Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Eggert, Frau Matthes, Frau Hermenau, Herr Heidan, Frau Schulz, Herr Hatzsch, Frau Köditz und Frau Strempel.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten für die Tagesordnungspunkte 2 bis 9 festgelegt: CDU 138 Minuten, Linksfraktion.PDS 106 Minuten, SPD 66 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE je 50 Minuten, fraktionslose MdL je 8 Minuten und die Staatsregierung 106 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer auf die Tagesordnungspunkte entsprechend dem Redebedarf verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, in der vorliegenden Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 13, Kleine Anfragen, zu streichen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/7672, „Nächste Stufe der Gesundheitsreform stoppen“, vor. Der Landtag hat die Möglichkeit, die Dringlichkeit festzustellen. Dann muss dieser Antrag noch behandelt werden; Sie wissen das. Voraussetzung für die Dringlichkeit ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte um Einbringung und Begründung der Dringlichkeit. Herr Dr. Hahn, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von der Bundesregierung geplante Gesundheitsreform ist nicht nur heftig umstritten, sondern wird nach allen Umfragen von einer deutlichen Mehrheit in der Bevölkerung abgelehnt. Die Angelegenheit ist also politisch unbestritten dringlich. Ich möchte nun begründen, warum der vorliegende Antrag auch nach Geschäftsordnung des Landtags dringlich ist und deshalb auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gesetzt werden muss.
Die Absicht, dass es eine weitere Stufe der Gesundheitsreform geben soll, steht im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene und ist von daher in der Tat seit Längerem bekannt. Aufgrund des heftigen Widerstands der Betroffenen und massiver fraktionsinterner Auseinandersetzungen wurden das förmliche Gesetzgebungsverfahren und der beabsichtigte Termin für das Inkrafttreten jedoch mehrfach verschoben. Kurz nach Beginn des neuen Jahres stellte die CDU/CSU-Fraktion selbst nach dem Kabinettsbeschluss vom 10. Januar ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzestext infrage und setzte eine Verschiebung der Schlussabstimmung im Bundestag durch. Angesichts dessen war bis vor Kurzem völlig
Erst am 15. bzw. 16. Januar, so die offiziellen Verlautbarungen, wollten CDU/CSU und SPD abschließend über die Fortsetzung und den Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens entscheiden. Nach mehreren Krisensitzungen teilte schließlich die Bundesgesundheitsministerin am 16. Januar in einer Erklärung mit, dass nun keine Hürden mehr für ein Gesetz bestünden und der endgültige Zeitplan für die Gesetzgebungsschritte feststehe. Die Abstimmung im Bundestag sollte am 19. Januar erfolgen, der Bundesrat soll am 16. Februar abschließend beraten.
Nach der Geschäftsordnung des Landtags lag der Meldeschluss für Anträge nach § 53 am 15. Januar um 12:00 Uhr. Wie eben ausgeführt, stand erst am 16. Januar definitiv fest, ob, worüber und wann der Bundesrat konkret abstimmen wird. Unser Antrag konnte demzufolge nicht bis zur genannten Frist eingereicht werden. Da der Bundesrat am 16. Februar entscheidet, ist eine Behandlung des Antrages in der nächsten Plenarsitzung nicht mehr möglich, da diese erst im März liegt. Im üblichen Verfahren nach § 53 – der Präsident hat darauf hingewiesen – war und ist eine rechtzeitige Entscheidung über unseren Antrag nicht erreichbar. Die Drucksache ist demzufolge gemäß § 54 der Geschäftsordnung objektiv dringlich.
Insofern, Herr Präsident, waren wir sehr erstaunt, dass im Präsidium die Bestätigung der Dringlichkeit durch die Vertreter der Koalition verweigert wurde. Die vorgebrachten Begründungen waren geradezu hanebüchen. Es wäre doch angeblich kein Problem gewesen, unseren Antrag auf Vorrat, also prophylaktisch einzubringen, da wir doch wissen mussten, dass die Entscheidung zur Gesundheitsreform irgendwann kommt. Für meine Fraktion will ich diese Argumentation entschieden zurückweisen.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie wir von der Koalition gescholten worden wären, wenn wir einen Antrag zur Ablehnung der Gesundheitsreform eingebracht hätten, ohne den tatsächlichen Inhalt des Gesetzestextes zu kennen. Im Übrigen wäre es theoretisch möglich gewesen, dass im Zuge der Beratungen in der Berliner Koalition derart gravierende Korrekturen am Gesetzestext vorgenommen worden wären, sodass auch wir hätten zustimmen können.
Es ist nachgewiesen, dass die Entscheidung über das Ob und Wie der Reform erst nach dem Meldeschluss für reguläre Anträge gefallen ist. Ein seriöser, fachlich begründeter Antrag konnte demzufolge nur in Form eines Dringlichen Antrages eingereicht werden, wenn eine Parlamentsentscheidung noch vor der Bundesratssitzung erreicht werden soll. Das Stellen eines Antrags auf Verdacht verbietet sich bei einer derart komplexen Thematik
Unserer Fraktion kann nicht zugemutet werden, für einen derartigen Antrag ihr begrenztes Kontingent von drei Anträgen nach § 53 GO zu nutzen und dabei Gefahr zu laufen, dass der Antrag im Falle einer Verschiebung des Gesetzgebungsverfahrens völlig ins Leere läuft. Für solche Fälle, bei denen ein konkreter Termin, hier eine Bundesratssitzung, bevorsteht, ist das Instrument der Dringlichen Anträge in die Geschäftsordnung aufgenommen worden.
Wir beantragen daher, den Antrag für dringlich zu erklären und ihn auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Wir sind im Übrigen nicht länger bereit, uns bieten zu lassen, dass die Geschäftsordnung durch CDU- und SPDFraktion permanent verbogen wird, wie dies in den letzten Landtagssitzungen wiederholt geschehen ist.
Auch in dieser Woche will uns Dr. Hahn einen Antrag im Landtag präsentieren, den er für dringlich hält, für den aber die formalen Voraussetzungen einer Dringlichkeit nicht gegeben sind. Das hat im Übrigen, wie Sie richtig bemerkten, auch das Präsidium auf seiner letzten Sitzung festgestellt. Er behauptet, er habe vor dem 15. Januar nicht wissen können, dass sich der Bundesrat auf seiner Sitzung am 26.02. abschließend mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz befassen will. Ich kann Ihnen mehrere Zeitungsartikel und öffentliche Verlautbarungen der Bundesregierung nennen, die am Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens keinen Zweifel lassen.
Sie haben das gewusst und darauf spekuliert, dass sich die Koalition in Berlin nicht rechtzeitig wird auf einen Gesetzentwurf einigen können. Sie haben sich verspekuliert.
Sie lehnen die Reform ab, weil Sie alles ablehnen, was zur Stärkung unserer demokratischen Ordnung beitragen kann.
Der einzige Inhalt Ihres Antrages ist Ablehnung. Dass Sie das Reformwerk ablehnen, haben Sie bereits vor dem 15.01. im Hohen Hause lauthals getönt. Ich kann in Ihrem Antrag keine einzige Passage finden, die nicht bereits vor der förmlichen Überweisung des Gesetzentwurfs an den Deutschen Bundestag hätte geschrieben werden können. Der Antrag geht auch in dieser Hinsicht ins Leere. Er ist nach § 54 Geschäftsordnung in Verbindung mit dem Gutachten, das Sie gut kennen, als konstruiert zu betrachten. Wir werden deshalb die Dringlichkeit ablehnen.
Im Übrigen, Herr Dr. Hahn, haben wir nichts gegen das gemeine Murmeltier, auch wenn es Vorsitzender der Linksfraktion.PDS werden möchte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Erdmännchen! Wir können uns ja weiter in der Zoologie bewegen.
Herr Lehmann, Ihre Argumentation ist so was von hanebüchen falsch, dass man sich scheut, gegen sie vorzugehen, weil sie sich von selbst erledigt. Wir haben ernst genommen, was CDU/CSU und ihr Koalitionspartner SPD gemacht haben, nämlich bis zum Schluss um die sogenannte Gesundheitsreform zu ringen, um die Lösungen zu ringen und dann endgültig einen Text vorzulegen.
Dass jetzt vielleicht in unserem Antrag Dinge stehen, die man auch schon vorher hätte wissen können, hängt nun damit zusammen, dass bei allem Ringen trotzdem nichts Gescheites bei der Gesundheitsreform herausgekommen ist. Wir waren guter Hoffnung, dass sich daran noch etwas ändert, und wir haben gewartet, bis der endgültige Text vorliegt. Möglicherweise hätten wir ihm ja zustimmen können und die ganze Sache wäre nicht notwendig gewesen.
Dass Sie schon im Voraus wissen, dass Sie Anträge ablehnen, die Sie nicht kennen, ist bekannt. Bei uns ist das etwas anders. Wir haben solide gearbeitet, so wie sich das gehört, und genau das wollen Sie jetzt bestrafen, indem Sie der Dringlichkeit des Antrages nicht zustimmen. Das ist schon eine wahrlich merkwürdige Parlamentskultur.
Wenn man über Parlamentskultur spricht, dann sollte man einfach anschauen, wie viele Dringliche Anträge Sie bringen. Dahinter steckt eine Taktik. Deshalb spreche ich Ihnen an dieser Stelle diese Gesamtargumentation ab.
Es ist eine konstruierte Dringlichkeit. Das ist nicht eine Frage der Koalition. Im Präsidium haben auch andere Fraktionen diesem Begehren nicht stattgegeben. Wir haben auch hier auf der Grundlage des Rechtsgutachtens der Landtagsverwaltung entschieden.
Ihre Argumentation für die Dringlichkeit war, dass Sie – so haben Sie es auch in Ihrer Begründung beschrieben – aufgrund von Zeitungsartikeln herauslesen konnten, dass es innerhalb der CDU/CSU durch die CSU Gründe gab, die eventuell darauf schließen lassen könnten, dass der Termin verschoben wird. An dem Termin des Bundesrates hat sich überhaupt nichts geändert. Der stand fest.
Natürlich stand sie fest! Der Fahrplan der Gesundheitsreform stand fest. Wenn Sie hier jetzt eine Argumentation aufmachen, aufgrund von Zeitungsartikeln könnte sich ein feststehender Zeitplan verändern, dann ist das mehr als dünn. Deshalb ist es eine konstruierte Dringlichkeit, die abzulehnen ist.
Nach der Geschäftsordnung gibt es das Institut des Dringlichen Antrages und es ist genau geregelt, wie die Dringlichkeit zu begründen ist. Das haben wir gemacht, denn nicht die Tagesordnung des Bundesrates ist das Entscheidende. Das Entscheidende ist: Wann lag die endgültige Formulierung