Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Schaft Platz genommen und die Redeliste führt der Abgeordneter Gruhner. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Höhn, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Lauinger sowie Herr Minister Dr. Poppenhäger zeitweise.
Ich darf noch darauf hinweisen, dass die Preisträgerarbeiten des letztjährigen Wettbewerbs „PresseFoto Hessen-Thüringen 2014“ in der Zeit vom 26. März bis zum 22. April im Thüringer Landtag Station machen. Zur Eröffnung der Ausstellung in der Mittagspause der Plenarsitzung im Zwischengang zum Fraktionsgebäude sind Sie herzlich eingeladen.
Zur Tagesordnung darf ich darauf hinweisen, dass zu TOP 13 ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/423 verteilt wurde.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD, der AfD, der CDU und Die Linke zu TOP 15 haben die Drucksachennummern 6/417 bis 6/420.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, auch zu Tagesordnungspunkt 11 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Ich frage, ob es noch weitere Änderungen der Tagesordnung gibt. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen würde ich gern beantragen, dass der Tagesordnungspunkt 9 „Terrorgefahr ernst nehmen – Sicherheitsbehörden vorbereiten“ als letzter Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause aufgerufen wird, weil der Innenminister am Nachmittag an entsprechenden Beratungen und Konferenzen, der Innenministerkonferenz, teilnimmt.
Von den Parlamentarischen Geschäftsführern wurde mir signalisiert, dass es keine Gegenstimmen gibt. Wir können natürlich noch einmal abstimmen.
Es gibt einen Antrag, dann bitte ich um Abstimmung. Wer für den Antrag von Herrn Blechschmidt ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Bei einigen Gegenstimmen mit übergroßer Mehrheit so angenommen. Gut, dann werden wir den Punkt 9 vor der Mittagspause aufrufen.
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/348 ERSTE BERATUNG
Ich frage, ob die Landesregierung das Wort zur Begründung wünscht. Bitte, Frau Ministerin Klaubert, dann haben Sie das Wort.
Ich darf mal um etwas Aufmerksamkeit bitten, damit Frau Klaubert jetzt den Bericht der Landesregierung geben kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, es dürfte kaum verborgen geblieben sein, innerhalb der ersten 100 Tage dieser Landesregierung wurde am Bildungsfreistellungsgesetz deutlich, diese Regierung hält Wort.
Im Koalitionsvertrag ist zu lesen: „Die Koalition wird in den ersten 100 Tagen […] ein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg bringen.“ Wir haben dieses Gesetz im Kabinett gemeinsam verabschiedet und dem Landtag zugeleitet. Das Bildungsfreistellungsgesetz ist ein weiterer Baustein auf dem Weg der Entwicklung Thüringens zu einem Bildungsland, in dem Bildung großgeschrieben wird. Wir haben uns an die Arbeit gemacht, wir haben um Lösungen gerungen, wir haben diskutiert – und es ist auch nicht verborgen geblieben, wir haben untereinander auch kontrovers diskutiert – und wir haben gemeinsam einen Weg gefunden. Einen Weg, der in den Entwurf dieses Gesetzes zur Bildungsfreistellung mündete. Ich bedanke mich daher ganz herzlich dafür, wie diese Arbeit in den vergangenen Wochen und eigentlich sogar Monaten gelaufen ist. Ich dan
ke ganz sehr dem Wirtschaftsminister, Herrn Tiefensee, und seinem Haus, denn wir haben dieses Gesetz auch in gemeinsamer Abstimmung erarbeitet.
Über das Gesetz könnte man schreiben: Bildungsfreistellung fördert lebenslanges Lernen. Das Bildungsfreistellungsgesetz ist gut für Thüringen. Wir sind wahrlich nicht die Ersten, die ein solches Gesetz erarbeitet haben, sondern es gibt nach uns nur zwei Länder, die kein Bildungsfreistellungsgesetz haben. Das Bildungsfreistellungsgesetz ist gut für Thüringen, sowohl als Bildungsland als auch als Wirtschaftsland. Schon heute brauchen die meisten Unternehmen in Thüringen, ob sie größer oder kleiner sind, für ihre Fachkräfte ein enormes Potenzial an Qualifikation. Die Fachkräftestudie des Wirtschaftsministeriums zeigt das deutlich. Die Prognose geht davon aus, dass spätestens im Jahr 2025 für über 95 Prozent der Tätigkeiten eine höhere Qualifikation erforderlich ist. Wer gestern zum parlamentarischen Abend des Handwerks genau zugehört hat, hat diese Analyse auch gehört, denn es ist immer wieder auf die hohe Qualifikation und übrigens auch die Qualifikationsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingewiesen worden. Halten wir uns dabei immer vor Augen, dass der Reichtum unseres Landes nicht im Boden steckt, sondern in den Köpfen unserer Menschen. Bildung ist eine Schlüsselressource für die Zukunft Thüringens. Deshalb ist es für uns wichtig, die Bedingungen für lebenslanges Lernen zu verbessern. Das Bildungsfreistellungsgesetz sorgt dafür, dass Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung bekommen. Es ermöglicht zum Ersten gesellschaftspolitische Bildung. Damit wird für Beschäftigte der Weg eröffnet, auch über gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge weitere Bildungsbestandteile zu erwerben, damit ihre Beteiligung und ihre Fähigkeit zur Beurteilung von Prozessen und die Teilhabe an demokratischer Auseinandersetzung erweitert und vertieft wird. Das Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht aber auch arbeitsweltbezogene Bildung, damit Beschäftigte ihre berufsbezogenen Kenntnisse, ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten erneuern, erweitern und verbessern können. Und das Bildungsfreistellungsgesetz ermöglicht ehrenamtsbezogene Bildung, damit Beschäftigte sich für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Aufgaben weiter qualifizieren können. Das umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten, ein Spektrum, das von organisatorischen Kenntnissen wie der Finanzverwaltung oder der Öffentlichkeitsarbeit von und für Vereine bis zu inhaltlichen Kenntnissen um verschiedene Sachgebiete, wie zum Beispiel der Umweltbildung, reicht.
Eines möchte ich ganz deutlich machen, weil es in der Öffentlichkeit manchmal so kommuniziert wird: Bildungsfreistellung und ein Bildungsfreistellungsgesetz ist kein zusätzliches Urlaubsgesetz.
Ich halte den Begriff des Bildungsurlaubsgesetzes, der vielerorts auch in der Öffentlichkeit benannt wird, als ungeeignet für das, was wir mit diesem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Denn vor diesem Hintergrund mag mancher denken, da kann ich den nächsten Pilates-Kurs an der Ostsee als Bildungsfreistellung für mich abrechnen. So ist das nicht gemeint. Ich sage das mit aller Deutlichkeit, bei allem Respekt vor Pilates-Kursen an der Ostsee.
Uns geht es um Bildung. Es geht uns um Bildung und darum, Beschäftigten dabei zu helfen, ihre Kenntnisse zu vertiefen, die sie für ihre eigene Zukunft brauchen. „Fit für die Zukunft“ liest man mancherorten und dazu gehört der Erwerb von Bildung. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz auch eine Möglichkeit eröffnen, die Offenheit für künftige Bildungsprozesse mit diesem Gesetzentwurf transparent und möglich zu machen. Deswegen ist uns übrigens auch das Prinzip der Freiwilligkeit so wichtig. Nicht der Arbeitgeber soll den Bildungsgegenstand benennen. Der Arbeitnehmer soll entscheiden können, was er für sich und für seine Entwicklung als Bildungsangebot annehmen möchte. Der Arbeitgeber kann natürlich Veranstaltungen vorschlagen. Dort wird zu entscheiden sein, in welcher Form dieser Anspruch und dieses Angebot miteinander einhergehen.
Weitere Kernpunkte des Bildungsfreistellungsgesetzes sind: Der Freistellungsanspruch erstreckt sich auf bis zu fünf Tage im Jahr. Die Regelungen gelten für alle Beschäftigten, die mindestens sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind und ihren Arbeitsplatz in Thüringen haben. Beschäftigte in der Wirtschaft haben genauso das Recht auf Bildungsfreistellung wie Angestellte im öffentlichen Dienst oder Richter und Beamte. Auszubildende haben einen Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.
Uns war es übrigens wichtig, alle Akteure zwischen dem ersten Kabinettsdurchlauf und dem zweiten Kabinettsdurchlauf noch einmal an einen Tisch zu bringen. Ich möchte mich jetzt nicht in die eher absurden Diskussionen der vergangenen beiden Tage einmischen. Ich kann nur sagen: Mit dem Beschluss des Kabinetts, den ersten Durchlauf des Gesetzes aus der alten Regierung in das neue Kabinett zu holen, haben wir die Möglichkeit gehabt, in recht raschem Tempo das Bildungsfreistellungsgesetz dem Landtag vorzulegen. Trotzdem haben wir nach Möglichkeiten gesucht, wie wir die verschiedenen Akteure und übrigens auch zum Teil sehr unterschiedliche Interessengruppen noch einmal miteinander in einem gemeinsamen Diskurs verbinden können. Wir haben dazu Werkstattgespräche durchgeführt, in denen wir die Veränderungen zum Gesetz gegenüber dem ersten Kabinettsdurchlauf
unter der rot-schwarzen Regierung mit den Betroffenen diskutiert haben. Es gab die Möglichkeit der Vorstellung unserer neuen Merkmale. Es gab die Diskussion im Ganzen und auch die individuelle Diskussion, sowohl mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums als auch meines Ministeriums als auch mit Vertretern des Landtags. Natürlich haben wir gemerkt, dass wir dieses Gesetz nur auf den Weg bringen können, wenn wir diese unterschiedlichen Interessen, die übrigens gestern Abend auch durch den Ministerpräsidenten noch einmal benannt worden sind, nämlich die Freistellung für Bildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungeachtet der Betriebsgröße und auf der anderen Seite die Einschränkung der Bildungsfreistellung auf Unternehmensgrößen ab 20, 30 oder 40 Beschäftigten – natürlich haben wir das abgewogen. Ich weise energisch zurück, was gestern der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion gesagt hat, dass wir nicht mit den Vertretern der Wirtschaft gesprochen hätten.
Ich bitte darum, dass künftig in öffentlichen Diskussionen die Wahrheit verbreitet wird und nicht die eigene Interpretation von Wirklichkeiten. Ich erspare mir jetzt das Wort, wie man einen solchen Vorgang bezeichnen würde. Dafür gab es schon einmal einen Ordnungsruf. Wir haben uns in dem Gesetz, ich habe es bereits angedeutet, an der Zahl Fünf orientiert. Das hat auch Gründe. Ab einer Größe von fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gegründet werden. Wenn man einen Betriebsrat gründet, hat dieser Betriebsrat Rechte.
Die Rechte dieses Betriebsrats bestehen unter anderem auch darin, sich für die Tätigkeit im Betriebsrat die entsprechende Qualifikation und Fortbildung zu suchen und die Freistellung dafür müsste genehmigt werden. Also haben wir im Überlegungsprozess, wie wir das Gesetz gestalten, uns an dieser magischen Zahl Fünf orientiert und gesagt: Dieses Gesetz gilt ab einer Betriebsgröße von fünf Beschäftigten. Dort gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Ich sage aber auch: Ein Unternehmen, welches weniger als fünf Beschäftigte hat, kann durchaus Bildungsfreistellung gewähren. Das heißt nicht, dass es unter fünf Beschäftigten ein Verbot an Bildungsfreistellungstagen gibt. Demzufolge sage ich auch den Kritikern, dass sie noch einmal gut darüber nachdenken sollten, dass wir mit einem solchen Gesetz übrigens fast 90 Prozent der Beschäftigten in Thüringen in den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung eingeschlossen haben. Das liegt wieder daran, dass wir eine sehr kleinteilige Struktur haben und dass wir keinesfalls leichtfertig darüber entschieden haben,
für welche Betriebsgrößen ein solches Gesetz gilt. Es gab zahlreiche Gespräche – übrigens auch außerhalb der Werkstattgespräche –, sowohl mit den Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber als auch – ich habe das bis jetzt weniger benannt – der Bildungseinrichtungen, insbesondere der Erwachsenenbildner. Ich verstehe alle Kritik am Gesetz – das sage ich auch –, aber ich muss sagen, in einem Abwägungsprozess, in dem man entscheiden muss, wie ein modernes Gesetz auf den Weg gebracht wird, muss man an der einen oder anderen Stelle aufeinander zugehen. Da sage ich noch einmal, das ist uns in einem sehr kultivierten Diskurs miteinander gelungen.
Wir haben übrigens auch auf Anraten verschiedener Unternehmen einen Überlastungsschutz eingebaut, der sich an der Betriebsgröße orientiert. Das kann man auch kritisieren sowohl von der einen als auch von der anderen Seite. Aber wir wollten auch signalisieren, und zwar nicht als ein Ministerium – und in diesem Fall aus der Sicht des Bildungsministeriums –, sondern als ganze Landesregierung, dass wir durchaus verstehen, dass es in den Unternehmen Entscheidungen geben kann, die zulasten des Anspruchs von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehen, wenn sie Bildungsfreistellung beantragen. Grundsätzlich würden wir gern allen diesen Anspruch gewährleisten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Arbeitgeber tragen nun gemeinsam die Aufwendungen für dieses Gesetz partnerschaftlich. Der Arbeitnehmer zahlt die Kursgebühren selbst – da gab es auch die eine oder andere Irritation, wie das dann künftig zu sein hat – und der Arbeitgeber stellt die Beschäftigten unter Fortzahlung der Bezüge frei.
Ich sage Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren: Das Bildungsfreistellungsgesetz ist gut für uns alle; für die Beschäftigten, die sich entwickeln können und wollen und denen wir sagen, Bildung ist nicht nur in der Schule etwas Wichtiges, sondern ein Leben lang. Und es ist wichtig und gut für die Betriebe und Unternehmen, die sich auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen können. Denn was gibt es Besseres als hoch motivierte Fachkräfte, die von sich aus auch bereit und willens sind, sich weiterzubilden, um ihre Arbeitskraft sowohl für das Unternehmen als auch für die eigene, ganze individuelle Lebenswelt entwickeln zu können.
Damit gelingt es uns, Thüringen ein Stück zukunftssicherer zu machen. Bildungsfreistellung oder ein Bildungsfreistellungsgesetz ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit für ein hoch entwickeltes modernes Land wie Thüringen. Seit 1974 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Bildungsfreistellungsgesetze. Zuletzt ist jetzt Baden-Württemberg
den Weg gegangen, hat sein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht. Auch da sage ich wieder, weil manchmal vorgeschlagen wurde, dass wir uns an diesem Gesetz orientieren sollten: Selbstverständlich haben wir das getan und selbstverständlich arbeiten die Fachabteilungen in den unterschiedlichen Ministerien miteinander, auch wenn das länderübergreifende Zusammenarbeit ist. Der Föderalismus organisiert zwar unterschiedliche Bildungssysteme in den Ländern, verbietet aber keinesfalls den Erfahrungsaustausch über solche Ländergrenzen hinweg. Ich kann Ihnen versichern, dass in meinem Haus der Erfahrungsaustausch – gerade mit Baden-Württemberg – in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv war, weil wir diejenigen waren, die fast zur gleichen Zeit ein solches Gesetz entwickelt haben.
Ich schlage also vor: Nehmen Sie diesen Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung, beraten Sie ihn offen, beraten Sie ihn so, wie wir ihn, bevor wir ihn in den Landtag eingebracht haben, beraten haben, unter Abwägung aller Umstände, die ein solches Gesetz berühren.
Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen: Lassen Sie es in Zukunft auch, ein solches Gesetz als den Untergang der Wirtschaft zu proklamieren – das richtet sich insbesondere an die rechte Seite dieses Hauses und einige Vertreterinnen und Vertreter, die heute Morgen in den Medien zu hören waren. Ein solches Gesetz wird uns voranbringen. Sie werden merken, es steht einem Bildungsland wie Thüringen sehr gut zu Gesicht. Wir sind dann das 14. Land, welches ein solches Gesetz hat. Ich bin zuversichtlich, dass uns das in Kürze und mit hoher Qualität gelingen wird. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne nun die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Christian Tischner für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Schüler und Lehrer auf der Tribüne, sehr geehrte Gäste! Wir haben heute nun den ersten Gesetzentwurf des linksgeführten Bildungsministeriums vorliegen.
Schade, dass diese Priorität nicht auf den Gesetzentwurf für freie Schulen gelegt wurde. Hier läuft nächste Woche die Frist des Gerichtshofs ab und noch immer ist nichts geschehen. Der heute zu beratende Gesetzentwurf klingt in seinen Formulierungen sehr theoretisch. Es zeigt sich, dass er die
praktischen Auswirkungen für unseren Freistaat nicht im Blick hat. Es geht der Regierung und den sie tragenden Fraktionen nicht um die Stärkung des Standorts Thüringen, sondern um ein Wahlgeschenk für Gewerkschaftsfunktionäre auf Kosten der Thüringer Unternehmen und Kommunen.
Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf soll nachgeholt werden, was SPD, Grüne und Linke in anderen Bundesländern bereits eingeführt haben. Dort ist die Theorie zur Praxis geworden. Ich möchte Ihnen gern beispielhaft ein paar Bildungsangebote der Bremer Wirtschafts- und Sozialakademie nennen, die für die Seminarangebote von Bildungsurlaub in der Realität zuständig ist.