Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags. Ich freue mich, dass ich einige Schüler aus der Regelschule in Weimar und eine Gruppe von Mitgliedern der Volkssolidarität – ich vermute aus Erfurt – hier auf der Besuchertribüne willkommen heißen darf – jetzt winken sie sogar noch, sehr schön –,
ebenso seien auch die vielen Kommunal- sowie Medienvertreter herzlich willkommen. Ich eröffne diese Plenarsitzung.
Als Schriftführerin hat Frau Abgeordnete Rosin neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Gruhner.
Für die heutige Sitzung haben sich eine ganze Reihe von Kollegen entschuldigt: Herr Abgeordneter Kummer, Frau Abgeordnete Leukefeld, Herr Abgeordneter Primas, Herr Abgeordneter Wucherpfennig, Frau Abgeordnete Engel, Herr Ministerpräsident Ramelow, Frau Ministerin Siegesmund, Herr Minister Tiefensee, Herr Minister Lauinger, Herr Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise, Frau Ministerin Klaubert zeitweise.
Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, heute alle anstehenden Mündlichen Anfragen abzuarbeiten.
Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/ 2059 verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 13 wird ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/2060 verteilt.
Gibt es Änderungswünsche zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall, sodass wir in die Tagesordnung einsteigen.
Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2000 ERSTE BERATUNG
Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung das Wort zur Begründung wünscht – dann, Herr Minister Poppenhäger, haben Sie das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich – wie es manchmal schon Brauch ist – mit einem Zitat zur Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs beginnen: „Die Alternative ist schlicht [und einfach], dass man in 20 Jahren in kleinen, einwohnerschwachen Kreisen lebt, in denen das Licht ausgeht
und in denen niemand, ich wiederhole niemand, mehr das Geld haben wird – nicht die Kreise, nicht das Land und auch nicht die Gemeinden –, um es wieder anzuschalten. Und das können und wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern schlicht nicht zumuten.“
Sehr verehrte Abgeordnete der CDU-Fraktion, wenn Sie nun glauben, das sei eine Übertreibung, was für eine Übertreibung wieder von dem Minister, dann lassen Sie mich das auflösen. Das waren die Worte meines geschätzten Amtskollegen, des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, Mitglied Ihrer Partei,
zum Gesetzentwurf zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen am 7. Juli 2010 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Herr Caffier beschreibt die dringliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern mit deutlichen Worten. Nicht anders ist die Lage in Thüringen. Es sind in der Vergangenheit immer wieder Fragen aufgeworfen worden. Seit der Kreisgebietsreform von 1994, also vor nunmehr 22 Jahren, wurde über die notwendige Veränderung ausführlich in vielfältigen Diskussionsrunden, Arbeitsgruppen, einer Enquetekommission und immer wieder auch im Kabinett debattiert. Geschehen ist bis
heute nichts. In dieser Legislatur haben wir nun begonnen, uns diesen Fragen zu stellen, zu beantworten und bringen mit dem Vorschaltgesetz den ersten Baustein für ein zukunftsfestes Thüringen in den Landtag ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, jede Reise beginnt, so sagt ein chinesisches Sprichwort, mit einem ersten Schritt. Dieser erste Schritt wurde eigentlich bereits mit der Enquetekommission vom Landtag selbst in der vorletzten Legislaturperiode getan.
Dem folgte der Landtag im Jahre 2011 mit seinem Beschluss, der unter anderem die Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften zum Inhalt hatte. Dann kam das Leitbild der Landesregierung im Dezember 2015 und nun folgt als weiterer Schritt der Entwurf des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform, den die Landesregierung am 12. April 2016 beschlossen hat. Heute kann ich das Gesetzeswerk in die Hände des Landtags geben. Wir sind damit dem gemeinsamen Ziel der Koalition, Thüringen auf kommunaler Ebene zukunftsfähig zu gestalten,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem heutigen Tag ging ein fast eineinhalbjähriger, intensiver Vorbereitungsprozess voraus. Seit Januar 2015 haben wir uns mit der Erarbeitung eines Leitbilds „Zukunftsfähiges Thüringen“ befasst, das die Regierung Ende 2015 beschlossen hat. Die bisherigen Debatten zur Gebietsreform haben uns gezeigt, welche Erwartungen, aber auch durchaus welche Sorgen die Menschen in diesem Land mit Blick auf die demografische Entwicklung und den Umbau der kommunalen Ebene haben.
Viele Bürgermeister, Herr Mohring, haben längst konkrete Vorstellungen für tragfähige Fusionen. Ich allein habe in diesem Jahr über 20 Gespräche mit Bürgermeistern geführt. Ich werde Ihnen nachher ein paar sagen,
Herr Abgeordneter Fiedler, die auch aus Ihrer Farbe kommen. Diese Bürgermeister warten nur darauf, dass mit dem Vorschaltgesetz endlich...
Herr Minister, Entschuldigung. Ich bitte die Kollegen um etwas mehr Aufmerksamkeit. Wir haben dann hier Gelegenheit, alle Standpunkte wahrzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, viele Bürgermeister haben längst konkrete Vorstellungen für tragfähige Fusionen. Diese Bürgermeister warten darauf, dass mit dem Vorschaltgesetz endlich ein rechtlich verbindlicher Rahmen gesteckt wird und auch die Förderung steht.
Die IHK Südthüringen hat erst kürzlich einen Beschluss gefasst, wonach die Funktional- und Gebietsreform rasch angegangen werden sollte. Diese positive Resonanz habe ich auch beim Unternehmertreffen in Creuzburg am 5. April 2016 mitgenommen. Selbst der Deutsche StiftungsTag wird sich im Mai 2016 mit dem demografischen Wandel auseinandersetzen. Sie sehen, dieses Thema durchdringt alle Bereiche.
Selbst aus den Reihen der Abgeordneten, zum Beispiel von Herrn Abgeordneten Wirkner von der CDU, gibt es konstruktive Signale für unsere Gebietsreform.
Herr Abgeordneter Fiedler, die Stadt Nordhausen fordert noch eine verstärkte Pflicht zur Eingemeindung von Umlandgemeinden in Ober- und Mittelzentren.