Protocol of the Session on June 18, 2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, auch die Besucher auf der Besuchertribüne heiße ich herzlich willkommen sowie die Vertreter der Medien!

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Herrgott von der CDU-Fraktion Platz genommen. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordneten Kobelt geführt. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Wucherpfennig und Herr Ministerpräsident Ramelow.

Zur Tagesordnung darf ich noch einige Hinweise geben:

Zu TOP 2 a sind eine Reihe von Änderungs- und Entschließungsanträgen eingegangen, die ich beim Aufruf des Tagesordnungspunkts genau benennen werde.

Zu TOP 6 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/738 verteilt.

Zu TOP 8 wird ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/739 verteilt.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Laut § 12 Abs. 2 GO beantragen wir die Einberufung des Ältestenrats. Grund ist das Fotografieren der Fraktionslosen durch einen Mitarbeiter der AfD gestern bei der Abstimmung.

Gut, dann würde ich die Sitzung unterbrechen und der Ältestenrat trifft sich in 5 Minuten im Raum des Ältestenrats.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf die Sitzung wieder aufnehmen. Wir haben im Ältestenrat auf Antrag der Fraktion Die Linke noch einmal über die Vorkommnisse des gestrigen Abends beraten, insbesondere über das Fotografieren von Abgeordneten, die nunmehr nicht mehr der AfDFraktion angehören, durch Mitarbeiter der AfDFraktion. Wir haben festgestellt, dass das ein Verstoß gegen die im Ältestenrat gegebenen Regeln ist. Es gibt jetzt noch eine Reihe von Fragen, die von Herrn Möller, dem Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, bis zur nächsten Ältestenratssitzung geklärt werden. Wir sind übereingekommen, dass die Dauergenehmigung des betroffenen Mitarbeiters für die nächsten zwei Tage

der Plenarsitzung ausgesetzt ist und wir bis zur Klärung der noch offenen Fragen uns als Ältestenrat in der nächsten Sitzung Konsequenzen für die Dauergenehmigung des betroffenen Mitarbeiters vorbehalten. Insofern möchte ich noch mal darum bitten, dass alle Fraktionen auf ihre Mitarbeiter einwirken und ihnen noch mal erklären, wie das mit der Dauergenehmigung ist und wen sie fotografieren dürfen und wen nicht, soweit das noch nicht geschehen ist, damit wir so etwas für die Zukunft vermeiden können.

Wir waren gerade bei der Feststellung der Tagesordnung. Weitere Ergänzungen zu dem Vorgetragenen sehe ich nicht.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen

a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Thüringer Haus- haltsgesetz 2015 – ThürHhG 2015 –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/513 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/716

dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/727

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/743

dazu: Änderungsanträge der Fraktion der AfD - Drucksachen 6/744 bis 6/746, 6/747 NF bis 6/749

dazu: Änderungsanträge der Fraktion der CDU - Drucksachen 6/750 bis 6/774

dazu: Entschließungsanträge der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksachen 6/729 bis 6/733, 6/740 bis 6/742

ZWEITE BERATUNG

b) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/514 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/717

c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 6/515 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/718

Für die drei Beratungsgegenstände wird jeweils eine lange Redezeit gemäß § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es die Verständigung zwischen allen Fraktionen, die Redezeit bei den Einzelplänen von circa 4 auf 6 Stunden zu erhöhen. Damit ergibt sich eine grundsätzliche Gesamtredezeit der Fraktionen in Höhe von 9 Stunden und 56 Minuten. Für die Landesregierung besteht keine Redezeitbegrenzung. Sofern die Landesregierung ihre für die einzelnen Komplexe vorgesehene Redezeit überschreitet, erhöhen sich die Redezeiten der Fraktionen entsprechend. Die fraktionslosen Abgeordneten, die Herren Gentele, Helmerich und Krumpe, verfügen im Rahmen der Haushaltsberatung über je eine Gesamtredezeit von 15 Minuten. Die Gesamtredezeit von 15 Minuten wird zu gleichen Teilen, je 5 Minuten auf die Komplexe Generalaussprache, die Einzelpläne und die Schlussrunde verteilt. Innerhalb des Komplexes Einzelpläne ist die Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Redezeit von 5 Minuten durch die einzelnen Abgeordneten frei wählbar.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Reinholz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur gemeinsamen Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 2 a bis c. Herr Reinholz, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich berichte über den Verlauf

und das Ergebnis der Beratungen des Haushaltsund Finanzausschusses zum Landeshaushalt 2015. Der Gesetzentwurf der Landesregierung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2015 in Drucksache 6/513 wurde vom Landtag in seiner 13. Sitzung am 30. April 2015 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Im April hatte die Landesregierung des Weiteren als Beratungsunterlage zum Haushaltsentwurf sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 für den Freistaat Thüringen – Drucksache 6/514 – als auch den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes – Drucksache 6/515 – zugeleitet. Zu den beiden Unterrichtungen fand ebenfalls in der 13. Sitzung am 30. April die Beratung im Landtag statt. Die Ausschussberatungen erfolgten auch in diesem Jahr im Rahmen eines zuvor beschlossenen Terminplans, in dem auch die Fristen für die verfassungsrechtlich vorgesehene Anhörung der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt waren. Diesen Terminplan beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss, weil von vornherein ein Zeitproblem absehbar war, vorausschauend bereits in seiner 3. Sitzung am 20. Februar 2015, also noch weit vor der Überweisung der Beratungsgegenstände durch das Plenum. Die kommunalen Spitzenverbände wurden sodann mit Schreiben vom 25. Februar über diesen Zeitplan in Kenntnis gesetzt und gebeten, etwaige Bedenken im Hinblick auf ihr verfassungsrechtliches Anhörungsrecht vorzubringen. Derartige Bedenken wurden nicht vorgebracht. Vielmehr waren die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an zu größtmöglicher Kooperation bereit, wofür ich Ihnen im Namen des Haushalts- und Finanzausschusses auch ausdrücklich danken möchte.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die sechs Beratungssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses fanden im Zeitraum zwischen dem 7. Mai 2015 und dem 12. Juni 2015 statt. Nach einer Grundsatzaussprache zu Beginn wurden ausführliche Beratungen zu den Einzelplänen des Haushalts sowie zum Mittelfristigen Finanzplan und zum Finanzbericht durchgeführt. Auf entsprechende Nachfragen der Abgeordneten lieferte die Landesregierung zu zahlreichen Einzeltiteln ergänzende Zuarbeiten. Für diese zusätzlichen Ausführungen, die teilweise unter enger Fristsetzung erfolgten, möchte ich der Landesregierung bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken.

Gleichwohl war es der Landesregierung nicht in allen Fällen möglich, ihre Zusagen fristgerecht einzuhalten, was wiederum dazu führte, dass Änderungsanträge erst später als ursprünglich geplant eingereicht werden konnten. Dies hatte insbesondere zur Folge, dass eine zweite mündliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erforderlich

(Präsident Carius)

wurde. Dankenswerterweise waren diese zudem bereit, noch bis Dienstag, den 16. Juni, schriftliche Stellungnahmen nachzureichen. Diese Zuschrift trägt die Nummer 6/111 und liegt allen Mitgliedern des Landtags vor.

Bereits aus diesem kurzen Abriss des Verfahrensgangs lässt sich erahnen, dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit die Beratungen mit der nötigen Sorgfalt und Intensität nur dank der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten und einer sehr konstruktiven und sachorientierten Zusammenarbeit innerhalb des Haushalts- und Finanzausschusses erfolgreich geführt und zum Abschluss gebracht werden konnten.

Insofern hat sich die bei den vorhergehenden Haushaltsberatungen, als mein Kollege Mike Huster dem Haushalts- und Finanzausschuss vorsaß, herrschende positive Atmosphäre bewahren und auch fortführen lassen. Für diese gute sachliche Zusammenarbeit möchte ich bereits an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsund Finanzausschuss danken, insbesondere den haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen, namentlich außer dem bereits genannten Herrn Mike Huster dem Abgeordneten Maik Kowalleck, Dr. Werner Pidde, der in den Zeiten des Bahnstreiks dankenswerterweise bei Bedarf jederzeit bereit war, den Vorsitz im Ausschuss kurzfristig zu übernehmen, sowie Olaf Kießling und Dirk Adams.

(Beifall im Hause)

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mir an dieser Stelle nicht zuletzt im Hinblick auf die bald anstehenden Beratungen über den Doppelhaushalt 2016/2017 auch den Hinweis erlauben, dass das durchlaufene Beratungsverfahren, über das ich Ihnen heute berichte, als Sonderfall angesehen werden muss und daher für künftige Fälle nicht beispielgebend sein kann und auch nicht sein darf.

(Beifall CDU)

Der Budgethoheit des Parlaments als einer seiner verfassungsrechtlichen Kernkompetenzen und den verfassungsrechtlich verbürgten Anhörungsfristen und Anhörungsrechten der kommunalen Spitzenverbände muss auch durch die Ausgestaltung des Beratungsverfahrens in angemessenem Maße Rechnung getragen werden. Daher, meine Damen und Herren, möchte ich sagen: Ja, zügige, sachorientierte Haushaltsberatungen, aber nein unter unangemessenem zeitlichen Druck stehende Haushaltsberatungen.

Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2015 nennen. Mit den vorliegenden Beschlussempfehlungen wird Ihnen ein unverändertes Haushaltsvolumen von 9.272.336.800 Euro vorgeschlagen. Die im Haus

halts- und Finanzausschuss angenommenen Änderungsanträge bewirkten lediglich Umschichtungen im Haushalt, sodass das genannte Haushaltsvolumen der Beschlussempfehlung mit dem Haushaltsvolumen des Regierungsentwurfs in der Höhe identisch ist. Im Vergleich zu 2014 bedeutet dies einen Aufwuchs von knapp 319 Millionen Euro, gleichwohl kommt der vorgelegte Haushalt ohne Neuverschuldung aus. Zudem ist ein Schuldenabbau in Höhe von 26,5 Millionen Euro vorgesehen.

Als Novum bei den Haushaltsberatungen lagen bezüglich des Einzelplans 01 des Thüringer Landtags dem Haushalts- und Finanzausschuss sowohl ein Entwurf der Landesregierung als auch ein Voranschlag des Landtagspräsidenten gemäß § 29 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Form eines kompletten Einzelplans vor.

Auch dem Einzelplan 11 des Thüringer Rechnungshofs war der Voranschlag des Rechnungshofs, soweit der nicht im Regierungsentwurf übernommen worden war, beigefügt. Der Haushalts- und Finanzausschuss kam für diese Fälle im Ergebnis überein, dass die betreffenden Einzelpläne von den jeweilig zuständigen Präsidenten im Ausschuss vertreten werden und die Beratungen voll inhaltlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Voranschläge stattfinden sollen.

In der Grundsatzaussprache in der 6. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Mai 2015 legte die Landesregierung die Eckdaten ihres Gesetzentwurfs dar. Der Ministerpräsident führte grundlegend zum Haushalt aus, dass die Binnenproportionen und die Vorbereitungsarbeiten, die man bei dem Eckwerteverfahren zugrunde gelegt habe, auf dem Landeshaushaltsplan für das Jahr 2014 basierten. Der kalkulatorische Aufwuchs betrage 1,08 Prozent. Die Besonderheit habe darin bestanden, dass man Sonderfaktoren habe bewerten müssen, die schwer kalkulierbar seien. Das waren erstens die kaum zu beziffernden Kostensteigerungen wegen der stark ansteigenden und nur schwer zu prognostizierenden Flüchtlingszahlen; zweitens die für eine auskömmliche Ausgestaltung erforderlichen Mittel für den Heimkinderfonds; drittens das Thema freie Schulen und die sich diesbezüglich mit der Umstellung auf das Festbetragsmodell ergebenden Schwierigkeiten; viertens das Thema Fernwasser, bei dem es keine ewige Ausbaugarantie aus öffentlichen Kassen geben soll, und schließlich fünftens der Solidaritätszuschlag, um den die neuen Länder als Benachteiligungsausgleich kämpfen wollen, und die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs.

Im Ergebnis ging der Ministerpräsident davon aus, dass die Landesregierung den finanzpolitischen Teil des Haushalts konsolidieren werde, dass man dabei auch einen Schuldenbewirtschaftungspfad und einen Schuldenabbaupfad mit einkalkuliert ha

be, und dass man mit den Steuermehraufwüchsen die genannten Sonderfaktoren mit abfinanzieren werde.

Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Einzelpläne geben. In der Reihenfolge der Beratung im Ausschuss seien einige wesentliche Punkte ohne Anspruch auf Vollständigkeit genannt.

Vorab lässt sich allgemein feststellen, dass bei der Beratung der verschiedenen Einzelpläne einige Punkte immer wieder Thema waren, nämlich die mit der Neustrukturierung der Ressorts im Zuge des Regierungswechsels verbundenen Kosten und Veränderungen in den einzelnen Budgets und die Frage, ob angesichts der vorgesehenen Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2015 gegen Mitte des Jahres die veranschlagten Mittel überhaupt noch sachgerecht und in der bis zum Ende des Haushaltsjahrs verbleibenden Zeit verausgabt werden können.

Einen weiteren wichtigen Punkt, der sich durch die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zog, stellte die finanzielle Situation der Kommunen dar. Der Einzelplan 03 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 585,5 Millionen Euro ist vor allem durch die Ausgaben für den Polizeibereich geprägt. Nicht zuletzt die Geschehnisse am Wochenende vom 1. bis 3. Mai mit dem damit verbundenen massiven Polizeieinsatz haben die Bedeutung der Polizei für die Sicherheit der Bevölkerung und für die Gewährleistung der Demonstrationsfreiheit aufgezeigt. Auf den Polizeivollzug entfallen 6.338 Planstellen und damit ebenso viele wie im Jahr 2014. Der Abbaupfad für die Polizei wurde – wie im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorgesehen – für das Jahr 2015 zunächst ausgesetzt. Außerdem soll der Beförderungsstau im Bereich der Polizei mit zusätzlichen rund 200 Stellenhebungen reduziert werden.

Das Digitalfunknetz für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben stellt einen weiteren Schwerpunkt im Einzelplan 03 dar. Für diesen Bereich sind etwa 12,1 Millionen Euro eingestellt worden. In diesem Zusammenhang wurde im Haushalts- und Finanzausschuss auch die Notwendigkeit der Ausrüstung der Tunnelfeuerwehren entlang der neuen ICE-Strecke mit Digitalfunk erörtert.

Was den Kommunalen Finanzausgleich anbelangt, so ist die Zuständigkeit mit der Neustrukturierung der Landesregierung in das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gewechselt. Die Finanzausgleichsmasse wird wie bisher im Einzelplan 17 veranschlagt. Erst ab dem Jahr 2016 soll der Kommunale Finanzausgleich strukturell angepasst werden.

(Beifall DIE LINKE)

Die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2015 ist gemäß dem in § 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes verankerten Partnerschaftsgrundsatz, der eine gleichmäßige Entwicklung der Einnahmen von Land und Kommunen beinhaltet, auf rund 1,8 Milliarden Euro und damit um 14,23 Millionen Euro höher als im Jahr 2014 festgelegt. Die größte Einzelposition innerhalb der Finanzausgleichsmasse stellen die vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales bewirtschafteten Schlüsselzuweisungen dar. Die Gesamtschlüsselmasse ist gegenüber 2014 um rund 12 Millionen Euro gestiegen. Sie beträgt insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro.