Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch unsere Gäste auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer neben mir Platz genommen Herr Abgeordneter Kobelt, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Holzapfel.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Geibert zeitweise und Herr Minister Tiefensee.
Zur Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 9 bis 15 heute als Erstes und die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung des Thüringer Gesetzes zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Drucksache 6/29 nach den Wahlen aufzurufen. Im Anschluss an die heutige Fragestunde wird auch die für Freitag vorgesehene Fragestunde aufgerufen.
Ich frage jetzt: Wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Das ist nicht der Fall, sodass ich den Tagesordnungspunkt 9 aufrufe
Wahl der Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (AG G 10) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/158
Ich darf darauf hinweisen, gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes besteht die G10-Kommission aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben soll, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Dabei entfallen nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion der CDU zwei Mitglieder, auf die Fraktion Die Linke ein Mitglied. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Fiedler und Herr Abgeordneter Walk und durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Hausold. Wird Aussprache gewünscht? Nein.
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann die Wahl durch Handzeichen erfolgen, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich sehe keinen Widerspruch, dann wird durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abgestimmt.
Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke schön. Gegenstimmen? Mit den Gegenstimmen der AfD und sonst den Stimmen von Linken, Grünen, SPD und CDU ist damit die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtags von 46 Stimmen erreicht. Ich gratuliere den gewählten Mitgliedern und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt abgestimmt über die G10-Kommission. Das ist eine Kommission, die dafür zuständig ist zu überprüfen, ob Eingriffe in höchstpersönliche Rechtsbereiche von Menschen gerechtfertigt sind oder auch nicht. In dieser Kommission ist es für uns unerträglich, jemanden sitzen zu haben, der für eine
Partei hier im Parlament sitzt, die jahrzehntelang die Menschen in diesem Land terrorisiert, unterdrückt, ermordet, vertrieben, Familien zerstört und menschenverachtend regiert hat. Das war der Grund, warum ich und auch unsere Fraktion dagegen gestimmt haben. Leider ließ es sich nicht vermeiden, dass wir in diesem Zusammenhang auch gegen die CDU-Abgeordneten stimmen mussten, die sich nach alter Manier hier auf eine Blockwahl verständigt hatten. Da blieb uns nichts anderes übrig. Gegen die CDU-Abgeordneten haben wir nichts, ich beglückwünsche sie zur Wahl. Gegen die Abgeordneten der Linken haben wir ganz erheblich was. Danke schön.
Danke schön. Dann schließe ich damit den Tagesordnungspunkt 9 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10
Wahl eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen und dessen Stellvertreter für die 6. Mandatsperiode (2015 bis 2020)
Ich darf darauf hinweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland im Ausschuss der Regionen durch 24 Mitglieder und Stellvertreter vertreten ist. Von diesen 24 Sitzen werden drei von Vertretern kommunaler Spitzenverbände eingenommen und 21 Sitze stehen den Ländern zu. Grundsätzlich hat jedes Bundesland einen Sitz. Jeweils fünf Bundesländer verfügen während einer Mandatszeit über einen zweiten Sitz im AdR. Diese fünf Sitze werden nach dem Abkommen der Länder über die Entsendung der Mitglieder und Stellvertreter in den AdR vom 27. Mai 1993 nach Rotationsprinzip verteilt.
In der Mandatsperiode von 2015 bis 2020 wird Thüringen über zwei Sitze verfügen. Das Thüringer Kabinett hat am 16. Dezember 2014 Frau Dr. Babette Winter, Staatssekretärin für Europa und Kultur, als ordentliches Mitglied und Herrn Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, als stellvertretendes Mitglied für die kommende Mandatsperiode benannt. Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dem Thüringer Landtag die Benennung des weiteren ordentlichen Mitglieds sowie des weiteren stellvertretenden Mitglieds zu überlassen. Die endgültige Entscheidung über die Ernennung der AdR-Mitglieder erfolgt durch den EU-Ministerrat. Das Wahlverfahren ist nicht ausdrücklich geregelt. Deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.
Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Walsmann als Mitglied und durch die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Marx als deren Stellvertreterin. Wird Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich sehe keinen Widerspruch, sodass wir jetzt den Wahlvorschlag mit Handzeichen abstimmen.
Ich bitte um Handzeichen, wer diesem Wahlvorschlag zustimmt. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Vielen Dank. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.
Ich gratuliere und gehe davon aus, dass die Abgeordneten Walsmann und Marx die Wahl annehmen. Das ist der Fall. Herzlichen Glückwunsch.
Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Thüringer Ehrenamtsstiftung Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/160
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind für den Stiftungsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht, drei Mitglieder vom Thüringer Landtag zu wählen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Satzung werden die Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.
Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Meißner und Frau Abgeordnete Walsmann und durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Kubitzki.
Nach § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Den gibt es nicht, sodass wir jetzt offen abstimmen.
Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Vielen Dank. Bei einigen Enthaltungen ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den Mitgliedern und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Das ist so.
Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats der Anstalt des öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ gemäß § 6 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ (ThürLForstAG) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/161
Gemäß § 6 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ besteht der Verwaltungsrat aus zehn Mitgliedern. Zwei Mitglieder des Thüringer Landtags werden vom Landtag gewählt. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 Thüringer Gesetz über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ werden die Mitglieder des Landtags von
diesem für die Dauer einer Legislaturperiode in den Verwaltungsrat gewählt. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.
Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Primas und durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Kummer.
Gemäß § 46 Abs. 2 kann die Wahl durch Handzeichen erfolgen, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Das sehe ich auch nicht, sodass wir jetzt per Handzeichen abstimmen.
Ich bitte jetzt um Zustimmung für den Wahlvorschlag durch Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Vielen Dank. Bei einigen Enthaltungen ist also die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den gewählten Mitgliedern und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Herrn Kummer sehe ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. Gut.
Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/162
Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d der Satzung der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen gehören dem Kuratorium unter anderem drei Vertreter der Landtagsfraktionen an. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht ausdrücklich geregelt, sodass die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung findet. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Reinholz und Herr Abgeordneter Wucherpfennig und durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Schaft.
Gemäß § 46 Abs. 2 kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Widerspruch erfolgt. Ich sehe hier keinen Widerspruch, sodass wir jetzt per Handzeichen abstimmen.
Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Vielen Dank. Bei einer geringen Anzahl von Enthaltungen ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass die Vorgeschlagenen die Wahl annehmen. Das ist so.