Protocol of the Session on July 10, 2008

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 114. Sitzung des 4. Sächsischen Landtags.

Ich habe eine sehr angenehme Aufgabe. Wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns.

(Heiterkeit und Zurufe von der CDU: Zwei!)

Staatsminister Frank Kupfer hat heute Geburtstag. Wir gratulieren ihm dazu ganz herzlich, wünschen ihm Gottes Segen und alles Gute.

(Beifall bei allen Fraktionen – Regina Schulz, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Zu so früher Stunde schon eine Wortmeldung außerhalb der Tagesordnung?

Ja, eine wichtige Wortmeldung zum Tag. Es gibt nicht nur ein Geburtstagskind, es gibt zwei. Ich möchte – sicherlich im Auftrag der Kolleginnen und Kollegen im Sächsischen Landtag – Ihnen, Herr Präsident, ganz herzlich zu Ihrem Geburtstag gratulieren und Ihnen sehr viel Gesundheit wünschen, auch hin und wieder Freude in Ihrem verantwortungsvollen Amt, heute wenig Aufregung und Ärger, nur freundliche Kolleginnen und Kollegen, einen schönen Tag und ein gutes neues Lebensjahr.

(Volker Bandmann, CDU: Und Gottes Segen!)

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Die Blumen haben Sie schon bekommen.

(Kurze Unterbrechung – Gratulationen)

Meine Damen und Herren! Nochmals vielen Dank. Mir fehlen etwas die Worte, aber davon werden heute noch viele gesprochen.

Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Prof. Dr. Milbradt, Frau Orosz, Herr Nolle, Herr Hamburger, Herr Dr. Pellmann, Herr Pecher, Herr Baier und Herr Piwarz.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 festgelegt: CDU 106 Minuten, Linksfraktion 82 Minuten, SPD 52 Minuten, NPD 40 Minuten, FDP und GRÜNE je 40 Minuten, fraktionslose MdL je 7 Minuten und die Staatsregierung 82 Minuten.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der Linksfraktion in der Drucksa

che 4/12810 mit dem Titel „Verlängerung der am 30. Juni 2008 abgelaufenen Frist für die Anpassung und Vorlage der Abwasserbeseitigungskonzepte der Aufgabenträger“ vor. Ich bitte, den Antrag einzubringen und die Dringlichkeit zu begründen.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, wir wollen mit unserem Dringlichen Antrag erreichen, dass die Frist zur Überarbeitung und Vorlage der Abwasserbeseitigungskonzepte, die auf den 30. Juni festgesetzt war, bis zum 31. Dezember 2008 verlängert wird.

Ich möchte das wie folgt begründen: Die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung haben es nicht vermocht, bis Ende Juni ihre Abwasserbeseitigungskonzepte gemäß den Grundsätzen des SMUL in der notwendigen Qualität zu überarbeiten. Sie haben in vielen Fällen die Abwasserbeseitigungspflicht auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt, indem sie die Bürger verpflichtet haben, in den dezentral zu entsorgenden Gebieten grundstücksbezogene Kleinkläranlagen zu errichten. Das heißt mit anderen Worten, dass die unteren Wasserbehörden, die die Abwasserbeseitigungskonzepte überprüfen müssen, diese beanstanden werden und die Zweckverbände sie zu überarbeiten haben. Ich möchte auch daran erinnern, dass sich die Bediensteten der Regierungsbehörden jetzt in einer Phase des Übergangs auf die Landkreise befinden.

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die nächste Plenarsitzung erst im September 2008 stattfindet, wir hier dringlichen Handlungsbedarf sehen und demzufolge die Dringlichkeit nach § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung gegeben ist.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion unterstellt, dass die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung mehr Zeit benötigen, um ihre Abwasserbeseitigungskonzepte an die Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft anzupassen. Sie verlangt in ihrem Antrag eine erneute Verschiebung der Einreichungsfrist. Die ursprüngliche Frist für einen großen Teil dieser Anlagen war bereits am 31.12. vorigen Jahres abgelaufen und wurde aufgrund der Probleme einzelner Aufgabenträger nun auf den 30.06.2008 verschoben. Tatsächlich liegen den Fachbehörden gegenwärtig überhaupt keine Anträge der Aufgabenträger auf erneute Fristverschiebung vor. Es handelt sich wieder um eine Zwangssituation, die die Linksfraktion konstruiert hat.

Im Übrigen, Frau Roth, haben Sie im Mai dieses Jahres mehrere Kleine Anfragen zu dem Themenkreis gestellt, die durch das Staatsministerium frist-, form- und sachge

recht beantwortet wurden. Wären dennoch Fragen offen geblieben, hätte Ihre Fraktion genügend Zeit gehabt, nach § 53 der Geschäftsordnung rechtzeitig einen Antrag zur Behandlung in dieser Woche im Plenum anzumelden. Sie haben das leider nicht getan. Damit handelt es sich nach § 54 in Verbindung mit dem Gutachten des Juristischen Dienstes um einen erneuten Fall einer sogenannten selbstgemachten Dringlichkeit, die wir Ihnen auf keinen Fall durchgehen lassen werden.

(Lachen der Abg. Andrea Roth, Linksfraktion)

Wir werden also gegen die Dringlichkeit stimmen.

(Beifall bei der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrages der Linksfraktion „Verlängerung der am 30. Juni 2008 abgelaufenen Frist für die Anpassung und Vorlage der Abwasserbeseitigungskonzepte der Aufgabenträger“ zur Abstimmung. Wer der

Dringlichkeit des Antrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dafür ist die Dringlichkeit des Antrages abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung aus den Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, dann darf ich Ihnen noch mitteilen, dass ein Einspruch des Abg. Lichdi auf eine Disziplinarmaßnahme des amtierenden Präsidenten von der gestrigen Sitzung vorliegt. Ich schlage Ihnen vor, dass über diesen vor der Regierungserklärung abgestimmt wird und er damit als Tagesordnungspunkt 1 behandelt wird. Gibt es weitere Anträge? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Dann gilt die vorliegende Tagesordnung für unsere heutige Beratung als verbindlich.

Wir kommen damit zum

Tagesordnungspunkt 1

Einspruch gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags

Drucksache 4/12857, Einspruch Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich darf noch einmal auf den Sachverhalt hinweisen. In der 113. Sitzung im Tagesordnungspunkt 2 in der 1. Aktuellen Debatte erhielt der Abg. Lichdi, Fraktion GRÜNE, einen Ordnungsruf. Gegen diesen Ordnungsruf hat der Abgeordnete nach § 96 Abs. 1 der GO Einspruch eingelegt. Die entsprechenden Passagen entnehmen Sie bitte der Drucksache. Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 der GO entscheidet der Landtag über diesen Einspruch in dieser Sitzung ohne Beratung.

Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Einspruch des Abg. Lichdi in der Drucksache 4/12857. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Einspruch abgelehnt und er verbleibt in den Parlamentsdokumentationsunterlagen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Fachregierungserklärung

Zum Aktionsplan Klima und Energie

Ich übergebe zunächst das Wort an den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn Frank Kupfer, und anschließend an den Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Herrn Thomas Jurk. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Klima ist gut, jedenfalls bei uns im Kabinett. Nicht umsonst werde ich heute gemeinsam mit meinem Kollegen Staatsminister Jurk den „Aktionsplan Klima und Energie“ vorstellen.

Umso mehr Sorgen mache ich mir um das Klima auf unserer Erde. Obwohl die Natur immer mehr Alarmzeichen sendet, arbeitet die Menschheit nach wie vor an bedenklichen Veränderungen von morgen. Unsere Le

bensgrundlagen wie Wasser, Klima und Ökosysteme stehen über kurz oder lang auf dem Spiel.

Umwelt- und Wirtschaftsministerium ziehen daher an einem Strang, wenn es darum geht, unser Klima zu schützen und gleichzeitig eine bezahlbare und umweltschonende Energieversorgung von morgen zu sichern. Klimaschutz und Energie sind für die Sächsische Staatsregierung zentrale Zukunftsthemen und beide Themen sind so eng miteinander verbunden, dass wir sie in einem gemeinsamen Aktionsplan aufgenommen haben.

Mit diesem Aktionsplan setzen wir unsere erfolgreiche Klimaschutz- und Energiepolitik fort. Wir greifen gleichzeitig die europäischen Beschlüsse sowie die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz auf und untersetzen diese mit über 200 sächsischen Aktionen. Wichtig ist mir, dass diese Maßnahmen kurz- und mittelfristig umsetzbar

sind. Umsetzbar sind für mich Maßnahmen dann, wenn sie wirksam und bezahlbar sind.

Inwiefern wir damit beim Klimaschutz und der Energieversorgung vorankommen, wird davon abhängen, wie es uns gelingt, Umwelt- und Wirtschaftspolitik zu verbinden. Für mich steht fest: Klimaschutz und Wirtschaftswachstum sind zwei Seiten einer Medaille. Sie dürfen keine Gegensätze bilden, denn mit dirigistischen Klimaschutzzielen ist genauso wenig zu erreichen wie mit wirtschaftlichen Maßnahmen, die Klimabelange außer Acht lassen. Daher berücksichtigen unsere Maßnahmen beide Aspekte.

Wir fördern klimafreundliche Technologien und energiesparende Ideen, erweitern unser Informationsangebot und unsere Beratungsprogramme und akzentuieren unsere Bildungsangebote an Schulen, um auch die kommende Generation für diese Zukunftsaufgaben vorzubereiten.