Stefan Möller
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, wir durften uns jetzt viel anhören, insbesondere von Herrn Dittes, aber auch von allen anderen.
Ich gehe vielleicht gleich am Anfang auf Herrn Dittes ein. Drei Landtagssitzungen hatten wir also Zeit, um dieses Thema hier anzubringen. Da verschweigen Sie aber etwas, Herr Dittes. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer sorgt jedes Mal dafür, dass unsere Anträge so weit nach hinten gedrängt werden, dass wir mit unseren Anträgen überhaupt nicht drankommen.
Und deswegen müssen wir leider ein Sonderplenum wählen.
Das zeigt übrigens auch, was Sie unter Demokratie verstehen: das Wegdrängen von Opposition. Das ging ja auch aus Ihren ganzen Redebeiträgen hervor.
Vielleicht fangen wir mal mit dem eigentlichen Thema an. Es ging um Herrn Kramer und wie er den Verfassungsschutz führt. In dem Zusammenhang will ich vielleicht mal das Zitat von Herrn Walk bringen. Er sprach davon, dass er auch beim Verfassungsschutz Vertrauen in eine neutrale und unpolitische Verwaltung habe. Da muss ich sagen, Herr Walk, das ist so was von kontrafaktisch. Selbst das bisschen, was in den Thüringer Zeitungen stand, in den Mainstream-Zeitungen stand, lässt eigentlich keinen Zweifel daran, dass er seine Verwaltung eben nicht neutral und unpolitisch geführt hat.
Das fängt schon damit an, dass aus dieser E-Mail zitiert worden ist, die im September aus dem Bereich des Landesamts durchgestochen worden ist, in der klar der Vorwurf erhoben wird, dass diese verstärkte Prüfung der Beobachtung bereits unmittelbar vor der Amtsübernahme von Kramer gefordert und immer wieder propagiert worden ist. Es war schon immer ein Ziel von ihm, der AfD, dem politischen Gegner seiner Partei, der SPD, schwer zu schaden, indem er das Amt des Verfassungsschutzes missbraucht. Genau das hat er auch getan. Auch das geht aus der Presseberichterstattung
und aus der E-Mail hervor. Er hat Rückgriff auf ungenaue und auf falsche Informationen genommen, und zwar auf Informationen von Linksextremisten. Er hat aus einer linksextremistischen Zeitung zitiert und er hat eben falsche Behauptungen übernommen, insbesondere von einem AfD-Hasser, Andreas Kemper.
Ich kann jetzt gar nicht auf diese ganzen Fehler eingehen, die dabei aufgegriffen wurden.
Die Behauptung zum Beispiel, dass 2.500 Rechtsextremisten mit der AfD in Chemnitz demonstriert hätten, wird von den Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz als falsch dargestellt. Das ist eine politische Lüge gewesen. Das Tolle an der Geschichte ist, dass dann so eine Art Rechtfertigungsversuch stattgefunden hat.
Kramer meinte – und er log dabei –, dass die Quelle angeblich eine Videokonferenz der Amtsleiter gewesen wäre. Allerdings – das muss man dazu sagen – wird dies auch vom Bundesamt vehement bestritten. Es wurde in dieser Amtsleiterkonferenz nicht erwähnt. Das geht aus dieser E-Mail auch hervor, die in den Zeitungen publiziert worden ist. Es ist insbesondere erwähnt worden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz vehement abgestritten hat, dass das zu demonstrierende rechtsextreme Potenzial bei dieser Demo überhaupt quantifizierbar gewesen wäre. Er hat also glatt gelogen.
Er hat nicht einmal den Anstand dazu, das zuzugeben. Das ist ein großes Problem. Ich will jetzt gar nicht so sehr ins Detail gehen, was er noch alles Falsches behauptet hat. Vielleicht nur noch ein einziger Punkt, der auch in dieser E-Mail des Mitarbeiters des Landesamts für Verfassungsschutz erwähnt wird, nämlich dass bei dieser Prüffallbekundung unter anderem auch auf sogenannte externe Experten gesetzt worden ist. Er hat die eigene Fachabteilung übergangen. Dabei ist unter anderem auf ein Gutachten eines emeritierten Professors der Politikwissenschaft eingegangen worden. Ich kann mir schon vorstellen, wer damit gemeint war. Der Mitarbeiter des Landesamts führt dazu aus – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren –:
„Nur beispielhaft zu erwähnen sind die Seiten 11, 12 auf denen sich über eine ganze DIN-A4-Seite dieses Gutachtens nicht annähernd ein vollständiger, in sich schlüssiger Satz befindet und das von Rechtschreibfehlern strotzt.“ Das ist die Arbeit Ihres Herrn Kramer: ohne Qualitätskontrolle, einfach nur ideologischen Vorgaben folgend – und zwar denen seiner Partei, die ihn dazu aufgefordert haben, auf die AfD verstärkt Druck auszuüben und damit das Landesamt für Verfassungsschutz zu missbrauchen.
Das ist definitiv keine neutrale Amtsführung. Das ist keine unpolitische Verwaltung. Das ist im Grunde die verfassungsfeindliche Instrumentalisierung eines Amts zur Bekämpfung der Opposition. Das allein wäre in jedem normal funktionierenden Rechtsstaat ein Grund dafür, seinen Hut nehmen zu müssen, allerdings natürlich nicht im rot-rot-grün regierten Thüringen.
Jetzt komme ich ein wenig auf Ihre Anwürfe zu sprechen. Sie sind im Grunde auf die Sache kaum eingegangen, die Sie hier sozusagen als Ablenkungsangriff vorgetragen haben. Zuerst gehe ich auf Frau Marx ein, die auf ihren Verfassungsschutzpräsidenten nicht eingehen wollte und deswegen mit dieser ewigen Landolf-Ladig-Debatte ablenken wollte. Da haben Sie also Landolf Ladig zitiert statt den Präsidenten, um den es eigentlich geht.
Wissen Sie, Frau Marx, Sie können hier eidesstattliche Versicherungen vorlegen noch und nöcher – niemand muss sich zu Unsinn äußern.
Wenn Sie etwas behaupten, haben Sie die Darlegungsbeweislast. Das sollten Sie als Juristin wissen. Ich weiß nicht, ob Sie noch praktizieren, aber auf jeden Fall sollten Sie es eigentlich wissen. Sie sollten vielleicht aus der Geschichte solcher Versuche, aus Wortklauberei irgendeine Autorenschaft herzuleiten, wissen, dass das nicht funktioniert. Bestes Beispiel ist Andrej Holm, ehemaliger Staatssekretär der Linken in Berlin. Bei dem hat man das auch versucht. Am Ende ist es vor Gericht krachend gescheitert.
Er braucht auch nicht klagen. Wenn ein Linksextremist, ein AfD-Hasser, irgendetwas behauptet,
dann ist das keine Auseinandersetzung mehr. Das muss ich einfach mal ganz ehrlich sagen. Sie haben sich mittlerweile so tief in ihrem eigenen AfDHass verrannt, dass man sich mit solchen Argumenten auch nicht auf gerichtlicher Ebene auseinandersetzen muss. Es tut mir leid.
Das sehen Sie übrigens auch an Ihren weiteren Einwürfen. Sie kommen mit jeder Menge Wortklauberei.
Nehmen Sie es mir nicht übel: Schafe oder Wölfe – daraus leiten Sie eine rechtsextreme Einstellung her? Das ist ähnlich wie das Morgenmagazin des ZDF, was neulich in einem Interview zu Herrn Meuthen meinte: Ja, „Amboss oder Hammer sein“, das hat ja Björn Höcke verwendet und „Amboss oder Hammer sein“ – das kommt doch von Hitler, das hat doch Hitler verwendet.
Nein, meine Damen und Herren. Da zeigt sich eben nur ideologische Verblendung: „Amboss oder Hammer sein“ ist ein Zitat aus einem Gedicht von Goethe. Es geht nicht auf Hitler zurück.
Man kann sich mit solchen Verschwörungstheorien, mit solchen Wortklaubereien natürlich bestmöglich zum Löffel machen. Im Übrigen, apropos Wortklauberei – ich weiß ja, dass Sie gern mit solchen Sprüchen kommen wie „Man muss Sie jagen, wir werden Sie jagen“.
Natürlich ist das gesagt worden, das sind natürlich Begrifflichkeiten in der
überspitzten politischen Debatte, aber ich will Ihnen einmal ein paar Zitate von Ihren Jungs und Mädels vorlesen, zum Beispiel von Herrn Laschet von der CDU, der vor Kurzem behauptet hat, man müsse die AfD bis aufs Messer bekämpfen. Was ist denn der dann? Oder fangen wir mal mit Herrn Söder an: Der sprach davon, dass die AfD bis aufs Blut bekämpft werden müsse – bis aufs Blut!
Oder Herr Stegner – die SPD steht ja heute so ein bisschen im Mittelpunkt mit ihrem Präsidenten. Herr Stegner: Man müsse das Personal der Rechtspopulisten attackieren. Als seien sie so klein mit Hut.
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen, meine Damen und Herren.
Das, was Sie wollen, das ist die Bekämpfung von Oppositionsarbeit. Sie bekämpfen die Oppositionsarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz – dank Ihrem SPD-Verfassungsschutzpräsidenten – und Sie tun es, indem Sie die Meinungsfreiheit immer weiter unterdrücken. Sie versuchen die Kritik am Islam, Sie versuchen die Kritik an der Asylkrise, die Sie verursacht haben, die versuchen Sie zu bekämpfen. Sie versuchen sie als verfassungsfeindlich darzustellen. Aber ich will Ihnen einmal etwas sagen: Dazu gibt es Gerichtsurteile. Ich will Ihnen mal aus einem zitieren, das war das Bundesverwaltungsgericht. Es hat zu einer anderen Partei ausgeführt, dass programmatische Ziele – die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität und der deutschen Interessen, die Verhinderung einer multiethnischen, multikulturellen Gesellschaft bzw. die Verhinderung von Überfremdung, der Verlust der demokratischen Selbstbestimmung infolge von Mehrheitsverlust –, dass diese Ziele nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Das ist explizit bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Was Sie hier also die ganze Zeit behaupten, auch Herr Adams, ist nichts anderes als politische Lüge.
Wer so etwas tut wie Sie, wer sich aufschwingt zum Jakobinertum, wer versucht, Meinungen dadurch zu verhindern, indem er sie in eine Reihe mit Verfassungsfeinden stellt, indem er sogar dazu kommt, dass diese Menschen, die so etwas tun, Stichwortgeber für einen Mordanschlag werden, der ist selbst mit dafür verantwortlich, dass die Meinungsfreiheit in diesem Land unter die Räder gekommen ist. Schauen Sie sich einmal heute den „Focus“ an. Da ist ein schöner Artikel drin. 78 Prozent aller Deutschen sind der Meinung, man kann seine Meinung nicht mehr frei äußern – heute im „Focus“.
Da stellen Sie sich hierhin, Sie, die Sie alle dafür verantwortlich sind, und sagen: „Was denn? Die Meinungsfreiheit gibt es doch, ihr habt doch die Meinungsfreiheit.“ Nein, meine Damen und Herren, das Volk sieht das schon ganz lange anders.
Das, was Sie hier tun, meine Damen und Herren – 25 Prozent der Bevölkerung, die nämlich wahrscheinlich uns wählen werden, 20 bis 25 Prozent, in die Ecke von Verfassungsfeinden zu stellen, da werfen Sie uns Spaltung vor? Das ist ja lächerlich. Sie spalten die Gesellschaft, indem Sie genau das tun, indem Sie versuchen, diese Menschen und ihre Vertreter im Parlament aus dem Diskurs herauszudrängen. Das ist wahres verfassungsfeindliches Verhalten.
Dabei schlagen Sie ja die tollsten Wolken: Ja, nach dem Mordanschlag von Halle, natürlich war die AfD dran schuld. Wir haben darauf gewartet. Es war logisch, dass diese absurde These kommen musste, diese Verschwörungstheorie, aber nicht nur die – auch die Gamerszene wollen die Grünen und die CDU jetzt beobachten. Ganz tolle Sache! Also Sie kriminalisieren eine Bevölkerungsgruppe nach der anderen, bis nichts mehr von der Demokratie übrig ist, und da sage ich Ihnen eines: Sie sollten ganz still sein, von Verfassungsfeinden zu sprechen. Verfassungsfeinde sind linksextreme Gewalttäter, die von Ihnen unterstützt werden. Das sind natürlich auch rechtsextreme Gewalttäter – keine Frage –, es sind aber auch diejenigen Jakobiner, die die Meinungsäußerung Stück für Stück sozial ächten wollen. Und zu den Gegnern der Verfassung – das sage ich jetzt mal explizit in Richtung CDU – gehören auch gnadenlose Opportunisten, die zum Beispiel einen Mordanschlag wie in Halle dazu nutzen, eine parlamentarische Oppositionsfraktion an den Pranger zu stellen, obwohl Sie ganz genau wissen, dass diese Oppositionspartei nie etwas mit Antisemitismus zu tun hatte, selbst Juden in ihren eigenen Reihen hat, dass sie eine entsprechende jüdische Vereinigung in ihren Reihen hat. Wer so etwas macht, so schäbig handelt, der ist ein gnadenloser Opportunist.
Der versucht im Grunde genommen, so einen Mordanschlag aus machtpolitischen Gründen zu missbrauchen und dann auf eine unliebsame, weil erstarkende Oppositionspartei einzuschlagen. Damit haben Sie sich selbst auch an den Pranger gestellt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ja, es ist gut,
über Gewaltkriminalität in Thüringen zu reden, meine Damen und Herren, auch von der SPD.
Nein, es geht um Gewalt.
Die hat sich nämlich seit 2014, seit Rot-Rot-Grün hier regiert, um 20 Prozent erhöht, nämlich von 3.827 Tatverdächtigen auf 4.500 im letzten Jahr.
Betroffen, meine Damen und Herren, sind davon alle Bürger, vor allem natürlich die, die am schutzwürdigsten sind. Eine vernünftige Landesregierung und eine vernünftige regierungstragende Partei würde sich darum kümmern, dass sich die Sicherheitslage für alle Bürger verbessert.
Damit hat die SPD aber nicht viel im Sinn. Die SPD geht anders an die Sache heran. Die sagt sich: Schauen wir doch mal, wo wir betroffen sind. Wir haben viele Kommunalpolitiker und für die richten wir jetzt eine spezielle Hotline ein
und den Straftatbestand der üblen Nachrede wollen wir auf Vertreterinnen und Vertreter des Kommunalbereichs ausdehnen. Man denkt also in allererster Linie nicht an den Bürger, man denkt an sich.
Nun bin ich, Herr Hey, seit Neuestem auch Kommunalpolitiker und ich kann Ihnen eines sagen: Meine Partei ist mit Sicherheit wesentlich mehr das Ziel von Gewalt.
Da merkt man es doch schon wieder, dieses relativierende Verhältnis zur Gewalt, wenn es die Richtigen trifft.
Solange es gegen die AfD geht, ist das für Sie doch alles in Ordnung.
Wissen Sie, meine Damen und Herren, ich will Ihnen mal eines sagen: Frau Marx stellt sich hierhin, bringt ein satirisches Bild und will damit die Gewaltgeneigtheit von AfD-Anhängern begründen.
Ich will Ihnen mal eines sagen, Frau Marx: Auf einen Abgeordneten der AfD ist vor ein paar Wochen ein Brandanschlag verübt worden. Er und seine Frau haben in einem Haus übernachtet, dann ist es angezündet worden, obwohl man wusste, dass er da drin war.
Es gibt regelmäßig Gewalttätigkeiten gegen AfDAbgeordnete, auch am Stand, das haben wir alle schon erfahren. Wir haben Probleme mit unseren Wahlkreisbüros, da sind schon zigfach die Scheiben eingeschmissen worden. Wir haben – um mal den Fall Björn Höcke zu bringen, den Sie ja hier sozusagen wieder als Beelzebub hingestellt haben – erst vor Kurzem die Situation gehabt, dass Herr Höcke eine Veranstaltung in einem Plattenbaugebiet in Erfurt-Nord durchführen wollte. Da hat ihm der Personenschutz, also die Polizei, gesagt: Herr Höcke, es tut uns leid, wir können für Ihre Sicherheit nicht garantieren. Raten Sie mal, warum? Weil Ihre Anhänger dort waren, die Antifa. Die gewalttätige Antifa hat verhindert, dass sich ein Politiker dort betätigen kann, und zwar ganz normal, indem er eine Rede hält oder sich mit Leuten trifft und sich mit denen unterhält. Da fange ich noch gar nicht damit an, wie man mit ihm zu Hause umgegangen ist. Dass da auch wieder Ihre Anhänger – Antifa, die typische Antifa – durch das Dorf marschiert sind und dort dann skandiert haben: „Was wir wollen, ist nicht viel, Björn down Höckes Domizil“. Also Gewaltaufrufe.
Und all das wird von Ihnen verharmlost, da hört man keine Distanzierung, im Gegenteil. Ich kann mich noch gut erinnern, wie einige von Ihnen hier vorn standen, als wir eine Demonstration hier vorn in der Sebastian-Bach-Straße gemacht haben, wie Sie die Linksextremisten von der Antifa, die Vermummten, die Steine in unsere Demo geworfen haben, wie Sie sie vor dem Räumen geschützt haben, indem Sie sich einfach vor der Polizei aufgebaut haben.
Das ist Ihr gestörtes Verhältnis zur Gewalt, das muss man auch mal ganz klar sagen.
Das ist überhaupt keine Lüge. – Wenn ich jetzt noch mal auf Herrn Adams eingehe: Herr Adams spricht hier von wertschätzendem Diskurs und zwei Sätze später sagt er zu uns: Das sind die Feinde der Demokratie. Also, meine Damen und Herren, Sie widerlegen sich doch selbst. Wissen Sie, Sie könnten so viel machen. Wir haben zum Beispiel vor ein paar Monaten einen Antrag eingebracht, beispielsweise die Wohnanschrift von Kommunalkandidaten bei der öffentlichen Bekanntmachung nicht zu veröffentlichen. Das haben Sie abgelehnt. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme gewesen, um das Eigentum von Leuten zu schützen oder um die Familie von Kommunalpolitikern zu schützen.
Das hätten Sie machen können, Sie wollten es nicht. Was Sie jetzt machen, ist wieder ein Sonderrecht für Abgeordnete oder Kandidaten der Altparteien. Das ist nicht in Ordnung. Es gibt eine Hotline für Sicherheit, das ist die 110.
Da braucht man keine Extra-Hotline für Kommunalbeamte oder Kommunalabgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, nun will ich den Nachmittag mit diesem spannenden Thema nicht überstrapazieren und mich deswegen etwas kürzer fassen.
Auch wir werden – ich weiß, das ist natürlich ein Thema, dazu kann man mal reden, ohne dass Sie gleich an die Decke fahren. Insofern müsste man die Chance eigentlich nutzen und länger dazu reden. Aber ich will es lassen.
Ich kann zu der Datenschutzordnung sagen: Wir brauchen sie. Es liegt nun auch ein fertiger Entwurf vor, den man mittragen kann, auch wenn wir beim einen oder anderen Punkt noch Zweifel haben, ob das wirklich die optimale Lösung ist, insbesondere bei § 6, bei der Regelung der Veröffentlichung und öffentlichen Beratung.
Da sehe ich schon die Gefahr, dass es auch weiterhin zu Lückentexten kommt, die der Lesbarkeit parlamentarischer Dokumente nicht unbedingt dienlich sind. Da wird man aber sehen, wie die Praxis diese Bedingungen hier auslegt und anwendet. Wie gesagt, da gehen wir mit einem gewissen Vertrauensvorschuss rein und werden deswegen auch der Da
tenschutzordnung des Thüringer Landtags zustimmen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich möchte mal zum Einstieg in den Debattenbeitrag den Jagdwissenschaftler Fritz Nüßlein zitieren, weil ich denke, das passt ganz gut. Er sagte: „Es ist keine große Kunst, Forstwirtschaft zu treiben, wenn man den Faktor Wild ausschalten würde, und es ist nicht schwer, Jagdwirtschaft zu treiben, wenn man auf den Wald keine Rücksicht zu nehmen braucht. Eine Kunst ist es aber, beide so zu treiben, dass Wald und Wild zu ihrem Recht kommen.“ Ja, das ist ein kluges Wort, aber mit Kunst hat Rot-Rot-Grün halt nicht viel zu tun, das merkt man auch Ihrer Jagdgesetznovelle an.
Im Grunde ist das, was uns vorliegt, ein Antiwildgesetz. Schalenwild, insbesondere Rotwild und Rehwild, werden faktisch wie Schädlinge behandelt, Jäger mutieren zu so einer Art Schädlingsbekämpfer.
Ein Paradigmenwechsel liegt dem Ganzen zugrunde und der lautet: Wald vor Wild!
Ja, Beispiele dafür gibt es, ich komme gleich darauf zurück.
Die Begründung dafür ist im Grunde immer dasselbe: der Klimawandel, der den Waldumbau erforderlich macht. Deswegen muss das Rehwild dezimiert werden – Stichwort Mindestabschusspläne. Das ist übrigens das Rehwild, Herr Kummer, nicht das Rotwild, aber vielleicht kommt es ja in der nächsten Legislatur, wenn es wieder Rot-Rot-Grün gibt.
Am Ende ist das, was Sie in das Jagdgesetz reingeschrieben haben, im Grunde genommen nichts anderes als Waldbau mit der Kugel. Das ist nicht nachhaltig, das ist nicht waldgerecht. Schon deswegen ist der Gesetzentwurf abzulehnen.
Übrigens geht das weiter. Das Muffelwild ist – glaube ich – von Herrn Primas schon erwähnt worden. Das Aussetzen von Muffelwild, was sehr wichtig wäre, gerade angesichts der Bedrohung durch den Wolf und der Bestandsverluste, wird erschwert, obwohl gerade das Thüringer Muffelwild für den Genpool besonders wichtig ist, weil damit auch die Bestände auf Korsika aufgefrischt werden. Und was einem dabei ins Auge fällt, ist vor allem die starke Diskrepanz zu anderen politischen Positionen, die Sie haben – zum Beispiel bei der Tierwohlstrategie, Tierwohlstrategie für Nutztiere. Das auf der einen Seite und dann auf der anderen Seite die exzessive Bejagung von Wildtieren, das Beenden der Fütterungspflicht in Notzeiten. Das ist schon ziemlich krass, muss ich sagen. Daran merkt man eins: Tierschützer sind die Grünen und ihre Verbündeten schon lange nicht mehr.
Es geht weiter mit Verfassungsverstößen. Sie missachten im Grunde genommen die verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Die Frage, ob Schrotmunition bei der Jagd in einem Bundesland komplett verboten wird, ist natürlich ganz klar eine Frage des Waffenrechts. Und Waffenrecht ist Bundesrecht. Und genau diese Auffassung hat im Grunde auch die Bundesregierung bestätigt. Das hätten Sie nicht mal gemerkt, wenn wir Sie nicht im Ausschuss und in der Debatte hier in der ersten Beratung darauf hingewiesen hätten, dass es da eine entsprechende Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums gibt. Und diese Stellungnahme, dass man das bundesrechtlich einheitlich regeln muss, dafür gibt es gute Gründe, die Sicherheitsrelevanz zum Beispiel; das Abprallverhalten ist entsprechend anders.
Auch die Tatsache, dass ganz viele Schießstände für bleifreie Munition überhaupt nicht zertifiziert sind und dadurch natürlich auch enorme Unkosten entstehen, ist eine Frage, die nicht geklärt ist. Und wenn Sie jetzt sagen, dass das eine spezifische Ausnahme ist und wir das mit Naturschutz und dergleichen begründen, da muss ich sagen: Auch da sind Sie platt, da haben Sie überhaupt kein Argument auf Ihrer Seite. Denn es gibt Studien – beispielsweise aus Norwegen und auch aus anderen Ländern –, die klarmachen: Ein Verbot bleihaltiger Schrotmunition bringt der Umwelt gar nichts, vor allem angesichts der Tatsache, dass auch die Ersatzstoffe, die da verwendet werden, für Stahlschrot beispielsweise, durchaus eine genauso umweltverheerende Wirkung haben können.
Man stellt also fest, insbesondere wenn ich jetzt Herrn Kummer mit seiner Rede noch mal Revue passieren lasse: Sie begehen einen Verfassungsverstoß. Ja, wenn man gegen die Gesetzgebungskompetenzen der Verfassung stößt, ist es ein Verfassungsverstoß. Sie begehen einen Verfassungsverstoß aus marginalen Gründen, aus „marginalen Gründen“ – das war ja sein Wort. Im Grunde: Es bringt nichts, es hebt nichts, aber man macht es trotzdem.
Weiterer Stichpunkt: Fallenjagd, Verbot von Totschlagfallen, von Schlagfallen. Das geht natürlich klar zulasten vieler bedrohter Tierarten, die durch invasives Raubwild bedroht sind, es geht also zulasten des Artenschutzes.
Und das, obwohl in Deutschland die gebräuchlichen Schlagfallen zertifiziert sind, artenschutzkonform sind. Wenn ich jetzt auch da wieder an die bestehende Diskrepanz denke – eine Mausefalle ist auch eine Totschlagfalle, die kann ich mir bei Bedarf zu Hause jederzeit hinstellen und aufspannen, aber als Jäger, der ich ausgebildet bin, mit solchen Fallen fachgerecht umzugehen, darf ich es nicht. Das ist absurd, das ist ein Wertungswiderspruch im Recht, den Sie auch gar nicht erklären können. Bei der Aussage von Herrn Kummer, dass er bei seinen Mausefallen zu Hause auch feststellt, dass die Maus nicht tot ist, dann weiß ich nicht, wie er die Mausefalle aufgestellt hat. Vielleicht hätte er mal die Anleitung lesen müssen.
Also wenn ich eine Mausefalle aufstelle, dann ist sie tot, die Maus.
Ja, wahrscheinlich, danke für den Hinweis. – Das kann auch nicht dadurch verbessert werden, dass man jetzt am Ende beispielsweise eine Schalldämpferregelung aufnimmt, um damit die Jägerschaft zu ködern. Das hat die Jägerschaft schon lange durchblickt, den Köder wird sie nicht schlucken.
Fakt ist also: Ihrem Gesetzentwurf kann man nicht zustimmen, wir haben deswegen Änderungsanträge eingebracht, wir haben das übrigens zuallererst, vor dem CDU-Antrag, im Ausschuss getan. Der CDU-Antrag, der dann einging, enthielt im Grunde 95 Prozent unseres Änderungsantrags. Nur um mal richtigzustellen, wer hier von wem abgeschrieben hat,
das muss ich – denke ich – in dem Zusammenhang schon mal erwähnen. Im Übrigen, das muss ich auch noch dazu sagen, haben Sie nicht mal richtig abgeschrieben: Wenn Sie schon das OWi-Fallenverbot aufheben – was richtig ist, was wir auch gemacht haben, haben Sie gut abgeschrieben –, dann hätten Sie aber auch abschreiben sollen, dass man die entsprechende Ordnungswidrigkeit dazu wieder entfernt. Das haben Sie nämlich vergessen. Also wenn abschreiben, dann bitte richtig.
Ansonsten können wir nur darum werben, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Er verschlankt die Jagdbeiräte, entbürokratisiert also in dem Zusammenhang auch, er korrigiert diverse Fehlstellungen des Gesetzentwurfs.
In der Tat, er erwähnt nicht den Wolf. Warum erwähnt er den Wolf nicht? Nicht weil wir nicht mitarbeiten wollen, sondern weil wir natürlich Ihre Argumente kennen. Sie werden sagen: Das ändert doch nichts. Wir haben es einen Tagesordnungspunkt vorher gehört: Es bringt ja nichts, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen! Wir wissen doch alle, dass Sie es ablehnen. Deswegen haben wir es auch nicht aufgenommen.
Weil wir immer noch ein bisschen darauf setzen, dass eine inhaltliche, sachliche Auseinandersetzung stattfindet. Dass das nicht von Ihnen kommt, dass das nicht von der Linken kommt, dass Sie mit demokratischer, sachlicher Auseinandersetzung nichts zu tun haben, das ist uns bekannt. Aber es
gibt ja immer noch Restbestände von Demokraten hier im Haus, die sich vielleicht doch mit der sachlichen Arbeit auseinandersetzen. Darauf setze ich einfach.
Dann gab es jetzt einige Abschlussreden in dem Zusammenhang – von Frau Becker, aber auch von Herrn Primas: warum man denn die AfD wählt und wieso das der Fall ist. Dazu muss ich jetzt auch mal was sagen. Wer die AfD wählt, der weiß schon, warum er das tut. Er macht es zum Beispiel, weil wir gute jagdpolitische Positionen vertreten. Und der weiß natürlich auch, wenn er die AfD wählt, dann wählt er Sie alle ab.
Auch das ist übrigens ein durchaus akzeptabler Grund. Darüber kann man natürlich sauer sein, aber, Frau Becker, da helfen keine verbitterten Appelle an den Wähler, der wird die nicht hören. Sie werden nach der Wahl weiter bei unter 10 Prozent rumkrebsen. Sie werden erst dann etwas ändern, wenn Sie Ihre Politik ändern, wenn Sie die Politik im Interesse unseres Volkes machen.
Das hat mit völkisch nichts zu tun.
Ich sage in dem Zusammenhang auch mal eins: Der Vergleich von Herrn Primas – ich schätze den Kollegen eigentlich –, aber der Vergleich von Nationalsozialismus mit unserer Politik, der ist hanebüchener Unsinn, der ist unfair bis dahinaus.
Ich darf in dem Zusammenhang einfach mal die Frage stellen: Wann hat jemals ein AfD-Abgeordneter dieses Hauses den Holocaust verherrlicht?
Denken Sie mal bitte darüber nach, was Sie hier erzählen. Er hat niemals den Holocaust verherrlicht.
Er hat auch niemals zu einem Angriffskrieg aufgestachelt. Meine Damen und Herren, das ist wirklich ein absolut infamer Vorwurf. Im Grunde genommen zeigt es, was Sie für ein Menschenbild haben. Ich meine, egal was man hier sagt, was ich sage, was meine Kollegen sagen: Sie haben offensichtlich den Aluhut auf, Sie denken, irgendwo unter dieser bür
gerlichen Schicht der Leute steckt der kleine, fiese Nazi, der irgendwann zum Durchbruch kommt.
Das ist nichts anderes als eine Verschwörungstheorie. Sie sollten diese Verschwörungstheorie mal aufarbeiten, vielleicht müssen Sie dazu auch zum Arzt gehen. Fair ist es jedenfalls nicht, solche Vorwürfe in einer jagdpoliltischen Debatte zu äußern. Das will ich mal ganz klar dazu sagen. Danke.
Eine vernünftige, ausgewogene Jagdpolitik, Herr Kummer, die setzt nicht auf die Kugel, die setzt auch auf Schutzmaßnahmen. Das habe ich gesagt. Natürlich gehört auch ein entsprechender angepasster Wildbestand dazu. Aber die Tendenz, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aufgemacht haben, mit Mindestabschussplänen, dem Entfallen der Fütterungspflicht in Notzeiten, es ist doch ganz klar, worauf das hinauslaufen soll: Das Wild, das auch die neuen Bäume verbeißt, Schälschäden verursacht, soll weg. Da sind Sie genau in der Tendenz drin, die Sie bereits in anderen Bundesländern haben. Dann schauen Sie sich einfach mal in den an
deren Bundesländern um, was dort geschieht. Das hat mit waidgerechter Jagd nicht mehr viel zu tun. Da geht es darum, den Wald wildfrei zu bekommen, damit die Bäume schön wachsen, damit man sie entsprechend vermarkten kann. Das ist aus unserer Sicht nicht fachgerecht, nicht sachgerecht.
Ja, stilllegen. Das kommt dann auch noch dazu, richtig.
Ich beantrage die namentliche Abstimmung!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Frau Berninger, Ihnen natürlich auch alles Gute zum Geburtstag von der rechtspopulistischen Fraktion.
Trotzdem muss ich Ihnen sagen, dass ich, obwohl Sie Geburtstag haben, dem Antrag nicht zustimmen kann, aber ich werde Ihnen besonders schonend beibringen, warum wir das nicht tun.
Der Antrag ist ein rein ideologischer Antrag.
Er ist im Grunde für die typische multikulturelle Klientel von Rot-Rot-Grün geschrieben und er enthält außer den typischen hypermoralischen Formeln wirklich null Inhalt.
Das ist im Grunde ein Beispiel dafür, wie man die für Europa konstitutionelle Rechtsstaatlichkeit Stück für Stück durch Übermoral ersetzt. Das ist ein völlig falscher Weg, schon deswegen können wir diesen Antrag nicht mittragen.
Ich will das vielleicht mal ein bisschen auseinandernehmen. Das fängt schon bei den Formulierungen unter Punkt I.1 an. Da indizieren Sie im Grunde genommen mit Ihrer Formulierung, dass sich die europäische Idee von sozialer Gerechtigkeit, Humanismus und internationaler Solidarität nur verwirklichen lässt, wenn Europa die Aufnahme von Flüchtlingen in jeder Hinsicht gewährleistet. Also jeder, der hierherkommen will, soll auch einen Weg nach Europa finden. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Seit 2015 sind ein paar Millionen Migranten nach Deutschland gekommen. Das hat zu erheblichen gesellschaftlichen Verwerfungen geführt,
man spricht nicht selten auch von Spaltung – nicht wahr, Herr Wolf? –, von Spaltung. Das Ganze ist auch noch mit einem jährlichen zweistelligen Milliardenbetrag zu bezahlen. Sie sollten doch mitbekommen haben, welche Probleme allein diese paar Millionen Menschen in unserem Land hervorgerufen haben.
Jetzt sind aber laut UNO-Flüchtlingshilfe im Jahr 2018 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht gewesen, also jedenfalls in weiterem Sinne auf der Flucht. Sie suchen nach besseren Lebensumständen usw. usf. Und wo gehen die hin? Natürlich dahin, wo die Lebensumstände am besten sind. Und welcher entwickelte moderne Industriestaat hat die besten, höchsten Sozialstandards und zieht damit natürlich auch die meisten dieser Menschen an? Richtig, es ist Deutschland.
Da können Sie jedes europäische Verteilmodell vergessen. Wie sehr das zur Makulatur wird, sehen Sie an der Dublin-Verordnung, die ja vorsieht, dass derjenige, der europäischen Boden betritt, um dann Asyl zu beantragen oder Flüchtlingsschutz zu genießen, sein Verfahren und seinen Aufenthalt dort nehmen muss, wo er das erste Mal europäischen Boden betreten hat. Das geschieht nicht, im Gegenteil, die Leute versuchen alle dahin weiterzureisen, wo es die meiste Knete gibt, und das ist nun mal Deutschland. Dass das mit 68,5 Millionen Menschen nicht geht, das sollte eigentlich jedem klar sein.
Zweiter Punkt: Es ist Ihre Behauptung, dass die Seenotrettung kriminalisiert wird. Aber das stimmt ja nicht. Seenotrettung wird nicht kriminalisiert, Seenotrettung wird hoch geschätzt, auch von uns, von der AfD.
Was wir nicht schätzen, ist, dass man versucht, die Leute nach Italien zu bringen, damit sie von dort aus nach Europa weiterreisen können, obwohl sie kurz vor der libyschen Küste aus seeuntüchtigen Schlauchbooten in hochseetaugliche Schiffe umgesetzt werden. Das ist natürlich eine Sache, die können wir nicht mittragen. Das ist in der Tat kriminelle Schlepperei.
Deswegen ist es auch völlig richtig, dass unser Freund Salvini in Italien hier die rote Karte gezeigt hat und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen hat.
Es ist schlicht keine Seenotrettung. Wenn man Seenotrettung betreiben wollte, dann könnte man diese Menschen auch in sicheren Häfen in Libyen oder in Marokko oder anderen Anrainerstaaten
Nordafrikas unterbringen und hätte seinen Rettungsauftrag genauso gut und erfolgreich erfüllt.
Über Ihre Variante der Seenotrettung, die eigentlich im Weiterschleppen besteht, freut sich am Ende nur die Schleppermafia, und die besteht eben leider – das muss man mittlerweile sagen – nicht nur aus denen, die den Migranten für teuer Geld den Sitz im seeuntüchtigen Schlauchboot verkaufen, sondern auch aus denen, die vor der Küste patrouillieren und diese Leute dann aufnehmen und dann weiter nach Italien bringen, denn diese Leute leben auch gut von dieser Tätigkeit.
Die leben nämlich gut davon, ein Gefühl zu verkaufen, ein toller Mensch zu sein. Das ist im Grunde nichts anderes als der Ablasshandel des 21. Jahrhunderts. Man finanziert sich dann eben entsprechend aus den Ablassgeldern, die heute „Spenden“ genannt werden.
Ja, schauen Sie mich mal an, Frau Rothe-Beinlich, und raten Sie mal, ob ich für Sie ein Mensch, ein Affe oder was weiß ich bin. Das überlasse ich dann Ihnen.
Aber zurück zum Text: Schauen wir uns mal eine der Protagonistinnen an, die bekannt geworden ist, Frau Carola Rackete. Der Vater arbeitet in der Rüstungsindustrie, ist dabei reich geworden. Die Tochter hat ein schlechtes Gewissen und erleichtert sich dieses pathologisch schlechte Gewissen auf Kosten einer ganzen Nation, indem sie Migranten über das Mittelmeer
nach Europa schleppt und dann Europa mit dem Problem alleinlässt. Das ist weder verantwortungsvoll, noch ist es in irgendeiner Form rational erklärbar. Das ist im Grunde genommen eine Form von Selbsttherapie, die kann eine vernünftige Gesellschaft nie unterstützen.
Dann kommen wir mal zu Ihrem dritten Unterpunkt: Da stellen Sie dann fest, dass die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen in der Verpflichtung stehen, humanitär initiativ zu werden, um andere Mitgliedstaaten für die Aufnahme von Flüchtlingen zu gewinnen. Das klingt ja noch harmlos. Aber was Sie darunter konkret verstehen, wird dann unter Ziffer II.1.c deutlich klarer. Da formulieren Sie dann nämlich, die Bundesregierung soll „von den europäischen Partnern und Partnerinnen verlang[en]“, dass sie entsprechend Migranten aufnehmen. Da stellen wir doch schon fest
das ist ja schade! –, dass Sie am deutschen Wesen die Welt genesen lassen wollen.
Das ist natürlich im Grunde genommen alter Brauch, der völlig untunlich ist, den wir nicht unterstützen können.
Frau Präsidentin, wir beantragen die namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir werden dem Flächentausch nicht zustimmen.
Na ja, was auch immer. Hören Sie doch einfach mal zu!
Genau.
Und zwar können wir zum einen nicht diesen ökologischen Gegenwert erkennen, den Sie hier nebulös umschrieben haben, Herr Kuschel. Fest steht, dass hier demnächst eine Landesfläche versiegelt wird, und zwar bester Ackerboden, 64.000 Quadratmeter. Wenn ich mir überlege, wie Sie an anderer Stelle immer den Klimaschutz wie eine Monstranz vor sich hertragen und Flächenversiegelung des Teufels ist, geht es hier plötzlich – holterdiepolter! – ganz schnell. Ich glaube, da setzen Sie sich doch sehr mit sich selbst in Widerspruch,
vor allem angesichts der Tatsache, als wir auch noch erhebliche Zweifel haben, ob gerechtfertigt ist, das angesichts der BUGA-Ausstellung durchzuführen, und momentan durchaus noch eine Menge Fragen zu klären sind, zumindest was das Nachnutzungskonzept angeht.
Ganz ehrlich, das ist uns eigentlich nicht so richtig erklärlich. Dass gerade Sie als Grüne da auch noch zustimmen, ist schon interessant. Mal eben so einen Acker von 64.000 Quadratmetern versiegeln, damit haben die Grünen kein Problem, aber sonst immer Klimaschutz vor sich hertragen.
Wir machen das nicht so. Wir sind da nicht so widersprüchlich in unserem Abstimmungsverhalten. Deshalb können wir da nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich könnte es jetzt kurz machen und sagen, natürlich stimmen wir der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen zu, aber so einfach ist das eben nicht. Herr Kuschel und Herr Fiedler haben das mit ihren Redebeiträgen schon gezeigt. Auf diese möchte ich jetzt natürlich noch etwas eingehen.
Vielleicht zunächst zu Herrn Kuschel: Sie haben gesagt, das ist jetzt das zehnte Mal, dass das Kommunalabgabengesetz geändert wird. Ich finde, das ist auch ein bemerkenswerter Fakt. Er zeigt vor allem, was die letzten Änderungen angeht, wie viel Druck Sie doch vonseiten der AfD verspüren.
Jedes Mal, wenn eine entsprechende Änderung in Sachen Straßenausbaubeiträge erfolgt ist, ging dem ein Antrag der AfD voraus. Ich will jetzt nicht noch einmal die ganze Parlamentsgeschichte der letzten fünf Jahre hier erzählen, aber das kann man schön ablesen, welcher Antrag zuerst kam und welcher dann ein paar Monate später nachfolgte, nachdem der Antrag abgelehnt worden ist. Es war nämlich immer Ihrer.
Natürlich können Sie sagen, Herr Kuschel, was die AfD da wollte, das ist nur die Fortsetzung des Unrechts – das fand ich übrigens eine bemerkenswerte Vokabel, „die Fortsetzung des Unrechts“ – und wir hätten nur abgeschrieben.
Das, muss ich sagen, ist natürlich eine besonders coole Bemerkung, wir hätten nur abgeschrieben. Dann stehen Sie hier vorn, Herr Kuschel, und sagen die ganze Zeit, wir haben uns immer an Brandenburg und an Bayern orientiert.
Wenn aber wir das machen, wenn wir mal schauen, was in anderen Bundesländern funktioniert, wie man etwas für die Bürger tun kann, dann ist das plötzlich des Teufels.
Also, Herr Fiedler, nein Herr Kuschel, daran glauben Sie selbst nicht. Es tut mir leid, Herr Fiedler, dass ich Sie immer verwechsle. Herr Kuschel, daran glauben Sie selbst nicht.
Den Gesetzentwurf hätte es heute hier nie zur Verhandlung gegeben, wenn wir nicht im Mai letzten Jahres mit unserem Gesetzentwurf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert hätten.
Erst das war der Grund, warum Sie insbesondere jetzt vor den Wahlen die Hosen gestrichen voll hatten, dass das zum Wahlkampfthema der AfD wird. Deswegen haben Sie sich dieses Themas angenommen, deswegen sind hier reihenweise die Kollegen der etablierten Parteien auch umgekippt,
haben zumindest theoretisch Interesse gezeigt – wie die CDU, praktisch kann sie sich ja nun doch nicht ganz durchringen. Aber der Anstoß – und das haben wir wohlwollend vermerkt – kam von uns.
Da merkt man eben: Selbst wenn keine Zusammenarbeit möglich ist, so ein bisschen antreiben kann man Sie ja doch. Und das ist – das darf ich vielleicht sagen – natürlich hier auch dringend notwendig, denn man kann mal eines sagen: Die bisherige Rechtslage ist im Grunde eine Katastrophe, die ist sozial ungerecht und allgemein ungerecht. Insbesondere betrifft das den ländlichen Raum, also Hauseigentümer im ländlichen Raum, die davon betroffen sind, gerade in dem Bereich, wo wir starke Vermögensverfälle haben, insbesondere bei Hauseigentümern, Grundstückseigentümern. Und dann kommt noch hinzu, dass die aktuelle Rechtslage auch darauf abstellt, wie gut es der Gemeinde geht, wie finanziell gut die dasteht. Die eine kann teilweise oder ganz auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten, die nächste muss es erheben – und das Ganze rein zufällig für den Betroffenen, eben da, wo er sein Häuschen von der Oma geerbt hat. Da sage ich mit Blick auf das Grundgesetz: Einheitliche Lebensverhältnisse sind das nicht und deswegen muss man das auch ändern. Deswegen gab es unseren ersten Gesetzent
wurf und deswegen hat die Koalition da jetzt auch entsprechend zu Recht aufgesattelt.
Vielleicht komme ich jetzt mal zu Herrn Fiedler – zum richtigen Herrn Fiedler. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün ist Ihrer Meinung nach unzulänglich. Da haben Sie natürlich recht – er ist nicht so gut wie unserer.
Das fängt schon bei der Stichtagsregelung an. Natürlich ist das blöd, irgendwo darauf abzustellen, wann welche Rechnungen bei der Gemeinde eingegangen sind. Das ist eine schlechte Lösung. Herr Kuschel findet das ja offenkundig auch nicht sonderlich toll, aber er hat sich da nicht durchsetzen können. In unserem Gesetzentwurf stand es anders drin. Deswegen hätten Sie natürlich dem zustimmen können, wenn Angela Merkel nicht gewesen wäre. Okay, das verstehe ich, damit kommen wir klar.
Andererseits muss ich sagen, Herr Fiedler: Sie malen hier doch so ein bisschen im Vollzug den Teufel an die Wand. Man könnte fast den Eindruck haben, mit diesem Gesetz, das heute diskutiert wird, führt man die Straßenausbaubeiträge erst ein. Dann würde ich das ja verstehen. Aber es ist eben andersrum: Eingeführt wurden sie damals in den 90er-Jahren von der CDU, heute werden sie abgeschafft, zumindest für die Zukunft. Dass man natürlich keine ideale Lösung für die Vergangenheit findet, liegt in der Natur der Sache. Natürlich kann man mit Ungerechtigkeitserwägungen argumentieren, dass man sagt: Da gibt es jetzt eine Menge Leute, die haben zwischenzeitlich gezahlt. Wie erkläre ich denen denn, dass jetzt andere, die Widerspruch eingelegt haben, nicht mehr zahlen müssen? Das ist eine Ungerechtigkeit, die in der Natur der Sache liegt und die man nur verhindert, wenn man die eigentliche Ungerechtigkeit beibehält, nämlich das relativ willkürliche Erheben von Straßenausbaubeiträgen. Und das kann ja nun nicht die Lösung sein. Deswegen muss man – meine ich – in dem Punkt mit Herrn Kuschel argumentieren, dass man sagt: Wenn jemand bereits Straßenausbaubeiträge bezahlt hat, dann ist das einerseits bedauerlich, andererseits ist es auch so: Diese Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kommt ihm bzw. seiner Familie irgendwann wieder zugute, weil die grundhafte Erneuerung spätestens nach 20 Jahren wieder fällig ist. Insofern ist dieses Argument auch aus der Welt zu schaffen.
Und dann muss ich mal eins sagen: Sie dürfen auch nicht vergessen, welche Ungerechtigkeiten diese Erhebungspraxis bisher auch im Detail mit sich brachte. Ich habe hier ein Schreiben einer Bürgerin, die weist auf ein ganz spezielles Thema hin, nämlich die Art und Weise, wie den Menschen, den Betroffenen auch verleidet worden ist, in Widerspruch zu gehen. Da stand nämlich immer im Bescheid, wenn man darauf hingewiesen hat, dass es eine Widerspruchsmöglichkeit gibt, dass es auch mit Verfahrenskosten verbunden ist. Und bei den Verfahrenskosten hieß es dann: Bleibt der Widerspruch erfolglos, tragen Sie die Verfahrenskosten in Höhe von zwischen 30 Euro und 3.000 Euro. Jetzt versetzen Sie sich mal in die Lage eines Bewohners im ländlichen Raum. Sein Grundstück mit dem Häuschen ist vielleicht 30.000 Euro wert, weil es schon ein bisschen älter ist – das ist gar nicht so unüblich –, und dann bekommt er eine Kostenandrohung für den Fall, dass er sein Recht in die Hand nimmt, in Höhe von 10 Prozent des Wertes seines Grundstücks. Das ist doch die wahre Ungerechtigkeit und die gilt es abzuschaffen!
Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir auch für diesen Gesetzesentwurf, auch wenn er von den rot-rot-grünen Koalitionären kommt, auch wenn er defizitär ist. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass wir an die Bestandskraft bzw. die fehlende Bestandskraft der Bescheide anknüpfen und damit auch ein für alle Mal alle Streitigkeiten der Vergangenheit abräumen. Das wäre möglich gewesen, das wäre auch finanzierbar gewesen.
Das hätte eine entsprechende haushaltspolitische Prioritätensetzung benötigt, da gebe ich Ihnen völlig recht. Und wo wir das Geld hernehmen, Herr Adams, da haben Sie doch nicht den leisesten Hauch eines Zweifels. Das wissen Sie doch ganz genau, das brauche ich Ihnen doch hier nicht erzählen.
Stichwort „Budget minderjährige unbegleitete Flüchtlinge“ – 70 Millionen Euro allein für diese Gruppe. Da sage ich Ihnen klipp und klar: Dieses Geld hätten Sie besser in die Infrastruktur und in die soziale Gerechtigkeit für die eigenen Leute investiert, zum Beispiel in die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Sie haben mich gefragt, ich habe Ihnen geantwortet.
Also, es hätte diese Möglichkeit gegeben. Und die Tatsache, dass Sie jetzt mit einem Entschließungsantrag um die Ecke kommen und sagen, na ja, so ein bisschen hat die AfD ja recht, es gibt da tatsächlich ein Ungerechtigkeitsproblem für die Fälle,
die momentan noch sozusagen in der rechtlichen Abwicklung sind, und für die machen wir jetzt schnell einen Härtefall auf, damit es nicht ganz so nach AfD klingt, das, meine Damen und Herren, ist doch eine wirklich ganz, ganz wacklige Brücke, die Sie sich da gebaut haben, gerade auch angesichts der Tatsache, dass Sie es gar nicht mehr verantworten müssen. Denn wir wissen doch eins: Nach dieser Landtagswahl haben Sie doch keine Mehrheiten mehr. Da müssen Sie sich um den Kram doch nicht mehr kümmern.
Das ist doch wohlfeil, was Sie hier tun.
Also nehmen Sie es mir nicht übel, damit versuchen Sie noch mal, die Leute zu täuschen. Ehrlicher wäre es gewesen, eine ordentliche Regelung an die Bestandskraft zu knüpfen. Und dann hätten Sie das Thema ein für alle Mal abgeräumt. So haben wir es vorgeschlagen. Sie haben es nicht nachvollzogen. Wir werden Ihnen trotzdem zustimmen, weil die Regelung, die Sie vorgeschlagen haben, mit allen Defiziten immer noch besser ist als das, was momentan Gesetzeslage ist. Danke schön.
Ja, ich wollte noch mal kurz auf unseren grünen Wortbeitrag eingehen: Wenn Sie immer wieder versuchen, solche Gesetze mit dem Klimaschutz zu begründen, dann ist es hier in dem Fall besonders absurd. Klimaschutz sollte ursprünglich mal dem Ressourcenschutz dienen.
Das, was Sie hier machen, ist genau das Gegenteil. Wenn Sie der Landesanstalt ermöglichen, dass auf den Forstflächen Windkraftanlagen entstehen, müssen Sie dafür Wälder, natürliche CO2-Senker abholzen. Das ist genau das Gegenteil von Ressourcenschutz, was Sie betreiben.
Worum es Ihnen geht, ist die Merkantilisierung des Waldes. Sie wollen Geschäfte machen. Sie wollen gar nicht Ressourcen schonen, das sollten Sie endlich mal ehrlich zugeben. Das, was Sie machen, ist eine Investitionspolitik oder eine Wirtschaftspolitik, die grün angestrichen wird, die sich aber im Kern gegen die natürlichen Ressourcen unseres Freistaats wendet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, wo fange ich denn jetzt an? Vielleicht gleich bei den Rechtfertigungsgründen, die Frau Marx gerade angesprochen hat. Rechtfertigungsgründe können Sie für Ihr demokratiefeindliches Vorhaben, die Einführung einer strengen Geschlechterquote, mit Sicherheit nicht anführen, denn das Gebot zur Förderung von Gleichberechtigung steht zwar in der Verfassung drin, in der Tat. Aber wissen Sie, was damit logischerweise nicht gemeint ist? Diskriminierendes Verhalten und massive Einbrüche in Verfassungspositionen.
Genau das machen Sie. Das ist so absurd, dass Sie gerade damit argumentieren. Unter anderem greifen Sie zum Beispiel auch ins Differenzierungsverbot ein, was gerade die Gleichbehandlung schützen soll. Das muss man erst mal hinkriegen, die Gleichbehandlung wie eine Monstranz bei einem Gesetzesvorhaben vor sich herzutragen und dann das Differenzierungsverbot zu verletzen. Das ist eine geniale Geschichte. Ich muss schon sagen: ganz großes Kino.
Im Übrigen muss ich sagen: Es ist auch ziemlich bösartig, wie Sie eben in Bezug auf die Gutachtenersteller argumentiert haben. Mit dem „klassischen Geschlecht“ – das sollten Sie wissen und das wissen Sie mit Sicherheit auch – sind natürlich Männer und Frauen gemeint. Also die Art und Weise, wie Sie hier versucht haben, die Gutachter lächerlich zu machen, das ist schon wirklich unter der Gürtellinie gewesen, Frau Marx. Das ist auch nicht Ihr Niveau, sollte auch nicht Ihr Niveau werden.
Wie gesagt, Rechtfertigung ist auch beispielsweise nicht möglich durch das Demokratieprinzip, das hat das Gutachten auch sehr schön herausgearbeitet, weil natürlich das Demokratieprinzip unserer Verfassung und auch unseres Grundgesetzes nicht verlangt, dass die Volksvertretung ein genaues Spiegelbild unserer Bevölkerung ist. Ich meine, das
ist auch ganz logisch. Schauen Sie sich mal einfach die Berufsgruppen an, die hier vertreten sind. Da merken Sie schon, wie groß da das Ungleichgewicht teilweise ist.
Je nachdem, wonach Sie das differenzieren, Sie werden nie auf ein entsprechendes exaktes Spiegelbild kommen, das ist auch gar nicht möglich.
Die verfassungsrechtlichen Positionen, gegen die Ihr Gesetzentwurf verstößt, hat Herr Kellner bereits ausführlich erläutert. Ich werde jetzt nicht noch mal alles wiederholen. Ich sage nur so viel: Es gibt in Thüringen und in Deutschland sehr viel Diskriminierung, um die man sich als Gesetzgeber kümmern müsste. Das fängt an bei Wohnung- und Arbeitsuchenden mit Kindern, das geht weiter speziell hier in Ostdeutschland mit der Ungleichbehandlung von Ostdeutschen, was zum Beispiel die Aufstiegschancen im Berufsleben angeht, in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Da merken wir eine ganz klare Unterrepräsentation von Ostdeutschen trotz entsprechend hoher Leistungsfähigkeit. Das ist ein klarer Fall von Diskriminierung, über den Sie immer nur reden, aber nie was gemacht haben.
Dann haben wir natürlich noch den Bereich der politischen Diskriminierung, der gerade auch in den letzten fünf Jahren hier in Thüringen massiv zugenommen hat. Das spüren gerade unsere Parteimitglieder auch in der öffentlichen Verwaltung besonders deutlich.
Nein, das kann ich Ihnen auch schön beweisen, aber dafür reicht meine Redezeit hier nicht. Können wir bilateral machen, wenn es Sie interessiert.
Für was es wiederum keinen Grund gibt, ist eine Frauenquote, denn der Anteil von Frauen im Landtag – so wird es jedenfalls in Gutachten ausgeführt – liegt bei etwas unter 42 Prozent.
Unsere Fraktion hat, glaube ich, 28 Prozent Frauenanteil, das ist eigentlich auch gar nicht so schlecht.
Rechnen Sie doch mal nach, von sieben Leuten zwei Frauen. Geht ganz einfach, jedenfalls wir von der AfD kriegen das hin.
Von einer Unterrepräsentation kann man da nicht wirklich sprechen.
Unsere Verfassung hat die Chancengleichheit zum Ziel, meine Damen und Herren, und nicht die Herstellung von Ergebnisgleichheit. Man könnte also Ihren Gesetzentwurf als Ausdruck eines fundamental verfassungsrechtlichen Missverständnisses werten, aber das ist falsch.
Sie sind vorsätzlich verfassungswidrig vorgegangen, denn Sie wollen im Grunde die Gesellschaft neu konzipieren nach einem uralten Konzept. Herr Kellner hat es erwähnt, es ist ein ständestaatliches Konzept, in dem die Gesellschaft aufs Feinste auseinanderdividiert wird in kleine Grüppchen, die alle irgendwo vertreten sind.
Das fängt bei den Frauen als relativ großer Gruppe an,
geht dann weiter über die Repräsentation von Ausländern, irgendwann kommen wir dann bei den Religionen an und vielen anderen kleinen Interessengruppen. Diese Gruppen können Sie dann schön gegeneinander ausspielen, weil jede auf ihr partikulares Interesse fixiert wird. Und das Ganze, der Blick auf die Bedürfnisse der Nation als Ganzes, wird aus dem Fokus geraten. Ich denke, das ist auch genau das, was Sie wollen. Dieser Rückgriff auf ein mittelalterliches Ständekonzept
ist demokratiefeindlich, denn zuallerletzt denken Sie dabei an die Mehrheit, an das Volk. Sie sorgen mit Ihrem Gesetz sogar dafür, dass nicht mehr das Volk aus freien Stücken entscheiden kann, wer es repräsentieren soll, nein, Sie wollen dem Souverän die entscheidenden Vorgaben machen, nach denen er sich seine Vertreter auszuwählen hat. Da merken Sie schon: Sie sind keine Demokraten!
Sie wollen die Volkssouveränität nicht nur unterminieren, Sie wollen sie sogar abschaffen.
Deswegen werden wir alle erforderlichen Schritte einleiten, damit Ihr Gesetzentwurf notfalls die Beerdigung vor dem Verfassungsgerichtshof bekommt.
Aber wahrscheinlich ist es ja so, dass Sie der Wähler bis dahin schon in der Wahl im Oktober aus dem Amt gejagt hat und man dann auch eine politische Lösung für dieses Desaster finden kann, was Sie heute hier anrichten werden. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das war ja eine bemerkenswerte Rede, Herr Dr. Hartung, in der Sie Menschen mit Borkenkäfern vergleichen. Das ist schon ein starkes Stück.
Ich meine, anderen dann Hetze vorwerfen und Hass zu säen, das können Sie immer noch gut.
Es ist schon genial, wenn man bei sich im Gehirn solch einen tollen Doppelstandard eingebaut hat, dann geht das einfach ganz flugs vom Rednerpult weg.
Aber zu Ihnen komme ich zum Schluss noch mal. Fangen wir mal damit an, was Frau Rothe-Beinlich gesagt hat. Ihr erstes Argument war ja: Mit dem Thema müssen wir uns überhaupt nicht auseinandersetzen, weil es eine Bundesangelegenheit betrifft. Das finde ich interessant. Als ob wir uns hier heute zum allerersten Mal mit einer Bundesangelegenheit auseinandersetzen.
Ich erinnere mich unter anderem, dass wir uns – am Mittwoch war es, glaube ich – mit irgend so einem Menstruationssteuerantrag von den Linken auseinandergesetzt haben.
Nehmen Sie es mir nicht übel, da ging es um die Umsatzsteuer wohlgemerkt. Ja wenn das mal keine Bundesangelegenheit oder wenigstens Angelegenheit der konkurrierenden Gesetzgebung ist, dann ist das …
Es geht um die Gesetzgebungskompetenz, Herr Kuschel. Wenn Sie keine Ahnung haben, einfach mal die Klappe halten!
Das Land ist mit Sicherheit nicht für die Gesetzgebung zur Umsatzsteuer zuständig, das kann ich Ihnen schon mal verraten. Sehen Sie mal nach.
Jedenfalls ist das nie ein Grund gewesen, hier in Thüringen am Rednerpult nicht auch zu Dingen zu sprechen, die beispielsweise auch Sachverhalte der Bundespolitik oder auch der konkurrierenden Gesetzgebung betreffen.
Vielleicht noch mal zu einem weiteren Argument: Stimmungsmache gegen den Rechtsstaat. Ganz ehrlich, wenn man bürgt und die Bürgschaft ist zugunsten des Rechtsstaats oder des Staats, dann ist es Aufgabe des Rechtsstaats, dass die Bürgschaft im entsprechenden Fall, die Forderung dann auch geltend gemacht werden kann, dass sie dann auch beim Schuldner eingeholt wird. Das ist Rechtsstaat.
Und dass man dann nicht schaut: Was haben die Leute beabsichtigt, haben sie dabei ein gutes Gewissen gehabt, haben sie sich vielleicht auch nur selbst ihr Gewissen erleichtern wollen. Was auch immer dahinter gestanden hat, ist im Grunde irrelevant. Wer bürgt, wird erwürgt, das ist ein klassischer alter Satz. Wer bürgt, muss dann auch zahlen. So.
Wenn ich höre, Thüringen liegt da irgendwo im Mittelfeld, dann ist das der falsche Ansatz. Wenn ich eine Bürgschaftsforderung habe, dann ist die einzuholen. Ich kann natürlich damit vor Gericht gehen, ich kann damit im Einzelfall auch vor Gericht Schiffbruch erleiden, weil beispielsweise vielleicht wirklich getäuscht worden ist; das dürfte selten genug der Fall sein, dass dieses harte Kriterium eintritt. Dann kann ich in der Tat eine Bürgschaft nicht einholen. Ich kann auch nicht im Vorfeld als Staat auf die Bürgschaftsforderung verzichten, bloß weil der Bürger sozial schwach ist. Denn immerhin kann ich mir mit einem Urteil einen vollstreckbaren Titel verschaffen, der 30 Jahre lang vollstreckbar ist, und wer weiß, vielleicht in fünf bis zehn Jahren ist das Vermögen dann da, um diese Forderung zu vollstrecken.
Wer eine Bürgschaft unterschreibt, auch angesichts der Tatsache, dass der Umfang der Haftung unklar ist, zum Beispiel die Reichweite der Bürgschaft im zeitlichen Horizont oder auch was den inhaltlichen Bereich angeht, sachlichen Bereich angeht, der ist selbst daran schuld. Bürgschaften sind ja nun nichts, was in unserem Rechtsleben einzigartig auf Asylsachverhalte angewendet wird. Frau RotheBeinlich hat es reingerufen, im familiären Bereich sind Bürgschaften durchaus üblich. Üblich ist dabei auch, dass natürlich der Bürge, der familiäre Bürge erwartet, dass die Bürgschaft nicht gezogen wird.
Das ist dieselbe Ausgangsposition wie in dieser Flüchtlingsangelegenheit. Kommt da irgendjemand auf die Idee zu sagen: „Na ja gut, da wollen wir dich mal in deiner Erwartungshaltung nicht täuschen und verzichten jetzt auf die Einholung der Bürgschaft“? Nein, das ist nicht der richtige Ansatz. Bürgschaftserklärungen sind erhebliche Rechtserklärungen, die werden sich am Ende auch gegen den richten, der das als geschäftsfähiger Mensch unterschrieben hat.
Die Sache mit dem Menschenaufstacheln – ich weiß gar nicht, ob ich darauf jetzt noch eingehen sollte. Vielleicht nur so viel: Es ist natürlich sehr wohlfeil, sich selbst das Gewissen zu erleichtern, sich dann immer positiv darzustellen. Man hat so eine Bürgschaft abgegeben, man hat was getan, hat sich erleichtert, hat sich als guter Mensch hingestellt, als hilfsbereiter Mensch dargestellt. Nur, das ist eben eine sehr schale Geschichte, wenn die eigentliche Hilfe nicht von einem selbst bereitgestellt wird, sondern dann vom Rest der Gesellschaft bezahlt werden muss,
selbst vom Hartz-IV-Empfänger, der auf seine Milch im Supermarkt noch die 7 Prozent Umsatzsteuer zahlen muss und dafür dann natürlich auch mit zur Finanzierung des Gesamthaushalts beiträgt, von dem dann entsprechende Leistungen abfließen. Das Geld wird dann eben nicht bei den Bürgen eingeholt, sondern es wird wieder von der Allgemeinheit eingeholt. Das ist natürlich eine unredliche Geschichte. Dagegen wendet sich unser Antrag. Und das ist – denke ich – durchaus ein legitimes Ziel. Das hat nichts mit Aufstachelung zu tun oder Menschenhass oder was auch immer,
das ist einfach die Durchsetzung des Rechtsstaats, die wir fordern – mehr nicht.
Ja, Herr Hartung, dann sage ich Ihnen einfach nur ganz kurz: Sie mögen ein guter Arzt sein, sind aber ein schlechter Jurist.
Urteile wirken immer nur zwischen den Parteien. Das heißt, wenn in einem Rechtsstreit festgestellt worden ist, dass ein Bürge getäuscht worden ist, heißt das nicht, dass alle anderen Bürgen auch getäuscht worden sind oder nicht richtig aufgeklärt worden sind. Das muss man dann schon in jeweiligen Verfahren einzeln klären. Und nichts anderes fordern wir.
Es geht um Urteile, nicht um Rundschreiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Also meine Fraktion hatte in der Tat vor den Kommunalwahlen dieses Gesetz eingebracht, mit der die aus unserer Sicht bedauerliche Praxis von Scheinkandidaturen beendet wird, also dass ein prominentes Mitglied der Partei vor Ort,
meistens der Bürgermeister oder eben der Landrat für den Stadtrat oder eben für den Kreistag kandidiert, obwohl er ganz genau weiß, dass er dieses Mandat nicht annehmen will. Und wenn man sich jetzt mal die Ergebnisse der Kommunalwahl ansieht, dann muss man sagen, es ist genauso gekommen, wie wir gesagt haben. Bürgermeister, Oberbürgermeister wie zum Beispiel Herr Bausewein hier aus Erfurt oder der Landrat Henning aus dem Eichsfeld haben kandidiert, haben auch mit Abstand die meisten Stimmen aufgrund ihrer Popularität und ihrer Amtsstellung eingefahren für ihre Partei, aber sie gehen nicht in den Kreistag und sie gehen auch nicht in den Stadtrat. Und was, meine Damen und Herren, ist das anderes als eine Täuschung?
Man sieht gerade an den jetzigen Kommunalwahlen, dass die Praxis der Scheinkandidaturen eine massive Manipulation des Wählerverhaltens darstellt. Und ich sage es mal ganz offen, warum macht man es denn auch sonst? Warum lässt man jemanden antreten, der tatsächlich dann gar nicht im Kreistag sitzen möchte, sondern weiter sein Amt als Oberbürgermeister oder als Landrat ausfüllen möchte, weil das eben auch viel lukrativer und viel mächtiger ist als die Position eines Stadtrats- oder Kreistagsmitglieds. Es ist in der Tat auch ein bisschen bedauerlich, dass schon in der ersten Lesung auf diesen Vorstoß, diese Scheinkandidaturen abzuschaffen, mit einer gewissen Arroganz reagiert worden ist, obwohl diese Forderung nicht nur von uns aufgemacht wird. Sie wird auch von Demokratieverbänden, von Demokratieforschern und auch von zahlreichen Juristen gefordert.
In dem Zusammenhang möchte ich auch gleich zu einem der wesentlichen Argumente der Gegner der
Abschaffung der Scheinkandidatur kommen. Frau Kollegin Marx hat es eben noch mal erwähnt, sie hat durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken, sagt sie. Das ist natürlich an den Haaren herbeigezogen, denn schauen wir uns mal die Praxis in anderen Bundesländern an. Der Freistaat Bayern hatte lange Jahre eine entsprechende Regelung gehabt und die ist zwar abgeschafft worden, das ist richtig. Aber die ist nicht abgeschafft worden, weil ein Verfassungsgericht gesagt hat, es wäre verfassungswidrig, sondern aus rein politischen Erwägungen der Landesregierung – Machtkalkül, darum ging es, nicht um das Recht. Und wer Probleme hat, das Verbot von Scheinkandidaturen, also die Einschränkung der Wählbarkeit, in die Verfassung einzuordnen, dem helfe ich gern weiter, und zwar mit Blick auf Artikel 137 Abs. 1 Grundgesetz, der nämlich in relativer Eindeutigkeit regelt: Die Wählbarkeit von Beamten – das sind zum Beispiel Landräte und Oberbürgermeister –, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den Ländern und den Gemeinden kann gesetzlich eingeschränkt werden. Na so was! Also, diese angebliche Behauptung, dass man Scheinkandidaturen nicht verbieten könne, weil es verfassungsrechtlich Probleme bereiten würde, dieses Argument schlägt Ihnen die Verfassung selbst aus der Hand.
Und insofern entlarvt es das Argument natürlich auch als ein Scheinargument.
Es sind dann noch weitere Argumente gebracht worden, insbesondere auch von Herrn Kollegen Kellner, dass die Wähler ja alle alt genug seien, reif genug seien, klug genug seien, um eine Täuschung sozusagen aufzuklären und darauf nicht reinzufallen. Da frage ich mich natürlich, Herr Kellner, nach der Logik könnten Sie auch den Betrugstatbestand aus dem Strafgesetzbuch schreiben. Weil die Leute ja grundsätzlich alle klug und verständig genug sind, um auch Betrug zu erkennen. Denn um nichts anderes geht es hier. Ich täusche vor, dass ich kandidiere, in Wirklichkeit trete ich aber nicht an. Das hat im Grunde genommen, abgesehen davon,
dass ich mir keinen Vermögensvorteil verschaffe, alle anderen Tatbestandsmerkmale, die man landläufig unter Betrug subsumiert. Insofern muss ich sagen, konterkarieren Sie sich im Grunde mit Ihrem Argument schon wieder selbst, denn dann müssten Sie wie gesagt eigentlich auch im Strafgesetzbuch einige Änderungen vornehmen. Im Übrigen ist es
so, das Interesse der Wähler, über die Ernsthaftigkeit einer Scheinkandidatur zu entscheiden, das dürfte deutlich geringer ausgeprägt sein als das Interesse, vor Täuschungen durch Scheinkandidaten verschont zu bleiben, auch durch entsprechende Wahlverzerrung. Es sollte eigentlich ein Grundanliegen jedes Demokraten sein, solche Manipulationen am Wählerverhalten zu verhindern. Deswegen haben wir uns auch für diesen Gesetzentwurf starkgemacht. Sie haben sich alle für die Täuschung entschieden. Das bedauern wir sehr, aber führen Sie dann bitte auch in Zukunft nicht mehr als Abgrenzungskriterium zu uns das große Wort des Demokraten mit, denn das haben Sie hier wieder mal ordentlich widerlegt. Demokratische Aspekte haben bei Ihrer Entscheidung hier zu diesem Gesetzentwurf jedenfalls keine Rolle gespielt. Vielen Dank.
Ich habe den Auftrag meiner Fraktion, die Tagesordnungspunkte 19 und 30, also „Messerfreie Zonen“ und „Sicherer Hafen Thüringen“, wieder in einem Tagesordnungspunkt zusammenzulegen und beantrage das hiermit.
29 und 30.
Herr Kuschel,
wenn Sie sagen, dass die Grundsteuer nur irgendwelche Anlagenbesitzer, irgendwelche Hausbesitzer bezahlen, dann haben Sie offensichtlich überhaupt keine Ahnung von den Zahlungsmechanismen im Wohnungsmarkt.
Sie regen sich doch immer auf, dass die Mieten so hoch sind. Sie wissen ganz genau oder Sie müssten es eigentlich wissen, wenn Sie hier so groß tönen, dass die Grundsteuer natürlich als Nebenkosten in der Regel auf die Miete umgelegt wird. Und wer zahlt sie denn dann? Der Hartz-IV-Empfänger am Ende genauso wie die Alleinerziehende mit Kind.