Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 22. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages. Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Frau Strempel, Frau Nicolaus, Herr de Maizière, Frau Kagelmann, Frau Roth, Herr Günther, Herr Mirko Schmidt, Herr Baier. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer Sitzung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 folgende Redezeiten festgelegt: CDU-Fraktion 69 Minuten, PDS-Fraktion 53 Minuten,
SPD-Fraktion und NPD-Fraktion je 33 Minuten, FDPFraktion und GRÜNE-Fraktion je 25 Minuten, Staatsregierung 53 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können wie immer entsprechend dem Bedarf auf die jeweiligen Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Zur heutigen Tagesordnung liegen mir keine Änderungsanträge vor. Ich frage dennoch, ob es aus den Fraktionen heraus noch Anträge auf Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung gibt. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit gilt die Ihnen vorliegende Tagesordnung für unsere heutige Beratung als beschlossen.
Vereidigung eines stellvertretenden Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen (gemäß § 3 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen)
In der 18. Sitzung am 19. Mai 2005 hat der 4. Sächsische Landtag Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in geheimer Wahl gewählt. Gemäß § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen haben die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages den Amtseid zu leisten. Da jedoch Herr Prof. Dr. Jochen Rozek an jenem Tag nicht anwesend sein konnte, kommen wir erst heute zur Vereidigung.
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne An
Prof. Dr. Jochen Rozek: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.
Ich danke Ihnen, auch im Namen der Abgeordneten des Sächsischen Landtages, ganz herzlich und wünsche Ihnen eine gute Zusammenarbeit mit Ihren Kollegen zum Wohle unseres Freistaates Sachsen.
Hierzu können die Fraktionen wie immer Stellung nehmen. Die GRÜNEN als beantragende Fraktion beginnen. Es folgen die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die PDSFraktion, die NPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
ich gut und gern verzichten könnte. Diese Debatte über die Förderung der ökologischen Landwirtschaft gehört dazu. Von mir aus hätte es nämlich so weitergehen können wie in der Vergangenheit. Herr Staatsminister Tillich, Ihre Vorgänger, Herr Jähnichen und Herr Flath, haben nicht nur Bekenntnisse zum ökologischen Landbau abgelegt, sondern auch etwas getan. Die Förderung des Bio-Anbaus in Sachsen war – das stellen wir gern fest – in der Vergangenheit nicht schlecht. Wir haben den ökologischen Landbau mit ehrgeizigen Zielvorgaben im Landesentwicklungsplan beschlossen. Es wurde auch etwas erreicht. Wir haben 293 Ökobetriebe, die sich auf dem Markt gut behaupten. Wir haben in der Vergangenheit – auf schmaler Basis – Marktzuwächse von 10 % und mehr gesehen. Dass die Entwicklung nicht noch stärker war, lag nicht an den Fördersätzen oder an der mangelnden Unterstützung aus dem Ministerium; nein, der Grund, warum der Ökoanteil in Sachsen nicht noch stärker gewachsen ist, war auch die sonst gute Förderung im konventionellen Bereich.
Der Marktanreiz, auf Öko umzustellen, war wegen der geringen Differenz zum konventionellen Anbau nicht sehr hoch. Aber, wie gesagt: Weiter wie bisher, und wir hätten uns die heutige Debatte sparen können.
Meine Damen und Herren! Wir müssen diesen Antrag stellen, weil er die letzte Möglichkeit ist, sächsische Chancen auf einem sich gut entwickelnden Markt zu nutzen. Der Ökomarkt wächst. Längst ist er aus der Nische heraus. Bioprodukte sind Bestandteil eines jeden gut sortierten Supermarktes geworden.
Was wir jetzt brauchen, ist Menge. Große Handelsketten wollen einsteigen und sind gern dabei, wenn es gilt, Geschäfte zu machen. Wenn Ökoprodukte noch in manchen Regalen fehlen, liegt das an den nicht verfügbaren Mengen. Das heißt, wir brauchen mehr Anbauflächen sowie mehr Tiere in den Ställen.
In einer Situation, in der der Markt boomt, in der alle Welt erkennt, dass Landwirtschaft, Umweltschutz, Gesundheitsvorsorge, Gewässerschutz und eine funktionierende Ökonomie zusammenkommen, steigt Sachsen aus der Förderung des ökologischen Landbaus aus.
Sachsen steigt aus, nachdem sich nach der CDU-Alleinregierung eine CDU/SPD-Koalition ans Werk gemacht hat. Sachsen steigt aus, obwohl 13 andere Bundesländer – fast alle mit CDU-geführten Landwirtschaftsministerien – drin bleiben. Sachsen steigt aus, obwohl es an Geld nicht mangelt; wir reden hier vorwiegend über Geld aus Brüssel.
Sachsen steigt aus, und das Ministerium versäumt es, diese Entscheidung administrativ vorzubereiten. Mindestens 20 Betriebe werden noch in die Umstellung „hineinberaten“, weil die Landwirtschaftsämter nicht ahnen, was da im Ministerium ausgebrütet wird.
Sachsen steigt aus, und der Minister hält es nicht für nötig, die Verbandsvertreter, mit denen er häufig zusammensitzt, von seiner Entscheidung zu informieren. Noch schlimmer: Von der Abkehr von einer mehr als zehnjährigen Förderpraxis erfahren die Verbände aus der Zeitung.
dass Sie es nicht für verantwortlich halten, den Betrieben für die Umstellungsanträge positive Förderbescheide zu geben, weil die Fördersummen ab 2007 nicht feststehen. Rechtlich – da sind wir uns einig – sind Sie mit einem entsprechenden Vorbehaltsvermerk auf der sicheren Seite. Auch die Betriebe wissen, dass es heute noch nicht klar ist, was genau ab 2007 geschieht.
Was können Sie da nicht verantworten? Sind denn Ihre Ministerkollegen in den anderen Bundesländern, die weiter fördern, unverantwortliche Zeitgenossen oder halten Sie die Betriebe für unfähig, sich auf die Situation nach 2007 einzustellen?
Ich finde, Herr Staatsminister Tillich, diese Argumentation ist unverantwortlich, weil Sie sich als Vormund für selbstständige landwirtschaftliche Unternehmen aufführen. Sie tun so, als ob Sie besser als die Inhaber wissen, was gut für die Betriebe ist. Lassen Sie die Unternehmen selbst darüber entscheiden, ob sie die Prämien für 2005 und 2006 beantragen. Lassen Sie den Betrieben ihre unternehmerische Freiheit, mit der Unsicherheit ab 2007 umzugehen.
Wie gesagt, wir hätten uns diesen Antrag gern gespart. Im Interesse der genannten Betriebe, die jetzt schon durch Ihre Politik Schaden genommen haben, hatten wir keine andere Wahl. Dieser Antrag liegt im Interesse einer Landwirtschaftspolitik, zu der sich der Freistaat Sachsen selbst verpflichtet hat.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie in puncto ökologischer Landwirtschaft hinter die eigenen Beschlüsse im Landesentwicklungsplan zurückwollen. Deshalb bitte ich um breite Abstimmung zu unserem Antrag. Er verursacht keine Mehraufwendungen. Das Programm „Umweltgerechte Landwirtschaft“ ist hinreichend ausgestattet.
Wer unseren Antrag ablehnt, muss wissen: In den Jahren 2007 und 2008 wird es keine neuen Bio-Flächen in Sachsen mehr geben. Sehen Sie es wirtschaftlich! Der Markt wächst weiter, Sachsen wird aber nicht dabei sein. Das können Sie nicht wollen. Daher stimmen Sie bitte zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen steigt nicht aus, sondern Sachsen macht das, was es immer tut: Es versucht sehr frühzeitig auf sich abzeichnende Entwicklungen zu reagieren und Probleme nicht in die Zukunft zu verlagern. Ursache für die hier beklagte Regelung ist ganz einfach, dass die EU-Finanzierungsperiode im Jahr 2006 ausläuft, dass für das Jahr 2007 noch niemand weiß, wie viel Sachsen überhaupt an Geld zur Verfügung hat, und dass wir deshalb in dem neuen Haushalt keine Vorbindungen für finanzielle Mittel eingehen werden.
Das, was andere Bundesländer tun, ist, dass sie weiterhin Ökoförderung zulassen, dass sie aber in entsprechende Bewilligungsbescheide ab 2007 hineinschreiben: Wir wissen noch nicht, ob wir den Ökolandbau weiter fördern können. Das heißt, wie dann die entsprechenden Prämien oder Fördersätze ausgestaltet werden, wissen wir noch nicht, und der große Katzenjammer wird dann im Prinzip in den Jahren 2007 und 2008 beginnen.
Die ganze Debatte über die EU-Finanzierung, dass man versucht, der Landwirtschaft das Geld streitig zu machen, ist ja hinlänglich bekannt. Man spricht immer wieder von 50 % der EU-Ausgaben allein im Bereich der Landwirtschaft. Auch das ist eine grob unsachliche Darstellung. Die EU-Landwirtschaftsfinanzierung ist der einzige Bereich, in dem die EU-Länder alle Gelder zuerst in einen Topf hineinwerfen und es dann gemeinsam verteilen. Würde man das auf allen anderen Politikfeldern so tun, von der Hochschule bis zur Verteidigung, dann wäre der Anteil der Landwirtschaftsfinanzierung nur noch irgendwo zwischen 2 und 3 % – damit man hier einmal weiß, wovon man spricht.
Wir möchten natürlich, dass sich der Ökolandbau in Deutschland und in Sachsen ordentlich weiterentwickelt. Wer sich mit der Situation von Ökobetrieben befasst, der wird ganz schnell feststellen, dass es erhebliche Vermarktungsprobleme gibt. Ich war neulich erst wieder zum Ökostammtisch des Verbandes Naturland in der Nähe von Bad Düben. Dort haben mir Landwirte geklagt, dass sie noch große Teile der Ernte von 2004 am Lager hätten und gezwungen sein werden, diese wahrscheinlich zu konventionellen Preisen zu verkaufen. Insofern ist eine kleine Entspannung auf dem Markt sicherlich kein Fehler. Schade ist nur, dass in anderen Bundesländern nicht derselbe Weg gegangen wird wie in Sachsen. Damit wäre den Ökobetrieben sicherlich mehr geholfen.
Wir mit unserer Regelung haben auf alle Fälle die Betriebe, die jetzt im Programm sind, geschützt, damit sie mit verlässlichen Rahmenbedingungen die nächsten fünf Jahre – für so lange muss man sich verpflichten – überstehen können, und haben keine ungedeckten Wechsel auf die Zukunft ausgestellt.