Mit Betroffenheit haben die Abgeordneten des Sächsischen Landtags die Nachricht vom plötzlichen Tod des Abg. Uwe Leichsenring erhalten. Der Abgeordnete der NPD-Fraktion verstarb am 30. August 2006 bei einem Verkehrsunfall. Herr Uwe Leichsenring gehörte dem Sächsischen Landtag seit Oktober 2004 an. Er war Parlamentarischer Geschäftsführer, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten und Mitglied des Bewertungsausschusses.
Unser Mitgefühl gilt seiner Lebensgefährtin, seiner Tochter und seiner Familie. Ich bitte Sie, sich zum Gedenken an den Verstorbenen von den Plätzen zu erheben.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung werden neu in den Landtag eintretende Abgeordnete von mir in der ihrer Berufung folgenden Sitzung des Landtags durch Handschlag verpflichtet. Das ist heute der Fall. Ich begrüße Herrn René Despang, Fraktion der NPD, der für Herrn Leichsenring nachgerückt ist. Ich bitte Herrn René Despang zu mir zu kommen, damit seine Verpflichtung durch Handschlag erfolgen kann.
(Verpflichtung des Abg. René Despang, NPD, durch den Präsidenten. – Die Abgeordneten aller Fraktionen erheben sich von den Plätzen.)
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Herbst, Herr Baier, Herr Dr. Pellmann, Herr Hamburger, Herr Neubert, Herr Hilker und Frau Kagelmann.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung zu unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten für den Tagesordnungspunkt 7 hat das Präsidium festgelegt: CDU 16 Minuten, Linksfraktion.PDS 12 Minuten, SPD 7 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 5 Minuten, fraktionslose MdL je 3 Minuten, Staatsregierung 12 Minuten. Für die anderen Tagesordnungspunkte gibt es entsprechend der Geschäftsordnung festgelegte Redezeiten. Der Tagesordnungspunkt 12, Kleine Anfragen, ist zu streichen.
Mir liegt von der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/6355 ein als dringlich bezeichneter Antrag mit dem Titel „Keine gemeinsame Anti-Terror-Datei von Polizei und Verfassungsschutz“ vor. Ich bitte, dass die Dringlichkeit des Antrages begründet wird.
Herr Präsident! Ich wollte bitten, dass der Antrag morgen auf die Tagesordnung kommt und nicht heute.
Herr Präsident, wir möchten einen Änderungsantrag zur Redezeit im Tagesordnungspunkt 1, Lesung des Haushalts, stellen. Aus unserer Sicht ist es nicht vertretbar, dass die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen die doppelte Redezeit aller Oppositionsfraktionen im Hause haben. Es ist ein Stil in der Koalition eingezogen, der bisher im Landtag undenkbar war. Es war 15 Jahre Usus im Landtag, dass die Staatsregierung die Redezeit der stärksten Oppositionsfraktion hat. Jetzt hat sie das Doppelte der stärksten Oppositionsfraktion. Sie hat mehr Redezeit als die CDU-Fraktion als stärkste Fraktion in diesem Haus. Das ist für uns nicht akzeptabel. Aus dem Grund möchte ich beantragen, dass bei der Staatsregierung 15 Minuten Redezeit gekürzt werden, sodass die kleineren Fraktionen jeweils 3 Minuten dazu bekommen und die Linksfraktion.PDS 5 Minuten Redezeit mehr erhält.
Für uns ist völlig klar, dass hier eine Debatte zwischen Parlamentariern stattfindet und es nicht hinnehmbar ist, dass die Staatsregierung die längste Redezeit in dieser Debatte hat. Wir haben das im Präsidium bereits thematisiert und möchten, dass auch das Plenum sich mit dieser Angelegenheit befasst. Wir sind das Hohe Haus, wir sind diejenigen, die die Staatsregierung kontrollieren sollen. Da ist es nicht akzeptabel, dass CDU- und SPD-Fraktion in dieser Weise mit den parlamentarischen Rechten der Opposition umgehen. Deshalb unser Antrag und ich schließe gleich noch einen zweiten Antrag an.
Wir haben im Präsidium ebenfalls beantragt, für das Finanzausgleichsgesetz eine entsprechende Redezeit einzuräumen. Es ist ein wichtiges Gesetz, das für die Landkreise sowie die Städte und Gemeinden in Sachsen von außerordentlicher Bedeutung ist. Es war auch hier vernünftig und guter Brauch, dass in 1. Lesung zum Finanzausgleichsgesetz gesprochen worden ist. Auch dies hat die Koalition abgelehnt, weil sie sich offenbar vor der Debatte fürchtet. Wir haben genug Argumente und möchten dazu sprechen; deshalb unser Antrag, in 1. Lesung zum Finanzausgleichsgesetz eine Debatte zu führen.
Diese Geschäftsordnung stellt fest, dass das Präsidium beauftragt wird, die Tagesordnung inklusive der Redezeiten für das Plenum zu beschließen. Das ist beraten worden. Wir haben Ihre Argumente gegen die anderen Argumente abgewogen und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass der Haushalt nach den heute vom Präsidenten vorgeschlagenen Regeln behandelt werden soll, nämlich die Redezeiten auf der einen Seite und die Einbringung des Finanzausgleichsgesetzes ohne allgemeine Debatte auf der anderen Seite. Die Koalitionsfraktionen werden sich an diese Vorgaben halten und den Antrag der Linksfraktion.PDS ablehnen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Eines stimmt: Sie haben uns noch nie enttäuscht! – Widerspruch der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir unterstützen den Antrag der Linksfraktion.PDS. Wir sind der Auffassung, dass die Redezeiten angesichts der Verteilung auf die Koalitionsfraktionen und die Regierung unangemessen sind. Herr Kollege Lehmann, auch wenn man das im Präsidium bereits besprochen hat, kann man durchaus im Parlament zu besseren Erkenntnissen kommen. Deswegen ist es gut, dass wir hier die Gelegenheit haben, darüber abzustimmen.
Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich die beiden Anträge einzeln zur Abstimmung. Der erste Antrag begehrt, dass das Plenum beschließen möge, die Redezeit der Staatsregierung um 15 Minuten zu kürzen bei gleichzeitiger Erhöhung der Redezeit für die Linksfraktion.PDS um 5 Minuten und für die übrigen Oppositionsfraktionen um je 3 Minuten.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Der zweite Antrag lautet, dass die Fraktionen zum Tagesordnungspunkt 2, bei der Einbringung des Finanzausgleichsgesetzes, zu der die Geschäftsordnung vorsieht, dass nur der Einreicher spricht, hier auch eine Debatte führen können. Das würde bedeuten, dass dazu eine Ausnahme von der Geschäftsordnung nach § 111 ermöglicht wird.
Ich bringe deshalb den Antrag zur Abstimmung, eine Abweichung zur Geschäftsordnung zu beschließen, damit zur 1. Lesung des Finanzausgleichsgesetzes eine Debatte stattfinden kann. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (Haushaltsgesetz 2007/2008) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2007 und 2008 (Finanzausgleichsmassengesetz – FAM-G) (S. 7 bis S. 41 Gesetzestext und Begründung)
Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2007 und 2008 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2007 und 2008) (S. 43 bis S. 96 Gesetzestext und Begründung)
Das Präsidium empfiehlt eine allgemeine Aussprache. Es wurden folgende Redezeiten durch das Präsidium festgelegt: CDU 45 Minuten, Linksfraktion.PDS 30 Minuten, SPD 15 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE je 10 Minuten, Fraktionslose je 3 Minuten und die Staatsregierung 60 Minuten.
Meine Damen und Herren! Die Reihenfolge in der ersten Runde: Die Staatsregierung beginnt, danach Linksfraktion.PDS, CDU, SPD, NPD, FDP und GRÜNE.
Vielleicht noch ein organisatorischer Hinweis. Die erste Pause hier im Plenum erfolgt, nachdem alle Fraktionsvor
Meine Damen und Herren! Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte, dass die Staatsregierung als Einreicherin das Wort ergreift. Herr Finanzminister Dr. Metz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung legt Ihnen heute die Entwürfe eines Haushaltsgesetzes für die Jahre 2007 und 2008 einschließlich eines Haushaltsbegleitgesetzes zur parlamentarischen Beratung vor. Der Haushalt steht unter dem Motto „Solide und weitsichtig aus Verantwortung für Sachsen“.
Das sind die wesentlichen Merkmale, meine Damen und Herren, unserer Politik und natürlich auch unseres Haushaltes.
Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit im Rahmen der Haushaltsgespräche auf allen Ebenen.
Meine Damen und Herren! Wir wollen ein lebenswertes Sachsen aufbauen, dessen Wirtschaft eine selbsttragende Dynamik entfaltet. Wir wollen, dass sich der Lebensstandard der Menschen und die Attraktivität des Freistaates dauerhaft positiv entwickeln. Wir wollen gute Bedingungen für Arbeitsplätze und Betriebe.
Die Sachsen können im Jahr 17 nach der Wende stolz auf das Erreichte blicken. Wir sind inzwischen einer der wichtigsten Hochtechnologiestandorte in Europa. Sächsische Unternehmen exportieren im ostdeutschen Vergleich überdurchschnittlich viel. Die Hochschulen sind über Sachsen hinaus attraktiv, die Städte im Wesentlichen saniert und die Umweltbedingungen gravierend verbessert worden. Der Aufbau Ost ist in Sachsen gut vorangekommen. Das kann niemand bestreiten. Aber wir sind noch nicht am Ende dieses Aufholprozesses. Deshalb braucht Sachsen weiterhin hohe Investitionsausgaben. Sie sind ein wesentliches Merkmal unserer Finanzpolitik und eine Leitlinie, an der wir uns nach wie vor orientieren werden.
Wir investieren in eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur, in Schulen, Hochschulen, in Kindergärten und auch in Straßen, denn diese sind nach wie vor ein wichtiger Standortfaktor. Zudem braucht Sachsen topmoderne, wettbewerbsfähige, robuste Unternehmen, die natürlich auch Gewinne abwerfen. Dazu bedarf es nach wie vor staatlicher Hilfen in Form von Investitions- und Technologieförderung.