Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Dr. Friedrich, Herr Heinz, Herr Baier, Frau Dr. Runge.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 14 bis 19 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 96 Minuten, Linksfraktion.PDS 72 Minuten, SPD-Fraktion 42 Minuten, NPDFraktion, FDP-Fraktion und GRÜNE-Fraktion je 30 Minuten, fraktionslose MdL jeweils 5 Minuten, Staatsregierung 72 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer entsprechend dem Redebedarf auf die einzelnen Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Mir liegt entsprechend Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages ein Antrag der Abgeordneten der NPDFraktion in der Drucksache 4/6962 vor. Gemäß § 54 Abs. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung ist der Antrag dringlich und wird nach § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag als Tagesordnungspunkt 1 zu behandeln
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat sich noch einmal beraten. Wir ziehen den Antrag für heute zurück, weil wir denken, dass es ein Gebot der Fairness ist, den Antrag nicht vor der Erklärung des Staatsministers der Justiz zu behandeln. Wir würden ihn neu einbringen, um ihn gegebenenfalls auf der morgigen Sitzung behandeln zu können.
Gut. Dann nehmen wir das so zur Kenntnis. – Meine Damen und Herren! Mir liegt weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/6963 vor. Er trägt den Titel: „Existenzielle Bedrohung von berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben das Thema genannt: „Existenzielle Bedrohung von berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft“. Der Antrag kann natürlich nicht zurückgezogen werden; denn er ist dringlich.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass in der Sitzung des Schulausschusses durch den Staatsminister für Kultus noch einmal erklärt worden ist, dass er die Berufsschulordnung ändern will und dass bestimmte Kürzungen bei den berufsbildenden Schulen bleiben sollen. Wir hatten nicht die Möglichkeit, innerhalb der Frist für die Einreichung der normalen Anträge diesen Antrag zu stellen, weil die Sitzung des Schulausschusses nach diesem Termin stattgefunden hat.
Hinzu kommt, dass die letzte Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vor der Beschlussfassung zum Haushalt Ende November bzw. Anfang Dezember stattfindet und im normalen Geschäftsgang eine Entscheidung des Landtages nicht mehr herbeizuführen ist.
Wir haben am Freitag – Herr Präsident, das ist der letzte Grund für die Dringlichkeit – eine Aktuelle Stunde. In der Aktuellen Stunde können wir Meinungen austauschen; wir haben keine Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen. Das geht vor der abschließenden Beschlussfassung zum Haushalt nur in der heutigen Sitzung. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, vor der Beschlussfassung an ihrem Haushalt noch Korrekturen vorzunehmen. Das können wir nur noch in dieser Sitzung beschließen; denn im Dezember steht der Haushalt endgültig auf der Tagesordnung.
Wie gesagt, es geht nicht nur um den Haushalt, sondern auch um die Berufsschulordnung. Diese soll in Kürze geändert werden. Aus diesem Grund ist aus unserer Sicht heute eine Entscheidung notwendig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Hahn, ich werde nicht müde werden, Ihnen zu erklären, dass nach § 54 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem Ihnen gut bekannten einschlägigen Gutachten des Juristischen Dienstes ein Antrag genau dann nicht als dringlich bezeichnet werden kann, wenn der Gegenstand des Antrages zum Zeitpunkt des regulären Anmeldetermins für Anträge zur Plenarbefassung bereits bekannt war. In diesem Falle war das der 6. November. An jenem Montag fand vor dem Hohen Hause eine Demonstration der freien Schulen statt. Zu diesem Zweck hatte die Linksfraktion.PDS eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie erklärte – ich zitiere –: „Der fragliche Artikel im Gesetz muss sofort vom Tisch. Dazu werden wir in der kommenden Woche auch einen Dringlichen Antrag in das Parlament einbringen.“
Nicht gesagt hat die PDS, dass dieser Dringliche Antrag durch die Geschäftsordnung versperrt ist. Insofern hat die PDS den Demonstranten die Unwahrheit gesagt.
Die PDS hat es zudem versäumt, zusammen mit der Pressemitteilung vom 6. November auch einen regulären Antrag zur Behandlung im Plenum heute anzumelden. Die Koalitionsfraktionen wären Ihnen in dieser Frage weit entgegengekommen. Wir wären bereit gewesen, den PDSAntrag, den wir heute unter Punkt 15 zum Thema ESF behandeln, morgen gemeinsam mit unserem Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 zu besprechen. Damit hätten wir für den von Ihnen jetzt als dringlich bezeichneten Antrag Raum geschaffen. Das wollte die PDS aus unerfindlichen Gründen nicht mittragen. Offensichtlich ist Herrn Dr. Hahn in seinem verzweifelten Kampf um den Vorsitz der Linksfraktion.PDS jeder noch so schrille Antrag recht, um die Aufmerksamkeit auf seine Person zu lenken.
Im Übrigen haben wir im geordneten Haushaltsverfahren noch Zeit, sachlich zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Wir werden deshalb Ihren Antrag ablehnen.
Herr Lehmann, Sie haben wieder verzweifelt versucht, irgendeine Ausrede dafür zu finden, dass Sie diesen Tagesordnungspunkt nicht aufnehmen wollen. Sie wollen keine Entscheidung darüber treffen, weil Sie natürlich Sorge haben, sich vor den freien Schulen – darunter sind viele kirchliche Träger – zu blamieren. Deshalb wollen Sie das hier nicht behandeln. Das ist bekannt.
Ich möchte auf die Dringlichkeit zurückkommen. Herr Lehmann, Sie haben zu Recht auf die Demonstration verwiesen. Sie wissen, wann sie stattgefunden hat. Ebenso ist Ihnen bekannt, wann der Meldeschluss für die Anträge ist.
Zweitens kann ich nicht – Herr Lehmann, das müssen selbst Sie erkennen, obwohl es Ihnen schwerfällt –, wenn am 10. November eine Sitzung des Schulausschusses stattfindet, in der das Parlament wichtige Informationen erhält, bereits am 6. November einen Antrag stellen. Wenn Sie das fertigbringen, bewundere ich Sie sehr. Für meine Fraktion ist das kein solides Vorgehen. Deshalb jetzt der Dringliche Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich muss in diesem Fall der Dringlichkeit widersprechen. Das Thema ist spätestens seit dem Anhörungsverfahren zu dem Problem bekannt. Es ist nicht unbedingt im Zusammenhang mit der Demonstration zu sehen. Meine Fraktion, die NPD-Fraktion, hatte bereits beim letzten Mal einen Antrag zu dem Themenkomplex „Berufsfachschulen“ eingebracht. Es wäre seriös gewesen, wenn man dazu einen normalen Antrag eingebracht hätte. Wir werden uns der Stimme enthalten, weil das Anliegen inhaltlich sinnvoll ist; aber die Dringlichkeit ist nicht zu erkennen.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrags der Linksfraktion.PDS, „Existenzielle Bedrohung von berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft“, zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrages die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür und bei Stimmenthaltungen ist der Dringlichkeit des Antrags durch das Plenum nicht stattgegeben worden. Damit wird der Antrag auch nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall.
Da die Kandidaten der NPD-Fraktion nicht die erforderliche Mehrheit im ersten, zweiten bzw. dritten Wahlgang bei der Wahl als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses erreichten, kommen wir
jetzt erneut zur Wahl. Ihnen liegt der Wahlvorschlag der NPD in der Drucksache 4/6911 vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann auch mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb: Widerspricht ein Abgeordneter? – Das ist der Fall. Dann kommen wir zu einer geheimen Wahl.
Ich berufe eine Wahlkommission aus den Reihen der Schriftführer. Ich bitte Frau Roth von der Linksfraktion.PDS, als Leiterin die Wahl durchzuführen. Weiterhin sind von der CDU-Fraktion Herr Colditz, von der SPD Frau Dr. Raatz, von der NPD Frau Schüßler, von der FDP Herr Dr. Martens und von den GRÜNEN Herr Weichert gebeten, die Wahlkommission zu bilden.
Ich schlage Ihnen vor, damit es anschließend zu keiner längeren Pause kommt, dass wir in der Tagesordnung fortfahren und das Ergebnis später bekannt geben.
Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als stellvertretendes Mitglied für den 1. Untersuchungsausschuss aufgeführt ist. Sie können sich durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.
Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Wahl abgeschlossen.
Ich bitte, dass die Wahlkommission im Saal verbleibt, weil wir unmittelbar anschließend die Wahlen der Tagesordnungspunkte 2 und 3 durchführen. Die Abgeordneten bitte ich, die Plätze wieder einzunehmen.