Protocol of the Session on November 12, 2008

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 122. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages.

Zuerst habe ich wieder eine sehr angenehme Aufgabe zu erfüllen. Wir haben heute zwei Geburtstagskinder unter uns: Frau Falken – sie sitzt neben mir – und Herrn Dr. Külow. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, alles Gute, vor allem Gesundheit!

(Beifall – Dr. André Hahn, Linksfraktion, überreicht Cornelia Falken, Linksfraktion, Blumen.)

So viel Zeit muss sein.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Altmann, Herr Grapatin, Frau Pfeiffer, Herr Nolle und Frau Henke.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 1 bis 8 und 11 bis 13 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 165 Minuten, Linksfraktion 125 Minuten, SPD 75 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 55 Minuten, fraktionslose MdL je 9 Minuten und Staatsregierung 125 Minuten.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Tagesordnungspunkte 3, 7 und 8 von der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zu streichen, da keine Beschlussempfehlungen der Ausschüsse vorliegen.

Mir liegt weiterhin ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 4/13787, vor. Er trägt den Titel: „Antragsstau im Sozialbereich zügig abbauen – Staatsregierung darf Kommunen mit neuen Aufgaben nicht allein lassen“.

Ich bitte um Einbringung des Antrags. Frau Schütz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht uns mit unserem heutigen Antrag um die – wie erst vorige Woche bekannt geworden ist – circa 37 000 Menschen im Freistaat, deren Anträge – diese betreffen insbesondere das Landesblindengeld und die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft – wegen überlanger Bearbeitungszeiten liegen geblieben sind. Mehr Menschen im Freistaat, als wir bislang wussten, brauchen dringend unsere Unterstützung. Es sind Menschen, die aufgrund einer Einschränkung, eines Handicaps auf Hilfe angewiesen sind – in diesem Fall: auf unsere Hilfe – und für die ein Zettel Papier einer Behörde so viel lebenserleichternder sein kann, als sich viele Nichtbetroffene offenbar vorstellen können.

Unser Antrag ist insbesondere deshalb dringlich, weil erst nach Ablauf der Einreichungsfrist – am Montag vergangener Woche – bekannt wurde, dass es weiterhin sachsenweit diese großen Probleme mit der Antragsbearbei

tung gibt. Erst am Mittwoch vergangener Woche wurde in der Presse auf die sachsenweit bestehenden strukturellen Probleme wegen der Personalausstattung und der Finanzierung der mit der Verwaltungsreform an die Kommunen und Landkreise übertragenen Aufgaben hingewiesen. Daher konnte ein Antrag mit landesspezifischem Bezug erst am Mittwoch, also nach Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, eingebracht werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Dringlichkeit.

(Beifall bei der FDP)

Wird zu dem Antrag das Wort gewünscht? – Herr Lehmann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist seit Längerem hinreichend bekannt, dass es im Sozialbereich einen gewissen Antragsstau gibt. Dieser hat sich nicht erst aus der Strukturreform ergeben, sondern existiert schon länger. Natürlich haben die Vorgänge um die Strukturreform den Abbau dieses Staus nicht befördert. Die Staatsregierung und die bearbeitenden Stellen sind aber gegenwärtig damit beschäftigt, ihn zügig abzuarbeiten. Dieser Sachverhalt war – im Gegensatz zu Ihrer Darstellung – länger bekannt, auch schon am 3. November 2008, dem Ende der Einreichungsfrist. Das belegt eine Reihe von Kleinen Anfragen; ich habe insgesamt acht gezählt.

Nach § 54 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem Gutachten des Juristischen Dienstes ist ein Antrag immer dann dringlich, wenn zum Zeitpunkt des Fristablaufs nach § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gegenstand des Antrags nicht bekannt war und damit nicht im normalen Wege nach § 53 Abs. 5 Satz 2 der Geschäftsordnung aufgegriffen werden konnte. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall absolut nicht gegeben. Darum werden wir Ihrem Antrag nach förmlicher Dringlichkeit nicht folgen können.

Es liegt natürlich in Ihrem Ermessen, einen regulären Antrag auf die Tagesordnung des Dezemberplenums zu setzen. Es ist ein wichtiges Thema, über das auch im Hause diskutiert werden müsste. Nach der Geschäftsordnung können wir das aber im November so nicht leisten.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Frau Lay.

Die Linksfraktion wird der Dringlichkeit des Anliegens zustimmen. Wir denken, dass das Thema „Antragsstau im Sozialbereich“ eines ist, das im Interesse der Betroffenen schnellstmöglich diskutiert und auch gelöst werden sollte. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der Linksfraktion und der FDP)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann bringe ich die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion der FDP, „Antragsstau im Sozialbereich zügig abbauen – Staatsregierung darf Kommunen mit neuen Aufgaben nicht allein lassen“, Drucksache 4/13787, zur Abstimmung. Wer der Dringlichkeit des Antrages zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Dringlichkeit des Antrages mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung weitere Anträge auf Veränderung gibt. – Bitte, Frau Lay.

Herr Präsident, ich möchte Ihnen einfach die Frage stellen, ob die Behandlung des Tagesordnungspunktes 1, Sächsisches Hochschulgesetz, heute stattfinden kann. Ist von Ihnen bzw. von der Verwaltung geprüft worden, ob die Voraussetzungen zur Behandlung dieses Gesetzentwurfes nach § 44 der Geschäftsordnung vorliegen?

In der Tat ist es so, dass durch eine verspätete Auslieferung der Zeitraum für die Einbringung unterschritten worden ist. Der Gesetzentwurf müsste von der Tagesordnung genommen werden, wenn wir nicht § 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung hätten, der es ermöglicht, eine technische Panne, die nun einmal eingetreten ist, zu heilen. Wir können auf der Grundlage von § 44 Abs. 1 den Punkt 1 auf der heutigen Tagesordnung belassen, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Landtages für den Beginn der 2. Beratung am heutigen Tag stimmen. Ich müsste jetzt über die Anwendung von § 44 Abs. 1 abstimmen lassen.

(Caren Lay, Linksfraktion: Nein, § 111! – Dr. André Hahn, Linksfraktion: § 111!)

Wird dazu das Wort gewünscht? – Bitte.

Herr Präsident, wir haben gehört, dass es in der Landtagsdruckerei im Zusammenhang mit der Ausfertigung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses eine Panne gegeben hat. Wer arbeitet, dem passieren auch Pannen. Die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages sieht in § 44 Abs. 1 eigens für solche Fälle eine Heilungsmöglichkeit vor. Ich denke, wir sind es den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die für uns jederzeit bereitstehen und uns bei der Durchführung unserer Arbeit immer zuvorkommend und fristgerecht helfen, schuldig, dieser Heilung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich bitte die Fraktionen, die entsprechende Kollegialität zu zeigen, damit wir heute unsere Beratung des Hochschulgesetzes ordentlich durchführen können.

Wird dazu weiter das Wort gewünscht? – Frau Lay, bitte.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordneten! Aus der Sicht der Linksfraktion handelt es sich hierbei nicht um eine technische Frage, sondern es geht bei dieser Angelegenheit natürlich um politische Fragen. Zum einen ist es der Sinn des § 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung, dass die Abgeordneten genügend Zeit haben, sich auf die Debatte vorzubereiten.

(Unruhe bei der CDU)

Zweitens können Sie von uns als Linke schlechterdings verlangen, dass wir einer Fristverkürzung zur Behandlung eines Gesetzentwurfes zustimmen, den wir für inhaltlich falsch halten, dessen handwerkliche Fehler die Koalition und die Staatsregierung und niemand sonst zu verantworten hat und bei dem wir – drittens – an entscheidender Stelle auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken haben. Deswegen können wir dieser Fristverkürzung nicht zustimmen.

Die Koalition und die Staatsregierung tragen die Verantwortung dafür, dass die Behandlung heute nicht stattfinden kann.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wird weiterhin das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Schriftführer, die Stimmen der Fraktionen auszuzählen. Ich bringe den § 44 Abs. 1 zur Abstimmung.

(Caren Lay, Linksfraktion: § 111 muss abgestimmt werden!)

§ 44 Abs. 1 findet hier Anwendung. Das ist schon im Vorfeld geprüft worden. Sie können sich darauf verlassen, dass das so ist.

(Caren Lay, Linksfraktion: Wie lautet dieser Paragraf?)

Meine Damen und Herren! Ich bitte, dass sich die beiden Schriftführer in den Innenraum des Plenums begeben. Ich lasse jetzt abstimmen.

Wer dafür ist, dass laut Geschäftsordnung der § 44 Abs. 1 zur Anwendung kommt, den bitte ich um das Handzeichen. Jetzt ist fraktionsweise auszuzählen.

Ich frage: Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme?

Meine Damen und Herren! Ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Es ging darum, ob der Tagesordnungspunkt 1, Hochschulgesetz, auf der Tagesordnung bleibt. Mit Ja haben 69 Abgeordnete, mit Nein 28 Abgeordnete gestimmt. Es gab acht Stimmenthaltungen. Das ergibt insgesamt 105 Stimmen. Eine Zweidrittelmehrheit von Jastimmen war notwendig. Es fehlt eine Stimme. Damit ist der Antrag angenommen und der Tagesordnungspunkt abgesetzt. – Bitte schön.

Herr Präsident! Es hat nun bedauerlicherweise doch eine Veränderung der Tagesord

nung für die Plenarwoche gegeben. Um aber trotzdem die Arbeitsbelastung für diese drei Tage möglichst gleichmäßig zu gestalten, bitte ich namens der Koalition darum, die heutige Tagesordnung um den Punkt „Aktuelle Stunde“, der für morgen vorgesehen war, zu ergänzen.

Ich kündige an, dass die Koalitionsfraktionen morgen anregen werden, dass der heutige Tagesordnungspunkt 1, der jetzt abgesetzt wurde, morgen an prominenter Stelle als Punkt 1 der Tagesordnung zur Behandlung kommt.

Für heute beantrage ich, dass die Aktuelle Stunde von morgen bereits heute stattfindet.

Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? – Herr Herbst, bitte.

Wir werden diesen Antrag aus Fairness gegenüber den anderen Fraktionen nicht unterstützen. In Vorbereitung der Redner, denke ich, sollte man sich darauf verlassen können, dass die Tagesordnung vom Präsidium festgestellt ist. Danach gilt: Nur wenn es technische Probleme gibt, kann man selbstverständlich Änderungen vornehmen. Aber ich glaube, wie gesagt, aus Fairness gegenüber den Rednern, die sich zum Teil noch nicht vorbereitet haben, sollte man ihnen die Chance geben, auch die Vorbereitung bis morgen zu machen.