Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Frau Nicolaus, Prof. Milbradt, Herr Winkler, Herr Dr. de Maizière, Herr Baier, Frau Kagelmann, Frau Roth, Herr Günther und Herr Mirko Schmidt.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 3 bis 15 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 101 Minuten, PDS-Fraktion 77 Minuten, SPD-Fraktion 47 Minuten, NPD-Fraktion 47 Minuten, FDP-Fraktion 35 Minuten, das Gleiche für die Fraktion GRÜNE, Staatsregierung 77 Minuten.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, in der Ihnen vorliegenden Tagesordnung die Punkte 3 bis 9 zu streichen; die 3. Lesungen haben wir bereits gestern behandelt.
Ich bitte Sie, auch Tagesordnungspunkt 20, Kleine Anfragen, zu streichen, da keine Anfragen vorliegen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 4/2316 vor. Er trägt den Titel: „Bevorstehende Kapitalerhöhung bei der Sachsen LB durch die Landesregierung“. Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen. Erfolgt dies, so ist dieser Antrag noch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wurden in der vergangenen Woche von der Nachricht überrascht, dass der Staatsminister der Finanzen beabsichtigt, die vorgesehene Kapitalaufstockung der Sachsen LB in Höhe von 300 Millionen Euro vollständig aus Mitteln des Freistaates Sachsen zu finanzieren. Wir sehen es in dieser Situation als zwingend notwendig an, dass vor einem solchen Schritt der Landtag informiert wird und die Gelegenheit zur Diskussion erhält. Das beabsichtigen wir mit unserem Antrag zu erreichen. Wir haben den Antrag unmittelbar nach Bekanntwerden der Absicht des Staatsministers gestellt – natürlich nach dem Verstreichen der Einreichungsfrist. Andererseits ist es nicht möglich und nicht sinnvoll, den Antrag im Juli-Plenum zu behandeln, weil das Kabinett nach den uns vorliegenden Informationen bereits am 05.07. darüber entscheiden will. Wir bitten diesen Antrag für dringlich zu erklären, um uns am heutigen Tag die Behandlung und die Diskussion zu ermöglichen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die öffentliche Anteilnahme am Schicksal der Sachsen LB ist groß. Darüber hinaus erkennen wir das Interesse der Kollegen im Hohen Hause, im Plenum zeitnah über die Vorgänge informiert zu werden. Wir wissen, dass die endgültige Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung im Kabinett am 05.07.2005 ansteht. Deswegen ist der als dringlich bezeichnete Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch aus unserer Sicht dringlich. Wir werden uns dem nicht widersetzen. Ich bitte, wenn so beschlossen wird, um die Einfügung als neuer Tagesordnungspunkt 10.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lehmann, ich würde mich freuen, wenn Sie auch in anderen Fällen, in denen das öffentliche Interesse an einem Thema sehr hoch ist, der Dringlichkeit entsprechender Anträge zustimmen würden, auch wenn es sich um Anträge der PDS handelt.
Die Dringlichkeit nach Geschäftsordnung ist für uns aus der Kabinettssitzung herleitbar – wenn das Kabinett denn tatsächlich noch über irgendetwas zu entscheiden hat und nicht alles eigentlich schon „durch“ ist.
Unabhängig davon liegt zum Dringlichen Antrag der Fraktion der GRÜNEN ein Änderungsantrag der PDSFraktion vor, der wiederum den Antrag der GRÜNEN eigentlich erst dringlich macht; denn eine Information kann der Landtag jederzeit entgegennehmen – das wäre nicht an Fristen gebunden –, aber eine Beschlussfassung im Landtag zu dieser Kapitalerhöhung muss tatsächlich vorher stattfinden.
Von daher sind auch wir mit der Dringlichkeit des Antrags einverstanden und bitten darum, dass er heute auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrags der Fraktion GRÜNE, Bevorstehende Kapitalerhöhung bei der Sachsen LB durch die Landesregierung, Drucksache 4/2316, zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Dringlichkeit zugestimmt worden.
Ich gehe davon aus, dass Sie auch mit der Einordnung unter Tagesordnungspunkt 10 einverstanden sind. – Es erhebt sich kein Widerspruch.
Mir liegt weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/2329 vor. Er trägt den Titel: „Beteiligung des Sächsischen Landtages bei der Entscheidung des Freistaates Sachsen zur Kapitalerhöhung der Sachsen LB“. Dieser Antrag ist am 21. Juni 2005 eingereicht worden.
Bevor Herr Dr. Schmalfuß das Wort nimmt, darf ich darauf hinweisen, dass wir uns vor der Abstimmung über die Dringlichkeit über eine Ausnahme nach § 111 unserer Geschäftsordnung verständigen müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN sowie der Änderungsantrag der PDS weisen sicherlich in die richtige Richtung, sind aber im Grunde genommen reine Berichtsanträge. Vor diesem Hintergrund verweisen wir auf den Dringlichen Antrag der FDP-Fraktion. Die Einreichungsfrist für unseren Antrag bei einem ordentlichen Geschäftsgang wäre Montag, der 13. Juli 2005, 12 Uhr, gewesen. Die Dringlichkeit wird wie folgt begründet:
1. mit einer Meldung über die geplante Kapitalerhöhung bei der Sachsen LB in Höhe von 300 Millionen Euro in der „Sächsischen Zeitung“ vom Donnerstag, dem 16. Juni 2005;
2. mit weiteren Berichten am Freitag, dem 17. Juni 2005, in „SZ“, „FP“, „DNN“ und „LVZ“, insbesondere darüber – darauf wurde schon hingewiesen –, dass das Kabinett am 5. Juli 2005 darüber beschließen wird;
3. mit den Ergebnissen und Festlegungen zur Kapitalerhöhung durch die Anteilseignerversammlung der Sachsen LB am Montag, dem 20. Juni 2005.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Fraktion hat der Dringlichkeit des Antrags der GRÜNEN zugestimmt. Wir bitten auch um Zustimmung zur Dringlichkeit unseres Antrags.
Nach einer weiteren Stellungnahme zur Dringlichkeit des Antrags werden wir über die Ausnahme beraten. – Herr Lehmann, bitte.
Herr Präsident, ich verweise für die Koalition auf meine Ausführungen zum Antrag der Bündnisgrünen. Das ist ein analoger Fall. Wir widersetzen uns auch nicht der Dringlichkeit des Antrags der FDP-Fraktion.
Nein, wir müssen zuerst über eine Ausnahme von der Geschäftsordnung abstimmen, weil der Antrag normalerweise heute nicht behandelt werden kann.
Ich will den Kollegen Schmalfuß bitten, sich noch einmal Punkt 2 des Änderungsantrags der PDS-Fraktion anzusehen. Dann werden Sie feststellen, dass die Behauptung, es handele sich in beiden Fällen um reine Berichtsanträge, unzutreffend ist.
Unabhängig davon sind wir der Auffassung, dass es keinen Sinn hat, morgen noch einmal über die gleiche Thematik zu sprechen. Erst morgen könnte der FDP-Antrag regulär behandelt werden. Von daher halten wir es für sachgerecht, über die Thematik heute unter einem Tagesordnungspunkt zu beraten.
Wir können auch mit der Abweichung von der Geschäftsordnung leben, hoffen aber, dass das in anderen Fällen, wenn es beispielsweise Anträge unserer Fraktion betrifft, auch so gehandhabt wird.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Antrag auf Ausnahme nach § 111 unserer Geschäftsordnung zur Abstimmung, ob einer Ausnahme zugestimmt wird.
Herr Präsident! Ich will Sie nicht korrigieren. Aber ich ging davon aus, Sie haben bei Ihrer Ausführung jetzt darauf Bezug genommen, dass man zur formalen Dringlichkeit nach Geschäftsordnung Stellung nimmt. Die Frage der Ausnahmeregelung über § 111 fand ich noch gar nicht durch Sie aufgerufen. Wenn dem so wäre, wenn über die Benutzung des § 111, Aussetzung der Geschäftsordnung, abgestimmt werden müsste, kann ich für die Koalition erklären, dass wir aus Gründen der ökonomischen Zeitverwendung, damit wir uns nicht zwei Mal mit dem gleichen Thema befassen müssen, dafür plädieren, dass wir den § 111 heute benutzen, damit beide Anträge im gleichen Tagesordnungspunkt 9 behandelt werden können. Wir werden dem zustimmen.
Herr Lehmann! Wir müssen jetzt darüber abstimmen, ob die Dringlichkeit überhaupt zur Abstimmung kommen kann. Dazu benötigen wir den § 111. Wenn wir das abgestimmt haben, befinden wir darüber, ob die Dringlichkeit gegeben ist. Danach müssen wir darüber abstimmen, ob diese beiden Anträge in einem Tagesordnungspunkt behandelt werden: ja oder nein. Sind wir uns darin einig?
Wir stimmen jetzt über die Ausnahme zur Geschäftsordnung nach § 111 ab. Wer der Ausnahme zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist das so beschlossen.