Bevor wir zu den Formalien kommen, darf ich zu Beginn der Sitzung wieder zwei Geburtstagskindern ganz herzlich gratulieren.
Geburtstag hat Frau Staatsministerin Dr. Stange. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Das Alter ist bei Ihnen persönlich zu erfragen; aber es ist ein runder Geburtstag.
Ganz herzlich gratuliere ich auch Herrn Winfried Petzold. Auch ihm wünsche ich zum Geburtstag alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Nolle, Frau Weihnert, Frau Schmidt, Herr Dr. Metz, Herr Gebhardt, Herr Hähnel und Herr Baier.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2 bis 11 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 170 Minuten, Linksfraktion.PDS 130 Minuten, SPD 80 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 60 Minuten, Fraktionslose je 10 Minuten, Staatsregierung 130 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer entsprechend dem Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Zu unserer heutigen Tagesordnung ergibt sich eine Änderung. Da zur gestrigen Vereidigung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen ein Richter nicht anwesend sein konnte, holen wir diese als Tagesordnungspunkt 1 nach. Ich hoffe, es erhebt sich kein Widerspruch bei Ihnen. – Ich sehe keinen. Dann wird die Vereidigung als Tagesordnungspunkt 1 behandelt.
Meine Damen und Herren! Mir ist ein als dringlich bezeichneter Antrag der Linksfraktion.PDS avisiert worden; er ist schon gestern angesprochen worden. Es handelt sich dabei um die Drucksache 4/8226 mit dem Titel „Entlassung des Staatsministers des Innern durch den Ministerpräsidenten und öffentliche Stellungnahme des Ministerpräsidenten zum weiteren Umgang mit den verfassungswidrigen Äußerungen des Staatsministers des Innern und dessen Folgen“.
Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen. Dann
müsste der Antrag laut unserer Geschäftsordnung noch in der heutigen Sitzung behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeit ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag liegt Ihnen vor. Die Linksfraktion beantragt, dass der Landtag den Ministerpräsidenten auffordern möge, den Sächsischen Staatsminister des Innern aus seinem Amt zu entlassen. Die Begründung des Antrags überhaupt und auch seiner Dringlichkeit können Sie der Drucksache 4/8226 entnehmen. Ich verzichte jetzt darauf, das alles im Einzelnen vorzutragen. Für unsere Fraktion ist allerdings eines klar: Ein Minister, der nahezu im Monatstakt Verfassungsbruch begeht
oder offenkundig verfassungswidrige Maßnahmen ankündigt, darf nicht länger im Amt bleiben. Aus diesem Grund ist der Antrag dringlich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um den Unfug recht schnell aus der Welt zu schaffen, scheint mir dieser Antrag in der Tat dringlich zu sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können die Dringlichkeit nicht sehen. Der Antrag könnte theoretisch auch in der nächsten Plenarsitzung behandelt werden. Aber wenn die Mehrheit das hier so möchte, soll man es tun. Gerade der Punkt, der in dem Antrag angesprochen wird, ist nun am wenigsten geeignet, einen Rücktritt des Innenministers zu fordern. Hier ging es darum, dass Opferschutz vor Täterschutz gehen sollte.
Wir haben andere Kritikpunkte, zum Beispiel Verfassungsschutz, Kreisgebietsreform oder dass es seine Polizei immer noch nicht auf die Reihe bekommen hat, dass die Autodiebstähle in unserer Region aufhören.
Aber das ist nun wirklich kein Rücktrittsgrund. Wenn der Antrag heute behandelt werden sollte, werden wir uns dazu äußern; aber wir können die Dringlichkeit auch formell nicht erkennen.
Herr Präsident, ich möchte noch ganz kurz erwidern und einen weiteren Antrag stellen. Die Erwiderung bezieht sich darauf, dass der Antrag auf Entlassung des Innenministers nicht nur einen Punkt zum Inhalt hat, sondern es geht um eine ganze Reihe von Verfehlungen, die es aus unserer Sicht gegeben hat. Wenn denn unsere Auffassung zutreffen sollte, dass der Innenminister verfassungswidrig agiert, dann ist völlig klar, dass der Landtag, das Parlament, nicht zwei Monate bis zur nächsten Landtagssitzung warten kann, sondern dass unverzüglich gehandelt werden muss. Deshalb ist der Antrag aus unserer Sicht dringlich.
Herr Präsident, und dann möchte ich beantragen, dass der Dringliche Antrag auf Punkt 4 der Tagesordnung gesetzt wird; dort sollte ursprünglich unser Tagesordnungspunkt zu Verwaltungsservicezentren behandelt werden. Wir möchten den Antrag dort einordnen. Die anderen Anträge würden entsprechend nach hinten rutschen.
Meine Damen und Herren! Wird weiter das Wort zu der Dringlichkeit des Antrags gewünscht? – Bitte schön.
Herr Präsident, ich möchte zu dem zweiten Antrag von Herrn Dr. Hahn Stellung nehmen. Wir sind der Auffassung, dass die normale Behandlung des Antrags, wenn er denn als dringlich erkannt würde, als letzter Tagesordnungspunkt stattfinden sollte. Wir werden also einer Veränderung der Tagesordnung in keinem Falle zustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich bringe jetzt die Dringlichkeit des Antrages zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Dringlichkeit des Antrages dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.
Außerdem wird beantragt, dass der Dringliche Antrag als Tagesordnungspunkt 4 behandelt wird. Wer dem stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag, den Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 4 zu behandeln, abgelehnt. Er wird ganz normal als letzter Tagesordnungspunkt eingeordnet. Wird darüber noch Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so festgestellt.
Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob es weitere Anträge zur heutigen Tagesordnung gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir entsprechend der beschlossenen Tagesordnung unsere Beratung durchführen.
Vereidigung eines Stellvertreters eines berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Meine Damen und Herren! In der 73. Sitzung am 14. März 2007 unter Tagesordnungspunkt 1 wurden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gewählt. Da Herr Dr. Söhnen am gestrigen Tage nicht vereidigt wurde, kommen wir jetzt zur Erklärung der Wahlannahme und zur Vereidigung eines Stellvertreters eines berufsrichterlichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
Ich bitte den mit großer Mehrheit – das darf ich hier noch einmal sagen – gewählten Herrn Dr. Söhnen zu mir nach vorn.
Danke schön. – Ich bitte Sie, den Eid abzulegen. Sie können ihn mit „So wahr mir Gott helfe“ beteuern.
Dr. Rüdiger Söhnen: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.