Protocol of the Session on January 27, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die zwei Besucher auf der Besuchertribüne, von denen der eine die Besucher nachher führt und der andere ein ehemaliger Kollege ist.

(Heiterkeit im Hause)

Herzlich willkommen.

Ich darf darüber hinaus Herrn Joachim Leibiger willkommen heißen, der seit dem 01.01. dieses Jahres Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen ist. Herzlich willkommen, Herr Leibiger.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Platz genommen Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl und die Redeliste führt Abgeordneter Christian Herrgott.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Gentele, Frau Abgeordnete Meißner, Herr Abgeordneter Adams, Herr Abgeordneter Höcke, Herr Minister Prof. Hoff, Frau Ministerin Keller – der wir von dieser Stelle aus alles Gute zur Genesung wünschen und die im Übrigen morgen auch Geburtstag hat, wir gratulieren ihr morgen – und Frau Ministerin Dr. Klaubert. Geburtstag hat allerdings heute jemand, der nicht da ist, weil er entweder Geschenke oder Geld zählt, Herr Staatssekretär Dr. Schubert. Wir übermitteln ihm herzliche Grüße.

(Beifall im Hause)

Wir hoffen, er zählt Geschenke und gibt dann etwas ab.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Maik Lezius vom MDR und Frau Isabel Bialdyga und Herrn Horst Dorn von Salve TV für diese Plenarsitzungen Sondergenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Wie Sie der Plenumseinladung entnehmen können, sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, die Wahl in Tagesordnungspunkt 22 am Donnerstag nach der Fragestunde und daran anschließend die Tagesordnungspunkte 14 und 19 aufzurufen.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 6/1658.

Zu Tagesordnungspunkt 17 wird ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/1685 verteilt.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und Die Linke zu Tagesordnungspunkt 22 hat die Drucksachennummer 6/1672.

Zu Tagesordnungspunkt 23, der Fragestunde, kommen die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 6/1629, 6/1631, 6/1648, 6/1650 bis 6/1652, 6/1655, 6/1656, 6/1660 bis 6/1662 hinzu.

Frau Abgeordnete Henfling hat ihre Mündliche Anfrage in Drucksache 6/1634 zurückgezogen und Herr Abgeordneter Kummer seine Mündliche Anfrage in Drucksache 6/1663 in eine Kleine Anfrage umgewandelt.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 12, 13, 14, 15 und 16 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Ich frage: Gibt es weitere Ergänzungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Emde.

Herr Präsident, ich möchte namens der CDU-Fraktion beantragen, den Tagesordnungspunkt 21 „Der Forschungs- und Hochschulstandort Thüringen“, Beratung der Großen Anfrage, in dieser Sitzung in jedem Falle zu beraten.

Ich möchte des Weiteren beantragen, den Tagesordnungspunkt 18 „Bewahrung der Stabilität des deutschen Finanzsystems – keine Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung zu Lasten funktionierender Einlagensicherungssysteme von Volksbanken und Sparkassen in Thüringen“ am Donnerstag nach dem Tagesordnungspunkt 19, also platziert als Drittes nach der Wahl aufzurufen.

Gut. Gibt es weitere Ergänzungswünsche? Das sehe ich nicht, sodass wir über die beiden Anträge abstimmen. Wer für den Aufruf des Tagesordnungspunkts 21 in jedem Fall ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, Teilen der AfDFraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wer dafür ist, dass TOP 18 als dritter Tagesordnungspunkt nach den Wahlen aufgerufen wird, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind alle Stimmen aus dem Haus. Gegenstimmen? – sehe ich keine, sodass wir so verfahren können.

Herzlichen Dank. Weitere Punkte sehe ich jetzt nicht, sodass ich nun den Tagesordnungspunkt 24, die Aktuelle Stunde aufrufe.

Alle Fraktionen haben eine Aktuelle Stunde eingereicht, jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für ein Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei den fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde 5 Minuten.

Ich eröffne den ersten Teil

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Thüringer Schulen nicht überfordern – Lehrermangel versus Inklusion und Flüchtlingskinderbetreuung“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1643

Das Wort hat Abgeordneter Tischner für die CDUFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil in vielen Gesprächen mit meinen Fraktionskollegen besorgte Lehrerinnen und Lehrer sowie verunsicherte Eltern und Schüler auf eine sich zuspitzende dramatische Entwicklung in unseren Schulen hinweisen.

Ich möchte für meine Fraktion zunächst feststellen, dass es richtig ist, Lehrer für die Beschulung von Flüchtlingen zu gewinnen, und dass es richtig ist, die Gelder für Lehrmittel zu erhöhen. Dennoch wird vielfach der Eindruck aus der Praxis zurückgespiegelt: Linken, SPD und Grünen fehlt es in der Beschulung von Flüchtlingen an zielgerichteten und wirksamen Entscheidungen. Grund hierfür sind zwei praktische Versäumnisse. Erstens: Linke, SPD und Grüne versäumen eine aktuelle, kontinuierliche und abgestimmte Erfassung der zu beschulenden Flüchtlingskinder. Und: Linken, SPD und Grünen fehlt es an klaren pädagogischen, bildungsstrategischen und politischen Konzepten.

Schon lange vor dem Einsetzen des enormen Zuwachses der Flüchtlingsströme haben wir hier in diesem Haus und weit darüber hinaus über die Herausforderungen an den Thüringer Schulen diskutiert: Unterrichtsausfall, mehr Vertretungsstunden, mehr Bürokratie, steigende Anforderungen an Pädagogen durch zunehmende Schülerzahlen und gemeinsamen inklusiven Unterricht. Diese ohnehin schwierige Entwicklung, die nur zu einem Teil demografisch bedingt ist – der andere ist ein politisch unterstütztes wissenschaftliches Feldexperiment –, wird mit Beginn des zweiten Schulhalbjahrs im Februar extrem zunehmen.

Was brauchen wir also eher heute als morgen? Wir brauchen erstens die Einführung eines transparenten Verfahrens und fester Messzahlen für die notwendigen zusätzlichen Stundenzuweisungen. Zweitens brauchen wir eine Offensive für die Lehrergewinnung mit attraktiven Einstellungsangeboten, damit Thüringen im bundesweiten Wettbewerb zukünftig bestehen kann.

(Beifall CDU)

Wenn man dann noch hört, dass die Landesregierung die Inklusion durch ein inklusives Schulgesetz weiter vorantreiben will, fragt man sich, wie dieses hehre Ziel letztlich von unseren Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort umgesetzt werden kann. Denn eines ist klar: Eine inklusive Beschulung ist letztlich personalintensiver. Das bestätigen alle Experten und auch jene im Landesbeirat „Inklusion“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei all den offenen Fragen und Ängsten, der Unsicherheit in den Schülerzahlen, der Deckung des Lehrerbedarfs oder der pädagogischen Konzeptionen sind unsensible und der Stimmung in den Schulen völlig zuwiderlaufende Schreiben der für das Schulwesen zuständigen Staatssekretärin absolut verfehlt und kontraproduktiv.

(Beifall CDU)

Wer quasi als Weihnachtsgruß mit verbindlichen Festlegungen zur Beschulung von Flüchtlingen von oben in die Handlungsfreiheiten unserer Schulleitungen eingreift und so einmal mehr auch die persönlichen, fachlichen und rechtlichen Kompetenzen dieser Leistungsträger unseres erfolgreichen Schulsystems zumindest pauschal infrage stellt, der braucht sich nicht über die hervorgerufene Verunsicherung öffentlich zu beschweren. Diese Landesregierung verunsichert und entmündigt unsere Schulleitungen, wenn sie mit Schreiben, wie es der TLV veröffentlich hat, festlegen:

Erstens, dass künftig ohne gesetzliche Grundlage Schulämter den Schulen Flüchtlingskinder zuweisen. Dieses Verfahren stellt für uns einen Eingriff in die rechtlichen Kompetenzen des Schulleiters und in die rechtlichen Kompetenzen der Schulträger dar und führt zudem zu einer Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Kindern.

(Beifall CDU)

Zweitens, Sie verunsichern ferner ohne Not mit der Aussage im Brief – ich darf zitieren –, also öffentlich: Zur Beschulung von Schülern nicht deutscher Herkunftssprache werden die bisher außerhalb des Unterrichts verwendeten Lehrerwochenstunden zusätzlich temporär bereitgestellt. Zur Absicherung der Schulpflicht muss die Übertragung von Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts von der Schulleitung im Bedarfsfall nach Genehmigung des TMBJS außer Kraft gesetzt werden. Aus praktischer Perspek

(Präsident Carius)

tive darf man Schulleitungen nicht per Festlegung aus dem Büro der Staatssekretärin vor die Frage stellen: Arbeitsgemeinschaften, Schulchor oder Beschulung von Flüchtlingen. Gute Bildung muss beides ermöglichen.

(Beifall CDU)

Wenn Sie hätten, würden wir Ihnen deshalb heute in Ihr Lerntagebuch schreiben: Verlagern Sie Ihre Entscheidungsdefizite nicht auf die Schulen, haben Sie Vertrauen in unsere, in Ihre Schulleitungen und verschließen Sie neben der Flüchtlingsfrage nicht die Augen vor den monatlich zunehmenden dramatischen Herausforderungen in unserem Thüringer Schulsystem!

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Wolf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Tischner, ich weiß nicht, ich habe das eigentlich so wahrgenommen, dass Sie im Bildungsausschuss noch nie gefehlt haben. Anders als andere sind Sie immer anwesend. Sie sind nicht nur anwesend, Sie denken auch mit, Sie arbeiten mit.

(Beifall CDU)

Aber irgendwie muss Ihnen entgangen sein, dass die Bildungsministerin schon seit einem guten halben Jahr dauerhaft, intensiv und ausführlich nicht nur berichtet, sondern auch in Diskussion geht.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie muss aber mal handeln!)

Was Sie gerade dargestellt haben, ist das gesamte Gegenteil von dem, was wir dort im Bildungsausschuss für eine Kultur auflegen, nämlich eine Kultur des Austauschs und eine Kultur des Miteinanders. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag – Sie haben es eben noch mal begründet – auf den Brief der Staatssekretärin. Der Brief der Staatssekretärin ist – Sie haben auch darauf hingewiesen – so verfasst, dass man ganz klar weiß, jeder Schulleiter weiß das, es ist eine temporäre Aufgabe bzw. ein temporärer Schritt, der dort gegangen werden muss, wenn wir, wenn die Schulämter es temporär nicht schaffen, dort entsprechende Lehrerwochenstunden zur Verfügung zu stellen – Punkt 1. Punkt 2: Die Schulleitung beantragt – Sie haben gerade dafür geworben, wir mögen doch Vertrauen in die Schulleitung haben –, beim Schulamt und das Schulamt genehmigt temporär, dass dort Lehrerwochenstunden abgezogen werden. Was, bitte schön,