Protocol of the Session on December 8, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich freue mich, dass ich eine Besuchergruppe aus Bad Langensalza und eine Besuchergruppe mit Schülern der Regelschule Stadtroda heute hier auf den Rängen willkommen heißen darf. Herzlich willkommen.

(Beifall im Hause)

Ich freue mich darüber, dass jetzt auch alle Fraktionen da sind.

Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Herrgott neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schaft.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Walsmann, Herr Abgeordneter Gruhner und Frau Ministerin Dr. Klaubert.

Herr Staatssekretär Krückels – der noch nicht da ist oder kommt, wie auch immer – hat Geburtstag. Wir übermitteln ihm herzliche Glückwünsche dann fernmündlich.

(Beifall im Hause)

Die UNICEF Arbeitsgruppe Erfurt sowie der Arnstädter Verein HERZBLATT präsentieren heute ihre Arbeit bzw. wollen auf die Arbeit des Vereins aufmerksam machen. Bei der UNICEF Arbeitsgruppe Erfurt besteht die Möglichkeit, Weihnachts- und Neujahrsgrußkarten, Kalender und andere Grußkarten zu erwerben. Heute und morgen stellen sich weiterhin der Eichsfelder Heimatverein und die Erzeugerbörse Eichsfeld sowie der Verein Wendepunkt e. V. vor. Auch hier können regionale Produkte bzw. Kerzen erworben werden.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Jürgen Marschall von Radio Lotte für die heutige und morgige Plenarsitzung eine außerordentliche Akkreditierung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Die angekündigte Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 5 hat die Drucksachennummer 6/ 3182.

Da der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu Tagesordnungspunkt 5 erst gestern abschließend beraten hat, konnte die Beschlussempfehlung nicht in der Frist von zwei Werktagen vor Beginn der Beratung verteilt werden. Daher müssen wir über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 GO beschließen. Gibt es gegen die Fristverkürzung Einspruch? Das ist nicht der Fall. Wer ist für die Fristverkürzung? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und von Herrn Gentele. Ge

genstimmen? Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist die Fristverkürzung so beschlossen. Der Gesetzentwurf kann damit heute aufgerufen werden.

Zu Tagesordnungspunkt 7 wurde ein Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in Drucksache 6/ 3164 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 3 wird ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen verteilt.

Ich frage: Gibt es weitere Ergänzungswünsche zur Tagesordnung? Bitte, Herr Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich die Aufnahme der Drucksache 6/3111, die fristgerecht eingereicht worden ist. Zur Platzierung der Drucksache bitte ich um gemeinsame Beratung im Tagesordnungspunkt 27. Die Drucksache 6/3111 ist ein Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Geschäftsordnung.

Gleichzeitig ziehen wir im Namen der Koalitionsfraktionen den Tagesordnungspunkt 25 zurück.

Gut. Weitere Wünsche? Bitte schön.

Danke, Herr Präsident. Wir hätten gern noch einen Platzierungswunsch für den Tagesordnungspunkt 19, „Schüler- und Auszubildendenfahrkarte endlich einführen“. Den hätten wir gern auf jeden Fall noch in dieser Sitzungswoche behandelt.

Da wurde mir signalisiert, Sie wollen das Wort auch zur Dringlichkeit. Oder?

Das würde Frau Muhsal machen.

Frau Muhsal, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Zur Dringlichkeit ist schnell gesprochen. Wir haben den Antrag im September eingebracht. Dieser Antrag enthält die Aufforderung an die Landesregierung, ein Schüler- und Auszubildendenticket bis zum 31.12. einzuführen oder die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass dieser Antrag seit

Monaten im Plenum herumliegt. Ich denke, die Dringlichkeit ergibt sich aus diesem Datum und daraus, dass es Inhalt des Antrags ist. Danke.

Danke schön. Bitte, Herr Blechschmidt.

Ich würde gern gegen den Antrag sprechen. Wir haben im letzten Ältestenrat und davor schon in der PGF-Runde als Koalitionsfraktionen den Vorschlag unterbreitet, einen Plenumstag einzurücken, damit wir entsprechend abarbeiten können. Das ist auch seitens der AfD, zumindest mit dem Hinweis, dass eine entsprechende auswärtige Fraktionsklausur stattfindet, abgelehnt worden. Demzufolge sehen wir jetzt hier keine Gründe, die bisher verabredete Tagesordnung zu verändern.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem wir jetzt Rede und Gegenrede gehört haben, komme ich zur Abstimmung über diesen Platzierungswunsch, zunächst darüber, dass der TOP 19 auf jeden Fall heute aufgerufen wird. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Von den beiden fraktionslosen Kollegen. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen dann zum Wunsch der Fraktion Die Linke nach Aufnahme des Antrags der Fraktionen der Koalition zur Änderung der Geschäftsordnung, der fristgerecht eingereicht wurde, in die Tagesordnung. Wer für die Aufnahme ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der beiden fraktionslosen Kollegen mit Mehrheit aufgenommen. Der Platzierungswunsch lautet: gemeinsame Behandlung mit dem Geschäftsordnungsantrag der AfD, das dürfte TOP 27 sein. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDUFraktion, der AfD-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten, also einstimmig. Wunderbar. Dann verfahren wir so.

Weitere Ergänzungswünsche sehe ich nicht, sodass ich den Tagesordnungspunkt 1 aufrufe

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1640 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/3126 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/3100 ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Kummer aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Besuchergruppe ist es sicherlich nicht gerade das spannendste Thema, am Morgen mit der Geodateninfrastruktur anzufangen, aber ich hoffe, wir kriegen den Inhalt vermittelt.

Meine Damen und Herren, am 28. Januar dieses Jahres ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zu den Geodaten hier im Landtag in erster Lesung behandelt worden. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ging es darum, dass ein Mehrbelastungsausgleich für die Thüringer Kommunen in der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen dieses Gesetzes bisher nicht geregelt war und dass dies mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung geändert werden sollte. Die Landesregierung hatte geschätzt, dass mit der Aufgabenwahrnehmung etwa Kosten in Höhe von 200.000 Euro für die kommunale Seite verbunden sind. Diese Kosten sollten durch dieses Spezialgesetz entsprechend erstattet werden, da es bisher keine andere Regelung zur Kostenerstattung gibt. Damit sollte eine Lücke geschlossen werden, um endlich sicherzustellen, dass Geodaten von der kommunalen Seite einfließen können und mit ihnen öffentlich umgegangen werden kann, dass sie für Wirtschaft, für Industrie, auch für private Nutzer zur Verfügung stehen, um in Thüringen bezüglich der Verfügbarkeit von Geodaten einen normalen Stand zu erreichen, wie er auch in anderen Ländern besteht. Eigentlich ein relativ einfaches Gesetz, trotzdem wurde es sehr umfangreich beraten. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Innen- und Kommunalausschuss waren mitberatend, der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten war federführend. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 18. Februar, in seiner 20. Sitzung am 10. März, in seiner 26. Sitzung am 25. August sowie in der 30. Sitzung am 3. November beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dieses Anhö

(Abg. Muhsal)

rungsverfahren brachte von der kommunalen Seite vor allem die Einwände zutage, dass die Kostenschätzung aus Sicht der kommunalen Seite zu niedrig wäre und es dementsprechend zu Mehrkosten kommen könnte. In der Folge gab es eine intensive Beratung zu der Frage, welche Änderungen am Gesetz durchgeführt werden sollten. Ich will in dem Zusammenhang dem Abgeordneten Krumpe ganz herzlich danken, der sein berufliches Fachwissen hier auch intensiv mit eingebracht hat.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ich will der Landesregierung ganz herzlich danken, hier dem zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, was mit großer Geduld die Beratungen begleitet hat und sich auch als sehr kompromissfähig erwiesen hat,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sodass dann ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht wurde, der vom federführenden Ausschuss mit folgendem Inhalt auch angenommen wurde – ich lese ihn kurz vor –: „Die bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden sowie bei den natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen für die vorgenannten Körperschaften erbringen und dabei der Kontrolle des Landes oder einer unter seiner Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterstehen, vorhandenen Geodaten und Geodatendienste im Sinne von Absatz 1 unterliegen diesem Gesetz nur, wenn ihre Erfassung oder Verbreitung rechtlich vorgeschrieben ist.“ Das heißt, der federführende Ausschuss hat sich entschieden, dass in Zukunft die gemeindliche, die untere Ebene der Verwaltung nicht verpflichtet ist, generell alle elektronisch bei ihnen vorliegenden Geodaten einzuspeisen. Das lässt die INSPIRE-Richtlinie der Europäischen Union zu; sie wendet sich extra nicht an die untere behördliche Ebene und ermöglicht damit, dass Verwaltungen, die eventuell die Leistungsfähigkeit nicht haben, um diese elektronische Zurverfügungstellung von Geodaten zu realisieren, von dieser Aufgabe ausgenommen werden. Wir haben uns bewusst entschieden, diese Regelung zu treffen und die Kreise zu verpflichten, weil die Kreise eigentlich nicht als untere Ebene gesehen werden können und außerdem auch die notwendige Leistungsfähigkeit für diesen Umgang mit den Geodaten haben – deshalb diese Gesetzesänderung. Der Ausschuss hat die Annahme des Gesetzes mit dieser Änderung dann auch empfohlen.

Ich möchte der Landtagsverwaltung noch einmal herzlich danken, die dann anschließend das Ganze formal noch einmal korrigiert und in die richtige Form gebracht hat, sodass Ihnen jetzt eine Be

schlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt. Ich bitte darum, diese Beschlussempfehlung und den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne damit die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Herr Kummer hat ja schon das Wesentliche gesagt, deswegen halte ich mich ziemlich kurz. Vor knapp einem Jahr – im Januar, um genau zu sein – haben wir über dieses Gesetz das letzte Mal gesprochen. Seitdem lag es im Ausschuss, der viel Arbeit investiert hat. Heute haben wir einen Entwurf, der die Kommunen maßgeblich bei ihrer Arbeit unterstützen wird. Mit diesem Gesetz werden die sachlichen und inhaltlichen Regelungen für den Aufbau der Geodateninfrastruktur Thüringens als Teil der europäischen Geodateninfrastruktur getroffen. Mit dem hier vorliegenden Gesetz übernimmt das Land die Mehrbelastungen der Kommunen, um diese endlich zu entlasten. Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses zu.

(Beifall AfD)

Danke schön. Als Nächster erhält Abgeordneter Gentele das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf den Tribünen und am Livestream, in der vorliegenden Thematik geht es zum einen darum, das bestehende Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz EU-konform zu novellieren. Zum anderen geht es um die Frage, welche Methode die beste ist, um raumbezogene Umweltdaten, die nicht von der EU-Richtlinie betroffen sind, aber dennoch bei den Behörden wie den Landkreisen vorliegen, der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, um dem Informationsanspruch seitens der Bürger, Verwaltung und der Wissenschaft gerecht zu werden. Das Ministerium will diese beiden Anforderungen in einem Gesetz zusammenlegen. Ich stehe dafür ein, dass diese Anforderungen durch zwei Gesetze zu regeln sind. Das eine Gesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, soll die INSPIRE-Richtlinie konsequent umsetzen und im zweiten Gesetz, nämlich einem Transparenzgesetz,

(Abg. Kummer)

soll die Bereitstellung von Verwaltungsdaten, unter anderem auch Umweltdaten, geregelt werden.