Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Es wäre schön, wenn wir die eine oder andere Redemeldung noch bekommen könnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Samstag, dem 20. August, ist unsere ehemalige Kollegin Gisela Sparmberg im Alter von 63 Jahren nach langer und sehr schwerer Krankheit verstorben. Gisela Sparmberg gehörte dem Thüringer Landtag in der 5. Wahlperiode an. Sie war im Februar 2014 für den Südthüringer Abgeordneten Lutz Recknagel in die Landtagsfraktion der FDP nachgerückt und im Landtag hat sie im Petitionsausschuss mitgewirkt. Frau Sparmberg arbeitete viele Jahre als Justiziarin und kaufmännische Leiterin in der Wirtschaft sowie im Anschluss daran für die Treuhandanstalt und später für das Bundesamt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Seit 1999 war sie als selbstständige Mediatorin und Trainerin tätig, daneben engagierte sie sich in der Kommunalpolitik, war unter anderem Mitglied im Landesfrauenrat und in der Landesmedienanstalt. Wir verlieren mit Gisela Sparmberg einen Menschen, der sich auf Landes- und kommunaler Ebene engagiert und auch kompetent für die Menschen in unserem Land eingesetzt hat. Unsere Gedanken und Gebete sind in diesen Tagen auch bei ihrer Familie, ihren Angehörigen und Freunden. Wir werden sie ehrend in guter Erinnerung behalten. Lassen Sie uns nun gemeinsam in einer Schweigeminute der Verstorbenen gedenken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung. Ich freue mich, dass ich Schülerinnen und Schüler einer 7. Klasse der Kooperativen Gemeinschaftsschule in Gotha willkommen heißen darf, die wahrscheinlich schon Platz genommen haben – herzlich willkommen! –,
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin Frau Dr. Martin-Gehl neben mir Platz genommen und die Redeliste wird von Frau Rosin geführt. Frau Ministerin Klaubert ist jetzt noch unter uns und wird aber dann zeitweise ab 16.00 Uhr abwesend sein. Insofern sind wir also vollständig.
Ich darf zur Tagesordnung darauf hinweisen, dass zu TOP 1 ein Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in der Drucksache 6/2595 verteilt wurde und TOP 2, Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, im Ausschuss noch nicht abschließend beraten wurde, sodass es nicht auf der Tagesordnung steht.
Zu TOP 15 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/2601 verteilt. Die Fraktion der CDU hat ihren Antrag in TOP 16, Ausrichtung von Feierlichkeiten „25 Jahre Weimarer Dreieck“, in der Drucksache 6/2003, zurückgezogen. Damit wird nur über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/2180 in der Neufassung beraten.
Zu Tagesordnungspunkt 29, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 6/2561, 6/2562, 6/2563, 6/2571, 6/2574, 6/2575, 6/2576, 6/2584 und 6/2585 hinzu.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, neben den bereits zu den letzten Plenarsitzungen angekündigten Sofortberichten zu den Tagesordnungspunkten 15, 16, 17, 22, 23 und 24 auch zu dem Tagesordnungspunkt 25 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Danke, Herr Präsident. Wir beantragen die Zusammenbehandlung der Tagesordnungspunkte 11 und 8. Da geht es einmal um das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid von der CDU und zum anderen um unseren Entwurf zur Einführung von Verfassungsreferenden, Tagesordnungspunkt 11.
Des Weiteren beantrage ich, dass der Tagesordnungspunkt 28, das ist die Beratung der Großen Anfrage der AfD-Fraktion zu Links- und Rechtsextremismus in Thüringen, als letzter Tagesordnungspunkt am Freitag aufgerufen wird.
Das Letzte habe ich jetzt nicht verstanden, Entschuldigung. Also noch mal: Der Punkt 28 soll als letzter Punkt am Freitag aufgerufen werden?
Ja, Punkt 28, genau – das ist die Beratung der Großen Anfrage –, soll als letzter Tagesordnungspunkt am Freitag aufgerufen werden.
Okay. Weitere Wünsche gibt es nicht, sodass wir darüber abstimmen. Wer für die Behandlung der Tagesordnungspunkte 11 und 8 in gemeinsamer Beratung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen sowie der CDU-Fraktion, damit mit Mehrheit abgelehnt.
Und dass der Punkt 28 am Freitag als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen wird – wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der SPD-Fraktion, 2 Stimmen von den Grünen und 2 aus der Linken-Fraktion. Gegenstimmen? Die Grünen, eine Reihe von Abgeordneten aus der Linken, sodass wir eine Mehrheit erreicht haben und der Punkt 28 als letzter Tagesordnungspunkt am Freitag aufgerufen wird. Vielen Dank.
Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 30, die Aktuelle Stunde. Die Fraktionen der CDU, Die Linke, der AfD und Bündnis 90/Die Grünen haben jeweils eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für ein Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema und die der Fraktionslosen beträgt eine Gesamtredezeit für die Aktuelle Stunde in Höhe von 5 Minuten, wie Sie wissen. Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine deutsche Staatsangehörigkeit für illegale Flüchtlinge“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/2556
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben als CDU-Fraktion die Aktuelle Stunde „Keine Staatsangehörigkeit für il
legale Flüchtlinge“ beantragt, weil es uns besonders wichtig ist, zu diesem Thema die Wunschvorstellungen des Thüringer Ministerpräsidenten einmal richtig einzuordnen und diesen klar zu widersprechen.
Herr Ramelow möchte gern, dass jedes in Deutschland geborene Flüchtlingskind sofort und generell die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.
Das Ganze folgt der Annahme, die deutsche Staatsangehörigkeit sei die zwingende Voraussetzung, dass Integration gelingen kann.
Diese Annahme ist falsch, meine Damen und Herren. Denn würden wir dieser abwegigen Annahme folgen, müssten wir nicht nur den Kindern von Migranten, die in Deutschland geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit verleihen, sondern jedem, der in irgendeiner Form zu uns kommt, ob legal oder illegal. Denn nicht nur die Kinder stehen vor dem Prozess der Integration, sondern auch die Geschwister, die Eltern und die Großeltern.
Also eine deutsche Staatsbürgerschaft als Erstes und für alle und sonst gelingt keine Integration, meine Damen und Herren – warum stellen Sie da nicht gleich einen Passautomaten am Grenzübergang oder am Flughafen auf?
Nach der Cola für 2,50 Euro noch einen deutschen Pass kostenfrei, schnell und ohne Aufwand aus dem Automaten gezogen – damit hat jeder, der das deutsche Staatsgebiet betritt, weil er hier Asyl beantragen möchte, Schutz als Flüchtling sucht oder hier nur ein paar Jahre arbeiten möchte, sofort die deutsche Staatsangehörigkeit als Startpunkt in ein erfolgreiches Leben in Deutschland. Sonst wird es ja nichts mit der Integration, meine Damen und Herren! Das, meine Damen und Herren, ist der falsche Startpunkt und das ist auch der falsche Weg.
Die deutsche Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich am Ende eines Weges der aktiven Integration stehen und nicht am Anfang.
Wir erwarten diese aktive Integration von jedem, der zu uns kommt, egal, ob er zu uns kommt, um hier legal zu arbeiten, oder hier für eine bestimmte
Zeit Asyl und Schutz beantragt. Am Ende dieser Integration kann die deutsche Staatsangehörigkeit stehen für diejenigen, die sich zum deutschen Staat bekennen, die sich integriert haben und alle Voraussetzungen erfüllen. Und diese Voraussetzungen sind keine unüberwindbaren Mauern. Bei Kindern, die in Deutschland geboren werden, geht das bereits jetzt, wenn die Eltern mindestens acht Jahre legal in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht genießen. Die Regelung ist aus unserer Sicht gut und völlig ausreichend, meine Damen und Herren. Würden wir diese Regelungen aufweichen und die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr nach dem bewährten Abstammungsprinzip vergeben, sondern nach dem Geburtsortprinzip, ohne weitere Voraussetzungen, setzt das völlig falsche Anreize.
Herr Kollege Herrgott, Entschuldigung. Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Redner und etwas mehr Ruhe im Saal. Herr Herrgott, Sie haben das Wort.
die aus unterschiedlichsten Gründen nach Europa möchten und nach Europa kommen. Würde man den Vorstellungen der Thüringer Landesregierung folgen und für alle, die es irgendwie hierher geschafft haben und sich nur lange genug illegal in Deutschland aufhalten, deutsche Pässe verteilen, dann würden wir einen fortgesetzten Rechtsbruch durch diese Personen mit einem Handstreich legalisieren und wir würden ein fatales Signal
an alle senden, die keine legale Möglichkeit haben, nach Deutschland zu kommen und hier auch zu bleiben. „Kommen Sie bitte trotzdem! Unsere Regeln sind uns selbst nicht mehr wichtig!“, wäre die Botschaft. Das wäre aber die falsche Botschaft. Die Belohnung von rechtswidrigem Handeln lässt sich auch durch eine emotionalisierte Wortwahl unter keinen Umständen rechtfertigen.