Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Ich freue mich, dass ich als Gäste auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen aus der Edith-Stein-Schule in Erfurt und aus dem Otto-Schott-Gymnasium in Jena begrüßen darf. Herzlich willkommen.
Außerdem freue ich mich, dass der Rechnungshofpräsident, der auf den Tag genau heute sein 25jähriges Dienstjubiläum in Thüringer Diensten hat und der vor 25 Jahren hier im Landtag angefangen hat, heute bei uns ist.
So viel sei mir gestattet: Es gibt viele, die gewünscht hätten, Sie wären immer hier im Landtag geblieben, aber das spricht ja auch für Ihre Arbeit als Rechnungshofpräsident.
Für die Plenarsitzung hat als Schriftführer Abgeordneter Schaft neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Kobelt.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Abgeordnete Muhsal, Abgeordneter Höcke, Minister Prof. Hoff zeitweise, Ministerin Dr. Klaubert, Minister Dr. Poppenhäger zeitweise und Minister Tiefensee zeitweise.
Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften als neuen Tagesordnungspunkt 3 a aufzurufen. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses dazu hat die Drucksachennummer 6/1255.
Der Tagesordnungspunkt 14 wird heute vor der Mittagspause und der Tagesordnungspunkt 18 heute als letzter Punkt aufgerufen.
Weiterhin sind wir bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 3 in erster und zweiter Beratung zu beraten, soweit keine Ausschussüberweisung beschlossen wurde.
Jetzt frage ich, ob den Ergänzungen widersprochen wird, weitere Ergänzungen gewünscht werden. Das ist nicht der Fall, sodass ich in die Tagesordnung einsteige.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1159 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dieses Gesetz in erster und, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, in zweiter Beratung zu behandeln. Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Staatssekretärin Ohler, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Thüringer Gesetz zur Finanzierung der staatlichen Schulen entfristen. Das aktuelle Thüringer Gesetz zur Finanzierung der staatlichen Schulen ist bis zum 31.12.2015 befristet. Der Regelungsbedarf besteht freilich weiterhin. Das aktuelle Gesetz hat sich bewährt und kann entfristet werden. Eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hat stattgefunden, Bedenken wurden nicht erhoben. Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zur Entfristung.
Sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zur Schulfinanzierung: In Deutschland sind die Lasten bei der Finanzierung der staatlichen Schulen klar verteilt. Das Land trägt die Personalkosten, die Kommunen, die Gemeinden und Landkreise übernehmen als Schulträger die Sachkosten. Der Bund kann sich nicht verlässlich einbringen. Grund ist das Kooperationsverbot. In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, vor welche Probleme uns dieses Verbot stellt. Der Bund kann zwar Solarzellen auf dem Schuldach finanzieren, für ein gutes Schulklima braucht es aber mehr als ein warmes Klassenzimmer. Für ein gutes Klima an den Schulen brauchen alle, die Schule gestalten, eine nachhaltige Unterstützung – gerade jetzt.
nichtdeutscher Herkunftssprache beschult. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich die Zahl der ausländischen Kinder deutlich erhöhen. An unseren Schulen gibt es aktuell 875 Lehrkräfte, die mit unterschiedlichem Stundenumfang im Sprachunterricht für Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eingesetzt werden. Wir haben die Zahl der Lehrkräfte, die Deutsch als Zweitsprache anbieten, verstärkt. 50 Stellen sind in diesem Jahr bereitgestellt worden, weitere Stellen sind im Doppelhaushalt vorgesehen.
Wir haben unser Wahlversprechen umgesetzt und in diesem Jahr 500 neue Lehrkräfte eingestellt. Zusätzlich dazu haben wir die Vertretungsreserve im Umfang von 100 Stellen aufgebaut. Wir haben so viele Lehrerinnen und Lehrer eingestellt wie schon lange nicht mehr. Und dennoch: Unsere Schulen brauchen angesichts des anhaltenden Schülerzuwachses durch die Flüchtlinge mehr Unterstützung. Wir wollen Klassen, in denen jedes Kind das bekommt, was es braucht für einen erfolgreichen Bildungsweg. Die neu dazukommenden genauso wie die einheimischen Kinder. Das Land darf in seinen Bemühungen nicht alleingelassen werden. Wir brauchen die finanzielle Beteiligung des Bundes, nicht in Form von Sonderpaketen, sondern in Form einer dauerhaften Förderung. Die Aufhebung des Kooperationsverbots gehört auf die politische Agenda. Dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich eröffne hiermit die Aussprache und das Wort erteile ich Herrn Abgeordneten Kowalleck für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Schulklassen, das ist heute auch passend zum Thema, dass die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer uns hier heute Morgen im Thüringer Landtag besuchen und die Debatte verfolgen.
Wie es der Name schon sagt, regelt das vorliegende Gesetz die Finanzierung der staatlichen Schulen, insbesondere im Hinblick auf den Personal- und den Schulaufwand, die Beförderungs- und Erstattungspflicht bei der Schülerbeförderung sowie den Kostenausgleich bei Gastschulverhältnissen. Das Gesetz besteht bereits seit dem Jahr 2003 und wurde seitdem nur marginal verändert. Inhaltliche Änderungen sind mit der heutigen Verhandlung im Plenum nicht vorgesehen. Auch wenn es sich hier mit der Entfristung um einen formellen Akt handelt,
Insgesamt liegen die Ausgaben pro Schüler in Thüringen bundesweit im Spitzenvergleich und dieses Spitzenfeld haben wir auch den vergangenen Landesregierungen zu verdanken und den entsprechenden Entscheidungen, die hier in dem Hohen Haus gefällt wurden. Diese Zahlen der Schüler verändern sich zwar von Jahr zu Jahr, aber bleiben grundsätzlich doch auf einem recht stabilen Niveau. Das zeigen gerade im aktuellen Haushalt die Entwicklungen der Lernmittel, die entsprechend an die Schülerzahlen gekoppelt sind. Da die Kulturhoheit und damit der größte Teil der Bildungspolitik in Deutschland im Kompetenzbereich der Länder liegt, sind die Länder auch maßgeblich für die Finanzierung der staatlichen Schulen verantwortlich. Die Finanzierung des öffentlichen Schulwesens erfolgt grundsätzlich im Wege einer Aufgabenteilung zwischen Ländern und Kommunen. Wir haben eben auch an den Ausführungen der Staatssekretärin gesehen, dass da durchaus unterschiedliche Auffassungen bestehen, denn wir sehen das schon als eine erfolgreiche Entwicklung an. Da müssen Sie auch mal auf die Schulen vor Ort schauen, sehr geehrte Frau Staatssekretärin.
Während die Kommunen die Sachkosten der Schulen und in der Regel auch die Kosten für das nicht lehrende Personal tragen, sind die Kultusministerien der Länder für die Personalkosten der Lehrkräfte zuständig. Sie sind auch auf einige Punkte der zukünftigen Entwicklung eingegangen und erst vor einigen Tagen haben wir den Einzelplan des Bildungsministeriums beraten, auch in Bezug auf die Finanzierung der staatlichen Schulen. In einigen Wochen werden wir an dieser Stelle den Landeshaushalt besprechen. Da wird auch das Thema Bildung intensiv diskutiert werden. Die staatlichen Schulen spielen dabei eine wichtige Rolle und auch natürlich die Entwicklung im Rahmen der Flüchtlingsfrage. Da sagen wir als CDUFraktion auch ganz klar: Nicht nur immer auf den Bund zeigen, liebe Landesregierung! Auch Sie müssen Ihre Hausaufgaben hier im Land machen. Das verlangen die Thüringerinnen und Thüringer
Denn es ist viel zu einfach – Herr Adams, Sie können sich gleich melden und Ihre Stellungnahme an dieser Stelle anbringen –,
wenn Sie immer auf den Bund zeigen. Wichtig ist, dass wir hier entsprechende Maßnahmen einleiten und auch unterstützen gerade im Bereich der Schulen, denn ich denke, das liegt dem Hohen Hause hier besonders am Herzen. Die Anwendbarkeit des Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen ist auch über den 31. Dezember 2015 hinaus erforderlich, deshalb werden wir einer Entfristung zustimmen. Danke schön.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne und natürlich auch Lehrkräfte, mit der Verlängerung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen vom 30. April 2003 wollen wir ohne inhaltliche Änderung eine einfache Entfristung erreichen. Dies ist notwendig, da das Gesetz bis zum 31. Dezember 2015 befristet ist, gleichzeitig aber alle wesentlichen Bereiche der Funktionsfähigkeit staatlicher Schulen beinhaltet. Das Gesetz bildet die Grundlage für die Finanzbeziehungen und für die Funktionsfähigkeit der staatlichen Schulen in Verbindung mit dem Schulgesetz und unter anderem – ich gehe dann noch darauf ein – dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz.
Wir haben gerade vom Kollegen Kowalleck gehört, dass die Schulen natürlich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt werden, derzeit insbesondere die Bewältigung der großen Aufgabe der Integration von Kindern, von Jugendlichen, die zu uns kommen. Ich sage hier: Egal ob aus Syrien oder Sachsen, sie sind uns alle willkommen.
Sie haben uns aufgefordert, Herr Kowalleck, die Thüringer Landesregierung soll ihre Hausaufgaben machen. Wie wir das nun von Ihnen gewohnt sind – ich würde ja etwas konstruktivere Oppositionsarbeit dort erwarten –,
haben Sie mitnichten einen Vorschlag gemacht, wie das gehen soll. Wir wissen, dass wir dort – das wissen wir auch als Koalition – mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen haben. Wir wissen aber auch, dass wir eben nicht genau wissen, wie viel Kinder es sind, die in den nächsten Jahren zu uns kom
men, ja, zum Teil wissen wir noch nicht einmal, weil die statistische Grundlage durchs Bundesamt fehlt, wie viel Kinder derzeit zu uns kommen und in den nächsten Wochen und Monaten in die Schulen einmünden. Das alles macht die Arbeit nicht leichter. Trotz alledem, Herr Emde, ist die Landesregierung, sind die Schulämter und ist jede einzelne Schule, staatliche oder freie Schule, derzeit intensiv dabei, zu schauen, welche Möglichkeiten sie haben, in Sprachförderung als Erstes und als Zweites dann in Einmündung in den regulären Unterricht, die Kinder auch wirklich zu integrieren, die zu uns kommen. Da haben die Schulen unsere volle Unterstützung verdient. Da reicht es nicht, einfach sich einen schlanken Fuß zu machen und zu sagen: „Landesregierung mach mal!“, sondern es gehört natürlich auch mit zur Wahrheit dazu, dass das im Maßnahmenpaket der Bundesregierung einfach nicht abgebildet ist. Da kann man auf die Kultushoheit der Länder verweisen, es bringt uns nur nicht weiter. Wir brauchen hier noch einmal Nachverhandlungen. Wir wissen, dass die Nachverhandlungen auch in den nächsten Tagen weiterlaufen werden. Wir wünschen der Landesregierung viel Erfolg, um dort auch mit dem Bund ein ehrliches Ergebnis zu erzielen, damit Integration der Menschen, die zu uns kommen, gelingen kann.
Nichtsdestotrotz erledigen wir natürlich unsere Aufgaben. Wir haben im Schulfinanzierungsgesetz, das ist ja schon angesprochen worden, diverse Aufgaben beschrieben, unter anderem auch die …