Protocol of the Session on June 21, 2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung. Ich freue mich, dass ich einige Besucher auf der Besuchertribüne schon jetzt begrüßen darf, und zwar von der Emil-Petri-Schule in Arnstadt und vom Seniorenverband Wartburgkreis. Ich hoffe, das stimmt jetzt auch, aber fühlen Sie sich einfach herzlich willkommen. Und Frau Landrätin Zitzmann, herzlich willkommen!

Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Herr Abgeordneter Herrgott Platz genommen und die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schaft.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Floßmann – der wir von hier aus zur Geburt ihres Kindes gratulieren können –,

(Beifall im Hause)

Frau Abgeordnete Muhsal – aber es gibt da jetzt keinen Zusammenhang –, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, Herr Minister Tiefensee, Frau Ministerin Werner und Herr Minister Holter zeitweise.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Jörg Carstensen von dpa für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Akkreditierung für Bildund Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteilt.

Die Landespressekonferenz hat für heute zu ihrem traditionell stattfindenden Sommerfest eingeladen, das nach Ende der Plenarsitzung gegen 19.30 Uhr beginnen soll.

Also wer sich wundert, dass wir da draußen schon Gestühl eher von der Ostsee kommend stehen haben, das ist für das Fest heute Abend und nicht für die Parlamentarier während der Arbeitszeit.

Ich darf zur Tagesordnung darauf hinweisen, dass zu Tagesordnungspunkt 5 ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/5878 und ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/5879 verteilt wurde.

Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/5880 verteilt.

Weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen, sodass wir vereinbarungsgemäß als ersten TOP heute den Tagesordnungspunkt 6 aufrufen:

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 und zur Änderung des

Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5308 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/5834 - korrigierte Fassung

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Scheerschmidt zur Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich begrüße Sie heute sehr herzlich zur zweiten Lesung. Das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 und zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik in der Drucksache 6/5308 wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 110. Sitzung am 22. Februar 2018 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf erstmals in seiner 53. Sitzung am 22. Februar 2018 beraten und im Rahmen dieser Sitzung die Durchführung einer Anhörung der von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinden sowie den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen. Gegenstand dieser Anhörung war neben dem Gesetzentwurf auch ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 6/3673. Das schriftliche Anhörungsverfahren in den Landkreisen Altenburger Land, Eichsfeld, Gotha, Hildburghausen, IlmKreis, Nordhausen, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis fand vom 26. März bis zum 25. April 2018 statt. Durch möglicherweise technische Probleme sind die Anhörungsunterlagen in den Kommunalaufsichtsbehörden der Landkreise Sonneberg und Sömmerda verspätet eingegangen, sodass die Bekanntmachung der Anhörungen der Einwohner der betreffenden Gemeinden erst später erfolgen konnte. Die Anhörung im Landkreis Sonneberg wurde daher vom 29. März bis zum 30. April 2018 durchgeführt, die schriftliche Anhörung im Landkreis Sömmerda wurde vom 4. April bis zum 3. Mai 2018 durchgeführt. Die Vier-Wochen-Frist für die Anhörung wurde demnach auch für diese beiden Anhörungen eingehalten. Die Auswertung der Anhörungen wurde vom Innen- und Kommunalausschuss in seiner 57. Sitzung am 17. Mai 2018 vorgenommen. Insgesamt gingen im Rahmen des Anhörungsverfahrens

893 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen aus diesen Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des federführenden Innen- und Kommunalausschusses und daneben an die Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt.

Sämtliche Beratungsunterlagen wurden auch im Abgeordneteninformationssystem für alle Abgeordneten bereitgestellt. In seiner 58. Sitzung am 14. Juni 2018 fasste der Innen- und Kommunalausschuss den Beschluss, den Gesetzentwurf laut entsprechender Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/5834 in der geänderten Form zur Annahme zu empfehlen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Scheerschmidt. Damit eröffne ich die Beratung und als Erster hat Abgeordneter Fiedler für die CDU-Fraktion das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Wir beschäftigen uns heute mit dem ersten Neugliederungsgesetz, das die rot-rot-grüne Regierung vorgelegt hat. Es ist die zweite Beratung. Vor etwas mehr als dreieinhalb Jahren ist Rot-Rot-Grün in Thüringen mit hauchdünner Mehrheit angetreten und hat seitdem immer wieder gebetsmühlenartig betont, nicht alles anders machen zu wollen, aber vieles besser. Ich will nur daran erinnern, das war ja der Slogan.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da sieht die Bilanz gut aus! Haben wir eine gute Bilanz, Herr Fiedler!)

Ach ja, Kuschel, gleich wieder früh auf nüchternen Magen, das schlägt durch!

(Heiterkeit DIE LINKE)

Nun wissen wir alle, dass diese Koalition bereits seit zwei Jahren keine Mehrheit mehr in der Wählergunst hat. Auch im Landtag besteht die rot-rotgrüne Mehrheit im Prinzip nur noch, weil ein ehemaliges Gründungsmitglied der AfD zur SPD gewechselt ist – ja, ihr könnt es nicht mehr hören, man muss aber daran erinnern – und

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: The- ma!)

weil zwei ebenfalls ehemalige AfD-Fraktionsmitglieder regelmäßig mit der Koalition stimmen. Der eine kommt schon gar nicht mehr, nur wenn es nottut, der andere ist wenigstens da.

(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt, Rot-Rot-Grün schleppt sich seit zwei Jahren mit Hängen und Würgen durch die Legislatur. Von dem Vorhaben, vieles besser zu machen, merke ich und merken wir nichts –

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Langweilig!)

das ist aber schön, dass ich früh gleich die Temperatur anheize –, so auch bei der Gemeindeneugliederung, dem wohl letzten Überbleibsel des ehemaligen Großvorhabens namens Gebietsreform.

(Unruhe DIE LINKE)

Sie erinnern sich daran, das war Ihr wichtigstes Vorhaben: Was Sie alles voranbringen wollten und alles steht darüber. Um es vorwegzunehmen: Freiwillige Gemeindefusionen finden unsere Zustimmung, wenn sie dem öffentlichen Wohl dienen und rechtssicher sind. Das haben wir immer gesagt und dazu stehen wir auch heute.

Bevor ich aber auf das Neugliederungsgesetz 2018 näher eingehe, will ich noch einmal kurz für die Nachwelt festhalten, dass Rot-Rot-Grün mehr als – wenn Sie es nicht mehr wissen, will ich Sie daran erinnern – dreieinhalb Jahre gebraucht hat, um sage und schreibe 14 Fusionen mit rund 50 beteiligten Gemeinden auf den Weg zu bringen, plus einen Sonderstaatssekretär, der das Ganze begleitet.

Zur Erinnerung: In der letzten Legislatur waren es insgesamt fast 300 Gemeinden, die von CDU und SPD

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Cha- osfusionen waren das!)

aufgrund freiwilliger Fusionsanträge in fünf Neugliederungsgesetzen zu neuen Strukturen gefunden haben. So viel nur am Rande zu dem rot-rot-grünen Möchtegerndauermotto, vieles besser machen zu wollen.

(Beifall CDU)

Aber lassen Sie mich nun auf das Neugliederungsgesetz 2018 im Detail eingehen. Meine Fraktion hat sich bei der abschließenden Beratung im Innenausschuss am vergangenen Donnerstag bei der Abstimmung enthalten. Ich will die Gründe auch hier im Plenum noch einmal ausführlich vortragen, damit draußen und insbesondere in den betroffenen Kommunen deutlich und klar wird, dass meine Fraktion nicht gegen freiwillige Fusionen ist, sondern lediglich in ganz konkreten Einzelfällen rechtliche Bedenken hat bzw. Unklarheiten sieht.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ihr versteht es nicht!)

Ja, manche sind oberschlau. Das verstehe ich ja. Und das kann nur von der Linken kommen.

(Abg. Scheerschmidt)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da höre ich jetzt Neid raus!)

Erstens: Es ist für uns ebenso wie für den Thüringer Gemeinde- und Städtebund nicht ganz eindeutig klar, auf welches konkrete Leitbild sich die Landesregierung bei ihrem Gesetz bezieht. Zur Verdeutlichung dieser Unklarheit will ich auf die schriftliche Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes im Anhörungsverfahren Bezug nehmen. Die Stellungnahme datiert vom 25. April 2018 und ist den Mitgliedern des Innenausschusses als Zuschrift mit der Nummer 6/1838 zugegangen. Darin kritisiert der Gemeinde- und Städtebund – ist er überhaut da? Nein. – die Landesregierung, dass nicht hinreichend deutlich ist, welches Leitbild für die Neugliederung maßgeblich ist. Das ist nicht unsere Erfindung; wir finden nur, die haben recht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das werde ich dann widerlegen!)

Zugleich fordert der Gemeinde- und Städtebund die Landesregierung zur Klarstellung auf. Hintergrund dieser Unklarheiten ist der Umstand, dass die Landesregierung in ihrem Leitbild vom 22.12.2015 hervorgehoben hat, dass Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden künftig keinen Vertrauensschutz mehr genießen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: „Künftig“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff!)

Frau Kollegin Scheerschmidt, Sie können nicht mehr VG-Vorsitzende werden. Dies wird nicht mehr genehmigt. Nur mal als Erinnerung!

(Beifall CDU)