Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Zuschauer auf der Tribüne, unsere Gäste und die Zuschauer und Zuhörer am Livestream.
Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Frau Abgeordnete Engel Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Gruhner.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Gentele, Herr Abgeordneter Krumpe, Herr Abgeordneter Reinholz, Herr Abgeordneter Rietschel, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt und Herr Minister Lauinger.
Wir treten in die Tagesordnung ein, denn ich sehe keine Anmerkungen, und kommen zum Tagesordnungspunkt 18
Weitere Umsetzung einer zeitgemäßen, an der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen orientierten Inklusions- und Teilhabepolitik Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/6119 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/6989 -
dazu: Ergänzung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Version 2.0 – Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7005 -
dazu: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhalten! Wünsche der Betroffenen respektieren! Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/7008 -
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieser Tagesordnungspunkt mit Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern übersetzt wird und über Moni
tore auch in den Raum F 202 übertragen wird. Das Wort hat Abgeordnete Leukefeld aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Berichterstattung über den Antrag der Landesregierung.
Einen schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne, liebe Mitsehende und Mithörende am Livestream! Ich gebe den Bericht aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zum Antrag „Weitere Umsetzung einer zeitgemäßen, an der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen orientierten Inklusionsund Teilhabepolitik“. Das war der Antrag der Landesregierung in der Drucksache 6/6119 in der Neufassung.
Ich kann Ihnen sagen, dass der Antrag durch den Beschluss des Landtags in seiner 129. Plenarsitzung am 28. September 2018 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit federführend überwiesen wurde. Dieser Ausschuss hat den Antrag mehrfach beraten, unter anderem in den Sitzungen am 25. Oktober, am 29. November, am 24. Januar und am 21. Februar. Wir haben beschlossen, dazu eine mündliche Anhörung durchzuführen, die hat auch stattgefunden, und zwar mit sieben Anzuhörenden und elf Stellungnahmen, die uns schriftlich vorgelegen haben. Darunter war auch, was uns besonders gefreut hat, die LIGA Selbstvertretung. Im Kern wurde eingeschätzt, dass es viele gute Maßnahmen und eine breite, transparente Erarbeitung gegeben hat und dass es jetzt darum geht, konsequent an der Umsetzung zu arbeiten. Besonders hervorgehoben wurde von allen Anzuhörenden, dass es jetzt darum geht, die personellen, finanziellen und sächlichen Ressourcen zur Umsetzung auch tatsächlich bereitzustellen.
Die Beratung und Beschlussempfehlung der mitberatenden Ausschüsse liegt uns auch vor, und zwar hat am 19. März der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport entschieden und am 22. März der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, sodass ich Ihnen heute übereinstimmend sagen kann, die Beschlussempfehlung lautet: Der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Version 2.0, soll angenommen werden. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Wünscht jemand von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der Koalition, das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags? Ja, bitte schön, Frau Stange.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne sowie am Livestream, werter Kollege Pfeffer, der Sprecher des außerparlamentarischen Bündnisses zur Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes, werte Kolleginnen oben auf der Tribüne, die heute als Schriftdolmetscherinnen agieren sowie die Kolleginnen und Kollegen, die als Gebärdendolmetscher agieren, damit dieser Punkt so übertragen wird, dass er für gehörlose Menschen auch gut verstehbar ist!
Wir haben in der Beschlussempfehlung von Frau Leukefeld bereits gehört, die sie im Auftrag des Sozialausschusses vorgetragen hat, dass wir eine lange, intensive Diskussion zu dem vorgelegten Maßnahmenplan der Landesregierung geführt haben. Die Fraktionen von Rot-Rot-Grün haben sich im Anschluss an die mündliche Anhörung sowie nach nochmaligem intensiven Lesen der schriftlichen Stellungnahmen dazu entschlossen, einen weiteren Entschließungsantrag zum Maßnahmenplan heute hier in den Thüringer Landtag einzubringen. Der Entschließungsantrag entspricht all denjenigen Forderungen, die unter anderem in der mündlichen Anhörung, aber auch in den schriftlichen Stellungnahmen formuliert waren.
Wir gehen davon aus – und das haben wir auch in unseren Entschließungsantrag so geschrieben –, dass in einer Arbeitsgruppe unter einer breiten Beteiligung der Zivilgesellschaft weitere Anhörungen zum Maßnahmenplan 2.0 durchgeführt werden. Wir möchten, dass zu diesem Maßnahmenplan eine Fachtagung, eine Fachkonferenz auf den Weg gebracht wird, um auch über diese Ergebnisse zu reden. Wir möchten des Weiteren mit den betroffenen Verbänden Gespräche führen, wie die Umsetzung des § 78 des SGB IX zu Assistenzleistungen bei weiterem Bedarf und Unterstützung von Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen auf den Weg gebracht wird. Wir wollen, dass eine Schulung für Frauenbeauftragte und Werkstatträte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen von den Bildungsträgern in leichter Sprache
Wir haben weiter formuliert, dass wir gern geprüft haben wollen, dass die Grundsätze der Gebärdensprache auch bei Ausübung von Betreuung in Pflege mit angeboten werden sollen. Das war dem Landesverband der Gehörlosen sehr wichtig, dass perspektivisch in der Pflege auch Gebärdensprache mit zur Verfügung steht.
Des Weiteren möchten wir – und wir finden das äußerst wichtig –, dass Frauenschutzwohnungen und Frauenhäuser perspektivisch alle barrierefrei gestaltet sind, sodass auch Frauen mit Behinderungen einen guten Zugang in diese Schutzwohnungen haben.
Wir möchten, dass Ärztinnen und Ärzte und vor allem Gynäkologinnen und Gynäkologen alle Maßnahmen ergreifen, um barrierefreie Arztpraxen zu schaffen, damit auch Menschen mit Behinderungen – und hier sehe ich natürlich die Frauen im Vordergrund – den Zugang zu diesen Arztpraxen erhalten.
Des Weiteren möchten wir, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass eine angemessene Ehrenamtsassistenz für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen wirklich auf den Weg gebracht wird. All das, was es im Moment gibt, ist bei Weitem nicht ausreichend, und das haben uns alle ehrenamtlichen Anwesenden zur Anhörung hier eindrücklich und ausdrücklich geschildert.
Ein weiteres Problem hat sich noch mal hervorgetan. Menschen mit Behinderungen, die ehrenamtlich tätig sind, erhalten keine Kfz-Zuschüsse bei der Anschaffung eines neuen Autos. Sie wissen alle, welche finanziellen Mittel benötigt werden, um sich ein Kfz neu anschaffen zu können. Es braucht Umbauten und hier braucht es einfach auch Zuschüsse. Wir bitten die Landesregierung, dies auf Bundesebene anzusprechen, sich dafür einzusetzen, dass hier positive Änderungen auf den Weg gebracht werden. Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank. Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Ja, Frau Abgeordnete Meißner, bitte schön.
Guten Morgen, werte Zuschauer an den Bildschirmen, hier im Plenarsaal, aber auch sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und
Herren Abgeordnetenkollegen! Gern begründe ich für die CDU-Fraktion unseren Entschließungsantrag zum Maßnahmenplan der Landesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Unser Entschließungsantrag hat eine ganz einfache Überschrift. Ich denke, auch in leichter Sprache, die vor allem für die Betroffenen zu verstehen ist. Wir wollen die Werkstätten für Behinderte in Thüringen erhalten.
Das ist ein Punkt, der eben aufgrund des Maßnahmenplans hier heute noch mal zur Debatte stehen muss. Denn im Maßnahmenplan ist eine Formulierung enthalten, die lautet: Die Platzkapazitäten in den Werkstätten werden abgebaut. Das ist eine Formulierung, die man sicherlich so oder so auslegen könnte, aber sie führt vor allem bei den Betroffenen zur Verunsicherung. Im Rahmen der Anhörung wurde das auch deutlich, weil die LIGA Selbstvertretung diese Formulierung zum Anlass nahm, um in ihrer Stellungnahme deutlich zu machen, dass die LIGA für die Auflösung der Werkstätten in Thüringen ist. Und deswegen wollen wir heute hier als CDU-Fraktion mit Ihnen allen ein Zeichen setzen und ein klares Bekenntnis für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen abgeben.
Deswegen liegt Ihnen heute dieser Entschließungsantrag vor. Wir wollen die Werkstätten nicht auflösen. Im Gegenteil! Wir wollen sie erhalten, aber wir wollen sie auch weiterentwickeln. Wir wollen ermöglichen, dass es mehr Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt und dass neue Integrationsprojekte, wie Integrationsfirmen, unterstützt werden, und so den Menschen mit Behinderungen auch die Möglichkeit geben, außerhalb der Werkstatt zu arbeiten.
Aber es wird auch zukünftig Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen bedürfen, weil es eben Menschen mit besonderen Behinderungen, beispielsweise auch geistigen Behinderungen, gibt, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden. Und die Werkstätten bieten da einen geschützten Raum, wo sie sich entfalten können, aber wo sie auch ihrem Recht auf Arbeit, auf Teilhabe am Leben nachkommen können.
Das Bundesteilhabegesetz auf Bundesebene hat die Werkstätten anerkannt, denn es räumt den Betroffenen ein Wunsch- und Wahlrecht ein. Und im Rahmen dieses Wunsch- und Wahlrechtes sollen sie selbst entscheiden, wo sie ihrer Arbeit nachgehen. Und in den Werkstätten ist es eben so, dass dieser personenzentrierte Ansatz gelebt wird, denn es wird auf die individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen und entsprechende Arbeitsplätze geschaffen. Deswegen ist die Formulierung, wie sie im Maßnahmenplan steht, klarzustellen und deswegen bieten wir Ihnen hier die Chance mit unserem Entschließungsantrag, das mit uns gemeinsam zu tun. Ich sage an dieser Stelle auch ausdrücklich „gemeinsam“, denn Behindertenpolitik ist in großen Teilen auch Politik, die über die Parteigrenzen hinweg geschehen sollte.
Deswegen kann ich Ihnen an dieser Stelle auch zusagen: Wir werden Ihrem Entschließungsantrag zustimmen, weil das Maßnahmen sind, die gut und wichtig sind und die auch aus der Anhörung hervorgetreten sind. Und wir erwarten, dass Sie bei dem Thema „Behindertenwerkstätten“ auch unserem Antrag zustimmen – für die Betroffenen, für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen über Parteigrenzen hinweg. Es kommt ja selten vor, dass ich Herrn Ramelow lobe, aber an dieser Stelle habe ich den Eindruck, er ist Ihnen voraus. Denn er hat gerade erst jüngstens Mittwoch dieser Woche deutlich gemacht, dass er sich persönlich für den Erhalt der Werkstätten ausspricht, für eine Weiterentwicklung und auch für eine Verbesserung des Lohnes. All das sind Sätze, die Sie in unserem Antrag finden. Deswegen fordere ich Sie auf, stimmen Sie unserem Antrag zu, lassen Sie keine Zweifel und lassen Sie es nicht zu, dass die Betroffenen weiterhin verunsichert sind und nicht wissen, wie es mit ihren Werkstätten weitergeht. Ich bin deswegen auch gespannt auf die heutige Debatte, denn sie ist wichtig für die Zukunft der Behindertenpolitik in Thüringen. Danke.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und als Erste spricht Frau Abgeordnete Stange von der Fraktion Die Linke zu uns.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, alle diejenigen, die ich bereits vor wenigen Minuten hier begrüßt habe, begrüße ich gern noch einmal, denn das Thema „Maßnahmenplan 2.0“ der Landesregierung liegt uns als rot-rot-grüner Koalition am Herzen. Ich will noch einmal feststellen, dass es das erste Mal ist, dass ein Thüringer Landtag sich mit einem Maßnahmenplan einer Landesregierung beschäftigt, der in Auftrag gegeben worden ist und durch Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht wurde. Wir haben bereits in den vorhergehenden Gesprächen immer wieder gehört, dass wir in der vorhergehenden Legislatur bereits einen ersten Maßnahmenplan hatten, der weit über 270 verschiedene Maßnahmen beinhaltete, aber er wurde hier im Thüringer Landtag und auch von den Abgeordneten im Thüringer Landtag nicht beschlossen, nicht offiziell zur Kenntnis genommen. Darum fanden ich und wir – und das will ich an der Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnen – es gut, dass wir diesen Maßnahmenplan diskutieren konnten. Wir haben mit einer Vielzahl von Anzuhörenden den Erfahrungsaustausch geführt, wir haben Gespräche geführt und wir als Abgeordnete waren sogar involviert in die Erstellung des Maßnahmenplans. Jeder aus den Fraktionen hatte die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit einzubringen, die Inhalte zu formulieren. Ich selbst war in der Arbeitsgruppe 8 unter der Leitung des Behindertenbeauftragten, den ich hier auch recht herzlich begrüße, Kollege Leibiger,
und wir haben ausführlich über das Thema „Bewusstseinsbildung“ gesprochen. Das Thema „Bewusstseinsbildung“, das möchte ich an der Stelle noch einmal sagen, ist genau das Thema, bei dem sich verschiedene inhaltliche Maßnahmen in den zurückliegenden Monaten in der Gesellschaft auseinanderdividiert haben und wozu auch perspektivisch immer wieder die Frage steht, inwieweit wir Inklusion so, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vor weit über zehn Jahren aufgeschrieben hat und wie es auch durch Deutschland ratifiziert worden ist, auch hier Thüringen umsetzen und ihr zur Geltung verhelfen können.
Wir wissen, es wird noch eine lange Zeit brauchen, ehe die aufgeschriebenen Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention in Wirklichkeit umgesetzt worden sind. Wir haben in den letzten Monaten immer wieder die Diskussion, was die inklusive Beschulung anbelangt. Wir haben in den letzten Monaten immer wieder das Thema der Barrierefreiheit hoch und runter diskutiert, inwieweit die Deutsche Bahn AG, inwieweit Straßenbahn, inwie
weit Parkplätze vor Ort wirklich so gestaltet sind, dass sie barrierefrei genutzt werden können. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren immer wieder das Thema „Werkstätten“ gehabt, Frau Meißner – das wissen Sie und dazu komme ich später noch einmal. Wir haben immer wieder das Thema „Arbeit“ gehabt, „Arbeit für Menschen mit Behinderungen“. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Arbeitsmarktsituation hier in Thüringen und deutschlandweit eigentlich sich positiv im Interesse der Arbeitsuchenden entwickelt hat, und wir mussten gleichzeitig wieder feststellen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt abgehangen waren, dass sie von dieser positiven Entwicklung nicht wirklich partizipieren konnten. Wir haben in den letzten Monaten auch immer wieder als Thematiken die leichte Sprache gehabt. Wir haben uns darauf verständigt, in einem Gleichstellungsgesetz das Thema „Leichte Sprache“ auf den Weg zu bringen. Alle diese Maßnahmen sind untersetzt in Einzelmaßnahmen in dem jetzigen vorgelegten Plan. Wir werden als rot-rotgrüne Fraktion hier diesen Maßnahmenplan mit unserem eingebrachten Entschließungsantrag sehr gern heute verabschieden, wir wissen, dass alle aufgeschriebenen Maßnahmen nicht sofort und gleich und bis Ende der Legislatur umgesetzt werden können. Es ist formuliert, dass sie zum Teil bis 2020/2022/2023 in den unterschiedlichsten Ministerien auf dem Weg gebracht werden, und es ist formuliert, dass die Verbände immer und immer wieder den Finger in die Wunde legen, wenn es zu weiteren Schwierigkeiten kommt.
Darum komme ich jetzt zu Ihrem Entschließungsantrag, Frau Meißner, denn ich muss den Maßnahmenplan, den die Landesregierung nicht alleine, sondern in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Vereinen und Verbänden – und das steht alles hier im Papier geschrieben – auf den Weg gebracht hat, heute nicht noch einmal ins Detail auseinanderklamüsern. Aber ich muss auseinanderklamüsern, und mit Recht, wenn Sie – wie in den zurückliegenden Monaten ganz oft – versuchen, einen Keil zwischen die Landesregierung und die Koalition beim Thema „Werkstätten“ zu treiben. Das, Frau Meißner, wird Ihnen auch mit Ihrem Entschließungsantrag heute nicht gelingen.