Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie alle zu unserer heutigen, voraussichtlich letzten Plenarsitzung in diesem Jahr begrüßen.
Herr Abgeordneter Kuschel, ich glaube, für Sie würden wir noch viele Sondersitzungen beantragen wollen, aber der weihnachtliche Friede verbietet das.
Ich freue mich, dass ich Besucher auf der Tribüne begrüßen darf: Schülerinnen und Schüler aus dem Gymnasium in Bad Langensalza und vom ErnstAbbe-Gymnasium in Jena. Herzlich willkommen!
Für die Plenarsitzung hat für die Fraktion Die Linke als Schriftführer Abgeordneter Schaft neben mir Platz genommen. Die Redeliste führt Abgeordneter Gruhner von der CDU-Fraktion.
Es haben sich heute eine ganze Reihe von Kollegen aus dem Haus und aus der Landesregierung entschuldigt. Das sind Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Fiedler, Frau Abgeordnete Herold, Frau Abgeordnete Liebetrau, Herr Minister Prof. Hoff, Herr Minister Launiger, Herr Minister Maier und Frau Ministerin Siegesmund.
Wir haben heute ein Geburtstagskind – nicht unter uns. Herr Abgeordneter Reinholz hat Geburtstag und hat sich bei mir heute Morgen allerdings entschuldigt und bat darum, dass wir ihm alles Gute wünschen, was ich selbstverständlich gern tue.
Wir wünschen ihm alles Gute. Er bat auch darum, dass der Blumenstrauß an Frau Hofmann gehen solle, die sich um die Abgeordnetenangelegenheiten in der Landtagsverwaltung kümmert.
Ich werde dem nachkommen. Jetzt weiß ich nicht, ob der Applaus eher für ihn war als für Frau Hofmann, aber das ist vielleicht auch nicht so wichtig.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Christian Rothenberg von n-tv und Herrn Martin Trotz von T-Online für die heutige Plenarsitzung Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.
Ich frage, ob es weitere Wünsche zur Tagesordnung gibt. Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 4 a auf
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Glückspieländerungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4654 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/4830
Der Abgeordnete Dittes hat erklärt, er würde den Bericht aus dem Ausschuss übernehmen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Dittes.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat mich beauftragt, die Berichterstattung zur Beratung des Gesetzes zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu übernehmen. Am 26.10.2017 unterrichtete die Landesregierung im Innen- und Kommunalausschuss entsprechend Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung des Freistaats über die Unterzeichnung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages. Bereits mit Schreiben vom 31. Januar 2017 informierte die Landesregierung den Landtag über den Entwurf, der ursprünglich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte. Folgende Änderungen werden mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag erfolgen:
1. Die Kontingentierung der Sportwettenkonzessionen wird für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben.
2. Durch eine Übergangsregelung wird ab Inkrafttreten des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die im laufenden Verfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, die Tätigkeit vorläufig erlaubt.
Trotz der ablehnenden Haltung der inzwischen neuen Landesregierung in Schleswig-Holstein gegenüber einem von allen Bundesländern getragenen Glücksspielstaatsvertrag sollen die Ratifizierungsverfahren in den Ländern weiter fortgeführt werden. Ursprünglich war vorgesehen, den Zweiten und einen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag gleichzeitig auf den Weg zu bringen. In Letzterem sollte Schleswig-Holstein ein besonderes Kündigungsrecht eingeräumt werden.
Mit der Drucksache 6/4654 legte die Landesregierung dem Landtag nunmehr den Entwurf für ein Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zur Beschlussfassung vor. Diesen hat der Landtag in seiner Sitzung am 2. November beraten. Dabei wurden durch Abgeordnete einige inhaltliche
Fragen zur Regulierung des Glücksspiels in den Bundesländern aufgeworfen, sodass der Landtag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innen- und Kommunalausschuss überwies. Dieser hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf beraten – meine Damen und Herren Abgeordneten, zwischenzeitlich liegt Ihnen auch das Protokoll dieser Beratung vor –
und empfiehlt Ihnen mit der vorliegenden Beschlussempfehlung mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Vielen Dank.
Ich eröffne die Beratung und als Erste hat Abgeordnete Holzapfel für die CDU-Fraktion das Wort. Oder Frau Holbe?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag: Wir haben hier den Gesetzentwurf und wir haben – wie Herr Dittes ausgeführt hat – auch die Beschlussvorlage aus dem Ausschuss für Innen und Kommunales. Die Ratifizierung soll noch im Dezember erfolgen, sodass zum 01.01.2018 dieses in Kraft treten kann.
Wir haben hier im Plenum am 02.11. unseren Standpunkt dargelegt. Ich hatte die Probleme aufgezeigt, die sich hier noch verbergen, die aber sicherlich in dem jetzigen Gesetzeswerk nicht mehr berücksichtigt werden können. Es ist im März mit dem Ministerpräsidenten verhandelt worden und nun steht die Ratifizierung an. Wir haben interessanterweise noch die Haltung von Schleswig-Holstein, die auf das Sonderkündigungsrecht bestehen, sodass noch nicht ganz klar ist, ob es letztendlich zu dieser bundeseinheitlichen Regelung kommen wird. Aber anzumerken war für uns vor allem, dass wir bei einer nächsten Behandlung Sorge dafür tragen sollten, dass gerade der Spielerschutz noch mal in das Blickfeld gerückt wird, dass der ganze Bereich der Onlinespiele, Casino-, Onlinepokerspiele, die sich zurzeit nicht unter einer Kontrolle befinden, reguliert werden sollen, dass man hier europarechtskonforme Regulierungen treffen und das kontrollieren muss. Es gibt sehr gute Beispiele, die auch angeführt wurden, in Dänemark, wo 85 Prozent dieser Spiele jetzt regulär erfolgen und damit natürlich auch Einnahmen für die Länder noch erfolgen können.
Herr Präsident, geehrte Kollegen, liebe Gäste und Zuschauer, seit der letzten Behandlung des Themas „Glücksspieländerungsstaatsvertrag“ hat sich an den grundlegenden Bedingungen nichts geändert. Im Ausschuss wurden sattsam bekannte Argumente debattiert, aber der Staatsvertrag hängt an der Ratifizierung durch den Landtag in SchleswigHolstein, der diese – Stand gestern – wie lange angekündigt in diesem Jahr nicht vornehmen wird und den Staatsvertrag damit gegenstandslos werden lässt.
Hinzu kommt, dass – wie bereits hinlänglich bekannt – Schleswig-Holstein sogar beabsichtigt, den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag vorzeitig zu kündigen. Angesichts dieser Realitäten halten wir es für mehr als angebracht, sich mit tragfähigen Konzepten für die Zukunft dieser Thematik zu beschäftigen, als ein totes Pferd zu reiten.
Machen Sie Angebote, wie die Materie zukünftig zu regeln sein soll, machen Sie Vorschläge, wie Sie besonders das Wettgeschäft im Internet, das sich global präsentiert, sinnvoll beeinflussen wollen und machen Sie vor allem Vorschläge, wie Sie den von den Einnahmen der Wettanbieter profitierenden Sport, besonders den Breitensport, aber auch andere dem Gemeinwohl dienende Zwecke anderweitig finanzieren wollen. Sinnvolle und umsetzbare Ideen, wie Spielsucht verhindert und eingedämmt sowie der Jugendschutz gewährleistet werden können, dürfen Sie gleich hinzufügen. Die AfD-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf jedenfalls nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, die Regulierung des Glücksspiels wird von verschiedenen Seiten betrachtet und durchaus mit unterschiedlichen Argumenten angefüttert. Ich will deutlich sagen, dass im Zusammenhang damit natürlich immer Fragen der rechtlichen Zulässigkeit von Beschränkungen und
Schutzmaßnahmen stehen. Dann ist es doch durchaus – zumindest aus bundesdeutscher Sicht – erfreulich, dass die Europäische Kommission in der vergangenen Woche ein Pilotverfahren gegen die deutsche Glücksspielregulierung – die wir ja heute beraten – eingestellt hat. Damit haben vom Grundsatz her die mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten Ziele tatsächlich Bestand und begegnen zumindest aus Sicht der Europäischen Kommission keinen europarechtlichen Bedenken, was nicht bedeutet, dass es nicht auch in individuellen Klageverfahren, bei Überprüfungen der Regulierung in der Bundesrepublik auch zu anderen Ergebnissen kommen kann. Ich will deutlich sagen, dass das zugrunde liegende Ziel dieses Glücksspielstaatsvertrags damit Bestand hat und durch die Linke auch ausdrücklich geteilt wird. Ich will das mal in wenigen Punkten zusammenfassen. Es ist das Ziel dieses Staatsvertrags, der Entwicklung der Glücksspielsucht wirksam entgegenzuwirken, nämlich als Teil von politischen Maßnahmen und rechtlichen Maßnahmen zur Suchtbekämpfung. Es ist Anliegen dieses Glücksspielstaatsvertrags, das Glücksspielangebot zu begrenzen und damit den Spielbetrieb zu ordnen und unter anderem auch zu vermeiden, dass Menschen auf das illegale Glücksspiel ausweichen. Der Jugend- und Spielerschutz ist eines der verfolgten Ziele dieses Glücksspielstaatsvertrags, das wurde benannt. Es ist natürlich auch Ziel dieses Glücksspielstaatsvertrags, Spieler vor möglicherweise illegalen Machenschaften von Glücksspielanbietern zu schützen.
Ich sage es noch mal: Diese Ziele finden ausdrückliche Zustimmung auch unserer Fraktion. Es geht nicht primär darum, zu überlegen, wie man mit einem solchen Staatsvertrag, mit der Regulierung des Glücksspiels zu staatlichen Einnahmen kommt.
Natürlich verschließen wir uns nicht der Debatte – Frau Holbe –, ob der Glücksspielstaatsvertrag so, wie er jetzt vorliegt, tatsächlich auch den modernsten Anforderungen genügt und mit den Entwicklungen in den letzten Jahren, beispielsweise im Bereich des Internetspiels und der Sportwetten möglicherweise, auch wirklich Schritt hält. Ich glaube, diese Diskussion ist zu führen, aber Grundlage muss ja gerade sein – auch in den Verhandlungen der Bundesländer –, dass wir eine einheitliche Basis haben, von der aus wir verhandeln, von der aus wir auch die Regulierung des Glücksspiels neu diskutieren müssen. Das heißt für uns auch, nicht zuzulassen, dass wir genau unter dem Gesichtspunkt der verfolgten Ziele des Glücksspielstaatsvertrags eine Regelungslücke entstehen lassen oder Rechtsunsicherheit schaffen, beispielsweise bei der Erteilung von Konzessionen. Deswegen ist es geradezu richtig und wichtig, dass auch Thüringen dieser zweiten Änderung zustimmt, damit wir eine kon
tinuierliche Basis für weitere Diskussionen und Fortentwicklung haben. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass, nur weil ein Bundesland sagt, wir diskutieren gegenwärtig, dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen, Thüringen sagt, na gut, dann können wir uns unserer Verantwortung entziehen und stimmen dann auch nicht zu. Nein! Wir sollten in Thüringen das Signal aussenden, es ist uns an einer bundeseinheitlichen Regulierung gelegen, es ist uns gelegen, diese Ziele bundeseinheitlich weiterzuverfolgen, und wir möchten Schleswig-Holstein dafür gewinnen, da weiter mit dabei zu sein, um dann gemeinsam die weitere Modernisierung des Glücksspielregulierungsrechts in der Bundesrepublik zu diskutieren. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Dann würde ich Herrn Staatssekretär Götze das Wort für die Landesregierung erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich möchte darum bitten, dass Sie heute diesem Glücksspieländerungsstaatsvertrag Ihre Zustimmung erteilen.
Selbstverständlich ist es so, dass wir nach langwierigen Verhandlungsprozessen zwischen den Ländern kein perfektes Ergebnis vorliegen haben. Aber ich denke, unsere Aufgabe ist es, hier Entscheidungsprozesse zu einem Abschluss zu bringen. Der Abgeordnete Dittes hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir Handlungssicherheit schaffen müssen, auch für die Vollzugsbehörden.