Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Zuschauer und Zuhörer am Livestream.
Zu Beginn lassen Sie mich, auch wenn es jetzt nur noch elf Monate sind, zu unserer ersten Sitzung im neuen Jahr Ihnen allen alles Gute für das Jahr 2019 wünschen, vor allem aber Gesundheit, Ihnen und Ihren Familien.
Als neue Abgeordnete kann ich Herrn Dr. Thadäus König von der CDU-Fraktion begrüßen – herzlich willkommen, Herr Abgeordneter Dr. König! –
und in der Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Marit Wagler – herzlich willkommen, Frau Abgeordnete!
Wir haben zwei Geburtstagskinder, denen ich recht herzlich gratuliere – und ich verspreche, die Blumen kommen nach, die werden ganz frisch zu Ihnen kommen –, das sind Frau Vizepräsidentin Margit Jung und Frau Ministerin Heike Werner. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Ihnen beiden!
Ich darf Ihnen eine Veränderung bekannt geben. Abgeordneter Klaus Rietschel hat mich mit Schreiben vom 14. Januar 2019 darüber informiert, dass er mit Wirkung vom 15. Januar 2019 seine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion beendet hat. Herr Abgeordnete Rietschel gehört somit dem Thüringer Landtag nunmehr als fraktionsloser Abgeordneter an.
Für die heutige Sitzung hat als Schriftführerin Frau Abgeordnete Rosin neben mir Platz genommen und die Redeliste führt Frau Abgeordnete Engel.
Es haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Fiedler, Herr Abgeordneter Grob, Herr Abgeordneter Kräuter, Herr Abgeordneter Mohring, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, Herr Ministerpräsident Ramelow und Frau Ministerin Keller.
Gestatten Sie mir noch folgenden allgemeinen Hinweis. Das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk und der Beirat zur Nachhaltigen Entwicklung
in Thüringen haben für heute Abend zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 19.00 Uhr beginnen soll.
Die Fraktionen waren im Ältestenrat übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 8 a, b und c am Donnerstag als erste Punkte, den Tagesordnungspunkt 10 am Freitag als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 12 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall und die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 25 bis 30 am Donnerstag nach der Fragestunde aufzurufen.
Die Tagesordnungspunkte 2 und 14 wurden in den zuständigen Ausschüssen noch nicht abschließend beraten und werden deshalb von der Tagesordnung abgesetzt.
Zur Fragestunde in Tagesordnungspunkt 31 kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: die Drucksachen 6/6689, 6/6690, 6/6692, 6/6693, 6/ 6701 und 6/6706.
Herr Abgeordneter Müller hat seine Mündliche Anfrage in der Drucksache 6/6658 in eine Kleine Anfrage umgewandelt.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 17 und 19 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen würde ich folgende Änderungen zur Tagesordnung vorschlagen. Erstens, den Tagesordnungspunkt 7, das ist die Problematik Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung des Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“, gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 8 abzuarbeiten. In dem Zusammenhang würde ich gern für den morgigen Tag darauf hinweisen, dass Tagesordnungspunkt 8 c zuerst abgestimmt werden sollte, wenn wir uns mit dem Tagesordnungspunkt befassen. Zweitens würden wir vorschlagen, den TOP 11, das ist der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in erster und zweiter Beratung durchzuführen, und drittens, den Tagesordnungspunkt 15, Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt aufzurufen.
Gibt es weitere Anmerkungen? Das ist nicht der Fall, dann würde ich darüber abstimmen lassen – oder gibt es Widerspruch dazu, dass wir TOP 7 gemeinsam mit TOP 8 beraten? Das sehe ich nicht. Gibt es zur ersten und zweiten Beratung zu TOP 11 Widerspruch, sodass wir abstimmen müssten? Das sehe ich auch nicht. Gibt es dazu, TOP 15 auf jeden Fall als letzten Tagesordnungspunkt zu beraten, Widerspruch? Das ist nicht der Fall, dann würden wir nach der Tagesordnung verfahren. Sind Sie damit einverstanden? Ja. Danke schön.
Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 32, Aktuelle Stunde, auf. Alle Fraktionen haben jeweils eine Aktuelle Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für ein Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit in der Aktuellen Stunde 5 Minuten. Diese Gesamtredezeit kann durch einen fraktionslosen Abgeordneten auf die beantragten Themen zur Aktuellen Stunde aufgeteilt werden. Hat die Landesregierung in den ersten Wortmeldungen eine Redezeit von mehr als 10 Minuten in der Aussprache zu einem Thema in Anspruch genommen bzw. ergreift sie erneut das Wort, so erhält jede Fraktion jeweils 2 Minuten Verlängerungszeit. Gemäß § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt der Präsident die Reihenfolge der Redner. Zwischenfragen sind nicht erlaubt.
a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Prävention statt Reaktion – Bodenspekulation mit Agrarund Forstflächen in Thüringen erschweren“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/6691
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz! Wenn dieses Plenum vorbei ist, werden wieder einige Höfe in Thüringen ihre Türen geschlossen und ihren Betrieb eingestellt haben. Bis zum Ende des Jahres werden in ganz Deutschland und damit auch in Thüringen circa 4.000 bis 5.000 Höfe ihre Pforten für immer geschlossen haben.
Ursache hierfür ist nicht nur der bereits bekannte Nachwuchsmangel in der Landwirtschaft und eine verfehlte EU-Agrarpolitik, sondern auch ein Phänomen, das uns bisher aus Afrika und einigen Ländern Osteuropas bekannt war, das sogenannte Land Grabbing, also das Aufkaufen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen als Geldanlageobjekt durch branchenfremde und oft auch ausländische Finanzinvestoren in großem Maßstab. Befeuert wird dieses besorgniserregende Phänomen durch die schon seit Jahren anhaltende Nullzinspolitik der Europäischen Union und die daraus resultierende Suche vieler Finanzinvestoren nach einer neuen Investitionsmöglichkeit für ihre Anleger. Daher kommen immer mehr Investoren aus dem Finanzsektor statt aus dem Agrargeschäft. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bewirtschaftung in der Landwirtschaft, die sich mehr und mehr an Profitinteressen und einer höchstmöglichen Gewinnmaximierung orientiert. Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte geraten dabei ins Hintertreffen oder werden gar vollkommen bedeutungslos. Umweltschäden, Steuerausfälle sowie vor allem die Vernichtung von traditionellen land- und forstwirtschaftlichen Strukturen sind die Folge.
In Thüringen stieg der Anteil von Flächen, die derartige Gesellschaften erworben haben, zwischen den Jahren 2007 und 2016 von 8 auf 18 Prozent. Im Landkreis Sömmerda liegt dieser Anteil mittlerweile schon bei circa 20 Prozent. Nach Ländern wie der Ukraine, Rumänien, Litauen, Bulgarien, aber auch Mecklenburg-Vorpommern befinden sich nun auch Thüringen und die Thüringer Landwirte auf dem Weg, Opfer dieses Landraubs zu werden. Dieser bedenklichen Entwicklung müssen wir entschieden entgegentreten. Ein weiterer Ausverkauf der Thüringer Agrar- und Forstflächen als Spekulationsobjekt an branchenfremde und auch ausländische Investitionsgesellschaften muss verhindert werden.
Wem die althergebrachten bäuerlichen Strukturen in Thüringen, der Umweltschutz und die Familien, die mit der Landwirtschaft ihren Lebensunterhalt verdienen und uns alle ernähren, ein Anliegen sind, der macht sich gegen diese Form der Landnahme stark. Die rot-rot-grüne Landesregierung jedenfalls hat scheinbar kein Interesse daran, diese Form der Landnahme zu stoppen und die familiengeführten bäuerlichen Betriebe in Thüringen zu erhalten, sonst hätte sie schon längst etwas getan. Seit ihrem Regierungsantritt hatte sie schließlich genug Zeit. Aber offensichtlich waren ihr ideologische Projekte wichtiger als der Schutz der Zukunft der Thüringer Landwirtschaft. Da nützt es auch nichts, wenn die Koalitionsfraktionen sich medienwirksam als die Retter der Landwirte generieren und sich
Doch mit dieser Fehlentwicklung muss endlich Schluss sein. Wir fordern Sie auf, endlich den Bauernstand zu stärken, statt Thüringer Steuergelder für Genderquatsch und Multikulti-Ideologie aus dem Fenster zu werfen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstes hat Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright von der Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Aktuellen Stunde und dem noch folgenden Antrag der AfD wird die politische Strategie der AfD besonders deutlich. Im Grunde genommen ist den AfD-Politikern das Thema „Bodenspekulation“ egal. Wird es aber zum diskutierten Thema in der Bevölkerung oder steht was in der Zeitung dazu, dann wird die AfD plötzlich hellhörig und springt auf das Thema auf und schürt Ängste.
So glaubt sie, den Leuten vormachen zu können, dass sie sich um Probleme kümmern würde. Und das macht die AfD dann auch noch so, dass sie Akteure ausgrenzt und verunglimpft und die Landbevölkerung spaltet. Das wird besonders in dem AfDAntrag, der auf der Tagesordnung steht, deutlich. Ich möchte wirklich davor warnen.
Es gibt Handlungsbedarf in diesem Bereich. Es dürfen aber nicht Menschen, also Landwirte, ausgegrenzt werden, weil sie zum Beispiel keinen deutschen Pass haben, sondern es muss Transparenz und objektive Kriterien für den Verkauf von Land geben. Ja, ich bin dafür, dass so viel Land wie möglich in die öffentliche Hand überführt wird und dann an Betriebe verpachtet wird, die das Land bearbeiten und die Wertschöpfung in der Region und in der Kommune schaffen.
Denn Grund und Boden ist kein normales Handelsgut. Das Thema „Bodenspekulation“ beschäftigt uns als Linke schon lange. Das hat schon angefangen mit dem Privatisierungsauftrag durch die BVVG gleich nach der politischen Wende, bei dem festgelegt war, dass die volkseigenen Flächen der DDR privatisiert werden müssen. Auch wenn dort sozusagen eine Privilegierung bzw. das Vorkaufsrecht der Pächter vorhanden war, war es doch für die eine Geldfrage. Insofern haben immer die den Zu
schlag bekommen, die über das notwendige Kapital verfügt haben oder Kredite bekommen haben, und nicht die, die Flächen ordentlich bearbeitet haben oder diese Flächen zum Erhalt des Betriebs gebraucht hätten. Die PDS hat damals im Bundestag als einzige Fraktion einstimmig gegen dieses Privatisierungsgesetz gestimmt. Und ich kann mich nicht erinnern, dass irgendjemand in der CDU, die damals noch vielen Leuten Heimat war, die sich heute in der AfD tummeln und die AfD gar führen, dass irgendjemand von diesen Leuten Protest ausgedrückt hätte, auch nicht im Bundesrat ehemalige zum Beispiel CDU-Staatssekretäre wie Herr Gauland. Hier in diesem Landtag wurde dieses Problem von meiner Fraktion jedoch immer wieder thematisiert.
Auch andere aktuelle Gesetzgebungen machen es Kapitalanlegern leicht, Land aufzukaufen. Ein Punkt, den ich mit meiner Fraktion seit einiger Zeit bearbeite, ist natürlich die Transparenz bei Anteilsverkäufen bei Agrargenossenschaften, auch das fehlende Vorkaufsrecht bei Anteilsverkäufen. Stichwort hierzu ist die Terra e. G. im Landkreis Sömmerda. Es ist dringend notwendig, dort etwas zu verändern, und da sind wir auch dran – ebenso bei der Frage, dass landwirtschaftliche Flächen, wenn sie gekoppelt an Forstflächen verkauft werden, nicht den normalen Vorkaufsregeln unterliegen. Jetzt nach 30 Jahren zeigt sich eben, dass, wenn Kapitalinteressen bevorzugt bedient werden – so wie es auch bei der BVVG war –, dies eine Entwicklung befördert, die weder den landwirtschaftlichen Akteuren noch der Bevölkerung auf dem Land und auch nicht der Politik gefallen kann.
Es gibt eine öffentliche Debatte über die Thematik, es gibt zum Beispiel die Thünen-Studie, aber es gibt selbst in den unterschiedlichen landwirtschaftlichen Berufsverbänden unterschiedliche Auffassungen dazu. Diese Debatte führen wir, diese Debatte ist auch dringend notwendig, und dann werden wir etwas Vernünftiges zu diesem Thema vorbereiten. Die Trittbrettfahrerei der AfD ist abzulehnen.
Wenn dazu nämlich nichts in der Zeitung gestanden hätte, hätte die AfD das ganze Thema überhaupt nicht mitbekommen, weil die AfD nicht problemorientiert vorgeht, sondern rein populistisch. Die AfD nutzt solche Themen dann auch noch, um die Bevölkerung zu spalten, und das lehnen wir ab.