Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich begrüße Sie zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne, auch wenn sie jetzt noch nicht so zahlreich sind, und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauer und Zuhörer am Livestream.
Für die Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Frau Abgeordnete Müller Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Herrgott.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Diana Lehmann, Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Grob, Herr Abgeordneter Kräuter, Herr Abgeordneter Mohring, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Ministerpräsident Ramelow und Frau Ministerin Keller.
Und wir haben wieder ein Geburtstagskind: Viele Glückwünsche, Herr Abgeordneter Krumpe, zu Ihrem heutigen Ehrentag!
Gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Frau Ida Pruchnewski und Herrn Shanghai Drenger von Radio LOTTE für die heutige Plenarsitzung außerordentliche Akkreditierungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Folgenden Hinweis noch zur Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 7 gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 8 a, b und c aufzurufen.
Der Tagesordnungspunkt 11 wird heute in erster Beratung und am Freitag in zweiter Beratung aufgerufen.
Gibt es dazu noch Anmerkungen oder können wir heute so verfahren? Ich sehe, es regt sich kein Widerspruch, sodass wir so verfahren.
Nein, nicht übersehen, ich habe mich gerade erst gemeldet. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Präsidentin, aufgrund des Sonnenstands ist es uns leider gar nicht möglich, das Geburtskind des gestrigen Tages zu sehen. Wenn vielleicht jemand die
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6668 ERSTE BERATUNG
a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haus- haltsgesetz 2020 – ThürHhG 2020 –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6669 ERSTE BERATUNG
b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6653 ERSTE BERATUNG
c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/6145 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/6320
Einen wunderschönen Guten Morgen! Da ich verwunderte Blicke gesehen habe ob der Entschuldigung des Ministerpräsidenten, möchte ich das gleich am Anfang feststellen. Herr Ramelow war gestern im Vermittlungsausschuss zum Thema „Grundgesetzänderung“ gewesen. Wir wollen ja, dass der Digitalpakt bald kommt. Und er hat zudem Ministerpräsidentenkonferenz, insofern, denke ich, ist es okay, wenn er heute nur von Weitem zuhört.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat am 15. Januar den Entwurf des Haushaltsplans 2020 beschlossen. Noch nie waren wir damit so früh im Jahr vor dem betreffenden Haushaltsjahr. Wir haben für diesen Schritt viel Kritik erfahren und ich würde mich wundern, wenn nicht aus den Reihen der Opposition heraus diese Kritik heute erneuert wird.
Meine Damen und Herren, diese Kritik ist nicht nur erwartbar und reflexartig, sie ist auch substanzlos.
Sie können es einfach nicht hinnehmen, dass sich die Landesregierung im rechtlichen Rahmen bewegt und ihre Pflichten erfüllt – Sie kennen ja auch die Fabel mit dem Fuchs und den Trauben. Die Reaktionen der Opposition sind, wenn man das Ende bedenkt, aber auch Ausdruck der mangelnden Verantwortung für unser Land. Und das sage ich mit allem Ernst.
Denn viele Vereine und Institutionen sind auf eine sichere Finanzierung angewiesen. Auch Förderungen im Bereich der Wirtschaft oder der Leistungen an die Kommunen bedürfen der Planungssicherheit und die Maßnahmen eines ausreichenden Zeitraums zur Realisierung. Zudem können auch die Investitionen des Landes nur dann planmäßig begonnen werden, wenn die notwendigen haushaltsmäßigen Ermächtigungen bestehen. Dies alles setzt jedoch einen rechtzeitig beschlossenen Haushalt voraus. Nach Artikel 99 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung ist der Haushaltsplan vor Beginn der Rechnungsperiode festzustellen. Dies, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern eine verfassungsrechtlich zwingende Verpflichtung für alle an der Gesetzgebung mitwirkenden Verfassungsorgane.
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Budgethoheit des Parlaments in zeitlicher Hinsicht zu sichern und zugleich die Funktion des Haushalts für das gesamte Haushaltsjahr zu gewährleisten. Diese Verpflichtung besteht auch für einen Haushalt nach einer Landtagswahl. Die Verfassung kennt dabei keine Ausnahme. Die Landesregierung hat
auch hier die Verpflichtung, einen Haushaltsentwurf für das folgende Jahr so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Beschlussfassung im Landtag noch vor Beginn des Haushaltsjahrs möglich ist. Dieser Verpflichtung kommt die Landesregierung nach. Mit der Vorlage des Entwurfs zum jetzigen Zeitpunkt wird es dem aktuellen Haushaltsgesetzgeber ermöglicht, den Haushalt 2020 zu beraten und zu beschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Handeln der Landesregierung ist also kein Verstoß gegen demokratische Prinzipien oder eine Missachtung des nächsten Landtags. Es ist die Umsetzung der verfassungsgemäßen Verpflichtung der Landesregierung auf der einen Seite und Schaffung von Planungssicherheit für unser Land auf der anderen Seite.
Natürlich verstehe ich die Forderung der Opposition, den Haushalt erst nach der Konstituierung des neuen Landtags einzubringen und zu beraten. Darin drückt sich die vage Hoffnung auf geänderte Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause nach der Landtagswahl aus. Aber diese Forderung verstößt gegen die Verfassung und würde bei Umsetzung monatelang haushaltsmäßige Unsicherheit schaffen, und zwar in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Ich erinnere nur daran, als wir 2015 den ersten Haushalt gemacht haben, welchen Protest wir auch aus der Wirtschaft damals hatten.
Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, an solchen Spielchen, die nicht nur sinnlos, sondern auch noch verfassungswidrig sind, werden wir uns nicht beteiligen.
Wir dienen dem Freistaat, wir dienen seinen Menschen, wir achten Recht und Gesetz. Das haben wir versprochen und das halten wir.
Nach diesem verfassungsrechtlichen Exkurs zur Einstimmung möchte ich nun den Blick auf das lenken, was die Thüringerinnen und Thüringer bewegt und was für unser Land und für seine Entwicklung von Bedeutung ist. Lassen Sie mich deshalb auf den Inhalt des Haushaltsentwurfs 2020 zu sprechen kommen. Dieser Haushalt, meine Damen und Herren, ist ein Haushalt der Kontinuität. Er führt zum einen die erfolgreiche Finanzpolitik dieser Legislaturperiode fort und berücksichtigt dabei die not
wendige Nachhaltigkeit der finanzpolitischen Entwicklung, und er setzt zum anderen Aspekte und Akzente für die weitere erfolgreiche Entwicklung Thüringens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen in dieser Legislaturperiode waren außerordentlich günstig. Die daraus erwachsenen Einnahmen des Landes haben uns die Möglichkeit gegeben, das Land unter vielen Gesichtspunkten nach vorn zu bringen und die Chancen zu nutzen, uns für die Zukunft aufzustellen. Wir haben in den letzten Jahrzehnten nicht gekannte, anhaltende, positive wirtschaftliche Entwicklungen gehabt, die von Jahr zu Jahr die staatlichen Einnahmen gesteigert haben. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben die sich daraus ergebenden Möglichkeiten genutzt. Ich werde darauf anhand von Beispielen noch eingehen.
Jetzt jedoch gibt es auch Anzeichen möglicher Eintrübung: internationale Auseinandersetzungen ohne aktuelle Aussicht auf Lösung, sei es mit Russland oder im Nahen Osten, die ungewisse Entwicklung der Beziehungen zu den Vereinigten Staaten auf politischem und ökonomischem Gebiet, bereits überwunden geglaubte Handelskonflikte zwischen den ökonomischen Großmächten USA, China und Europa und der in zwei Monaten anstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und dessen noch nicht abschätzbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und damit auf Deutschland und auch auf Thüringen. Hinzu kommen eine Menge mittelbarer Auswirkungen dieser Konflikte. Nennen möchte ich die wirtschaftliche und politische Entwicklung in Afrika und deren Auswirkungen auf die dortige Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, nun ist Thüringen – in solchen Maßstäben gedacht – klein und unser Einfluss scheinbar unbedeutend. Gleichwohl spüren wir eine aufkommende Unsicherheit, entdecken Anzeichen einer möglichen Zurückhaltung beim wirtschaftlichen Engagement. Und wir haben auch eigene Probleme. Da ist der zunehmende Fachkräftemangel in ganz vielen Bereichen auch der Thüringer Wirtschaft. Dem gilt es zu begegnen, damit Thüringen auch in Zukunft wachsen und prosperieren wird. Da ist aber auch die noch immer hohe Schuldenlast beim Land von rund 15 Milliarden Euro. Sie beschränkt unsere Handlungsfähigkeit wegen der Zinszahlungen und der Tilgungsanforderungen.
Ich will auch die Herausforderungen mit Blick auf die innere Sicherheit und die schulische und außerschulische Bildung erwähnen. Diese werden derzeit intensiv diskutiert. Auch hier gibt es Handlungsbedarf. Nicht zuletzt ist es die Notwendigkeit von Er
haltungsinvestitionen in unsere Infrastruktur. Wir haben nach der Wende ganz erheblich in den Aufbau der Infrastruktur investiert. Jetzt, gut 20 bis 25 Jahre später, wird es zunehmend wichtiger, Mittel in den Erhalt zu stecken.
Hinzu kommt nun die aktuell angesprochene wieder erwachende Sorge vor einer konjunkturellen Eintrübung und der damit verbundenen Notwendigkeit, aus dem Ergebnis der guten Jahre etwas als Vorsorge für schlechte Jahre zurückzuhalten. Sie sehen, es gibt ein breites Spektrum an Herausforderungen mit erheblichem Konfliktpotenzial, dem es sich auch bei der Haushaltsaufstellung 2020 zu stellen galt.
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole es gern, damit es sich auch einprägt: Wir haben eine Legislatur äußerst erfolgreicher Haushalts- und Finanzpolitik erlebt.
An diese Erfolge wollen wir auch im Jahr 2020 anknüpfen, weil wir davon überzeugt sind, dass dies gut für Thüringen ist. Wir werden diese Legislatur als erste Regierung in der Geschichte des Freistaats mit einer Nettotilgung der Landesschulden abschließen. Mit dem demnächst anstehenden Jahresabschluss 2018 werde ich weitere 205 Millionen Euro zur Schuldentilgung bereitstellen.