Protocol of the Session on May 10, 2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterin der Landesregierung, unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, die Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Schaft neben mir Platz genommen und die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tischner.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Diezel, Herr Abgeordneter Gentele, Herr Abgeordneter Malsch, Herr Abgeordneter Reinholz, Frau Abgeordnete Schulze, Frau Abgeordnete Stange und Herr Minister Lauinger.

Gibt es noch Ergänzungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2018 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 6/7182 -

Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Heym, das Wort für den Bericht.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und auch am Livestream, ich freue mich, heute Morgen wenigstens Teile des Plenums zu sehen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Gu- cken Sie mal in Ihre Reihen!)

Ich bedanke mich bei den Linken, bei den Grünen, bei der SPD, bei der AfD und bei Teilen der CDU,

(Beifall DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass sie es heute Morgen in den Plenarsaal geschafft haben – und auch Teile der Regierung, das stimmt.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ein Teil!)

Ein Teil, genau.

Aber das soll uns nicht hindern, in die Tagesordnung einzusteigen und wie angekündigt, alljährlich einmal den Bericht des Petitionsausschusses zur Kenntnis zu nehmen. Ich freue mich, dass das heute auch wieder der Fall ist und gemäß § 103 der Geschäftsordnung unseres Landtags den Arbeitsbericht vorstellen zu können. Der Bericht dokumentiert einmal mehr die umfangreiche Tätigkeit des Petitionsausschusses. Er gibt Auskunft über die Zahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Petitionen und erläutert beispielhaft einige Fälle, mit denen sich der Petitionsausschuss im Jahr 2018 befasst hat. Dabei wird auch die Arbeit der Strafvollzugskommission beleuchtet.

Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich zwar nicht um den letzten in dieser Wahlperiode; dies wird vielmehr der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 sein. Allerdings ist dies der letzte Bericht, den ich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Petitionsausschusses in dieser Wahlperiode vorstellen werde.

Ich möchte daher diesen Bericht mit dem Dank an meine Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die jederzeit konstruktive und sachliche Zusammenarbeit beginnen. Trotz aller Differenzen, die sich naturgemäß auch im Petitionsausschuss im Rahmen der Beschäftigung mit den von den Petenten vorgetragenen Themen ergeben haben, freue ich mich besonders darüber, dass es im Ausschuss immer wieder gelungen ist, Fragestellungen ausschließlich im Interesse der Petenten und ohne parteipolitische Zwänge zu erörtern. Wie wir alle wissen, ist dies im Rahmen der parlamentarischen Arbeit keineswegs der Regelfall. Der Landtag und seine Ausschüsse befassen sich ja vielmehr mit abstrakten Fragestellungen. Im Petitionsausschuss dagegen steht der Einzelne mit seinem Anliegen im Vordergrund.

Artikel 14 der Thüringer Verfassung ermöglicht jedermann, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Das Petitionsrecht ist damit in unserer Verfassung verankert und dementsprechend kommt der Arbeit im Petitionsausschuss eine große Bedeutung zu.

Der Petitionsausschuss ist für die Bürgerinnen und Bürger die wichtigste Anlaufstelle, wenn es darum geht, mögliche Ungerechtigkeiten und Fehleinschätzungen bei den Behörden des Freistaats aufzuzeigen, mögliche Lücken bei der Gesetzgebung zu schließen oder einfach ihren ganz persönlichen Kummer mit der Hoffnung auf Hilfe gegenüber dem Parlament darzulegen. Der Petitionsausschuss als Schnittstelle zwischen Parlament und Bürgern er

fährt somit praktisch aus erster Hand, wie die Gesetze bei der Bevölkerung ankommen und wie die Verwaltung die Gesetze auch ausführt.

Oft ist in der Öffentlichkeit von Politikverdrossenheit die Rede; da heißt es dann „die da oben“ wüssten gar nichts von den Sorgen der Bevölkerung. Hier liegt es an dem Petitionsausschuss, in der täglichen Arbeit zu zeigen, wie wichtig diese Sorgen der Menschen genommen werden. Wir dürfen dabei nie aus den Augen verlieren, dass es sich bei den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht selten um existenzielle Probleme handelt. Hinter jeder einzelnen dieser Petitionen steht letztlich ein persönliches Schicksal. Da geht es ebenso um Baugenehmigungen oder den Datenschutz wie um aufenthaltsrechtliche Fragen und dienst- oder steuerrechtliche Belange.

Manchmal sind es aber auch die vermeintlich kleinen Herausforderungen, vor denen die Menschen stehen, die wir nicht übersehen dürfen, sondern ernst nehmen müssen. Auch wenn deren Lösung manchmal zeitaufwendig ist und in der Regel wenig öffentlichkeitswirksam, darf auch insoweit nicht der Eindruck entstehen, wir würden uns nur um Petitionen kümmern, die große öffentliche Unterstützung, nicht zuletzt in den Medien, erfahren.

Ich glaube, darin zeigt sich, dass das Petitionsrecht ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie ist. Abraham Lincoln – die meisten kennen seinen Satz – hat einmal gesagt: „Demokratie ist die Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk.“ Damit sind die wesentlichen Elemente einer funktionierenden Demokratie in einem Satz umschrieben.

Demokratie lebt nicht nur von Wahlen allein. Wesentliche Elemente der Demokratie sind vielmehr das Engagement von und die politische Auseinandersetzung mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich einmischen und aktiv am Prozess der parlamentarischen Willensbildung teilhaben wollen. Die Abgeordneten müssen sich daher – wie es das Bundesverfassungsgericht betont hat – kontinuierlich an den politischen Präferenzen des Volkes bzw. an dessen Willen orientieren.

Mit den schon angesprochenen drei wesentlichen Funktionen – der Hilfe, wenn Bürgerinnen und Bürgern Unrecht geschieht, der Versöhnung mit staatlichen Entscheidungen, sofern Abhilfe nicht möglich ist, und der Ermöglichung der Mitwirkung an der Gesetzgebung – ist das Petitionsrecht ein Spiegelbild der Entwicklung parlamentarischer Demokratie.

Gerade die Petitionsausschüsse der Länderparlamente leisten einen wichtigen Beitrag, die parlamentarische Demokratie zu stärken und Politik- und

Staatsverdrossenheit entgegenzuwirken. Dabei sollten wir niemals vergessen: Politik verliert ihre Legitimation, wenn zu viele Menschen den Eindruck haben, ihre Stimme und ihre Interessen würden nicht mehr zählen oder die gewählten Repräsentanten nicht mehr interessieren.

Wie wichtig es ist, die Menschen ernst zu nehmen und Bürgernähe zu vermitteln, wo Problemlösungen oftmals an den Hürden der Bürokratie scheitern, zeigt sich schon darin, wie viele Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr den Weg zum Petitionsausschuss suchen. So sind auch im Berichtszeitraum wieder 831 neue Petitionen beim Petitionsausschuss eingegangen.

Nachdem der Petitionsausschuss in den fünf Jahren zuvor kontinuierlich über 1.000 Eingaben im Jahr registrieren konnte, ist damit erstmals wieder ein Rückgang der Eingangszahlen zu verzeichnen. Allerdings haben wir zum jetzigen Zeitpunkt schon wieder mehr Eingang an Petitionen als zum selben Zeitpunkt des Vorjahres.

Wie der Petitionsausschuss auch bei seinem Besuch in Berlin im Jahr 2017 erfahren hat, hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags schon seit mehreren Jahren deutlich rückläufige Eingangszahlen zu verzeichnen. Aus diesem Grunde wurde das Thema auch im Rahmen der Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder im vergangenen Jahr im September in Stuttgart erneut angesprochen. Bereits im Jahr 2017 hatte die Bundestagsverwaltung im Rahmen einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen versucht, den Ursachen für die rückläufigen Petitionszahlen auf die Spur zu kommen.

Es scheint eine Herausforderung für das parlamentarische Petitionsverfahren zu geben, nämlich offensichtlich die große Attraktivität von Anbietern privater Petitionsplattformen. Diese niedrigschwelligen Angebote privater Portale werden von einem zunehmend jüngeren Publikum oftmals vor allem als kollektive Protestplattform wahrgenommen.

Mit der Veröffentlichung ihrer Petitionen erreichen die Nutzer zwar eine gewisse öffentliche Diskussion ihres Anliegens. Auch wenn Einzelpetitionen vor allem im parlamentarischen Bereich immer noch eine sehr große Rolle spielen, ist bei den privaten Plattformen aus dem individuellen Gesuch aber eher ein kollektives und auf Themensetzung gerichtetes Instrument geworden. Wie Professor Linden von der Universität Trier in seinem Gutachten im Rahmen der bereits angesprochenen Sachverständigenanhörung betont hat, führt gerade die Vielzahl der Petitionsplattformen aus Sicht der Bürgerinnen und

Bürger zu einer Unübersichtlichkeit des Partizipationsangebotes.

Im Zeitalter sozialer Medien beschränkt sich die Bereitschaft der Menschen, sich für bestimmte Anliegen einzusetzen und zu verwenden, oft genug auf das Anklicken eines entsprechenden Buttons, ohne dass hinreichend hinterfragt wird, ob die damit zum Ausdruck gebrachte Unterstützung überhaupt einen kompetenten Adressaten erreicht und hinreichend effektiv bearbeitet werden kann. Meistens ist den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern gar nicht bewusst, dass ihre Anliegen in der Regel in den Parlamenten überhaupt nicht behandelt werden, sondern im Nirwana landen.

Gleichwohl machen gerade der einfachere Zugang zu privaten Petitionsplattformen und die oftmals deutlich einfachere Sprache offenbar die hohe Attraktivität eines solchen niederschwelligen Angebotes aus.

Wir sollten aber versuchen, die privaten Portale nicht unbedingt als Konkurrenz zu sehen, sondern uns zu bemühen, einen Weg zu finden, um mit ihnen zu kooperieren. Der Petitionsausschuss hat bereits den Dialog gesucht und Gespräche mit dem Geschäftsführer der Firma openPetition geführt und diesem die Möglichkeit gegeben, die eigenen Angebote, die ebenfalls auf eine Kooperation mit den Petitionsausschüssen der Länder abzielen, zu erläutern.

Dass dieser Prozess nicht einfach ist, habe ich an dieser Stelle sowie in Potsdam und in Stuttgart im Kreis der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse mehrfach nachdrücklich betont. Dabei spielen datenschutzrechtliche Aspekte eine ebenso wenig zu unterschätzende Rolle wie die Tatsache, dass die Betreiber privater Plattformen letztlich auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgen.

Das Problem wird sich letztlich aber nicht zufriedenstellend lösen lassen, wenn sich die Plattformen nicht auch gewisse Regeln auferlegen. Dies heißt in erster Linie, dass auf den Portalen zwingend darauf hingewiesen werden muss, dass Petitionen auf privaten Plattformen nicht automatisch eine parlamentarische Bearbeitung erfahren.

(Beifall SPD)

Nach § 14a unseres Petitionsgesetzes können Petitionen veröffentlicht werden, wenn sie ein Anliegen von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben und für eine sachliche Diskussion geeignet sind. In 23 von 61 im Berichtszeitraum beantragten Fällen hat der Ausschuss diese Voraussetzungen als gegeben angesehen und einer Veröffentlichung zugestimmt. Eine öffentliche Anhörung erfolgt in der Re

gel aber nur, wenn ein veröffentlichtes Anliegen innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen von mindestens 1.500 Unterstützern mitgezeichnet wird. Insgesamt 11.658 elektronische Mitzeichnungen konnten im Jahr 2018 auf der Plattform des Thüringer Landtags verzeichnet werden. In knapp 11.700 Fällen haben Bürgerinnen und Bürger eine auf der Petitionsplattform veröffentlichte Petition mitgezeichnet und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie ein politisches Thema ganz konkret bewegt und sie sich die Unterstützung vom Landtag erhoffen.

Im Berichtszeitraum hat der Petitionsausschuss letztlich sieben Petenten und deren Vertrauenspersonen die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung gegeben. Wie gut dieses Instrument von Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin angenommen wird, zeigt sich darin, dass der Petitionsausschuss auch im Jahr 2019 bereits fünf öffentliche Anhörungen durchgeführt hat. In einem Fall haben sich die Mitglieder des Ausschusses darauf verständigt, den Petenten öffentlich anzuhören, obwohl auf der Petitionsplattform nur 933 Mitzeichnungen erfolgten. Allerdings hatten die Petenten ihre Petition „Die Welt spricht KINDERGARTEN“ bereits auf der privaten Plattform openPetition veröffentlicht und dort über 7.000 Unterstützer gefunden. Auch in diesem Fall war den Petenten nicht bewusst, dass ihr Anliegen zunächst nicht ohne Weiteres parlamentarisch behandelt werden konnte. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses hat sich der Ausschuss aber für eine öffentliche Anhörung ausgesprochen, in deren Rahmen die Petenten und ihre Vertrauenspersonen ihr Anliegen vorgestellt und eindrucksvoll erläutert haben.

Ich betone an dieser Stelle aber nachdrücklich, dass eine solche im Übrigen von allen Fraktionen befürwortete Ausnahme, nämlich letztlich die Anerkennung von auf einem privaten Petitionsportal gesammelten Unterschriften, im Rahmen eines parlamentarischen Petitionsverfahrens nicht zum Regelfall werden kann, da eine Abgrenzung zu den privaten Plattformen ansonsten kaum noch möglich wäre. Dabei darf vor allem nicht von der Masse der Beteiligungen auf privaten Plattformen auf Verfahrensqualität und Akzeptanz geschlossen werden. Auch ein Rückgang von Eingabezahlen ist weder ein Krisenindikator, noch lässt er auf eine umfassende Bürgerzufriedenheit schließen.

Die Qualität des parlamentarischen Petitionsverfahrens ist unbestritten, sodass vielfach von einer Kooperation mit privaten Plattformen abgeraten wird. Gleichwohl glaube ich – wie ich bereits angesprochen habe –, dass wir uns dem Dialog mit den Privaten nicht verschließen und über Möglichkeiten

nachdenken sollten, auch unser Angebot vielleicht noch attraktiver zu gestalten. Als eine der im Rahmen der Sachverständigenanhörung beim Deutschen Bundestag angesprochenen Maßnahmen, den beim dortigen Petitionsausschuss sinkenden Eingabezahlen entgegenzusteuern, wurde vor allem die Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit angesprochen. Allein um mehr Menschen anzusprechen und zu gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger nicht bei den öffentlichen Plattformen mit ihrem Anliegen leerlaufen, sondern sich der ihnen mit unserem Petitionsrecht eröffneten Möglichkeiten bewusst werden, sollten auch wir Aspekte des Ausbaus der Öffentlichkeitsarbeit reflektieren. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, öffentliche Anhörungen regelmäßig im Livestream des Thüringer Landtags zu übertragen. Im laufenden Jahr haben gerade die bereits genannte Petition „Die Welt spricht KINDERGARTEN“ sowie eine weitere Petition, die im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgestellt wurde und die die Nachqualifizierung und Anerkennung ausländischer Ärztinnen und Ärzte zum Gegenstand hatte, gezeigt, dass die betreffenden Themen überregionale Bedeutung haben und teilweise auch im Ausland beachtet werden. Gerade diese Unterstützer, die in der Regel nicht die Gelegenheit haben, die betreffende öffentliche Anhörung unmittelbar als Zuschauer vor Ort zu verfolgen, sollten zumindest regelmäßig die Möglichkeit haben, die öffentliche Sitzung im Internet zu verfolgen. Als weitere Möglichkeit käme in Betracht, über eine noch bürgerfreundlichere Ausgestaltung durch einen leichteren Zugang nachzudenken. Immer wieder wird der Petitionsausschuss nämlich damit konfrontiert, dass Petenten lieber auf die klassische Unterschriftensammlung setzen, um die Bedeutung ihres Anliegens zu betonen. Auch wenn es in diesem Bereich keinen im Thüringer Petitionsgesetz angelegten Automatismus gibt, hat der Petitionsausschuss allerdings bereits mehrfach solche Unterschriftenlisten bei der Berechnung des Quorums von 1.500 Mitzeichnungen einbezogen. Auch hier ist den Mitgliedern des Ausschusses für diese parteipolitisch neutrale Arbeitsweise zu danken.

Wir haben es gestern erlebt: Gestern wurde uns wieder eine Petition mit über 4.000 Unterschriften in Schriftform übergeben. Um dem Gesetz Genüge zu tun, werden wir jetzt sicherlich diese Petition auch noch auf der Plattform unseres Portals veröffentlichen. Aber es gibt eben keinen Automatismus, um die Petenten dann auch öffentlich anzuhören. Ich gehe davon aus, dass wir es tun werden. Aber ich denke mal, da wird für die nächsten Jahre noch Handlungsbedarf sein, um da eine rechtliche Lücke zu schließen.

Auch bei dem im Jahr 2018 behandelten öffentlichen Petitionen hat der Petitionsausschuss von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Wie bereits angesprochen, wurden im Jahr 2018 sieben öffentliche Anhörungen durchgeführt. Dabei ging es um eine Petition, mit der die Funktionsstellen Seminarschulrat und Seminarrektor für Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern entsprechend der Schulart in der Besoldungsgruppe A 13, A 14 wieder eingeführt werden sollten. Eine andere Petentin begehrte gleich die Besoldung im Eingangsamt A 13, E 13 für alle Lehrämter in Thüringen, unabhängig von der Schulform.

Ebenfalls im Rahmen einer öffentlichen Anhörung setzte sich ein Petent für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Abwasserpolitik im ländlichen Raum ein. Auch eine beabsichtigte Straßeneinziehung zwischen Thüringen und Bayern sowie die Errichtung einer Verkehrsanlage in Weida beschäftigten den Petitionsausschuss im vergangenen Jahr.

Mit den vorgenannten Petitionen begehrt ein Petent die Errichtung einer Kreisverkehrsanlage an der Kreuzung zweier Bundesstraßen. Nach den Ausführungen des Petenten gilt die Kreuzung seit Jahrzehnten als eine der gefährlichsten Verkehrsunfallschwerpunkte der Region. Dabei waren auch bereits Todesopfer zu beklagen, tragischerweise auch im Familienkreis des Petenten.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu dem Anliegen stellte der Vertreter des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verschiedene Möglichkeiten zum Umbau des Verkehrsknotens mit einem Vorschlag für eine Vorzugsvariante vor. Ziel war es, eine Variante zu entwickeln, die den Überholdruck auf dem Streckenabschnitt abbaut, ausreichend Überholfahrlängen in beide Fahrtrichtungen schafft sowie eine verkehrssichere Lösung für die Kreuzung gewährleistet. Im Rahmen der Abwägung für eine Vorzugsvariante wurden neben den verkehrstechnischen Belangen auch die Aspekte Raumstruktur, Wirtschaftlichkeit und Naturschutz berücksichtigt. Der Petent selbst forderte ergänzend, dass bis zur Umsetzung der entsprechenden Variante weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergriffen werden sowie eine bessere Beschilderung der gefährlichen Kreuzung und die Errichtung von Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle.