einen geordneten Plenarbetrieb unmöglich machen.“
Die Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten, die Sie, Frau Bonk, zitiert haben, datiert aber vom 14. Juni vorigen Jahres und war deswegen an dem Montag, an dem die Anträge bis 12 Uhr einzureichen waren, bereits bekannt. Daran ändern auch diverse Pressekonferenzen nichts.
Im Übrigen: Wenn Sie sich die Förderrichtlinie einmal zur Hand nähmen, würden Sie feststellen, dass es unter Punkt 6.2 heißt: „Antragsschluss für eine Förderung 2005 sowie für das Kalenderjahr 2006 ist der 15.09.2005.“
Jetzt hören Sie zu: „Später eingehende Förderanträge können berücksichtigt werden, wenn entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.“
Dass sie vorhanden sind, haben Sie nicht bestritten. So gesehen, ist sowohl nach Geschäftsordnung als auch inhaltlich Ihr Antrag ins Leere gehend. Wir werden ihn ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lehmann, Sie haben soeben aus der Richtlinie vorgelesen. Die Formulierung lautet: „Später eingehende Anträge können berücksichtigt werden...“ Sie wissen so gut wie ich, was diese Kann-Bestimmung heißt: Der Minister hat freie Hand und muss keinen dieser Anträge bewilligen.
Was die Dringlichkeit angeht, will ich Ihnen noch einmal sagen: Sie liegen mit der Aussage, die Sie hier getroffen haben, falsch. Der tatsächliche Mittelabfluss aus dem Kultusministerium ist der Öffentlichkeit
hören Sie doch einmal zu, Herr Lehmann! – am 28.11. bekannt gemacht worden, mithin nach dem Einreichetermin für die entsprechenden Drucksachen. Sie können das gern nachlesen. Die offizielle Presseerklärung des Kultusministeriums ist nach dem Stichtag herausgegeben worden.
Wir brauchten das Institut der Dringlichen Anträge hier überhaupt nicht, wenn Sie sich jedes Mal hinstellen und behaupten könnten: „Wir wussten das alles schon vorher! Deswegen ist Ihr Antrag nicht dringlich.“ – So kann man im Parlament nicht miteinander umgehen.
Die Dringlichkeit ist auch gegeben, weil im normalen Ablauf nach der Geschäftsordnung eine Behandlung nicht möglich ist. Das Haushaltsjahr endet am 31.12. Es gibt keine Gewähr, dass die Mittel übertragen werden. Von daher ist der Antrag aus unserer Sicht objektiv dringlich. Sie wollen nicht darüber sprechen und das Thema nicht behandeln, weil Sie über das Scheitern der Bildungspolitik Ihres Ministers nicht ein weiteres Mal reden wollen.
so wie Sie es in vielen Fällen in Untersuchungsausschüssen und anderswo ablehnen, ein Gutachten des Juristischen Dienstes auch nur zur Kenntnis zu nehmen.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Machen wir eine Sitzung am 24.!)
Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrages der Linksfraktion.PDS „Sofortige Verlängerung der Antragsfrist für die Einrichtung von Ganztagsangeboten an sächsischen Schulen“, Drucksache 4/3647, zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrags zustimmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist die Dringlichkeit des Antrags mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Mir liegt weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der NPD mit dem Titel „Sicherung der deutschen Souveränitätsrechte und Beachtung des Völkerrechts in Sachsen“, Drucksache 4/3667, vor. Es wird begehrt, dass eine Ausnahme von der Geschäftsordnung, eine Fristverkürzung für Dringliche Anträge nach § 111, vorgenommen wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Drucksachen 4/3666 und 4/3667 liegen Ihnen vor. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass das ganze Ausmaß der ganzen Angelegenheit al Masri erst Dienstagabend bekannt wurde, mithin die Drei-Tage-Frist nicht eingehalten werden konnte. Die Meldungen über die Entführung des Libanesen Khaled al Masri und die US-amerikanischen Gefangenentransporte haben in den letzten Tagen eine hitzige Debatte ausgelöst. Es geht um nicht weniger als um die Souveränität der Bundesrepublik in ihrem Verhältnis zu Amerika.
Ich möchte das kurz – es wird etwa eine Minute dauern – begründen. Die Diskussion hat eine Schärfe erreicht, die vor wenigen Tagen nicht absehbar war.
Ich sagte schon, die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich daraus, dass das also erst Dienstagabend bekannt wurde. Es sind mittlerweile gestern weitere Fakten bekannt geworden, zum Beispiel, dass die CIA auch mit deutsch gekennzeichneten Autos durch Afghanistan fährt. Das hat Herr Scholl-Latour aufgedeckt.
Ich spreche also mit dem Bundestagspräsidenten Lammert, der nämlich gefordert hat, dass die amerikanischen Menschenrechtsverstöße und -verletzungen parlamentarisch behandelt werden sollen. Hören wir auf den Bundestagspräsidenten, tun wirs und sagen Sie uns nicht, dass das Bundesangelegenheit ist. Das hat genauso etwas mit Sachsen zu tun. Sie kennen das Problem Leipzig, dazu wurde uns viel erzählt.
Die Dringlichkeit kann ich Ihnen dahin gehend noch einmal begründen, dass wir meines Erachtens nicht bis Januar warten dürfen, um hier klare Fronten zu schaffen. Wir wollen verhindern, dass sich Sachsen an den Schweinereien der amerikanischen CIA beteiligt. Aus diesem Grund bitte ich, entsprechend § 111 der außerordentlichen Dringlichkeit nach Geschäftsordnung zuzustimmen.