Protocol of the Session on November 7, 2007

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 91. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Dr. Müller, Frau Kagelmann, Herr Prof. Bolick, Herr Hilker, Herr Hatzsch und Frau Bonk.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2 bis 8 und 11 bis 14 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 165 Minuten, Linksfraktion 125 Minuten, SPD 75 Minuten, NPD 55 Minuten, FDP 55 Minuten, das Gleiche Fraktion GRÜNE, fraktionslose MdL je 9 Minuten, Staatsregierung 125 Minuten.

Meine Damen und Herren! In der Drucksache 4/10244 liegt mir ein von der Linksfraktion als dringlich bezeichneter Antrag unter dem Titel „Bundeszuschuss für Kosten der Unterkunft und Heizung nach tatsächlichen Aufwendungen bemessen – keine Kürzungen zulassen“ vor.

Der Landtag hat gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Möglichkeit, die Dringlichkeit festzustellen. Dann muss dieser Antrag noch in der heutigen Sitzung behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung über den Antrag im Landtag nicht mehr erreichbar ist.

Ich bitte um Einbringung und Begründung der Dringlichkeit. Bitte, Frau Lay.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion beantragt, den Antrag „Bundeszuschuss für Kosten der Unterkunft und Heizung nach tatsächlichen Aufwendungen bemessen – keine Kürzungen zulassen“ auf der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtages zu behandeln. Wie Sie wissen, plant die Bundesregierung, die Zuschüsse für die Kommunen, was die Kosten für Unterkunft anbelangt, massiv zu kürzen. Dies wird zu massiven Einbußen aufseiten der sächsischen Kommunen führen. Sie werden schon 2008 vor enorme Haushaltsbelastungen gestellt werden. Außerdem werden die betroffenen Hartz-IVEmpfänger durch die Meldungen, die uns in den letzten Tagen erreicht haben, enorm verunsichert.

Die Dringlichkeit ist aus unserer Sicht eindeutig begründet. Erst am 30. Oktober wurde die Tagesordnung des Bundesrates veröffentlicht. Bereits am Freitag dieser Woche soll dort über dieses Gesetz entschieden werden. DIE LINKE beantragt, dass Sachsen diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht passieren lässt. Weil die Beratung schon am Freitag stattfindet, müssen wir den Antrag heute behandeln. Wir bitten daher um Einordnung in die Tagesordnung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wir dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Koalitionsfraktionen ist es von großem Interesse, dass sich der Bund auch in Zukunft in ausgewogener Weise an den Kosten für Heizen und Wohnen für die sozial Schwachen beteiligt. Darum führen wir schon seit geraumer Zeit Gespräche mit den kommunal Betroffenen, mit dem Sozialministerium, aber auch mit Berlin. Dass DIE LINKE erst vor einer knappen Woche auf dieses Thema aufmerksam geworden ist, stellt ihr kein gutes Zeugnis aus.

Zur Geschäftsordnung. Ein Antrag ist immer genau dann als dringlich zu behandeln, wenn zum Zeitpunkt des Fristablaufs nach § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gegenstand nicht bekannt war.

Der Gegenstand war bekannt. Im Übrigen war die Tagesordnung des Bundesrates bereits am 23. Oktober, also Tage vor dem Fristablauf am 29. Oktober, 12:00 Uhr, auf dem Markt, sodass man hätte eher reagieren können.

Auch die Unterstellung, dass die Befassung im Bundesrat am 9. November abschließend sein werde, ist nicht richtig. Der Bundesrat wird sich am Freitag erstmalig mit dem Thema befassen, sodass wir die Chance hätten, im Dezember auf der Basis eines regulären Antrags inhaltlich zu dem Thema Stellung zu nehmen.

So gesehen ist Ihre Begründung der Dringlichkeit nach Geschäftsordnung weder vorn noch hinten stimmig. Wir als Koalitionsfraktionen sind gezwungen, der Geschäftsordnung zu folgen und die Dringlichkeit Ihres Antrags abzulehnen.

Wird dazu weiter das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Dr. Pellmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lehmann, genau hier irren Sie: Entscheidend ist der Termin der offiziellen Ausreichung der Tagesordnung des Bundesrates. Das geschah am 30.10. Insofern hatten wir gar keine Chance, einen solchen Dringlichen Antrag eher einzureichen.

Als Nächstes muss ich Ihnen mit auf den Weg geben: Wir haben gegen diese Dinge schon gekämpft, als Sie noch im Schlaf der Ahnungslosen gelegen haben.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich denke, der letzte Satz ist für die Dringlichkeit nicht hinreichend.

(Heiterkeit bei der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Wenn das nicht der Fall ist, dann lasse ich über die

Dringlichkeit des Antrags der Linksfraktion, Drucksache 4/10244, „Bundeszuschuss für Kosten der Unterkunft und Heizung nach tatsächlichen Aufwendungen bemessen – keine Kürzungen zulassen“, abstimmen. Wer der Dringlichkeit des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist der Dringlichkeit mehrheitlich nicht zugestimmt.

Ich frage die Abgeordneten, ob es weitere Anträge zur Tagesordnung gibt. – Bitte, Frau Lay.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund von Krankheit bittet die Linksfraktion darum, den Tagesordnungspunkt 9, 1. Lesung des Entwurfs „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes zur Stärkung der Beteiligungs- und Eigentümerrechte“, Gesetzentwurf der Linksfraktion,

heute abzusetzen und auf der nächsten Sitzung zu behandeln.

Danke schön. – Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen.

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Wenn das nicht der Fall ist, dann gilt die vorliegende Tagesordnung mit der Streichung des Punktes 9 für unsere heutige Beratung als abgestimmt.

(Heiterkeit und interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der FDP und der GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wollen wir noch eine Lachpause einlegen oder wollen wir weitermachen? – Gut.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Vereidigung eines Mitglieds der Staatsregierung

Nach Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen haben die Mitglieder der Staatsregierung bei Amtsantritt den Amtseid zu leisten.

Ich darf Herrn Michael Sagurna zu mir nach vorn bitten.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Herr Sagurna, Sie sind durch den Ministerpräsidenten zum Staatsminister der Staatskanzlei berufen worden. Ich bitte Sie, mir nun den folgenden Amtseid nachzusprechen. Sie können diesem die Beteuerung hinzufügen: So wahr mir Gott helfe.

Der Amtseid lautet: Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle

des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich, wünsche Ihnen viel Erfolg und Gottes Segen.

Danke.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der Linksfraktion, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Vereinzelt Beifall bei der NPD und den fraktionslosen MdL)

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 beendet.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 2

2. und 3. Lesung des Entwurfs Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes

Drucksache 4/9243, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/10065, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Den Fraktionen wird zu einer allgemeinen Aussprache das Wort erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen: Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.