Protocol of the Session on July 4, 2019

Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Mitglieder der Landesregierung, die Gäste auf der Zuschauertribüne, die Zuschauer am Livestream und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Frau Abgeordnete Engel Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tischner.

Es haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Abgeordneter Kräuter, Frau Abgeordnete Lieberknecht und Herr Abgeordneter Fiedler zeitweise.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wir waren übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 5 heute nach der Fragestunde, den Tagesordnungspunkt 4 nach Tagesordnungspunkt 5 und die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17 heute auf jeden Fall aufzurufen.

Weiterhin möchte ich daran erinnern, dass wir die Tagesordnungspunkte 1 a und b, 2, 3, 9, 13 und 14 b am Freitag aufrufen werden. Wir beginnen heute die Plenarsitzung mit dem Tagesordnungspunkt 6.

Zu Tagesordnungspunkt 5 wurden ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/7449 und ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/7453 verteilt.

Die Beschlussempfehlung für Tagesordnungspunkt 9 hat die Drucksachennummer 6/7450.

Zu Tagesordnungspunkt 28 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/7452 verteilt.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6826 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7315 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Wolf zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Schönen guten Morgen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, liebe Frau Finanzministerin, der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers in Drucksache 6/6826 wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 140. Sitzung am 28. Februar 2019 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die genannten Drucksachen und die Vorlage in mehreren seiner Sitzungen beraten. In der 69. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. März wurde eine schriftliche Anhörung bis zum 9. April 2019 beschlossen. Angeschrieben wurden sieben Anzuhörende auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen und weitere elf Anzuhörende auf Wunsch der CDU-Fraktion. Insgesamt haben sich zwölf Anzuhörende zurückgemeldet und eine Stellungnahme abgegeben. Zwei Anzuhörende auf Vorschlag der CDU-Fraktion, der Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag haben mitgeteilt, dass sie von einer Stellungnahme absehen. Vier ebenfalls von der CDU-Fraktion benannte Anzuhörende haben auf die Bitte einer Abgabe einer Stellungnahme gar nicht reagiert. Dies waren der Verband der Deutschen Realschullehrer, der Deutsche Sportlehrerverband, die Landeselternvertretung Thüringen und die Landesschülervertretung Thüringen.

Der Bund der Steuerzahler – auch von der CDU benannt – machte Bedenken zu den zu hohen Ausgaben des Landes, die dieses Gesetz für eine bessere Bezahlung von Lehrern begleiten, geltend. Alle anderen Anzuhörenden, insbesondere die Gewerkschaften und Verbände, äußerten sich überwiegend positiv zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich möchte mich auch im Namen des Ausschusses bei denjenigen Anzuhörenden, die sich zurückgemeldet haben, ausdrücklich bedanken.

In der 72. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 3. Mai 2019 wurde die Anhörung ausgewertet. In der 74. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Juni erfolgte die abschließende Beratung und Beschlussfassung. Dabei wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen einstimmig angenommen, mit dem Konflikte bei einer Zulagentabelle und bei der Mehrarbeitsvergütung vermieden werden, weil das Besoldungsanpassungsgesetz denselben Inhalt regelt, aber vor

diesem Gesetz beschlossen wurde. Wir erinnern uns, es war im letzten Plenum vor drei Wochen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6826 unter Berücksichtigung der Änderung, daher der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7315 zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Abgeordneter. Wir treten nun in die Aussprache ein. Das Wort hat Abgeordneter Kowalleck von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal richte ich an dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Freistaat.

(Beifall CDU)

Ich denke, das ist angebracht.

Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat. Gerade jetzt vor den Ferien wird Bilanz gezogen und es wird deutlich, welche Arbeit die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Freistaat leisten, nicht zu vergessen auch die weiteren Pädagogen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schulen, die dafür sorgen, dass gute Schule in Thüringen gemacht werden kann. Dafür – das muss ich an dieser Stelle aber auch sagen – müssen wir als Thüringer Landtag natürlich die entsprechenden Voraussetzungen leisten. Gerade die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass auch im Bereich der Regelschule zusätzliche Aufgaben auf die Kolleginnen und Kollegen zukamen. Das müssen wir anerkennen. Ich denke da an die Aufgaben, die im Bereich des Gemeinsamen Unterrichts geleistet werden müssen – auch hier kamen viele zusätzliche Dinge auf die Kolleginnen und Kollegen zu –, natürlich nicht zu vergessen im Rahmen der Flüchtlingskrise. Im Rahmen der Aufnahme von weiteren Schülerinnen und Schülern aus anderen Kulturen, aus anderen Ländern haben unsere Lehrerinnen und Lehrer, die verschiedenen Pädagogen an den Regelschulen eine hervorragende Arbeit geleistet.

Natürlich betrifft das auch weitere Schulformen. Ich denke an die Grundschulen, die hier auch die Arbeit leisten und die dann die Kinder in die weiterführenden Schulen bringen und fit für das Leben machen.

Ich denke gerade im Bereich dieses Gesetzentwurfs, den wir heute beraten, ist es wichtig, nicht nur auf die finanziellen Aspekte einzugehen, sondern auch auf die pädagogischen Aspekte, auf die Arbeit, die vor Ort geleistet wird. Ich habe deswegen die verschiedenen Punkte, die Aufgaben genannt. Es sind noch viele, viele weitere Dinge, die unsere Lehrerinnen und Lehrer beschäftigen. Deshalb ist es wichtig, dass auch vom Land Thüringen die entsprechende Unterstützung kommt. Wir haben hier an dieser Stelle schon verschiedene Kritikpunkte angebracht, die notwendig sind, die nicht negiert werden dürfen und die beraten werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers bleibt vom Grundsatz zu begrüßen. Nach unserer Meinung ist es aber viel zu spät. Die Regelschule ist, wie der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands betonte – ich zitiere –, inzwischen nicht mehr das Herzstück des Thüringer Schulwesens, sondern Herzpatient. Dieser Schulform muss man sich wirklich intensiver widmen und das tut man bisher nicht – so der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands.

Meine Damen und Herren, Thüringen bildet zu wenig Regelschullehrer aus. 2015 und 2016 haben nur 187 Regelschullehrer ihr Studium mit einem zweiten Staatsexamen beendet. Im gleichen Zeitraum waren es 342 Gymnasiallehrer. Eine vernünftig und vorausschauend denkende Landesregierung hätte hierauf weitaus früher und bestimmter reagiert. Nicht so Rot-Rot-Grün. Stattdessen wurden den Regelschulen im vergangenen Haushalt 170 Lehrerstellen entzogen, auch die Ausbildungskapazitäten für Regelschullehrer wurden nicht erhöht. Und ich muss auch noch mal darauf eingehen, wie mit unseren jungen Lehrerabsolventen umgegangen wird. Wenn ich jetzt von jungen Lehrern höre, dass sie mit dem Studium fertig geworden sind zu diesem Zeitpunkt und ein halbes Jahr warten müssen, bis sie in die Schule kommen, dann sage ich, das geht nicht, gerade in Zeiten des heutigen Lehrermangels.

(Beifall CDU)

Die jungen Kollegen wollen und müssen natürlich in die Schule und dafür müssen wir hier auch als Land Thüringen sorgen. Das ist kein Zustand!

(Beifall CDU)

Ich kann an dieser Stelle auch noch mal an die Landesregierung appellieren: Handeln Sie, damit unsere jungen Absolventen, damit unsere jungen Lehrer so schnell wie möglich in die Schule kom

(Abg. Wolf)

men, denn da werden sie gebraucht, meine Damen und Herren!

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, wir als CDU-Fraktion haben bereits im Januar 2017 gefordert, die Ausbildungskapazitäten an den Thüringer Universitäten und Studienseminaren schrittweise zu erhöhen. Diese Forderung haben Sie, werte Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, abgelehnt. Mit unserem Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen haben wir zudem eine Einstellungsgarantie für Lehramtsstudierende im Regelschulbereich nach erfolgreicher zweiter Staatsprüfung gefordert.

Meine Damen und Herren, der Herzpatient Regelschule spielt für Sie, wie bereits der Koalitionsvertrag zeigt, keine besonders große Rolle. Dass nunmehr überhaupt gehandelt wird, ist noch weit mehr verwunderlich. Immerhin ist das beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens ein weiterer Angriff auf die in der Vergangenheit erfolgreichen Thüringer Regelschulen. Trotzdem ist der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf grundsätzlich geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit umliegenden Bundesländern zu stärken.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, bitte!)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine solche Stärkung ist unabhängig von den rotrot-grünen Versäumnissen der Vergangenheit dringender denn je zuvor. Immerhin werden in Thüringen im Zeitraum von 2018 bis 2030 jährlich 190 Lehrer, wie aus Berechnungen der Kultusministerkonferenz hervorgeht, fehlen. Außerdem übersteigt in den alten Ländern derzeit noch das Angebot an Lehrkräften den Lehrerbedarf durchschnittlich über alle Lehramtstypen um etwa 3,5 Prozent.

Um diese 3,5 Prozent gilt es gerade für die Regelschulen zu kämpfen. Die längst überfällige Überleitung von Beamten des Amts in der Besoldungsgruppe A12 mit Amtszulage mit der Amtsbezeichnung Regelschullehrer in das Amt in der Besoldungsgruppe A13 mit der Amtsbezeichnung Regelschullehrer und Einweisung in eine entsprechende Planstelle ist hierzu ein wichtiger Schritt.

Diese Anpassung ist in anderen Bundesländern, worauf Sie letztlich nur reagieren, längst geschehen. Lehrer an den mit Regelschulen vergleichbaren sächsischen Oberschulen erhalten eine A13. Auch Lehrkräfte an den vergleichbaren regionalen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine A13. Mecklenburg-Vorpommern nimmt insgesamt bei der Besoldung der Lehrkräfte im bundesweiten

Vergleich einen Platz im vorderen Drittel ein. Dass Ein-Fach-Lehrer durch den Gesetzentwurf nun gleichgestellt werden, ist ebenfalls von uns zu begrüßen.

(Beifall SPD)

Dennoch hinkt Thüringen auch hier den Entwicklungen in anderen Bundesländern hinterher. In Sachsen-Anhalt wurden Ein-Fach-Lehrer bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in die Besoldungsstufe A13 übergeleitet. Die Voraussetzung der Lehrerbefähigung für zwei Fächer wurde insoweit gestrichen. Auch Brandenburg ist diesen Schritt bereits zum 1. Januar 2019 gegangen. Eine Vielzahl der Ein-Fach-Lehrer leistet seit Jahren eine wichtige und wertvolle Arbeit. Dies oftmals auch in mehreren Unterrichtsfächern und innerhalb etlicher Vertretungsstunden. Dies gilt gerade im Hinblick auf den Unterrichtsausfall, der von der rot-rot-grünen Landesregierung durch eine verfehlte Personalpolitik zu verantworten ist. Auch hinsichtlich der EinFach-Lehrer möchte ich Ihnen abermals vorhalten und in Erinnerung rufen, dass wir deren Gleichstellung in der Vergangenheit stets eingefordert haben. Hier zeigt sich einmal wieder: Die CDU fordert, RotRot-Grün setzt es schließlich mit viel Zeitverzug um. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Träumen können Sie nachts, aber nicht hier!)

Vielen Dank. Als Nächster spricht Abgeordneter Dr. Pidde von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist die richtige und gebotene finanzielle Aufwertung des Berufs Regelschullehrer.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Unsere Lehrkräfte – egal welchen Schultyps – unterrichten jeden Tag mit vollem Einsatz. Das Gesetz ist ein klares Signal der Wertschätzung. Diese ist nicht nur wichtig, wenn wir im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte mit den anderen Bundesländern mithalten wollen. Wir steigern auch die Attraktivität des Lehrerberufs nachhaltig.

Meine Damen und Herren, ich möchte mal auf die drei wesentlichsten Punkte für meine Fraktion hinweisen. Zum einen, die Regelschullehrer, die Diplomfachlehrer für zwei Unterrichtsfächer sowie die Diplomfachlehrer für ein Unterrichtsfach erhalten

(Abg. Kowalleck)