Protocol of the Session on March 14, 2007

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 73. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

Ich habe zu Beginn eine angenehme Aufgabe zu erfüllen. Wir haben heute zwei Geburtstagskinder unter uns.

Ich beginne mit Frau Köditz. Ich möchte Ihnen, auch im Namen der Abgeordneten, ganz herzlich zu Ihrem heutigen Geburtstag gratulieren, Ihnen alles Gute wünschen und Sie weiterhin um Einsatz für unser Sachsen bitten.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS, der SPD, den GRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der FDP)

Ich darf weiterhin Herrn Prof. Dr. Weiss ganz herzlich zu seinem Ehrentag gratulieren. Auch Ihnen wünsche ich alles Gute, beste Gesundheit und weiterhin gutes Schaffen für unser Sachsen.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion.PDS, der FDP, den GRÜNEN sowie der fraktionslosen MdL)

Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Dr. Pellmann, Herr Dr. Külow, Frau Weihnert, Frau Schmidt und Frau Schütz.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 12 bis 19 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 80 Minuten, Linksfraktion.PDS 60 Minuten, SPD 35 Minuten, NPD 25 Minuten, gleichfalls FDP und GRÜNE, fraktionslose MdL je 4 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, von der vorliegenden Tagesordnung Punkt 25, Kleine Anfragen – wohlgemerkt: 25; wir hatten noch nie eine so volle Tagesordnung wie heute –, zu streichen.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/8226 vor.

(Unruhe)

Darf ich um Aufmerksamkeit bitten.

Er lautet: Entlassung des Staatsministers des Innern durch den Ministerpräsidenten und öffentliche Stellungnahme des Ministerpräsidenten zum weiteren Umgang mit den verfassungswidrigen Äußerungen des Staatsministers des Innern und dessen Folgen.

Der Landtag hat die Möglichkeit, die Dringlichkeit gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung festzustellen. Dann müsste der Antrag noch in dieser Sitzung behandelt werden.

Voraussetzung für die Dringlichkeit ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist.

Ich bitte um Begründung der Dringlichkeit.

Herr Dr. Hahn, bitte.

Herr Präsident, gemäß der zuvor erfolgten Absprache bitten wir darum, dass dieser Antrag am morgigen Tag auf die Tagesordnung gesetzt, also noch einmal neu aufgerufen wird.

(Heinz Eggert, CDU: Ist nicht mehr so eilig!)

Danke schön. – Wird zur Dringlichkeit des Antrags das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, dann bringe ich die Dringlichkeit – –

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Morgen!)

Danke. Das war ein kleiner Ausrutscher.

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zur heutigen Tagesordnung? – Wenn das nicht der Fall ist, dann gilt die Ihnen vorliegende Tagesordnung mit der Streichung des Punktes 25 als verbindlich für die heutige Sitzung.

Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 1

Wahl der Präsidentin, des Vizepräsidenten, eines berufsrichterlichen Mitgliedes sowie stellvertretender Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen (gemäß § 3 Abs. 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes)

Drucksache 4/8205, Wahlvorschlag der Staatsregierung

Es wird ein Redewunsch angezeigt. Bitte, Herr Dr. Hahn.

Herr Präsident, aus gegebenem Anlass bitten wir für unsere Fraktion vor dem Wahlgang um eine Auszeit von 10 Minuten.

Können wir den gegebenen Anlass erfahren? – Nicht. Sie beantragen also eine Auszeit für Ihre Fraktion?

Herr Präsident, ich bitte um Verständnis. Die Fraktion hat vor Wahlen die Möglichkeit, sich zu beraten. Es ist eine Situation eingetreten, die mit der Fraktion besprochen werden muss. Das wollen wir jetzt tun.

Gut. – Dann unterbreche ich für 10 Minuten.

(Unterbrechung von 10:06 bis 10:13 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Sächsische Landtag den Präsidenten, weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.

Für diese Wahl sind vier Aufrufe erforderlich. Im ersten Aufruf wählen wir zunächst die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission. Ich bitte Frau Roth von der Linksfraktion.PDS, als Leiterin die Wahlhandlung zu übernehmen. Weitere Mitglieder der Wahlkommission sind: Herr Colditz von der CDU, Frau Dr. Raatz von der SPD, Frau Schüßler von der NPD, Herr Dr. Martens von der FDP und Herr Weichert von den GRÜNEN.

Frau Roth, ich bitte Sie, dass Sie den Wahlaufruf vornehmen.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidatin als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich zu der Kandidatin durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn sie die erforderliche Zweidrittelmehrheit – das sind 83 Jastimmen – erhält, ist sie gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren! Gibt es Abgeordnete im Saal, die ich noch nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem die Wahlhandlung abgeschlossen ist und das Ergebnis durch die Wahlkommission festgestellt wird, schlage ich Ihnen vor, mit dem Tagesordnungspunkt 3 fortzufahren. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs Sächsisches Gesetz zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher (Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz)

Drucksache 4/7850, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Frau Herrmann, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle haben es schon oft erlebt: Sie gönnen sich eine Arbeitspause und stehen mit Kollegen bei einem Schwatz zusammen. Dann zündet sich einer eine an. Prompt fangen andere an, in ihren Taschen zu kramen, dann folgt die Frage: Hast du mal eine Zigarette?

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Eine Lulle! – Unruhe im Saal)

Und die, die nicht rauchen, stehen dabei – und stehen im Qualm. Mittlerweile wissen wir, dass das nicht so harmlos ist.

Meine Damen und Herren, darf ich um Aufmerksamkeit bitten.

Die Raucherpause kommt später.

Über entsprechende Studien sind wir in den letzten Monaten ausreichend informiert worden.