Protocol of the Session on December 12, 2006

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 67. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

Entsprechend § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung werden neu in den Landtag eintretende Abgeordnete von mir in der ihrer Berufung folgenden Sitzung des Landtages durch Handschlag verpflichtet. Das ist heute der Fall. Ich begrüße Herrn Peter Klose, NPD-Fraktion, der für Herrn Paul nachgerückt ist. Ich bitte, dass Herr Klose zur mir kommt und damit seine Verpflichtung per Handschlag erfolgen kann.

(Verpflichtung des Abg. Peter Klose, NPD, durch den Präsidenten – Die Abgeordneten aller Fraktionen und die Mitglieder der Staatsregierung erheben sich von den Plätzen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zur unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Dr. Gillo, Herr Mirko Schmidt und Herr Rasch.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 festgelegt: CDU 277 Minuten, Linksfraktion.PDS 209 Minuten, SPD 124 Minuten, NPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN jeweils 90 Minuten, fraktionslose MdL jeweils 15 Minuten, Staatsregierung 209 Minuten. Darin sind die Redezeiten für Änderungsanträge noch nicht enthalten. Nach einer kurzen Überschlagsrechnung sind das etwa zehn Stunden für Änderungsanträge.

Meine Damen und Herren! Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Ich bitte Sie, in der Ihnen vorliegenden Tagesordnung folgende Änderungen vorzunehmen: Der Tagesordnungspunkt 8, Kleine Anfragen, ist zu streichen, da keine Kleinen Anfragen vorliegen.

Mir liegt weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 4/7175 vor: Bildung einer Rücklage von 195 Millionen Euro aus Steuereinnahmen 2006 für die Schuldentilgung 2007. Ich bitte um Einbringung. Herr Weichert, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir berufen uns auf § 54 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages. Voraussetzung für die Dringlichkeit eines Antrages ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtages über einen solchen Antrag nicht erreichbar ist. Das war hier der Fall. Wir haben am Freitagnachmittag im Haushalts- und Finanzausschuss die Vorschläge des Staatsministeriums der Finanzen auf den Tisch bekommen. Die Frist für die rechtzeitige Einreichung eines

Änderungsantrages wäre am Montag, 12:00 Uhr, abgelaufen. Durch die Überschneidung der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Befassung mit den Änderungsvorschlägen sind wir nicht in der Lage gewesen, den Änderungsantrag bis 12:00 Uhr einzureichen. Deshalb bitten wir, hier die Dringlichkeit zu bestätigen.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten uns bereits im Präsidium mit der Frage der Dringlichkeit beschäftigt und konnten die Dringlichkeit nicht bestätigen. Nach § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist ein Antrag dann als dringlich zu behandeln, wenn im normalen Verfahren keine Entscheidung erreichbar ist. Das normale Verfahren wäre in der Tat gewesen, dass am letzten Montag, 12:00 Uhr, ein regulärer Antrag durch die GRÜNEN eingereicht worden wäre. Die Möglichkeit hätte bestanden, denn, wie Sie richtig sagen, es lag der Vorschlag der Staatsregierung zur Verwendung der zusätzlichen Einnahmen im Staatshaushalt 2006 bereits vor. Sie waren selbst anwesend. Deswegen können wir, formal betrachtet, Ihrem Anliegen nicht folgen und werden die Dringlichkeit ablehnen.

Wird weiter das Wort gewünscht? – Herr Weichert, bitte.

Ich möchte noch einmal auf die Tatsache hinweisen, dass in dem besonderen Fall am Montag seit 10:00 Uhr morgens der Haushalts- und Finanzausschuss im Finanzministerium getagt hat und es deshalb nicht möglich war, bis 12:00 Uhr den Änderungsantrag fristgerecht einzubringen. Deshalb sind wir der Meinung, dass es in diesem Fall eine dringliche Angelegenheit ist.

Danke schön. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit lasse ich jetzt über die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 4/7175 abstimmen. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist die Dringlichkeit des Antrages mehrheitlich abgelehnt.

Ich habe weiterhin einen als dringlich bezeichneten Antrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/7185, mit dem Titel „Sofortige Aussetzung der Entscheidung über den Abschluss des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“, vor mir liegen. Ich bitte um Einbringung und Begründung der Dringlichkeit.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion.PDS verfolgt mit dem vorliegenden Dringlichen

Antrag das Ziel, die Staatsregierung zu ersuchen, dem Entwurf „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ die Zustimmung zu versagen und in der morgen stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin auf eine Aussetzung der Beschlussfassung zum Staatsvertrag hinzuwirken.

Da gegen den Staatsvertrag in der vorliegenden Formulierung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, soll der Staatsvertrag gemeinsam mit den anderen Bundesländern grundlegend neu verhandelt werden. Die Dringlichkeit des Antrages ist objektiv vorhanden und besteht im Wesentlichen in zwei Punkten.

Der erste ist inhaltlicher Natur. Wenn der Sächsische Landtag die Chance hat, einen womöglich verfassungswidrigen Staatsvertrag zu verhindern, dann ist unverzügliches Handeln des Parlaments geboten. Dies gilt umso mehr, da mit dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen ein Tabubruch geplant ist; denn im § 28 des aktuellen Vertragsentwurfes ist vorgesehen, dass dieser ab dem 1. Januar 2008 auch dann in Kraft treten kann, wenn nicht wie bisher alle Bundesländer zugestimmt haben. Es soll stattdessen ausreichen, dass lediglich 13 Ratifizierungsurkunden hinterlegt sind. Dies wäre ein massiver Eingriff in die Rechte der Landtage und womöglich ein Präzedenzfall für künftige Staatsverträge, den eigentlich alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus entschieden ablehnen müssten.

Der zweite Grund für die Dringlichkeit, Herr Präsident, ist ein terminlicher. Im üblichen Verfahren nach der Geschäftsordnung wäre eine Behandlung unseres Antrages erst im Januarplenum des kommenden Jahres möglich. Jedem normalen Menschen wird klar sein, dass eine Debatte und Entscheidung des Landtages geradezu absurd ist, wenn die Ministerpräsidentenkonferenz, die sich mit der Thematik befasst, bereits stattgefunden hat. Diese Tagung der Länderregierungschefs findet – ich habe es schon erwähnt – am 13. Dezember 2006, also morgen, statt. Eine Positionierung des Landtages mit einer Handlungsaufforderung an die Staatsregierung ist somit nur noch am heutigen Tage möglich. Die vorläufige Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz ist am 5. Dezember veröffentlicht worden. Antragsschluss für die normalen Anträge der Fraktionen war der 4. Dezember, 12:00 Uhr. Von daher war es auch nicht möglich, den Ihnen vorliegenden Antrag bis zum regulären Termin einzureichen. Angesichts dessen ist der Antrag dringlich nach § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung und ich bitte um Ihre Zustimmung zur Aufnahme in die heutige Tagesordnung.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach § 54 der Geschäftsordnung ist ein Antrag genau dann als dringlich zu behandeln, wenn im üblichen Geschäftsgang eine Entscheidung nach § 53 nicht mehr herbeizuführen ist. Das übliche

Verfahren wäre gewesen, Herr Dr. Hahn, dass Sie in der vergangenen Woche bis Montag, 12:00 Uhr, einen Antrag zur Behandlung in der Plenarwoche angemeldet hätten. Wenn Sie gewollt hätten, hätten Sie auch gekonnt, denn der Entwurf des Staatsvertrages und der Termin der ersten Befassung der MPK mit dem Thema ist schon seit Wochen auf dem Markt. Ich zitiere als Kronzeugen einige große deutsche Zeitungen, etwa den „Focus“ am 13.11. Unter dem Titel „Lotto – sterbendes Pferd“ heißt es da wörtlich: „Mitte Dezember wollen die Ministerpräsidenten einen neuen Glücksspielvertrag absegnen.“ Und die „FAZ“ schreibt am 22.11.: „Am 13. Dezember wollen sich die Regierungschefs der Länder auf einen neuen Staatsvertrag einigen.“

Denken Sie nur an die großformatigen Anzeigen in allen großen deutschen Zeitungen. Sie hätten also genug Zeit gehabt, einen eigenen Antrag zu formulieren und zur Behandlung anzumelden. Sie haben das nicht getan. Darum werden wir Ihren Antrag mit der Begründung nach § 54 Geschäftsordnung mit dem einschlägigen Gutachten des Juristischen Dienstes ablehnen.

Das Thema ist aber auch ohne PDS-Antrag im Geschäftsgang. Wir haben im Wirtschaftsausschuss im I. Quartal nächsten Jahres eine Anhörung anberaumt. Sie sind eingeladen, sich daran zu beteiligen.

Wird weiter das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Dr. Hahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja interessant, dass man erfährt, welche Zeitungen Herr Lehmann liest. Mit der Sache hatten Ihre Ausführungen nichts zu tun.

Herr Lehmann, wenn Sie auf eine Anhörung zu einem Thema im nächsten Jahr verweisen, dann ist der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt womöglich unterschrieben. Unser Antrag verfolgt genau das Ziel, dass es keine Unterschrift seitens des Freistaates Sachsen gibt. Dies zu erörtern kann nur noch heute erfolgen.

Was Ihre Terminfrage angeht, will ich einmal deutlich machen: Wenn wir aufgrund von Zeitungsmeldungen einen Antrag eingereicht hätten, hätten Sie uns in Ihrer üblichen Weise Populismus und Ähnliches vorgeworfen. Für uns, Herr Lehmann, ist die offizielle Bekanntgabe der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz entscheidend. Dies war am 5. Dezember. Erst dann konnten wir den Antrag einreichen.

(Volker Bandmann, CDU: Sie argumentieren gerade immer, wie es Ihnen recht ist!)

Ich verweise auch noch darauf, Herr Kollege Lehmann, dass bis vor wenigen Tagen, nachdem die Thematik öffentlich in der Diskussion war, die Länder SchleswigHolstein und Baden-Württemberg erklärt haben, sie lehnen diesen Staatsvertrag ab und werden darauf drängen, dass das Thema von der Tagesordnung abgesetzt wird. Jetzt steht es trotz der Bedenken auf der Tagesordnung. Deshalb konnten wir den Antrag erst mit der

Im Übrigen gibt es neben der 2. Lesung auch noch eine 3. Lesung. Wenn die Fraktionen ihre Änderungsanträge bei den Einzelkapiteln ordentlich einbringen, besteht auch nicht die Gefahr, dass etwa das Haushaltsbegleitgesetz und das FAG dort schlechter behandelt würden, als es ihnen zusteht. Deshalb beantrage ich für die Koalition, dem Antrag der NPD-Fraktion nicht zu folgen.

Tagesordnung einreichen. Der Antrag ist objektiv dringlich, ob Sie es nun wollen oder nicht. Wir bleiben bei unserem Begehren, ihn auf die Tagesordnung zu setzen.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich werde deshalb den als dringlich bezeichneten Antrag der Linksfraktion.PDS, Drucksache 4/7185, zur Abstimmung bringen. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Stimmen dafür ist die Dringlichkeit mehrheitlich abgelehnt.

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Dr. Müller, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitens meiner Fraktion möchte ich beantragen, die Tagesordnungspunkte 2 FAG und 3 Haushaltsbegleitgesetz am Anfang der Tagesordnung zu behandeln. Die Begründung dafür ist: Wenn wir einen Haushalt vorher in allen Einzelplänen beschlossen haben und alle Details feststehen, kann man hinterher keine Änderungen mehr in diesen anderen Gesetzen vornehmen. Diese sind so wichtig. Gerade das FAG für die kommunale Seite ist betroffen, wozu wir als Fraktion zum Beispiel ein umfangreiches Änderungspaket haben, das also ad absurdum geführt würde, wenn vorher schon alle Einzelpläne beschlossen wären. Wenn Sie sich wenigstens einen Hauch von demokratischer Kultur geben wollen, dann müssen Sie wenigstens auch die Chance dazu lassen, dass Änderungen im FAG und Haushaltsbegleitgesetz vorgenommen werden können. Das ist mit dem jetzigen Vorgehen nicht der Fall. Deshalb bitte ich darum, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 am Anfang der Plenarsitzung zu behandeln.

Alternativ wäre meine Fraktion auch damit einverstanden – worüber ich auch abzustimmen bitte –, dass man das nach der Generaldebatte macht, aber nicht am Ende der Behandlung der gesamten Einzelpläne.

(Beifall bei der NPD)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Haushaltsberatungen zu strukturieren. Wir haben uns in der Beratung der Parlamentarischen Geschäftsführer und im Präsidium damit befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das, was heute als Vorschlag auf dem Tisch liegt, die geeignete Weise ist, um den Haushalt zu verabschieden.

Herr Dr. Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So einfach, wie Herr Lehmann es sich macht, ist es aber nicht. Sie wissen ganz genau, dass das Verfahren in allen anderen Haushaltsdebatten, die es bisher in dem Haus gab, anders war. Diese Gesetze wurden im Vorfeld behandelt. Sie wissen auch ganz genau, dass, wenn die Änderungsanträge in den Einzelplänen abgelehnt werden, plötzlich die Deckungsquellen weg sind. Dass man einfach den Gesamthaushalt hinterher in einer 3. und 4. Lesung behandelt, ist nach Geschäftsordnung auch nicht möglich, wenn Sie diese ordentlich gelesen hätten. So kann man es einfach nicht machen.

Ich bleibe dabei: Wir bitten darum, die Tagesordnung entsprechend umzustellen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es gibt also zwei Anträge, wenn ich das richtig verstanden habe. Der eine Antrag lautet, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 vorzuziehen. Wenn dieser abgelehnt werden sollte, dann sollten die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 gemeinsam behandelt werden.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sollten dann nach der Generaldebatte behandelt werden!)

Ich bringe den ersten Antrag zur Abstimmung: Vorziehung der Tagesordnungspunkte 2 und 3. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist dieser Antrag abgelehnt.

Antrag 2: Vorziehung der Tagesordnungspunkte 2 und 3 zur Behandlung nach der Generaldebatte. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist das mehrheitlich ebenfalls abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Weitere Änderungen zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zur Tagesordnung selbst, und zwar zum

Tagesordnungspunkt 1

2. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (Haushaltsgesetz 2007/2008) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2007 und 2008 (Finanzausgleichsmassengesetz – FAM-G) (S. 7 bis S. 41 Gesetzestext und Begründung)